DE: Condor DUS-HER BC

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mb85

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20.06.2021
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Hallo zusammen,

wir wollen für Anfang September einen Flug von DUS nach HER und Return buchen.
Eigentlich wollten wir mit LH fliegen, allerdings fliegt Condor die Strecke mit der 767-300. Sitzplätze konnte man schon auswählen somit hätte man eine gute BC für die Strecke.
Was passiert, wenn Condor kurzfristig das Flugzeug wechselt? Der Flug ist schon mit 530€ pro Person höher angesetzt, als die anderen an dem Tag aufgrund der 767.
Einen Flextarif, wo man notfalls stornieren kann habe ich nicht entdeckt.
 

skyblue99

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Bei einem Type Change bist du gekniffen, da kann man als Passagier nichts tun. Die Flüge mit 767 werden übrigens nicht grundsätzlich teurer angesetzt als Flüge mit den normalen Kontinentalfliegern von DE, das ist an deinen Reisedaten leider Pech.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Was passiert, wenn Condor kurzfristig das Flugzeug wechselt?

Das ist das persönliche Pech des Passagiers. Das Risiko einen Equipment Downgauges existiert immer dann, wenn die Fluggesellschaft den gleichen Flug auch mit kleineren Narrowbody Fliegern durchführen könnte.
 
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Nightwish80

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07.02.2015
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Das ist das persönliche Pech des Passagiers. Das Risiko einen Equipment Downgauges existiert immer dann, wenn die Fluggesellschaft den gleichen Flug auch mit kleineren Narrowbody Fliegern durchführen könnte.
ja und das scheint bei DE öfter zu passieren.
Wir hatten ein downgrade von Y+ auf Y. angeblich musste das Flugzeug wegen einem defekt ausgetauscht werden. Anderen Passagiere meinten, dass DE das regelmäßig auf er Strecke macht.
Ja, hat man dann Pech gehabt. ich finde es dennoch gerade als wenig Flieger ärgerlich, wen man dafür bezahlt.
 
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skyblue99

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24.08.2019
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ja und das scheint bei DE öfter zu passieren.
Wir hatten ein downgrade von Y+ auf Y. angeblich musste das Flugzeug wegen einem defekt ausgetauscht werden. Anderen Passagiere meinten, dass DE das regelmäßig auf er Strecke macht.
Ja, hat man dann Pech gehabt. ich finde es dennoch gerade als wenig Flieger ärgerlich, wen man dafür bezahlt.

Bei einem Downgrade hat man aber wieder Kompensationsanspruch. Dem OP wird das allerdings nicht helfen, da Condor auch in der Kontflotte eine C anbietet, halt der normale Y-Sitz mit freiem Mittelplatz, wie bei LH. Man bezahlt halt nur die Beförderungsklasse, nicht das exakte Hard Product.
 
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ja und das scheint bei DE öfter zu passieren.
Wir hatten ein downgrade von Y+ auf Y. angeblich musste das Flugzeug wegen einem defekt ausgetauscht werden. Anderen Passagiere meinten, dass DE das regelmäßig auf er Strecke macht.
Ja, hat man dann Pech gehabt. ich finde es dennoch gerade als wenig Flieger ärgerlich, wen man dafür bezahlt.

momentan kannste es auch außerhalb von Stoßzeiten in Y buchen und erst bei OCI das Upgrade buchen, so hat mich das auf PMI-DUS (1. Ferientag NRW) nur 40€ Y => C extra gekostet, die Kabine war recht leer.

Im September könnte es auf anderen Strecken ähnlich aussehen, wenn dann die Nachbarbundesländer ebenfalls keine Ferien mehr haben.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Vor allen Dingen muss man doch anmerken, dass die 767-Urgesteine natürlich sehr oft kaputtgehen - dann ist es logisch, dass kurzfristig mit einem Narrowbody ausgeholfen wird.
 

Nightwish80

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07.02.2015
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Bei einem Downgrade hat man aber wieder Kompensationsanspruch. Dem OP wird das allerdings nicht helfen, da Condor auch in der Kontflotte eine C anbietet, halt der normale Y-Sitz mit freiem Mittelplatz, wie bei LH. Man bezahlt halt nur die Beförderungsklasse, nicht das exakte Hard Product.
Das weiß ich, aber bei uns war es damals so, dass Condor unsere Forderung so lange hinaus gezögert hat, bis das Schutzschirmverfahren eröffnet wurde. Seitdem bin ich nicht gut auf Condor zu sprechen,
 

doc7austin2

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Das weiß ich, aber bei uns war es damals so, dass Condor unsere Forderung so lange hinaus gezögert hat, bis das Schutzschirmverfahren eröffnet wurde. Seitdem bin ich nicht gut auf Condor zu sprechen,

Das Schutzschirmverfahren ist ja nun mittlerweile beendet. Falls die Forderung noch nicht verjährt ist, kannst Du Condor nunmehr verklagen.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Die Forderung verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende, d.h. am 01.01.2022 verjähren Forderungen, die im Jahr 2018 (oder früher) entstanden sind.

und der Ertrag die Kosten aufwiegen ist dann die Frage.

