Corporate First & Business Class

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FRAVIEMUC

Reguläres Mitglied
20.03.2010
58
0
FRA/VIE
AG, ca. 250.000 Mitarbeiter

Alle (ausser Vorstand), egal wohin oder wie lange: Y mit zähem Genehmigungsprozess bis zur Geschäftsführung (je nach Ziel).
Upgrade nur über erflogene Meilen und dann auch nur in C.
Meilen dürfen nicht privat benutzt werden.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Grundsätzlich sprichst Du da etwas Wahres an, wenn ich mir die Bedingungen in so manchen (vermeintlich tollen) Grosskonzernen, gerade auch in der Luxusgüterindustrie anschaue, dann kann man dir nur zustimmen. Es gibt aber eben auch die Gegenbeispiele. Ein ziemlich grosses Unternehmen, aus den USA, tätig im gehobenen Fashion Bereich. Dort fliegen alle, zumindest ab VP-Level, ausschliesslich die höchste verfügbare Klasse, also immer C oder eben auch F, wenn auf der Strecke verfügbar. Hotels sind ausschliesslich gehobene 5-Sterne Kategorie (Hyatt, Mandarin Oriental, W etc.). Ebenso kenne ich ein paar europäische Firmen (aber eben aus der eher 2. Reihe) aus der Branche bei denen es ganz ähnlich aussieht.


Das Fliegen in C ab VP-Level als Gegenargument zu Konzernen mit weniger mitarbeiterfreundlichen Regelungen anzuführen, halte ich für fragwürdig. Damit ist doch wieder das "geschundene Fußvolk" gelackmeiert. Irgendwie passt Dein Argument nicht so recht.
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Dann oute ich mich mal, bei uns darf ab 12h F geflogen werden, egal ob Vorstand oder Trainee. Die Regelung bezieht sich allerdings fast ausschließlich auf Fluege nach Australien oder Neuseeland und setzt Eigenverantwortung was das Reisebudget angeht voraus (klappt eigentlich auch sehr gut).
Wenn ich z.B. nach 2x12h Flug um 6 in AKL lande und einen 18h Arbeitstag vor mir habe dann möchte ich auch so ausgeruht wie möglich ankommen. Mittlerweile gibt es vermehrt full flat C und das ist fuer mich persönlich auch OK und ich käme nicht auf die Idee fuer 12.000€ mit SQ in F zu fliegen wenn es auch fuer 5.000€ mit NZ geht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Da ein MA kürzlich für ein Seminar unbedingt sein Privat-KFZ statt der DB nutzen wollte habe ich es erneut prüfen lassen. Als Ergebnis kam raus, wenn ich es dulde muss ich für alle potentiellen Kosten daraus aufkommen. Das kann ich laut unserem Firmenanwalt auch nicht durch einen Vetrag umgehen. Wenn der MA das hinterher einklagen sollte dürfte ein Arbeitsgericht sehr wohlwollend zu Gunsten des MA entscheiden. Deshalb habe ich entschieden, dass es keine Ausnahme gibt und private KFZ nicht für betrieblich veranlasste Reisen genutzt werden dürfen so lukrativ das auch zunächst für den MA sein mag.

Sieht die IHK anders:
Dienstreise - IHK Frankfurt am Main
 

gonknoggin

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
478
9
SIN
Das Fliegen in C ab VP-Level als Gegenargument zu Konzernen mit weniger mitarbeiterfreundlichen Regelungen anzuführen, halte ich für fragwürdig. Damit ist doch wieder das "geschundene Fußvolk" gelackmeiert. Irgendwie passt Dein Argument nicht so recht.

