Dashcam im Auto - wo sollte man aufpassen

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no_way_codeshares

Guest
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Einfach nicht versuchen jemanden vorsätzlich zu verletzen/töten und gut ist es. ;-)

Oder versuchst du jetzt ernsthaft dein geschildertes Verhalten irgendwie zu rechtfertigen?

Ich bitte Dich: das gibt doch nicht mein Fahrverhalten wieder.
Ich wollte nur deutlich machen, wie auch eine solche Dashcam völlig willkürlich von jedem Teilnehmer in diesem Rechthaberwahnsinn auf unseren Strassen missbräuchlich eingesetzt werden kann.
Hauptsache jeder behält Recht! Das ist auf unseren Strassen der Anfang allen Übels. So entsteht an jedem Autobahnkreuz ein Stau, weil Auf- und Abfahrende Recht Behalten mit Vorfahrt übersetzen und diese bis zum absoluten Stillstand durchsetzen wollen, statt den Reissverschluss zu verinnerlichen.
Und die Dashcam ist nur eine weitere Waffe in dieser lächerlichen Auseinandersetzung.
Leben und Leben lassen!
 
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N

no_way_codeshares

Guest
@MANAL: gut argumentiert, vielen Dank!
Ich fürchte dennoch, dass die Möglichkeiten missbräuchlicher Verwendung zur Erziehung oder Bestrafung nach selbst provoziertem Fehlverhalten die von Dir aufgeführten Vorteile überwiegen.

Eher könnte ich akzeptieren, wenn wir alle eine Black Box bekommen, die aber nur unter sehr konkreten Bedingungen ausgewertet werden darf (Datenschutz). Denn sie wäre zumindest ein unbestechliches Instrument zur Unfallauswertung und keine Waffe für persönliche Eitelkeiten.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.078
8.172
Dahoam
@MANAL: gut argumentiert, vielen Dank!
Ich fürchte dennoch, dass die Möglichkeiten missbräuchlicher Verwendung zur Erziehung oder Bestrafung nach selbst provoziertem Fehlverhalten die von Dir aufgeführten Vorteile überwiegen.

Sehe ich persönlich nicht so, aber jeder hat halt seine eigene Meinung die es zu respektieren gilt. ;)

Eher könnte ich akzeptieren, wenn wir alle eine Black Box bekommen, die aber nur unter sehr konkreten Bedingungen ausgewertet werden darf (Datenschutz). Denn sie wäre zumindest ein unbestechliches Instrument zur Unfallauswertung und keine Waffe für persönliche Eitelkeiten.

Das wäre aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Lösung und einer Dashcam vorzuziehen. Nur solange solche Systeme nicht verpflichtet werden (man könnte sie auch ab einem bestimmten Punktestand in Flendsburg oder bei auffälligen Verkehrsteilnehmern vorschreiben) nutze ich eine Dashcam.

Auch wäre es sinnvoll dass die Daten nur mit klaren Regelungen eingesetzt werden (z.B. nur von Gutachter, Verkehrsanwälte, Polizei). Da könnte man mal sowas wie die Blinkernutzung abspeichern. Etwas, dass man im Straßenverkehr immer weniger gern einsetzt. Nur wird eine Blackbox in Deutschland vermutlich noch mehr verteufelt als eine Dashcam. Da wird sicher der Polizei- und Überwachungsstaat gleich mal als Totschlagargument herangezogen.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.449
FRA
Hä? Erscheint es dir realistisch, dass sich Leute eine Dashcam verbauen um dich daran zu hindern, dein Recht des Geschwindigkeitsrausches auszuleben und dabei ihr Leben riskieren? :doh:

Diese Leute gibt es ja durchaus.

Erlebt man recht häufig, dass irgendwelche Verkehrsteilnehmer den Blinker setzen und - ohne Rücksicht darauf wer von hinten vielleicht mit höherer Geschwindigkeit angefahren kommt - die Spur wechseln. Wenn man im Anschluss an die Vollbremsung dann vielleicht die Lichthupe als Zeichen des Unbehagens gibt, wird der Überholvorgang noch etwas hinausgezögert. War man vorher bereit, den zu überholenden Lastkraftwagen mit 105 km/h, also 5 bis 10 Stundenkilometer schneller als jener, zu überholen, wird die Geschwindigkeit auf etwa 100 km/h gedrosselt und nach etwa 5 min dann mit ausreichendem Sicherheitsabstand von 2,5 km vor dem überholtem Fahrzeug eingeschert. Dieses erhabene Gefühl einen solchen Raser entschleunigt zu haben wird dann meist beim Überholtwerden durch Zeigen wahlweise eines Vogels oder eines "Scheibenwischers" demonstriert.

