Das Ende von EU261?

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
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Sieht so aus als ob die Airlines mit ihrem Verhalten es schaffen den schwarzen Peter für die vielen Klagen zu den Dienstleistern und Kunden zu schieben. Auf jeden Fall sehen die Gerichte die Klagen kritisch und wollen was ändern weil es einfach zu viel Arbeit wird. Somit würden die Airlines es schaffen mit massenhaft Rechtsbruch Gesetze zu ihren Gunsten zu verändern. Wäre ein starkes Stück.

Modhinweis: Titel von 264 auf 261 bearbeitet //dreschen

 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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30.089
MUC
Sieht so aus als ob die Airlines mit ihrem Verhalten es schaffen den schwarzen Peter für die vielen Klagen zu den Dienstleistern und Kunden zu schieben. Auf jeden Fall sehen die Gerichte die Klagen kritisch und wollen was ändern weil es einfach zu viel Arbeit wird. Somit würden die Airlines es schaffen mit massenhaft Rechtsbruch Gesetze zu ihren Gunsten zu verändern. Wäre ein starkes Stück.


Die Aussage, dass an EU261 etwas geändert werden soll, lese ich aber aus dem Artikel nicht heraus. Eher überlegt man, wie man mit den "Fließbandklagen" umgehen kann. Insofern finde ich Deinen Threadtitel etwas irreführend.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die Aussage, dass an EU261 etwas geändert werden soll, lese ich aber aus dem Artikel nicht heraus. Eher überlegt man, wie man mit den "Fließbandklagen" umgehen kann. Insofern finde ich Deinen Threadtitel etwas irreführend.
Der Titel ist schon alleine daher irreführend weil ich ja EU264 geschrieben habe. Und was bitte sind "Fliessbandklagen"? Ein ähnlicher Artikel steht heute übrigens auch im Tagesspiegel.

Für mich liest es sich so als wolle man das klagen erheblich erschweren, was für viele das Ende der Entschädigung bedeutet. Auf der einen Seite haben wir Airlines die systematisch Rechte nicht anerkennen (das scheint hier ja nicht das Problem) auf der anderen Seite haben wir Geschädigte die einen Weg gefunden haben ihre Rechte systematisch durchzusetzen, was als Problem gesehen wird.

Für mich ist das klar Lobbyarbeit gegen die EU Rechte.
 
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thbe

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27.06.2013
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Für mich ist das klar Lobbyarbeit gegen die EU Rechte.
Das klingt so absolut, was es jedoch nicht ist. Es geht größtenteils ja nicht um „die EU-Rechte“, sondern um die Rechtsprechung des EuGH, der die EU261 interpretiert wie fundamentale Christen die Bibel und ungefähr auch so demokratisch legitimiert ist. Mit klassischer Gewaltenteilung hat es jedenfalls nichts zu tun.

Der Gesetzgeber hat vieles nicht gewollt, was der EuGH hinzugefügt hat, sonst hätte er es ja in die VO reingeschrieben. So doof sind EU-Beamte nun auch nicht, dass sie nicht des Schreibens mächtig wären.

Es gab reihenweise Urteile gegen die heute durch den EuGH vorgegebene Rechtspraxis, in Deutschland bis hin zum BGH. „Gerecht“ scheint es also auch nicht eindeutig zuzugehen.

Klar ist, dass beim nächsten Anfassen der EU261 die faktischen Rechte der Passagiere reduziert werden. Das wäre tatsächlich gerecht, aber nicht populär. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum ausgerechnet eine einzelne Branche derart in Sachen Verbraucherrecht reguliert wird. Und Verordnungen á la EU261 für andere Branchen, wo es deutlich schlimmer zugeht, sind ja nicht in Sicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Der Gesetzgeber hat vieles nicht gewollt, was der EuGH hinzugefügt hat, sonst hätte er es ja in die VO reingeschrieben. So doof sind EU-Beamte nun auch nicht, dass sie nicht des Schreibens mächtig wären.

