Vielleicht kann mir ein jüngerer Kollege auf die Sprünge helfen: Ich habe gewisse Verständnisprobleme wie § 254 BGB hier schlägig sein kann. Die Norm lautet "Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.". Dei Nummer findet sich im Kapitel über Art und Umfang des zu leistenden Schadenseratzes. Schaden ist damit hier nicht das schädigende Ereignis ("Flugzeug weg"), sondern der durch "Flugzeug weg" eingetretene materielle Schaden. Den kann ich aber nicht mindern, indem ich mich vordrängel, wenn die Norm gedanklich noch gar nicht zur Anwendung kommt. Nach meinem Verständnis (aber die Ausbildung ist lange her) greift die Nummer ein, wenn ich nach einer Vertragsverletzung oder nach einer unerlaubten Handlung den Schaden nicht nach Möglichkeit gering halte. Hier ist aber noch gar kein Schaden eingetreten, wenn ich in der Schlage steht.
Wollte ich den Richter ernst nehmen, dann müsste als braver Gast, der zwei Stunden vor Flugbeginn am Airport ist, mich erstmalig beim Check-in vordrängeln, dann bei der Sicherheit vordrängeln und dann bei der Passkontrolle vordrängeln. Denn dass die Flughäfen zu Stoßzeiten schlecht organisiert sind, kann man ja wissen. Das steht nur so nirdendwo, eher im Gegenteil. Dei reden von zwei Stunden. Als Kunde vertraue ich darauf, dass mein Vertragspartner seinen Betrieb so organisiert, dass es funktioniert. Da dann aber alle am Airport Zweifel haben müssten, ob es funktioniert, würden das alle tun müssen und es bringt nichts. Allenfalls Bürgerkrieg.
Wenn die Airline jedoch daran Zweifel hat, dass sie ihren Vertrag erfüllen kann, muss sie mich halt durch die Kontrollen durchlotsen (klappt wunderbar für F/C paxe z.B. in JFK und JNB). Aber ich als Kunde habe doch keinen Grund, an der ordnungsgemäßen Organistation des Geschäftsbetriebs durch meinen 5* oder 4* Vertragspartner Zweifel zu haben. Damit verlagere ich Betriebsorganisationsrisiko der Airline in die Sphäre des Kunden. Aus meiner Sicht voll welt- und auch rechtsfremd oder einfach gesagt falsch.