Eine Dashcam dient solchen Fahrern vermutlich auch, um bei der Polizei auf Verkehrsverstöße anderer hinzuweisen. Denn das Denunziantentum hat der Deutsche ja gut über die Nazi- und DDR-Zeit gebracht und scheint Bestandteil geblieben zu sein. ;)
 

Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
Also was ich bisher rausfinden konnte.

Deutschland würde ja schon travellersolo beschrieben

Österreich: https://www.oeamtc.at/thema/vorschr...im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594

"Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nichtgegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln."

Schweiz: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de...ideoueberwachung-in-fahrzeugen--dashcam-.html

Alles sehr verwirrend. Kein richtiges Nein aber auch kein Ja.

Italien+ Frankreich https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/


  • Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch:

    Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich (soll die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Polen, Schweden (die Kamera muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein)
  • Von der Verwendung wird abgeraten:
    Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz"
 

Hustinettenbär

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
470
200
Hallig Hooge
hooge.de
"Aufnahmen für private Zwecke:
Möglich ist natürlich, dass jemand einfach nur die schöne Landschaft oder eine Fahrt mit Auto, Motorrad oder Fahrrad dokumentieren möchte. Wenn ein Video rein für private Zwecke aufgenommen wird, verstößt es auch dann nichtgegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen erfasst werden. Es darf sich aber eben nicht um eine systematische Überwachungstätigkeit oder um bewusstes Sammeln von Beweismaterial handeln."

"Für private Zwecke" ist aber schon irgendwie drollig.
Oder ist Dashcam-Filme schauen der neue Dia-Abend? =;
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Das schöne an unserer Justiz ist prinzipiell, dass auf eine Anzeige wegen rechts Überholens meist von der Justiz selbst eine Anzeige wegen nichteinhalten des Rechtsfahrgebots für den Kläger folgt, denn das rechts überholen ist der Beweis, dass der Überholte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat.

Meist zieht der Kläger auf den Hinweis der Justiz entsprechende Anzeige zurück und der Beamte spart sich viel Papierkram.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.078
8.172
Dahoam
Also was ich bisher rausfinden konnte.

Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast die ganzen Infos zu sammeln! (y)



Die österreichische Regelung finde ich insgesamt sehr vernünftig und ausgewogen, dass man für den Nachweis der eigenen Unschuld und für private Zwecke (im sinnvollen Rahmen) eine Dashcam erlaubt und Onlinestellen sowie Privatsheriff spielen untersagt.

Da ich die meisten Auslandskilometer wohl in Österreich zurücklege kann ich ganz beruhigt sein. Ansonsten bin ich noch in Italien (auch unproblematisch) und der Schweiz unterwegs. Dort kann ich mir überlegen künftig die Kamera zu deaktivieren (abstecken oder Speicherkarte rausziehen).
 
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Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
"Für private Zwecke" ist aber schon irgendwie drollig.
Oder ist Dashcam-Filme schauen der neue Dia-Abend? =;


Naja was hat das mit drollig zu tun. Ich möchte einfach die Cam durchgehend laufenlassen und nicht das die Videos alle 30 sek gelöscht werden.
Wenn das jemanden nicht passt, kann man zumindest in AUT sagen ich möchte nur die tolle Landschaft filmen.