Es gab reihenweise Urteile gegen die heute durch den EuGH vorgegebene Rechtspraxis, in Deutschland bis hin zum BGH. „Gerecht“ scheint es also auch nicht eindeutig zuzugehen.
Es wäre ja schon hilfreich wenn die Airlines die ganz einfachen Basics akzeptieren - dann würden schon mal 70% - 80% der Klagen wegfallen. Flugstreichung/Flugausfall und Verspätung und schon wäre das meiste gelöst. Aber die Airlines lassen sich ja sogar auf die Rückzahlung des Ticketpreises verklagen wenn sie die Flüge gestrichen haben. Auch Umbuchungen auf den nächst möglichen Flug würden viel bringen, aber die Praxis nur auf eigene Flüge umzubuchen sorgt halt auch für viel Ungemach.

Und andere Branchen sind ähnlich reglementiert, nur nicht unbedingt zu Gunsten der Verbraucher, da fließen die Strafzahlungen in die Staatskassen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Es wäre ja schon hilfreich wenn die Airlines die ganz einfachen Basics akzeptieren - dann würden schon mal 70% - 80% der Klagen wegfallen. Flugstreichung/Flugausfall und Verspätung und schon wäre das meiste gelöst. Aber die Airlines lassen sich ja sogar auf die Rückzahlung des Ticketpreises verklagen wenn sie die Flüge gestrichen haben. Auch Umbuchungen auf den nächst möglichen Flug würden viel bringen, aber die Praxis nur auf eigene Flüge umzubuchen sorgt halt auch für viel Ungemach.
Was sind denn die einfachen Basics? Was tatsächlich direkt in der VO261 steht? Ohne EuGH? Dann würden >80% der Klagen wegfallen, weil der Rechtsanspruch entfiele. Beispielsweise gibt es nach EU261 „original“ keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätung.
Und andere Branchen sind ähnlich reglementiert, nur nicht unbedingt zu Gunsten der Verbraucher, da fließen die Strafzahlungen in die Staatskassen.
Auch das gibt es bei den Airlines alles zusätzlich.

Man sollte schon unterscheiden, ob man sich auf einer vorübergehenden Party befindet und freudig mitnehmen sollte, was angeboten wird oder ob man dauerhaft elementares Recht beansprucht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Was sind denn die einfachen Basics? Was tatsächlich direkt in der VO261 steht? Ohne EuGH? Dann würden >80% der Klagen wegfallen, weil der Rechtsanspruch entfiele. Beispielsweise gibt es nach EU261 „original“ keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätung.
Sorry jetzt redest du Blödsinn, die Entschädigung bei Verspätung ist in der EU261 geregelt. Basics wäre alles was eindeutig in veröffentlichten Version der EU261 steht zu akzeptieren.

Und nein das ist bei Airlines nicht zusätzlich so geregelt, das sie Strafzahlungen für eine schlecht erbrachte Leistung an den Staat fliessen und nicht an den Kunden, wie z.B. bei den Mobilfunkern.
 

DFW_SEN

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28.06.2009
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IAH & HAM
Es wäre ja schon hilfreich wenn die Airlines die ganz einfachen Basics akzeptieren - dann würden schon mal 70% - 80% der Klagen wegfallen.
Wobei ich nicht wirklich verstehe wieso soviel geklagt werden muss. Bisher ist bei mir jeder Claim relativ schnell und problemlos gezahlt worden. Nicht nur bei Lufthansa, sondern auch bei UA, BA, Aegean und einigen anderen Airlines. Wieso ist meine Erfahrung so anders altscheinbar bei vielen anderen hier? Ich frage mich ob viele das Thema direkt an einen "Dienstleister" abgeben, anstatt selbst erst einmal die Airline zu kontaktieren?
 
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thbe

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27.06.2013
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Sorry jetzt redest du Blödsinn, die Entschädigung bei Verspätung ist in der EU261 geregelt. Basics wäre alles was eindeutig in veröffentlichten Version der EU261 steht zu akzeptieren.
So, so. Ist also Blödsinn. Dann zitiere ich Dir mal den Artikel 6 EU261, in dem es um Verspätungen geht:

Artikel 6
Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.
(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungen innerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorie vorgesehenen Fristen angeboten werden.


