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Moin auch,
ein klares Jain. Wenn man seit Geburt beide Staatsbürgerschaften besitzt kann man auch beide behalten. Welche Staatsbürgerschaft man erhält, richtet sich antürlich nach den jeweiligen Landesgesetzen. Deutscher bist du, wenn du als Kind von deutschen Eltern geboren bist (schimpft sich ius sanguinis) Wo du geboren bist spielt hier keine Rolle.
Amerikaner bist du, wenn du auf amerikanischem Territorium geboren bist (ius terrae oder ius soli). Die Staatsbürgerschaft deiner Eltern spielt hier keine Rolle.
Resultat: Du bist als Kind deutscher Eltern in den USA geboren worden-->beide Staatsbürgerschaften.
Und jetzt wird es lustig: Du bist als Kind amerikanischer Eltern in Deutschland geboren--> keine Staatsbürgerschaft! Die muss auf dem US-Konsulat "beantragt" werden. Das ist wohl eine Formalität (ich habe da keine Erfahrung),muss aber sein.
ein klares Jain. Wenn man seit Geburt beide Staatsbürgerschaften besitzt kann man auch beide behalten. Welche Staatsbürgerschaft man erhält, richtet sich antürlich nach den jeweiligen Landesgesetzen. Deutscher bist du, wenn du als Kind von deutschen Eltern geboren bist (schimpft sich ius sanguinis) Wo du geboren bist spielt hier keine Rolle.
Amerikaner bist du, wenn du auf amerikanischem Territorium geboren bist (ius terrae oder ius soli). Die Staatsbürgerschaft deiner Eltern spielt hier keine Rolle.
Resultat: Du bist als Kind deutscher Eltern in den USA geboren worden-->beide Staatsbürgerschaften.
Und jetzt wird es lustig: Du bist als Kind amerikanischer Eltern in Deutschland geboren--> keine Staatsbürgerschaft! Die muss auf dem US-Konsulat "beantragt" werden. Das ist wohl eine Formalität (ich habe da keine Erfahrung),muss aber sein.
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