Eine 12h Fahrt mal in nem 5min zeitraffer anzusehen, mag ja mal ganz lustig sein. Aber ganze Abende mir Dashcam Filme anzusehen, naja ne... da hab ich besseres zu tun.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.396
258
Bielefeld
Also ich fänd eine dauerhaft Aufnahme der Fahrten auch aus privaten Gründen sinnvoll... klar schaut man sich die Aufnahmen nicht ständig an, aber so eine Fahrt durch eine Großstadt z.B. stelle ich mir durchaus interessant vor wenn man diese in 10-20 Jahren oder noch viel später wiederfindet. Hab letztens noch bei Youtube komplette Stadtbahnfahrten aus den 80ern durch die eigene Stadt gesehen, fand ich super interessant.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Bei mir läuft die Dashcam seit mehr als 7 Jahren ununterbrochen. In Deutschland, der Schweiz, in Österreich, in Russland und vielen anderen europäischen Ländern.
Bisher musste ich einmal – im Jahre 2013 – eine Sequenz eines unverschuldeten Unfalls meinem Rechtsanwalt übergeben. Es hat ihm die Kommunikation mit der gegenerischen Versicherung ungemein erleichtert. Das Video hat er seinen Kollegen gezeigt, als ich noch bei ihm im Zimmer saß.
Geschrieben hat er der gegenischen Versicherung, als ob er selbst hinter dem Lenkrad gesessen wäre. Das Video blieb natürlich in der Kanzlei.

Ansonsten habe ich einige Male Videoabschnitte genauer angeschaut, als ich fast Unfälle verursacht hätte (zwei- oder dreimal seit dem Einbau).

Meine Eltern haben der Polizei einmal ein Kennzeichen gemeldet, als ein Autofahrer gegen ein Fahrrad fuhr und der Radfahrer fast stürzte. Der Autofahrer stieg zwar aus und redete mit dem Radfahrer, fuhr dann aber sofort weiter. Wir haben nie mehr etwas davon gehört.

Meine Schwester hat mit dem Park-Modus gefilmt, wie nachts der Spiegel des Nachbars Auto von einem Fahrzeug abrasiert wurde. Der Fahrer hatte offensichtlich zu viel getrunken, wohnte in einer Parallelstraße und war außerdem ein guter Bekannter ihres Nachbars. Wie das ausgegangen ist und ob die Freundschaft weiterhin besteht, ist nicht bekannt...

Vor drei Monaten haben wir den Zusammenstoß mit einem Fuchs genauer angeschaut, als meine Tochter mit dem Auto unterwegs war. Ein Screenshot mit Datum und genauer Uhrzeit habe wir der Schadensanzeige für die Teilkaskoversicherung beigefügt.

Ferner bekam ein Parknachbar auf dem Firmenparkplatz von mir Post unter den Scheibenwischer, als er ohne Grund meinen linken Außenspiegel umklappte. Vermutlich war es ihm zu eng gewesen.
Mein Schreiben lag einige Tage im Auto, dann entdeckte ich das Auto des bösen Parknachbars wieder.
Wegen solcher Autofahrer parke ich mein Auto immer Rückwärts ein.

Als Zeuge würde mir das Video helfen, meine Wahrnehmungen gut zu bekunden, als Beteiligter (hoffentlich nie als Beschuldigter) eines Unfalls erleichtert es dem Anwalt die Arbeit. Videos werde ich nie an die Polizei oder eine Versicherung herausgeben. Ich würde die Speicherkarte sofort herausnehmen, sollte es die Situation erfordern und sie in den Geldbeutel, Hosen- oder Jackentasche stecken. Eine leere Ersatzkarte liegt immer im Auto.
Und da scheinst du sogar stolz drauf zu sein? Du greifst damit massiv in die Rechte anderer Personen ein, besonders durch die Aufzeichnung im Park Modus nur um deine Neugier zu befriedigen und das völlig ohne Schuldbewusstsein, nur weil dich eine Aufzeichnung schon einmal unter Umständen besser gestellt hat, wobei da überhaupt nicht klar ist ob die Sache nicht ohne Video ebenso gut für dich ausgegangen wäre.
Ich bin jederzeit froh nicht in China zu leben wo jeder Schritt aufgezeichnet wird und kann nur hoffen, dass es nicht viele gibt die so wie du gegen geltendes Recht verstoßen und stolz darauf sind.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.449
FRA
Naja was hat das mit drollig zu tun. Ich möchte einfach die Cam durchgehend laufenlassen und nicht das die Videos alle 30 sek gelöscht werden.
Wenn das jemanden nicht passt, kann man zumindest in AUT sagen ich möchte nur die tolle Landschaft filmen.

Eine 12h Fahrt mal in nem 5min zeitraffer anzusehen, mag ja mal ganz lustig sein. Aber ganze Abende mir Dashcam Filme anzusehen, naja ne... da hab ich besseres zu tun.