Und jetzt zitierst Du mir, wo hier ein Verweis auf Artikel 7 enthalten ist, der Ausgleichszahlungen vorsieht.

Und dann stellt sich die Frage, warum die VO im Artikel 6 keinen Verweis auf Artikel 7 enthält. Wollte man das, war aber zu doof? Oder wollte man es gar nicht?
Und nein das ist bei Airlines nicht zusätzlich so geregelt, das sie Strafzahlungen für eine schlecht erbrachte Leistung an den Staat fliessen und nicht an den Kunden, wie z.B. bei den Mobilfunkern.
Alleine die EU hat ausreichend häufig Strafen direkt gegen Airlines verhängt.

Dass Mobilfunk die am zweitstärksten durch die EU regulierte Branche ist, das sehe ich auch so. Danach kommt allerdings erstmal gar nichts. Man muss nur die Klagen gegen Automobilhersteller wegen vorsätzlichen kriminellen Handlungen verfolgen, um den Unterschied zu verstehen.
 
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bender1057

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07.02.2010
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Für mich ist das klar Lobbyarbeit gegen die EU Rechte.
Wenn der Richterbund vorschlägt, die Flut von (im letzten Jahr mehr als 70.000) Fluggastfällen per KI halb- (oder irgendwann gar voll-)automatisch zu bearbeiten, klingt dies durchaus interessant und hat in meinen Augen nichts mit Lobbyarbeit zu tun..

Sorry jetzt redest du Blödsinn, die Entschädigung bei Verspätung ist in der EU261 geregelt.
Nein!
Erst die EuGH-Entscheidung C-402/07 vom 19. November 2009 hat festgelegt, dass verspätete Flüge annullierten Flügen "gleichgestellt" werden können..
 
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LH88

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08.09.2014
15.394
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Wobei ich nicht wirklich verstehe wieso soviel geklagt werden muss. Bisher ist bei mir jeder Claim relativ schnell und problemlos gezahlt worden. Nicht nur bei Lufthansa, sondern auch bei UA, BA, Aegean und einigen anderen Airlines. Wieso ist meine Erfahrung so anders altscheinbar bei vielen anderen hier? Ich frage mich ob viele das Thema direkt an einen "Dienstleister" abgeben, anstatt selbst erst einmal die Airline zu kontaktieren?
Geht mir genauso, einmal sah es nach einer Klage aus, ich hatte schon einen Anwalt kontaktiert, dann hat die Airline eingelenkt.

Auf der anderen Seite muss man ja sehen das in DE im Jahr 2022 ca. 165 Millionen Passagiere befördert wurden, dem gegenüber stehen 70.000 Klagen, das wirkt nicht so als ob da besonders viel geklagt wird.

Wenn man bedenkt das pro Ausfall/Verspätung in der Regel so ca.150 Passagiere betroffen sind, sind das gerade mal die Passagiere von ca. 465 problematischen Flügen.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Bei mir zahlt OS in einem eindeutigen Fall nicht - der übrigens nur wegen EuGH eindeutig ist. Gefühlt ist es mehr organisatorisches Versagen seitens OS als ein böser Masterplan.

