Deutscher und US-Pass, mit welchem Ein- und Ausreisen

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Salome

Aktives Mitglied
01.01.2010
159
0
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Sorry, hätte mich klarer ausdrücken müssen. Genau das meinte ich mit "irgendwann": den Fall, dass bei einem nicht-deutschen bei der Ausreise festgestellt wurde, dass man wohl "einen Stempel vergessen hatte", kenne ich auch :)

Ja, daher sollte man aufpassen, welchen Pass man wo vorlegt. Ich kenne einen Fall, da wurde jemand (D/USA Nationalität) bei der Ausreise aus D mit dem US Pass gefragt, wie lange sie denn im Land wäre und wo ihr Visum wäre etc. Sie konnte das Thema durch das Vorlegen des Personalausweise noch klären und reist nun immer mit beiden Pässen. Vorher hatte Sie nur den US Reisepass.

Die vorher bereits beschriebene Vorgehensweise (Check-In mit US Pass, Ausreise D mit deutschem Pass, Einreise USA mit US Pass, Ausreise USA mit US Pass, Einreise D mit deutschen Pass) ist wohl die unproblematischste Variante.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
12
CPT
Keine Ahnung, wie das suedafrikanische und das oesterreichische Staatsangehoerigkeitsrecht das sehen, aber das deutsche hat mit den anderen beiden Staatsangehoerigkeiten kein Problem - da sie nicht beantragt wurden (-> sonst automatischer [!] Verlust der deutschen) und die deutsche blutmaessig von einem deutschen Elternteil kommt.

ich weiss nicht, wie die Lage heute ist, kann mich aber erinnern, dass ich (als halb Hollaender/halb Oesterreicher) mit erreichen des 18 Lebendjahres das Problem bekam, nur mehr eine haben zu duerfen (aus oestrreichischer sicht) - galt auch nur fuer maennliche Staatsbuerger und hatte scheinbar mit der Wehrpflicht und einem eventuellen Gewissenkonflikt zu tun (als ob der Gewissensknflikt mit dem Dokument einer Stattsbuergerschaft etwas zu tun haette).

Keine Ahnung, wie die Situation heute ist - in zwei Jahren, wenn der Junior 18 wird, werde ich mehr wissen.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.949
171
MUC
Kommt sehr auf die Staatenkombi an.

Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, da es mit Frankreich ein entsprechendes Abkommen gibt.

Mit den USA sieht es IMHO anders aus: Dort muss man sich entscheiden!
 

Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
ich weiss nicht, wie die Lage heute ist, kann mich aber erinnern, dass ich (als halb Hollaender/halb Oesterreicher) mit erreichen des 18 Lebendjahres das Problem bekam, nur mehr eine haben zu duerfen (aus oestrreichischer sicht) - galt auch nur fuer maennliche Staatsbuerger und hatte scheinbar mit der Wehrpflicht und einem eventuellen Gewissenkonflikt zu tun (als ob der Gewissensknflikt mit dem Dokument einer Stattsbuergerschaft etwas zu tun haette).

Keine Ahnung, wie die Situation heute ist - in zwei Jahren, wenn der Junior 18 wird, werde ich mehr wissen.

So wie bei Dir war es früher.

Heute erlaubt das deutsche Recht wie schon weiter oben beschrieben uneingeschränkte weitere Staatsangehörigkeiten neben der deutschen mit Beginn der Volljährigkeit, wenn diese durch die Geburt erworben wurden.

Bist Du ein EU-Ausländer kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nach erreichen der Volljährigkeit erwerben und Deine alte behalten.

Bist Du ein Nicht-EU-Ausländer kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nach erreichen der Volljährigkeit erwerben und Deine alte behalten, wenn ein entsprechendes Abkommen mit dem Nicht-EU-Staat vorliegt.

Wenn so ein Abkommen nicht vorliegt, mußt Du die alte Staatsangehörigkeit aufgeben wenn Du die deutsche erwerben willst. Ausnahmen gibt es nur, wenn die ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben werden kann, oder sich das Ursprungsland bei der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit zu viel Zeit läßt oder sonst wie verzögert.
Die Herbeiführung einer doppelten Staatsbürgerschaft mit solchen Mitteln soll aber laut der Aussagen eines Rechtsanwaltes sehr schwierig sein.
 

rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
747
14
Kommt sehr auf die Staatenkombi an.

Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, da es mit Frankreich ein entsprechendes Abkommen gibt.

Mit den USA sieht es IMHO anders aus: Dort muss man sich entscheiden!

Muss man definitiv nicht, als Kind von jeweils einem US/D Angehörigen!
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
2.150
1.128
KLU/GRZ
Kommt sehr auf die Staatenkombi an.

Ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft, da es mit Frankreich ein entsprechendes Abkommen gibt.

Mit den USA sieht es IMHO anders aus: Dort muss man sich entscheiden!
Mein Chef hat die Doppelte Staatsbürgerschaft USA/AT und beide Reisepässe. Er lebt seit vielen Jahren in AT und muss nur zur Passverlängerung zur US-Botschaft in Wien.