Ich bin auch so ein Landschaftsfilmer :eek:

Ganz toll finde ich die Strände. Und da lasse ich auch gerne mal meine Kamera aus versehen in der Schwimmtasche laufen und vergesse - uuuups - vielleicht einmal diese auszuschalten. Und zufällig ist vielleicht Deine Freundin drauf, die vor mir liegt. Wie ungeschickt von mir.

Und ich finde auch Videos von Parkanlagen ganz ganz toll. Oftmals sind da Spielplätze in der Nähe und falls da zufälligerweise Kinder beim Spielen drauf sind, dann ist das für meine Zwecke fast eher ärgerlich, aber da sind die Kinder nun mal drauf beim Spielen und löschen möchte ich diese wertvollen Aufnahmen dann doch nicht.

Sorry, die Argumentation die tolle Landschaft neben der Autobahn zu filmen ist genauso an den Haaren herbeigezogen, wie die Nachbarskinder zufällig nackig im Planschbecken vom Fenster aus gefilmt zu haben. Filmt bitte keine anderen Leute! In dem Fall hat Datenschutz schon etwas gutes!
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.449
FRA
"Für private Zwecke" ist aber schon irgendwie drollig.
Oder ist Dashcam-Filme schauen der neue Dia-Abend? =;

Die Dashcam-Aufnahmen findet man auf youtube. Habe gestern mal danach geschaut.

Bei russischen Cams findet man ziemlich erschreckende Unfälle aber auch ganz lustige Videos, wo Damen vom Schlagen Valensina beim Schminken mit dem Oberklasse-SUV deutscher Produktion beim Schminken rückwärte fahren und irgendso einen armen Lada rammen.

Die deutschen Videos sind eher langweilig mit so Oberlehrer-Kommentaren "da überholt der trotz durchgezogener Linie den Traktor -unglaublich. Vermutlich mit 70 km/h obwohl nur 60 kmp/h erlaubt waren."
 
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Hustinettenbär

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
470
200
Hallig Hooge
hooge.de
Die Dashcam-Aufnahmen findet man auf youtube. Habe gestern mal danach geschaut.
Bei russischen Cams findet man ziemlich erschreckende Unfälle aber auch ganz lustige Videos, wo Damen vom Schlagen Valensina beim Schminken mit dem Oberklasse-SUV deutscher Produktion beim Schminken rückwärte fahren und irgendso einen armen Lada rammen.
Die deutschen Videos sind eher langweilig mit so Oberlehrer-Kommentaren "da überholt der trotz durchgezogener Linie den Traktor -unglaublich. Vermutlich mit 70 km/h obwohl nur 60 kmp/h erlaubt waren."
YT ist aber dann nicht mehr wirklich privat, oder?
Obwohl man gelegentlich den Eindruck gewinnt, dass verschiedene Influencer dort erheblich privater sind, als es gut wäre.
 
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no_way_codeshares

Guest
Also ich fänd eine dauerhaft Aufnahme der Fahrten auch aus privaten Gründen sinnvoll... klar schaut man sich die Aufnahmen nicht ständig an, aber so eine Fahrt durch eine Großstadt z.B. stelle ich mir durchaus interessant vor wenn man diese in 10-20 Jahren oder noch viel später wiederfindet. Hab letztens noch bei Youtube komplette Stadtbahnfahrten aus den 80ern durch die eigene Stadt gesehen, fand ich super interessant.
Aber Ihr habt doch in OWL auch längst "dieses Internet" oder zur Not Satellitenfernsehen (mit nächtlichen Bahnstreckenvideos im Dritten)?:)


Ich bin auch so ein Landschaftsfilmer :eek:

Ganz toll finde ich die Strände. Und da lasse ich auch gerne mal meine Kamera aus versehen in der Schwimmtasche laufen und vergesse - uuuups - vielleicht einmal diese auszuschalten. Und zufällig ist vielleicht Deine Freundin drauf, die vor mir liegt. Wie ungeschickt von mir.

Und ich finde auch Videos von Parkanlagen ganz ganz toll. Oftmals sind da Spielplätze in der Nähe und falls da zufälligerweise Kinder beim Spielen drauf sind, dann ist das für meine Zwecke fast eher ärgerlich, aber da sind die Kinder nun mal drauf beim Spielen und löschen möchte ich diese wertvollen Aufnahmen dann doch nicht.