Lag erst Monate bei der AUA und liegt nun seit Wochen bei der apf. Sollte sich da nicht bald was tun, werde ich demnächst mal das EU-Verfahren für geringfügige Forderungen bemühen. Trotz österreichischer Airline und weder Start noch Zwischenstopp noch Ziel in Deutschland darf sich dann ein deutsches Amtsgericht damit beschäftigen.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.210
5.328
Paralleluniversum
Wobei ich nicht wirklich verstehe wieso soviel geklagt werden muss. Bisher ist bei mir jeder Claim relativ schnell und problemlos gezahlt worden. Nicht nur bei Lufthansa, sondern auch bei UA, BA, Aegean und einigen anderen Airlines. Wieso ist meine Erfahrung so anders altscheinbar bei vielen anderen hier? Ich frage mich ob viele das Thema direkt an einen "Dienstleister" abgeben, anstatt selbst erst einmal die Airline zu kontaktieren?
Naja, ich musste bislang 2x den Rechtsweg eingehen.
Zuletzt gegen Iberia.
Gebucht Freitagmittag 12xx FRA-MAD und Sonntagmittag 14xx zurück wegen Konzertbesuch am Samstagabend. Da mir das Konzert wichtig war, wollte ich sicherheitshalber bereits Freitag fliegen. Hoffe, das war im Sinne der Insassen hier, die immer sagen, genug Puffer bei wichtigen Terminen. Donnerstag bereits zu fliegen hielt ich nicht für verhältnismäßig.

IB hat 2 Tage vor Abflug FRA-MAD gestrichen und als einzige (ja!) Alternative einen Flug am Samstagabend mit Ankunft 22xx in MAD angeboten. War natürlich in Anbetracht des Termins am Samstag und der Uhrzeit des Rückfluges am Sonntag irgendwie sinnbefreit.
Telefonisch und per Mail alle anderen Optionen abgelehnt.

Also Ersatzflug mit LH gebucht und geflogen.

Selbstverständlich hat IB meine Forderung auf Kostenübernahme abgelehnt, weil sie ja einen Ersatzflug angeboten haben.
Was blieb mir anderes übrig, als einen fähigen Rechtsanwalt einzuschalten?
Letztendlich hat IB die Kosten dadurch samt Zinsen und Aufwand beglichenn.

Schade, wäre auch viel preisgünstiger gegangen, aber mei 🤷‍♂️🤦‍♂️

Edit:
Ergänzung: es gab hier in dem Fall keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250€. Es ging lediglich um die Ersatzbeförderung.
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.210
5.328
Paralleluniversum
Es gibt überhaupt keinen Grund, warum ausgerechnet eine einzelne Branche derart in Sachen Verbraucherrecht reguliert wird. Und Verordnungen á la EU261 für andere Branchen, wo es deutlich schlimmer zugeht, sind ja nicht in Sicht.
Ich schätze und respektiere Dich ja, aber in meinen Augen wird der Unsinn nicht besser, wenn Du ihn dauernd wiederholst.

In meinem Lebensalltag als Angestellter gibt es keine andere Branche bzw Unternehmensart, die mich so verarscht, wie die Reisebranche, speziell europäische Fluglinien. Vielleicht noch die Kombination aus Rewe und Payback, weil bei jedem 5./6. Einkauf nicht die versprochene Punktezahl gutgeschriebenen wird, was sich aber bislang ausnahmslos positiv regeln liess.

Ganz anders bei Fluggesellschaften. Flüge gegen Vorkasse verkaufen, dann nicht durchführen und keine akzeptable Ersatzbeförderung anbieten geht gar nicht. Siehe meinen letzten Beitrag hier zu IB. Was soll der Quark?

Daher sehe ich die EU-Verordnung als logische Konsequenz. Unter uns - liest ja niemand mit: mir wäre es tatsächlich lieber, es würde weniger „gesetzlich“ geregelt werden. Dazu müssten in dem Fall aber mehr Kaufmannsehre seitens der Fluggesellschaften gezeigt werden. Wenn ich was verkaufe/anbiete, halte ich mich daran ODER verhandle im gegenseitigen Einvernehmen eine Änderung. Aber dieses „wir haben keinen Bock, den Flug durchzuführen und du lieber Kunde, der uns ja schon bezahlt hat, musst halt zuhause bleiben“ geht gar nicht. Von daher müsste die Verordnung noch viel strenger werden, um hier im Markt aufzuräumen.
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Für mich liest es sich so als wolle man das klagen erheblich erschweren, was für viele das Ende der Entschädigung bedeutet.
Wie liest man das aus dem Artikel heraus?