... und genau darauf spekuliert eine Condor.
Aber eigentlich muss der Unterlegene im Klageverfahren die Anwaltskosten des Klägers nach RVG und Gerichtskosten zahlen.
 
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Nightwish80

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Die Forderung verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende, d.h. am 01.01.2022 verjähren Forderungen, die im Jahr 2018 (oder früher) entstanden sind.



... und genau darauf spekuliert eine Condor.
Aber eigentlich muss der Unterlegene im Klageverfahren die Anwaltskosten des Klägers nach RVG und Gerichtskosten zahlen.
Der Flug war bei uns in 09.19.
Muss ich mir mal danken machen.
 

mb85

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20.06.2021
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Danke für die Infos.
Wäre ein Storno mit Geld zurück kurzfristig möglich wäre es mir egal. Nur wird die Aufregung groß, wenn die 767 gegen A320 getauscht wird, dann kann ich LH fliegen, sammle Meilen usw…
 

doc7austin2

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Weder ein Downgauge, noch ein Downgrade berechtigen den Fluggast, eine Erstattung des Flugpreises zu erhalten.
Das ist in der EU-Fluggastrechteverordnung so nicht vorgesehen.
Fakt ist, dass ich bei Condor einen großen Bogen ziehen würde. Da geht einfach viel zu viel schief.
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Das Schutzschirmverfahren ist ja nun mittlerweile beendet. Falls die Forderung noch nicht verjährt ist, kannst Du Condor nunmehr verklagen.
Das ist eine sehr steile These, denn ein Schutzschirmverfahren ist letztendlich nichts anderes als eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Forderungen aus dem Zeitraum vor der Insolvenz sind zur Tabelle anzumelden. Eine Forderung nach Abschluss des Verfahrens ist eher nur theoretischer Natur - möglich, aber in 99,99% der Fälle nicht begründbar.
 

mb85

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20.06.2021
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Denke sie werden dann sagen es ist kein Downgrade sondern auch BC, auch wenn das Hartprodukt komplett was anderes ist.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Das ist eine sehr steile These, denn ein Schutzschirmverfahren ist letztendlich nichts anderes als eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Forderungen aus dem Zeitraum vor der Insolvenz sind zur Tabelle anzumelden.

So habe ich das Ende des Schutzschirmverfahrens nicht verstanden. Condor existiert ja weiter, ein Unternehmen kann sich nicht einfach allen Schulden entledigen und dann so weitermachen, wie vor dem Schutzschirmverfahren.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
So habe ich das Ende des Schutzschirmverfahrens nicht verstanden. Condor existiert ja weiter, ein Unternehmen kann sich nicht einfach allen Schulden entledigen und dann so weitermachen, wie vor dem Schutzschirmverfahren.

Dann hast Du das Thema "Schutzschirmverfahren" tatsächlich falsch verstanden. Noch mal: Ja, es gibt die Möglichkeit, ein Unternehmen nach dem Ende des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (und das ist das Schutzschirmverfahren trotz des netteren Wortes nun mal) bezüglich einer Forderung zu verklagen. Das ist aber rein theoretischer Natur und ich kenne trotz einiger Jahre beruflicher Praxis im Umfeld von Insolvenzen keinen solchen Fall.

Und nein, das Unternehmen hat sich nicht "einfach aller Schulden entledigt". Wie in einer Regelinsolvenz gibt es auch bei einer Eigenverwaltung eine Auszahlungsquote - und diese ist in der Regel sehr viel höher als bei einer Regelinsolvenz.

Was einem angeschlagenen, aber zukunftsfähigen Unternehmen (= Voraussetzung für die Eigenverwaltung) im Moment des Antrags erst einmal akut hilft: Die Forderungen werden quasi eingefroren, müssen nicht "jetzt" bedient werden und trotzdem kann der Geschäftsbetrieb erst einmal weitergehen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sammelt der Sachwalter (das Eigenverwaltungs-Gegenstück zum klassischen Insolvenzverwalter) alle Forderungen ein und schaut, welche Quote zu bedienen ist.

Ich kenne durchaus Eigenverwaltungen, wo die Quote deutlich über 80% lag, teilweise knapp vor 100.
 
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