Der Richter rät: Am Flughafen bitte vordrängeln

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Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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New York & DUS
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Also quasi wie in Indien. Da musste ich mich selten anstellen…
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das ist leider eine Berufskrankheit. Jeder denkt immer sein Job sei der wichtigste. Ich habe selber BWL und Jura studiert. Trotzdem würde ich behaupten, dass viele einfache juristische Fragen schnell und einfach selber geklärt werden können. Es gibt mittlerweile sehr gute Literatur, Verbraucherzentralen, Vorlagen etc.

Beispielsweise Geld von einer Airline bei einer Verspätung fordern. Das kann in den meisten Fällen jeder Dulli selber machen. Dafür braucht man keinen Anwalt.

Ich habe sowohl privat als auch beruflich die Erfahrung gemacht, dass man mit Anwälten sehr viel Geld verbrennen kann. Anwälte raten immer dazu, dass man einen Anwalt nehmen sollte. Selbst für einfachste Schreiben werden schnell 2 - 3 Stundensätze abgerechnet. Das lohnt sich einfach bei kleinen Streitwerten oftmals nicht. Ich finde durchaus, dass ein Anwalt von einer Hotline der Rechtschutzversicherung auch reicht. Oder eine Vorlage einer Verbraucherzentrale, welche ebenfalls von Juristen erstellt wurde.

Ich finde es begrüßenswert, wenn sich auf der Otto-Normalbürger fortbildet und beispielsweise juristisches Grundwissen hat. Beispielsweise was für Rechte man bei einem Sachmangel etc. hat.

Bei komplexen Sachverhalten, großen Streitwerten etc. ist natürlich ein guter Anwalt gold wert bzw. ein Gamechanger.

Übrigens wird nur in Deutschland so inflationär für irgendwelche Dullie Fragen ein Anwalt genommen. In UK beispielsweise fangen viele Anwälte bei 1000€ die Stunde an. Dort würde kein Mensch auf die Idee kommen sich einen Anwalt zu holen, weil er 350€ von einer Arline bekommt.
Ich “brauche” auch kein Restaurant und keinen Taxifahrer. Ich “brauche” auch keinen Anstreicher. Streichen kann ich selbst. Ich mache das aber trotzdem alles nicht selbst, weil es andere besser können. Bei den BWL’n ist es oft anderes. Viele Steuerberater machen das nicht und machen nebenher gern das Testament oder den Unternehmenskaufvertrag, machen Fehler und stellen fest, dass die noch nicht mal von der Berufshaftpflicht gedenkt sind.

Dein Vergleich mit dem UK lässt mich schmunzeln. Ich bin auch englischer Anwalt und habe 30 Jahre für zwei der world leading Londoner firms gearbeitet, 25 davon als Partner. Bei 900 bis 1000 Pfund warst du als Partner einer Magic oder Silver Circle Firm, der Banken auf fremde Rechnung (aka Bankkunde) bei Finanzierungen beraten hat. Ich habe mein Leben lang streitige große Infrastrukturprojekte gemacht. Meine Stundensaetze laden als Partner bei Rund der Hälfte. Der englische High Street Kollege nimmt vielleicht 200 Pfund.

Im UK geht das Klagen auch einfacher weil die dortigen Small Claims Courts mehr investigativ im Sinne des Klägers tätig sind. Bei uns gilt der Beibringungsgrundsatz. Schreib ich im small claims court als Privatmann dass sich BA bloed angestellt hat, macht in vielerlei Hinsicht der Richter den Job den hier ein Anwalt macht. Ein sehr anderes Rechtssystem. Geklagt wird da nebenbei sehr gerne denn die Gerichte kosten so gut wie nichts.

Mir geht es auch nicht ums Klagen. Du bist aber oft genug in einer Situation wo du mit deinem Verbraucherschutzwissen nicht mehr weiterkommst weil du systematisch abgewimmelt wirst. Das Schreiben auf Anwaltsbriefkopf, am besten per beA an den General Counsel wirkt da gerne Wunder. Call Center für Mindestlohn wimmelt Dich ab. Das ist die eine Realität. Liegt es dann bei der Rechtsabteilung wollen die das schnell wieder loswerden und nichts mit dem operativen Müll zu tun haben. Leider dürfen sie es berufsrechtlich nicht einfach ignorieren, sondern müssen sich folglich kümmern. Und da deren Stunden auch intern teuer sind geht es dann oft sehr schnell.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
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GRQ + LID
Vielleicht bin ich doof oder ist das Rechtssystem in Deutschland in diesem Punkt anders, aber ich meine zu verstehen dass der Universaldienstleister (in Deutschland wohl DHL) ihre Verplichtungen ohne Problem nachkommt.

Die andere Dienste werden vom irgendwelchen Webladen beauftragt das Paket zu liefern, @Flying Lawyer ist wohl nur den Empfänger und hat keinen Vertrag mit diesen Paketdiensten. Was gibt es denn da als Empfänger zu klagen? Das könnte ja dazu führen dass man mal 'auf Reserve' alle Anbieter verklagt, ist kann doch nicht wirklich Sinn der Sache sein.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.627
Vielleicht bin ich doof oder ist das Rechtssystem in Deutschland in diesem Punkt anders, aber ich meine zu verstehen dass der Universaldienstleister (in Deutschland wohl DHL) ihre Verplichtungen ohne Problem nachkommt.

Die andere Dienste werden vom irgendwelchen Webladen beauftragt das Paket zu liefern, @Flying Lawyer ist wohl nur den Empfänger und hat keinen Vertrag mit diesen Paketdiensten. Was gibt es denn da als Empfänger zu klagen? Das könnte ja dazu führen dass man mal 'auf Reserve' alle Anbieter verklagt, ist kann doch nicht wirklich Sinn der Sache sein.
Keine Klage “auf Vorrat”. Als Empfänger habe ich einen Anspruch darauf, dass ich die Sendungen zugestellt bekomme. Wenn Paketdienste die Sendung beim Empfänger regelmäßig entweder in die Landschaft werfen oder aber gar nicht erst zustellen, sondern gleich in den Paketshop geben, mahnst du sie ab und forderst sie auf dieses zu unterlassen. Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Dann die Klage darauf, dass sie dies zu unterlassen haben und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld bekommen. Gewonnen. Beim nächsten Paket in der Landschaft folgt das Zwangsgeld. Und wenn es anfängt richtig Geld zu kosten bekommen die ihren Betrieb auf organisiert.

Dienste wie UPS, DPD (im Übrigen die französische Post), GLS (die britische Post) und andere gehören zu den Schlimmsten weil der Wettbewerb nur über den Preis läuft. Nebenbei: PostNL nimmt gerne Hermes, mit die schlimmsten. Und wenn’s um Eisenbahnen geht können wir hier gerne noch die NS anbieten, die unter Abellio in Deutschland in die Insolvenz gefahren ist. Auch Universaldienstleister in anderen Ländern schützt nicht vor Problemen.
 
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