Ich kann deine Argumentation ein Stück weit nachvollziehen. Daher habe ich nochmal nachgefragt und die Reiserichtlinie gilt tatsächlich für alle festen Mitarbeiter im Unternehmen. Also egal ob VP oder die Ebenen darunter - also alles gut. Dazu soll gesagt sein, dass vorwiegend die VPs viel unterwegs sind. Ein Bekannter von mir, der dort tätig ist, hat ca. 80% Reiseanteil pro Monat. Natürlich profitieren Mitarbeiter wie er noch am meisten von einer solchen Regelung. Wenn ich aber hier lese, dass es Unternehmen gibt wo grundsätzlich alles in Y geflogen wird, egal wer, egal wohin, dann würde ich mir (bei einer vergleichbar hohen Reisetätigkeit) wahrscheinlich einen anderen Job suchen. Wenn man eh nur ein mal im Jahr fliegt ist das wiederum vielleicht nicht so wichtig. Von daher wäre mir eine flexible Reiserichtlinie (wer viel reist, darf in C - wer wenig reist, nur in Y) noch lieber als eine starre wo alle in Y fliegen müssen. Soviel ich weiss, wird das u.a. bei Microsoft (zumindest in DE) so gehandhabt.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.063
141
FRA
Oder es gibt eine Reiseregelung wie bei uns:

- kontinental Flüge - Y
- Langstrecke - alle C
- ab bestimmter Managementlevel (Abteilungsleiter/Hautpabteilungsleiter) in F

Das nur ganz grob; da gibt es noch einige Abstufungen, vor allem bei den F-Flügen, aber das ginge zu sehr in Detail
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.520
8.990
FRA/QKL
Du haftest wohl nur, wenn er auf Deine Weisung seinen PKW nimmt.
Das gilt aber laut dem Artikel nur für den Rückstufungsschaden und selbst das erscheint mir reichlich verklausuliert, siehe Absatz zu betriebliche Risikosphäre. Da könnte vor Gericht wieder alles mögliche vorgebracht werden. Wie bereits geschrieben, auf das Risiko lasse ich mich nicht ein. Entweder öffentliche Verkehrsmittel oder Leihwagen.
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Das gilt aber laut dem Artikel nur für den Rückstufungsschaden und selbst das erscheint mir reichlich verklausuliert, siehe Absatz zu betriebliche Risikosphäre. Da könnte vor Gericht wieder alles mögliche vorgebracht werden. Wie bereits geschrieben, auf das Risiko lasse ich mich nicht ein. Entweder öffentliche Verkehrsmittel oder Leihwagen.

Bei uns gab's die Regelung für Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug. Fahrer bekommt EUR 0,28 / km und Versicherungsschutz läuft komplett über die Firma, oder er bekommt EUR 0,30 / km, wenn er eh schon eine Vollkasko besitzt, wobei soweit ich weiß, die Firma dann aber zumindest eine evtl. Selbstbeteiligung übernimmt. Die Regelung ist aber schon älter und stammt aus Zeiten in denen Mitarbeiter noch oft mit Privatfahrzeug gefahren sind.

Betrifft mich eher weniger, weil ich so gut wie keine Inlandsreisen habe. Deshalb kenne ich auch die genaue Vereinbarung nicht, im Schadensfall.

Heute hat jeder AD einen Firmenwagen, zusätzlich gibt's einen Fahrzeugpool, für nicht regelmäßig Reisende. Ist auch hier die Verfügbarkeit ausgeschöpft, wird ein Leihwagen geholt. Fahrten mit dem Privatwagen sollen eigentlich nur noch im Notfall erfolgen.

Was die Regelung mit den unterschiedlichen Beträgen fürs Kilometergeld angeht weiss ich nicht, ob das Firmenspezielle Regelungen sind oder doch eher weitverbreitete/gängie Regelungen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
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Das gilt aber laut dem Artikel nur für den Rückstufungsschaden und selbst das erscheint mir reichlich verklausuliert, siehe Absatz zu betriebliche Risikosphäre. Da könnte vor Gericht wieder alles mögliche vorgebracht werden. Wie bereits geschrieben, auf das Risiko lasse ich mich nicht ein. Entweder öffentliche Verkehrsmittel oder Leihwagen.

Klar vor Gericht .... Bei uns gibt es auch Poolwagen oder Mietwagen. Privat-PKW nur in Ausnahmefällen.