Bemerkung am Rande: Er ist einmal mit seinen Österreichischen RP in die USA eingereist, und das gab ein riesen Problem - drei Stunden bei DHS und mehrere Hundert US-Dollar Strafe. Es gibt ein Gesetz, wonach ein US-Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft immer mit dem US-Pass einreisen MUSS.
 

vvodaf

Neues Mitglied
08.08.2012
12
0
Die Empfehlung : "Die vorher bereits beschriebene Vorgehensweise (Check-In mit US Pass, Ausreise D mit deutschem Pass, Einreise USA mit US Pass, Ausreise USA mit US Pass, Einreise D mit deutschen Pass) ist wohl die unproblematischste Variante." ist leichter gesagt als getan ! Wenn man nämlich mal Deutschen- , mal US-Pass bei der Ein-und Ausreise verwendet und bei Ankunft den Grenzkontrollbeamten nicht erklären kann, warum der Ein- bzw. Ausreisestempel des vorherigen Besuchslandes auf dem Reisepass gefehlt hat, dann ist ein mächtiges Problem schon vorprogrammiert !!!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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17.547
Warum sollte ein deutscher Beamter nach den vorherigen Stempeln fragen? Zumal man ja auch einfach mit BPA einreisen kann.
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
2.150
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KLU/GRZ
Die Empfehlung : "Die vorher bereits beschriebene Vorgehensweise (Check-In mit US Pass, Ausreise D mit deutschem Pass, Einreise USA mit US Pass, Ausreise USA mit US Pass, Einreise D mit deutschen Pass) ist wohl die unproblematischste Variante." ist leichter gesagt als getan ! Wenn man nämlich mal Deutschen- , mal US-Pass bei der Ein-und Ausreise verwendet und bei Ankunft den Grenzkontrollbeamten nicht erklären kann, warum der Ein- bzw. Ausreisestempel des vorherigen Besuchslandes auf dem Reisepass gefehlt hat, dann ist ein mächtiges Problem schon vorprogrammiert !!!
Einfach den US-Pass vorzeigen ?
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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Die Empfehlung : "Die vorher bereits beschriebene Vorgehensweise (Check-In mit US Pass, Ausreise D mit deutschem Pass, Einreise USA mit US Pass, Ausreise USA mit US Pass, Einreise D mit deutschen Pass) ist wohl die unproblematischste Variante." ist leichter gesagt als getan ! Wenn man nämlich mal Deutschen- , mal US-Pass bei der Ein-und Ausreise verwendet und bei Ankunft den Grenzkontrollbeamten nicht erklären kann, warum der Ein- bzw. Ausreisestempel des vorherigen Besuchslandes auf dem Reisepass gefehlt hat, dann ist ein mächtiges Problem schon vorprogrammiert !!!
Eine Freundin mit österreichischen und iranischem Pass macht dies seit Jahren - auch bei Einreise über FRA - ohne jegliche Probleme. Einreise in IKA mit iranischem Pass, Einreise in den Schengenraum mit österreichischem Pass. Schnellste Grenzkontrolle, kein Visum, alles fein.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Wer in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erhält, bekommt ein Merkblatt, aus dem detailliert hervorgeht, was zu tun ist, nämlich Ein/Ausreise in Deutschland mit dem deutschen Pass, Ein/Ausreise im Land des Zweitpasses mit dem Zweitpass.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.623
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Wer in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erhält, bekommt ein Merkblatt, aus dem detailliert hervorgeht, was zu tun ist, nämlich Ein/Ausreise in Deutschland mit dem deutschen Pass, Ein/Ausreise im Land des Zweitpasses mit dem Zweitpass.
Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Denn nur so gibts keine Stempel, keine Visa, keinen Ärger.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.725
996
Bist Du ein Nicht-EU-Ausländer kannst Du die deutsche Staatsangehörigkeit nach erreichen der Volljährigkeit erwerben und Deine alte behalten, wenn ein entsprechendes Abkommen mit dem Nicht-EU-Staat vorliegt.

Wenn so ein Abkommen nicht vorliegt, mußt Du die alte Staatsangehörigkeit aufgeben wenn Du die deutsche erwerben willst. Ausnahmen gibt es nur, wenn die ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben werden kann, oder sich das Ursprungsland bei der Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit zu viel Zeit läßt oder sonst wie verzögert.
Die Herbeiführung einer doppelten Staatsbürgerschaft mit solchen Mitteln soll aber laut der Aussagen eines Rechtsanwaltes sehr schwierig sein.

Erlaubt Deutschland denn das Behalten der ausländischen (Nicht-Eu) Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung, wenn es ein dementsprechendes Abkommen gibt? Uns Merkel versteht sich doch so gut mit Obama, warum geht man da nicht mal einen Schritt vorwärts - gerade mit den USA. Es gibt ja wohl eine Reihe europäischer Länder, die das nicht so problematisch sehen. Oder geben andere EU-Länder Amerikanern mit Dauer-Niederlassungserlaubnis in Deutschland ohne große Probleme oder Bakschisch ihre Staatsbürgerschaft?
 