Die Richter an den Heimatgerichten vieler Airlines haben durch diese fast gleichgelagerten Klagen viel zu tun und sind - wie schon die Spatzen vom Dach pfeiffen - meist nicht gut auf diese Airlines zu sprechen, da sie viele der Klagen als unnötig, weil für die Airline eh chancenlos, ansehen. Das ist erst mal der Hintergrund des Problems.

Die suchen nach einem Weg, den Aufwand zur Abfertigung der Klagen zu verringern. Das ist bei dem Hintergrund kein "Klagen erschweren" sondern eher ein die Airlines per "Schnellprozess" oder was auch immer ähnliches (inhaltsgleiche Klagen in einem Rutsch abfertigen u.s.w.) zu verknacken. Geht zur Zeit nicht und das ärgert die Richter zurecht, weil sie Besseres zu tun hätten. Darum auch das Rumgerede mit KI. Die wollen auf nen Knopf drücken können und dann ist die Klage genau so wie 1000 fast gleiche Klagen vorher beschieden.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Wie liest man das aus dem Artikel heraus?
Lt dem Artikel, der heute auch ähnlich in der MoPo HH und dem Tagesspiegel Berlin erschienen ist sind die "Fliessbandklagen" das Problem, und der auf diese Art und Weise relativ einfache Weg der Klageeinreichung.

KI wird das Problem nicht schnell lösen können, aber man dürfte relativ einfach die Grundlagen für das Business der Dienstleister einschränken können.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Ich schätze und respektiere Dich ja, aber in meinen Augen wird der Unsinn nicht besser, wenn Du ihn dauernd wiederholst.
Naja, ich habe ja mehrfach nachgefragt, wo es Vergleichbares gibt. Da kommen dann auch von gestandenen RA ein Beispiel von Kulanz oder eInes von Schadensersatz aus unerlaubter Handlung. Oder wie hier, von Strafen gegen Unternehmen direkt. Das alles gibt es gegenüber Airlines auch. Die EU261 gelten zusätzlich. Solange es nicht einmal Gegenbeispiele gibt, gilt die Behauptung. Du kannst sie ja gerne entkräften, wenn Du es anders siehst.
In meinem Lebensalltag als Angestellter gibt es keine andere Branche bzw Unternehmensart, die mich so verarscht, wie die Reisebranche, speziell europäische Fluglinien. Vielleicht noch die Kombination aus Rewe und Payback, weil bei jedem 5./6. Einkauf nicht die versprochene Punktezahl gutgeschriebenen wird, was sich aber bislang ausnahmslos positiv regeln liess.
Dann kaufst/least Du keine Autos. Oder Du isst kein Essen. Oder Du trinkst keine Getränke. Oder Du hast nichts mit Behörden zu tun. Oder Du gehst nicht zum Arzt. Oder Du gehst nicht zum Rechtsanwalt. Oder Du beauftragst keine Handwerker. Oder Du nutzt keine Software. Oder, oder, oder.

In anderen Branchen werden Kunden weitaus durchgängiger hinters Licht geführt. Es fällt Dir nur nicht auf oder es stört Dich nicht.
Ganz anders bei Fluggesellschaften. Flüge gegen Vorkasse verkaufen, dann nicht durchführen und keine akzeptable Ersatzbeförderung anbieten geht gar nicht. Siehe meinen letzten Beitrag hier zu IB. Was soll der Quark?
Die Vorkasse ist keine Erfindung der Airlines, sondern sie ist ein Gesamtpaket zusammen mit dem Vertragszwang gegenüber Jedermann.

