Ich schätze und respektiere Dich ja, aber in meinen Augen wird der Unsinn nicht besser, wenn Du ihn dauernd wiederholst.
Naja, ich habe ja mehrfach nachgefragt, wo es Vergleichbares gibt. Da kommen dann auch von gestandenen RA ein Beispiel von Kulanz oder eInes von Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Oder wie hier, von Strafen gegen Unternehmen direkt. Das alles gibt es gegenüber Airlines auch. Die EU261 gelten zusätzlich. Solange es nicht einmal Gegenbeispiele gibt, gilt die Behauptung. Du kannst sie ja gerne entkräften, wenn Du es anders siehst.
In meinem Lebensalltag als Angestellter gibt es keine andere Branche bzw Unternehmensart, die mich so verarscht, wie die Reisebranche, speziell europäische Fluglinien. Vielleicht noch die Kombination aus Rewe und Payback, weil bei jedem 5./6. Einkauf nicht die versprochene Punktezahl gutgeschriebenen wird, was sich aber bislang ausnahmslos positiv regeln liess.
Dann kaufst/least Du keine Autos. Oder Du isst kein Essen. Oder Du trinkst keine Getränke. Oder Du hast nichts mit Behörden zu tun. Oder Du gehst nicht zum Arzt. Oder Du gehst nicht zum Rechtsanwalt. Oder Du beauftragst keine Handwerker. Oder Du nutzt keine Software. Oder, oder, oder.
In anderen Branchen werden Kunden weitaus durchgängiger hinters Licht geführt. Es fällt Dir nur nicht auf oder es stört Dich nicht.
Ganz anders bei Fluggesellschaften. Flüge gegen Vorkasse verkaufen, dann nicht durchführen und keine akzeptable Ersatzbeförderung anbieten geht gar nicht. Siehe meinen letzten Beitrag hier zu IB. Was soll der Quark?
Die Vorkasse ist keine Erfindung der Airlines, sondern sie ist ein Gesamtpaket zusammen mit dem Vertragszwang gegenüber Jedermann.
Ich bin dafür, sowohl den Vertragszwang als auch die Vorkasse abzuschaffen. Ein Vertragszwang ohne Vorkasse funktioniert eben nicht. Da könnte sich sonst jeder ganze Flugzeuge reservieren und beliebig wieder stornieren. Das würde Dir in der Realität ganz sicher nicht gefallen.
Daher sehe ich die EU-Verordnung als logische Konsequenz. Unter uns - liest ja niemand mit: mir wäre es tatsächlich lieber, es würde weniger „gesetzlich“ geregelt werden. Dazu müssten in dem Fall aber mehr Kaufmannsehre seitens der Fluggesellschaften gezeigt werden. Wenn ich was verkaufe/anbiete, halte ich mich daran ODER verhandle im gegenseitigen Einvernehmen eine Änderung. Aber dieses „wir haben keinen Bock, den Flug durchzuführen und du lieber Kunde, der uns ja schon bezahlt hat, musst halt zuhause bleiben“ geht gar nicht. Von daher müsste die Verordnung noch viel strenger werden, um hier im Markt aufzuräumen.
Das kann man ja alles so sehen. Es ist eben nur eine extrem selektive Sicht. In der Luftfahrt sollen übermäßige Rechte automatisch zum Geldsegen führen, aber überall anders nicht.
IDB sind nun nach Vorfällen wirklich ein seltener Fall nach EU261. Es kommt selten vor und das gängige Zivilrecht bietet bereits ausreichend Grundlage, um Schadensersatz zu erhalten. Das gehört auch zu den wenigen Fällen nach EU261, wo man tatsächlich eine Schuld bei Airlines findet, die auch in anderen Kontexten für eine erfolgreiche Klage ausreichen würde.
Flug für EUR 50,- gebucht. Drei Tage vorher um 1:05h vorverlegt. EUR 250,- Ausgleichzahlung plus weitgehend freie Auswahl bei einer Ersatzbeförderung, darunter auch deutlich teurere Flüge. Das ist ein Beispiel, wo EU261 neue Ansprüche begründet, die es vorher nicht gab und auch jetzt in anderen Branchen nicht gibt.