Y

YuropFlyer

Guest
Eine Freundin mit österreichischen und iranischem Pass macht dies seit Jahren - auch bei Einreise über FRA - ohne jegliche Probleme. Einreise in IKA mit iranischem Pass, Einreise in den Schengenraum mit österreichischem Pass. Schnellste Grenzkontrolle, kein Visum, alles fein.

War deine Freundin schonmal in den USA?

Ex-Arbeitskollege mit britischem und iranischem Pass wollte in die USA einreisen. Einreise dort wurde verweigert! (War noch vor ESTA-Zeiten.. etwa 2006 oder 2007) Wurde "zurückgeschafft".. seinen iranischen Pass haben die auch nicht gesehen, war wohl irgendwo im System gespeichert..
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.374
17.547
Erlaubt Deutschland denn das Behalten der ausländischen (Nicht-Eu) Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung, wenn es ein dementsprechendes Abkommen gibt?

Grundsatz § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG:

Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat [...], ist auf Antrag einzubürgern, wenn er [...] seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert.

Ausnahme § 12 Abs. 1 StAG:

Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
1.das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,
2.der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert,
3.der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
4.der Einbürgerung älterer Personen ausschließlich das Hindernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegensteht, die Entlassung auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt und die Versagung der Einbürgerung eine besondere Härte darstellen würde,
5.dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, oder
6.der Ausländer einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt.
(2) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.
(3) Weitere Ausnahmen von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 können nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge vorgesehen werden.



Solche Vertraege gibt es mW aber nicht.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.623
2.857
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
War deine Freundin schonmal in den USA?

Ex-Arbeitskollege mit britischem und iranischem Pass wollte in die USA einreisen. Einreise dort wurde verweigert! (War noch vor ESTA-Zeiten.. etwa 2006 oder 2007) Wurde "zurückgeschafft".. seinen iranischen Pass haben die auch nicht gesehen, war wohl irgendwo im System gespeichert..
Kann ich nicht sagen, glaube aber nicht.

Ich vermute, dass die irgendwie über PNR-Abfragen dahinterkommen.
 

BKK

Aktives Mitglied
09.05.2012
105
0
BKK
im feb wollte meine freundin in sea in die usa einreisen. da ihr us-pass abgelaufen war, wollte sie mit dem deutschen einreisen. dies hat zu einer 20 min diskussion mit dem einreisebeamten gefuehrt, warum sie nicht mit dem "richtigen" pass einreist...
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Sowohl mein älterer Bruder als auch mein jüngerer Bruder, sowie ich, besitzen 2 Staatsbürgerschaften und keiner wurde je aufgefordert sich zu entscheiden.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Sowohl mein älterer Bruder als auch mein jüngerer Bruder, sowie ich, besitzen 2 Staatsbürgerschaften und keiner wurde je aufgefordert sich zu entscheiden.
Es gibt ja auch Fälle, wo man nicht nur nicht aufgefordert wird, sich zu entscheiden, sondern sich auch nicht entscheiden muss (bspw. bei zwei EU-Staatsbürgerschaften etc.)
 
P

pmeye

Guest
Nur zur Vollständigkeit: Man kann als Deutscher auch eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben ohne die deutsche zu verlieren, selbst wenn es kein Abkommen gibt. Dafür ist es erforderlich, vorher(!) eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung zu erwirken. Beibehaltungsgenehmigung – Wikipedia
 

aerodynamik

Erfahrenes Mitglied
14.04.2009
573
26
MUC
Bei der Ausreise nur deutscher Pass würde ich bei Reise nach USA relativieren. Beim check in zeigt man den US Pass. Beim Zoll dann den Deutschen. Beim document check auf dem Weg zum Gate wieder den amerikanischen.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.845
23
ZRH
Bei der Ausreise nur deutscher Pass würde ich bei Reise nach USA relativieren. Beim check in zeigt man den US Pass. Beim Zoll dann den Deutschen. Beim document check auf dem Weg zum Gate wieder den amerikanischen.

Bei welchem Zoll zeigst Du bei der Ausreise den Pass?
 
M

MangoBoeing

Guest
Wenn ich an einer Schengen Grenze einen US-Pass ohne Aufenthaltstitel vorlege bekomme ich doch 90 Tage Schengen "reingestempelt". Frägt sich da nicht irgendwann einer beim Zoll, wo der 7 Monate alte illegale Grenzgänger geblieben ist?

Den Zoll interessiert nur was Du an Dingen dabei hast, für Deinen Pass interessieren sich diese Leute nur beiläufig. Pässe kontrolliert nämlich die Bundespolizei.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß das Thema niemanden der BP Typen wirklich interessiert. Ich wurde mit US Pass aus Deutschland gelassen obwohl ich mit dem deutschen eingereist bin.