Der geht nicht bei allen Außenspiegeln ohne Schaden in beide Richtungen, bei mir zum Glück schon. Daher nur ein anonymes Schreiben an den anonymen Parkplatznachbar. Hätte er den Spiegel überdreht, wäre es Fahrerflucht gewesen.
Damit ich das verstehe, er hat den Außenspiegel hin und her bewegt so 180° oder warum ist es wichtig, dass der Außenspiegel Deines Autos in "beide" Richtungen verstellbar ist - dies hast Du bisher nicht erwähnt. Wie kann man den Spiegel den überdrehen und wird den überdreht, einen Motor ja nicht, da Dein beschützenwertes Kraftfahrzeug keine automatisch einklappbare Spiegel besitzt (sonst gäbe es diese Geschichte ja gar nicht).
Und was er
hätte ist egal, er hat gar nichts und ob deswegen ein Brief angemessen ist, naja das kann man verschroben finden, aber gut. Charakterlich fragwürdig wird es jedoch noch nichtmal soviel Rückrat zu haben seinen Namen drauf zu schreiben. Du bist doch so sehr im Recht oder Zweifel bzw. Angst falls es ein Vorgesetzter war...trifft alles nicht zu, Du bist der Chef? Dies wäre dann eine Steigerung der Erbärmlichkeit. Vielleicht ist aber vielmehr so, dass a) gar nichts passiert ist und b) der Sachverhalt sich so darstellte, dass Du die Fahrerseite des auszuspähenden Parknachbarn zugeparkt hast und er nur an seine Fahrertür kam, in dem er Deinen Spiegel umklappte - warum sollte man dies sonst machen und wofür ist der Umklappmechanismus übrigens sonst da ist? Die Einparksituation hat Deine Kamera natürlich nicht aufgezeichnet.
Willst Du damit etwa sagen, dass das Umklappen von Außenspiegeln, die Dir nicht gehören, ein normaler Vorgang ist?
Also meinen Außenspiegel darf jeder umklappen dafür ist er da, ich zweifel auch daran, dass ich im Kampf mit den rotierenden Stofflappen einer Waschstraße als Gewinner hervorgehe, aber Waschstraßen wirst Du mit Deinem Fahrzeug ja nicht aufsuchen, wenn Dir das unberechtige Umklappen des Außenspiegels so zuwieder ist. Ansonsten mein ömels Skoda hat automatisch einklappbare Außenspiegel, es ist also nicht nötig, dass sich jemand dort betätigt. Um welches Automobil handelt es sich bei Dir mit überdrehbaren Außenspiegeln, unmotorisiert?
In dem vom ADAC zitierten Urteil des VG Ansbach ging es um einen Nürnberger Anwalt, der seine Autofahrten mit der Kamera gefilmt hatte und das Videomaterial der Polizei zur Verfügung stellte um Verkehrssünder anzuzeigen. Das Gericht war der Auffassung, dass Dashcam-Videos, welche zum Zwecke der Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte erstellt werden, gegen die Datenschutzinteressen der aufgezeichneten Personen verstoßen. Ein generelles Verbot von Dashcams wurde vom Gericht abgelehnt. Diese Informationen fehlen im Artikel des ADAC.
Ich veröffentliche meine Videos nicht, sie wären für den eigenen Gebrauch im Schadensfall. Ich händige sie auch nicht an Dritte oder die Polizei aus. Nach etwa 8 Stunden werden die ältesten Aufnahmen überschrieben.
Also ich habe die Seite des ADAC verlinkt, weil es da um die Empfehlungen zu Dashcams im Ausland ging und dies war die Frage des Threadstarters.
Allerdings hätte ich als Dein Arbeitgeber oder Kunde durchaus Interesse an Dir, jemand der mit anyonymen nennen wir es einmal "Aufzeigen von Konsequenzen" den Betriebsfrieden stört. In modernen Unternehmen ist bei der Kommunikation per Email nichtmal die Benutzung von BCC erlaubt (ok in den letzten 15 Jahren alles ausländische Unternehmen9, insofern hat hoffentlich Dein Briefempfänger seinen Arbeitgeber oder dem Firmenparkplatzinhaber diesen Vorgang angezeigt. Vielleicht gibt es Kameras auf dem Firmenparkplatz und man kann Dein Auto identifizieren und so auch Dich. Ein hoch auf Kameras! Solange man sich karmacht, selbst wenn man mit seiner Kamera filmt, wer einen gerade getötet hat, so ist man doch tot (und ich würde meinen, man hat verloren), auch wenn man Filmaufnahmen davon hat - und genau das ist es ja dann ich habe eine Waffe: Dashcam!