War für meine Firma schon 5x in China auf Montage
Was ist Montage? Von Deinem in D ansässigen AG gelieferte Teile installiert / in Betreib genommen?
und das immer mit einem Touristenvisum. Da meine Firma aus wechem Grund auch immer kein Buisness oder Arbeitsvisum beantragt!
Damit bist Du zwar nicht alleine mit dieser Konstellation - ABER einen Grund, warum nicht mindestens ein M (Business Visum) beantragt wird, wäre eine Rückfrage wert.
Aber hab schon soviele Touristenvisums das ich glaube das ich Probleme bekommen könnte.
Was macht Dich "glauben"? Konkrete Indizien?
HWas sind eigentlich die Konsequenzen (Strafe) wenn man einen erwischt in China auf der Baustelle beim arbeiten mit L-Visum?
L Visum Vergehen kenne ich keine (erstaunlicherweise), aber einige M Visa Vergehen.
Wobei das seltene Fälle sind - die, um das vorweg zu nehmen, alle mit einem ausgedehnten Besuch in der Verwaltung / Polizei (mehrere Stunden) und einer Geldstrafe, ich höre bis zu 5.000 Euro umgerechnet geahndet wurden.
ABER keiner dieser Fälle ist eindeutig - d.h. mal ist eine Kombination aus M Visum, und dann mehr als 30 Tage im Land geblieben, dann wieder eine gänzlich andere Konstellation, wo es um "Reibereien" mit der chinesischen Niederlassung geht.
Alles immer sehr undurchsichtig & auch teils selbst verschuldet durch den MA - aber, bisher immer mit Strafe, aus der Welt zu schaffen.
Nun stellt sich die Frage, wo man nun die verbindliche Auskunft zum korrekten Visum erhält - dazu gibt es nur eine Antwort: NIRGENDS!
Selbst die Visa for China Centers formulieren konkrete Antworten immer "offen", z.B. "..nach Ihren Schilderungen scheint ein M Visum passend, allerdings wird in China offenbar aktuell aktuell stärker kontrolliert." Hilft also NULL weiter.
Insgesamt ist m.E. Deiner Situation diese:
* Dein AG kann Dich nicht zwingen nach China zu reisen, wenn Du nicht min. ein M Visum hast.
* Dein AG ist sich vielleicht nicht darüber im Klaren, aber er unterliegt der Fürsorgepflicht, dazu folgendes Zitat
"Mitarbeiter, die beruflich ins Ausland reisen oder als Expats dauerhaft fern ihrer Heimat leben, sind häufig einem hohen Risiko für ihre Gesundheit und Sicherheit ausgesetzt. Unternehmen sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dazu angehalten, Ihr Personal vor Gefahren zu schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. In vielen Ländern ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gesetzlich geregelt, so zum Beispiel in Deutschland in §§ 617, 618 BGB; in der Schweiz in Artikel 328 Obligationenrecht."
https://www.internationalsos.com/en/dutyofcarede.aspx