Ich bin dafür, sowohl den Vertragszwang als auch die Vorkasse abzuschaffen. Ein Vertragszwang ohne Vorkasse funktioniert eben nicht. Da könnte sich sonst jeder ganze Flugzeuge reservieren und beliebig wieder stornieren. Das würde Dir in der Realität ganz sicher nicht gefallen.
Daher sehe ich die EU-Verordnung als logische Konsequenz. Unter uns - liest ja niemand mit: mir wäre es tatsächlich lieber, es würde weniger „gesetzlich“ geregelt werden. Dazu müssten in dem Fall aber mehr Kaufmannsehre seitens der Fluggesellschaften gezeigt werden. Wenn ich was verkaufe/anbiete, halte ich mich daran ODER verhandle im gegenseitigen Einvernehmen eine Änderung. Aber dieses „wir haben keinen Bock, den Flug durchzuführen und du lieber Kunde, der uns ja schon bezahlt hat, musst halt zuhause bleiben“ geht gar nicht. Von daher müsste die Verordnung noch viel strenger werden, um hier im Markt aufzuräumen.
Das kann man ja alles so sehen. Es ist eben nur eine extrem selektive Sicht. In der Luftfahrt sollen übermäßige Rechte automatisch zum Geldsegen führen, aber überall anders nicht.

IDB sind nun nach Vorfällen wirklich ein seltener Fall nach EU261. Es kommt selten vor und das gängige Zivilrecht bietet bereits ausreichend Grundlage, um Schadensersatz zu erhalten. Das gehört auch zu den wenigen Fällen nach EU261, wo man tatsächlich eine Schuld bei Airlines findet, die auch in anderen Kontexten für eine erfolgreiche Klage ausreichen würde.

Flug für EUR 50,- gebucht. Drei Tage vorher um 1:05h vorverlegt. EUR 250,- Ausgleichzahlung plus weitgehend freie Auswahl bei einer Ersatzbeförderung, darunter auch deutlich teurere Flüge. Das ist ein Beispiel, wo EU261 neue Ansprüche begründet, die es vorher nicht gab und auch jetzt in anderen Branchen nicht gibt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Flug für EUR 50,- gebucht. Drei Tage vorher um 1:05h vorverlegt. EUR 250,- Ausgleichzahlung plus weitgehend freie Auswahl bei einer Ersatzbeförderung, darunter auch deutlich teurere Flüge. Das ist ein Beispiel, wo EU261 neue Ansprüche begründet, die es vorher nicht gab und auch jetzt in anderen Branchen nicht gibt.
Naja das liegt aber nicht zuletzt an der dynamischen Preisgestaltung der Airlines. Für den Kunden kann der "teuere" Flug sogar der schlechtere sein.

In den meisten anderen Branchen gibt es diese dynamischen Preise nicht, daher ist eben nicht vergleichbar, der Unternehmer ist verpflichtet das gleiche Produkt als Ersatz zu liefern, und nichts anderes macht auch die Airline, den für den Kunden ist es das gleiche Produkt, wenn auch unterschiedlich bepreist.
 
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Piw

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15.10.2015
1.208
2.685
FRA
In meinem Lebensalltag als Angestellter gibt es keine andere Branche bzw Unternehmensart, die mich so verarscht, wie die Reisebranche, speziell europäische Fluglinien.
Dann berichte mal von deinen Erfahrungen mit Bus und Bahn und erkläre uns inwiefern man dort rechtlich besser gestellt wird? Oder bei Gewährleistungsansprüchen für Produkte aller möglichen Branchen? Man kann froh sein, wenn man da nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt. Von einer zusätzlichen pauschalen Entschädigung für den erlittenen Schaden ganz zu schweigen. Sowas gibt’s in diesem Umfang nur im Flugverkehr. Ansonsten kann man nur darauf hoffen, dass sich das Unternehmen kooperativ zeigt oder eben klagen. Insofern hat der User schon Recht, wenn er darauf hinweist, dass kaum eine Branche derart stark reguliert ist.
 

thbe

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27.06.2013
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Naja das liegt aber nicht zuletzt an der dynamischen Preisgestaltung der Airlines. Für den Kunden kann der "teuere" Flug sogar der schlechtere sein.