Sorry, die Argumentation die tolle Landschaft neben der Autobahn zu filmen ist genauso an den Haaren herbeigezogen, wie die Nachbarskinder zufällig nackig im Planschbecken vom Fenster aus gefilmt zu haben. Filmt bitte keine anderen Leute! In dem Fall hat Datenschutz schon etwas gutes!

Vorsicht, das mit der ersten Person haben bei mir weiter oben mindestens zwei Probanden tatsächlich missverstanden.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.021
141
Das schöne an unserer Justiz ist prinzipiell, dass auf eine Anzeige wegen rechts Überholens meist von der Justiz selbst eine Anzeige wegen nichteinhalten des Rechtsfahrgebots für den Kläger folgt, denn das rechts überholen ist der Beweis, dass der Überholte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten hat.

Meist zieht der Kläger auf den Hinweis der Justiz entsprechende Anzeige zurück und der Beamte spart sich viel Papierkram.


Klingt urbanlegendig, aber süß.

P.s.: Unser Rechtssystem hast Du nicht wirklich verstanden, oder?
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.746
410
Das war sehr böse vom Parkplatznachbar, den vorgesehenen Mechanismus des Spiegels zum Umklappen zu nutzen.
Der geht nicht bei allen Außenspiegeln ohne Schaden in beide Richtungen, bei mir zum Glück schon. Daher nur ein anonymes Schreiben an den anonymen Parkplatznachbar. Hätte er den Spiegel überdreht, wäre es Fahrerflucht gewesen.

Aber immerhin verstehe ich jetzt, warum es Tendenzen gibt den Einsatz von Dashcams einzuschränken bzw. zu untersagen.
Willst Du damit etwa sagen, dass das Umklappen von Außenspiegeln, die Dir nicht gehören, ein normaler Vorgang ist?

In dem vom ADAC zitierten Urteil des VG Ansbach ging es um einen Nürnberger Anwalt, der seine Autofahrten mit der Kamera gefilmt hatte und das Videomaterial der Polizei zur Verfügung stellte um Verkehrssünder anzuzeigen. Das Gericht war der Auffassung, dass Dashcam-Videos, welche zum Zwecke der Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erstellt werden, gegen die Datenschutzinteressen der aufgezeichneten Personen verstoßen. Ein generelles Verbot von Dashcams wurde vom Gericht abgelehnt. Diese Informationen fehlen im Artikel des ADAC.

Ich veröffentliche meine Videos nicht, sie wären für den eigenen Gebrauch im Schadensfall. Ich händige sie auch nicht an Dritte oder die Polizei aus. Nach etwa 8 Stunden werden die ältesten Aufnahmen überschrieben.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.847
10.978
Die deutschen Videos sind eher langweilig mit so Oberlehrer-Kommentaren "da überholt der trotz durchgezogener Linie den Traktor -unglaublich. Vermutlich mit 70 km/h obwohl nur 60 kmp/h erlaubt waren."

Immer wieder gerne genommen: "Mittelspurschleicher", ueber die man sich so richtig schoen echauffieren kann.

Dumm nur, dass man damit seine Unkenntnis von § 7 Abs. 3c S. 1 und 2 StVO unter Beweis stellt:

§ 7 Abs. 3c S. 1 und 2 StVO meinte:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.346
315
Der geht nicht bei allen Außenspiegeln ohne Schaden in beide Richtungen, bei mir zum Glück schon. Daher nur ein anonymes Schreiben an den anonymen Parkplatznachbar. Hätte er den Spiegel überdreht, wäre es Fahrerflucht gewesen.

Damit ich das verstehe, er hat den Außenspiegel hin und her bewegt so 180° oder warum ist es wichtig, dass der Außenspiegel Deines Autos in "beide" Richtungen verstellbar ist - dies hast Du bisher nicht erwähnt. Wie kann man den Spiegel den überdrehen und wird den überdreht, einen Motor ja nicht, da Dein beschützenwertes Kraftfahrzeug keine automatisch einklappbare Spiegel besitzt (sonst gäbe es diese Geschichte ja gar nicht).