In den meisten anderen Branchen gibt es diese dynamischen Preise nicht, daher ist eben nicht vergleichbar, der Unternehmer ist verpflichtet das gleiche Produkt als Ersatz zu liefern, und nichts anderes macht auch die Airline, den für den Kunden ist es das gleiche Produkt, wenn auch unterschiedlich bepreist.
Die Rechte nach EU261 gehen deutlich darüber hinaus. Du kannst vorher günstige Mittelzeiten gebucht haben und dann auf teure Randzeiten umbuchen. Du kannst aufgrund von einschränkenden fare rules günstiger gebucht haben und dann auf - immer - teurere Alternativen umbuchen. Du kannst grundsätzlich auch auf teurere Airlines umbuchen. Das gleiche Produkt ist es in der Praxis nur selten.

Ich nutze diese Möglichkeiten aktiv und bin da sicherlich nicht der einzige.
 

LH88

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08.09.2014
15.394
8.898
Dann berichte mal von deinen Erfahrungen mit Bus und Bahn und erkläre uns inwiefern man dort rechtlich besser gestellt wird? Oder bei Gewährleistungsansprüchen für Produkte aller möglichen Branchen?
Also das die Bahn nicht fährt weil augenscheinlich zu wenig Fahrkarten verkauft wurden habe ich noch nicht erlebt. Und wenn normale Unternehmen Produkte gegen Vorkasse verkaufen und dir bei der Auslieferung dann ein deutlich minderwertiges Produkt andrehen wollen (Stichwort Downgrade) erlebt man auch selten. Audi A6 bestellt und Audi A3 ausgeliefert? Was dann loswäre.....
 
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LH88

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08.09.2014
15.394
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Die Rechte nach EU261 gehen deutlich darüber hinaus. Du kannst vorher günstige Mittelzeiten gebucht haben und dann auf teure Randzeiten umbuchen. Du kannst aufgrund von einschränkenden fare rules günstiger gebucht haben und dann auf - immer - teurere Alternativen umbuchen. Du kannst grundsätzlich auch auf teurere Airlines umbuchen. Das gleiche Produkt ist es in der Praxis nur selten.

Ich nutze diese Möglichkeiten aktiv und bin da sicherlich nicht der einzige.
Auch da, du übernimmst die Denke und Argumentation der Airlines. Das Produkt ist der Transport von A nach B zu den Wunschzeiten des Kunden.

Wenn der Kunde wünscht am 18.3. um 15:00Uhr von BER nach LHR zu fliegen und die Airline nicht liefert muss sie zwangsläufig zum nächsten Wunschtermin der Kunden liefern und wenn der dann am 01.05. um 6:00Uhr morgens ist dann ist dem so. Da man ja oft auf Grund eines Anlasses einen Flug bucht und nicht weil es gerade so günstig ist ist das doch irgendwie logisch.

Ich weiss nicht wie oft ich von Umbuchungen betroffen war und weiss auch nicht mehr wie oft ich eine Kompensation erhalten habe, aber bis auf eine Ausnahme wäre ich jedes mal lieber geflogen wie gebucht, weil die Umbuchungen zumindestens bei mir immer einen Rattenschwanz nach sich ziehen, kann ich gerne drauf verzichten - genauso wie auf die Kompensation.

Anstehend hätte ich jedoch einen Flug der gerne geändert werden kann.

Müsste die Airline ja nicht tun wenn sie vertragsgemäss liefern würde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.710
4.417
Da lese ich nichts von Klagen erschweren, sondern von der durchaus richtigen Anmerkungen dass man diese Klagen anderweitig organisieren muss. Die Klagen sind oft aus Textbausteinen zusammengebaut und darum sollte man auch KI einsetzen können, um diese astronomischen Zahlen zu bearbeiten. Es kann doch nicht angehen, dass ein teurer Richter mit zwei Staatsexamen arbeiten muss um völlig vorhersehbare Urteile zu schreiben. Ich könnte mir ein automatisiertes Verfahren vorstellen mit „tick the box“ in Formularen, wo dann eine automatisierte Entscheidung erster Instanz ergeht. Wahrscheinlich könnte man damit 90% der Fälle erledigen und es bleiben die, wo es tatsächlich um relevante Fragen geht.
 
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