Und was er hätte ist egal, er hat gar nichts und ob deswegen ein Brief angemessen ist, naja das kann man verschroben finden, aber gut. Charakterlich fragwürdig wird es jedoch noch nichtmal soviel Rückrat zu haben seinen Namen drauf zu schreiben. Du bist doch so sehr im Recht oder Zweifel bzw. Angst falls es ein Vorgesetzter war...trifft alles nicht zu, Du bist der Chef? Dies wäre dann eine Steigerung der Erbärmlichkeit. Vielleicht ist aber vielmehr so, dass a) gar nichts passiert ist und b) der Sachverhalt sich so darstellte, dass Du die Fahrerseite des auszuspähenden Parknachbarn zugeparkt hast und er nur an seine Fahrertür kam, in dem er Deinen Spiegel umklappte - warum sollte man dies sonst machen und wofür ist der Umklappmechanismus übrigens sonst da ist? Die Einparksituation hat Deine Kamera natürlich nicht aufgezeichnet.

Willst Du damit etwa sagen, dass das Umklappen von Außenspiegeln, die Dir nicht gehören, ein normaler Vorgang ist?
Also meinen Außenspiegel darf jeder umklappen dafür ist er da, ich zweifel auch daran, dass ich im Kampf mit den rotierenden Stofflappen einer Waschstraße als Gewinner hervorgehe, aber Waschstraßen wirst Du mit Deinem Fahrzeug ja nicht aufsuchen, wenn Dir das unberechtige Umklappen des Außenspiegels so zuwieder ist. Ansonsten mein ömels Skoda hat automatisch einklappbare Außenspiegel, es ist also nicht nötig, dass sich jemand dort betätigt. Um welches Automobil handelt es sich bei Dir mit überdrehbaren Außenspiegeln, unmotorisiert?

In dem vom ADAC zitierten Urteil des VG Ansbach ging es um einen Nürnberger Anwalt, der seine Autofahrten mit der Kamera gefilmt hatte und das Videomaterial der Polizei zur Verfügung stellte um Verkehrssünder anzuzeigen. Das Gericht war der Auffassung, dass Dashcam-Videos, welche zum Zwecke der Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erstellt werden, gegen die Datenschutzinteressen der aufgezeichneten Personen verstoßen. Ein generelles Verbot von Dashcams wurde vom Gericht abgelehnt. Diese Informationen fehlen im Artikel des ADAC.

Ich veröffentliche meine Videos nicht, sie wären für den eigenen Gebrauch im Schadensfall. Ich händige sie auch nicht an Dritte oder die Polizei aus. Nach etwa 8 Stunden werden die ältesten Aufnahmen überschrieben.

Also ich habe die Seite des ADAC verlinkt, weil es da um die Empfehlungen zu Dashcams im Ausland ging und dies war die Frage des Threadstarters.

Allerdings hätte ich als Dein Arbeitgeber oder Kunde durchaus Interesse an Dir, jemand der mit anyonymen nennen wir es einmal "Aufzeigen von Konsequenzen" den Betriebsfrieden stört. In modernen Unternehmen ist bei der Kommunikation per Email nichtmal die Benutzung von BCC erlaubt (ok in den letzten 15 Jahren alles ausländische Unternehmen9, insofern hat hoffentlich Dein Briefempfänger seinen Arbeitgeber oder dem Firmenparkplatzinhaber diesen Vorgang angezeigt. Vielleicht gibt es Kameras auf dem Firmenparkplatz und man kann Dein Auto identifizieren und so auch Dich. Ein hoch auf Kameras! Solange man sich karmacht, selbst wenn man mit seiner Kamera filmt, wer einen gerade getötet hat, so ist man doch tot (und ich würde meinen, man hat verloren), auch wenn man Filmaufnahmen davon hat - und genau das ist es ja dann ich habe eine Waffe: Dashcam!
 

pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
7
Aber der deutsche Datenschutzwahn kennt eben keine Grenzen...

In der Diskussion ging es um die DSGVO (Langtitel: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).


Mit dieser Quelle von 2014, die über Gerichtsentscheidungen von 2014 auf Grundlage einer 2018 außer Kraft getretenen Norm berichtet, wäre ich vorsichtig. Man kann ja vertreten, die Zulässigkeit sei heute noch genauso zu beurteilen. Aber der ADAC-Artikel ist m.E. die tauglichere Quelle.
 
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no_way_codeshares

Guest
Hier stand Quatsch.
 
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