Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
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Hier ist aber doch von 5 Tagen nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Rede

§ 3
Verkürzung der Quarantänedauer
(1) 1Die Pflicht zur Absonderung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 endet vorzeitig, frühestens jedoch ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument verfügt und sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. 2Die dem negativen Testergebnis nach Satz 1 zu Grunde liegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein und die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen1.

Sehe also nicht, was an diesem Plan illegal sein soll.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Sollten sie es merken würde ich von einem saftigen OWI-Bußgeld ausgehen (geht bis 25.000 Euro).
welches der ehrliche Bürger (die reisen jetzt ja auch alle durch die Welt) sofort bezahlt, weil ja einsichtig ist, dass er was unglaublich dummes gemacht hat.

Gegen solche Bussgelder (die IMHO nur angedroht werden) würde ich aller Register ziehen, ein gute Anwalt holt dich hier raus, vermutlich sogar ein mittelmässiger, weil diese ganzen Vorschriften sowas von widersprüchlich, dumm und laienhaft gemacht sind!
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
So direkt nach einem Aufenthalt im Hochinzidenzgebiet eigentlich nicht.

Wie auch immer, VAE ist ein Hochinzidenzgebiet. Wenn ich es richtig sehe ist das Freitesten sowohl in Bayern als auch NRW möglich. Insofern entweder zur Fsmilie nsch NRW oder direkt nach hause, ab dem fünften Tag dann Test.
 

Urmel1969

Aktives Mitglied
05.08.2013
113
15
Hamburg
...meine letzte Erfahrung bei Einreise aus DXB in FRA ... Einreiseanmeldung ? Ja, Ersatzanmeldung in Papier ... dieses wollte letztendlich kein BuPo oder sonstwer haben... wenn es auf dem Postweg "verloren geht" kann ich da auch nix für :) Der Staat sollte erst mal seine Hausaufgaben ordentlich erledigen und nicht alles zur "Bürgerpflicht" machen...
 

crane04

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
1.366
343
FRA
So direkt nach einem Aufenthalt im Hochinzidenzgebiet eigentlich nicht.

Wie auch immer, VAE ist ein Hochinzidenzgebiet. Wenn ich es richtig sehe ist das Freitesten sowohl in Bayern als auch NRW möglich. Insofern entweder zur Fsmilie nsch NRW oder direkt nach hause, ab dem fünften Tag dann Test.

Aber hoffentlich nicht mehr lange. Seit über einer Woche ist der Wert unter 200. Heute 179,9.
 
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Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Die bleiben. Gibt noch einige andere Länder, deren Status sich unerklärlicherweise nicht ändert. Politik halt.
 

EddLegll

Neues Mitglied
15.07.2020
23
6
Darf man denn aus Deutschland (bzw. NRW) während der 14 Tage wieder ausreisen? Das wurde hier im "Mutationsgebiet meiner Wahl" ziemlich schnell ausdrücklich erlaubt. Nicht das das bei der Ausreise am Flughafen (nach 12 Tagen...) dann noch Theater gibt :rolleyes:

Um kurz meine eigene Frage zu beantworten:
Heute am 12.3 gab es schon wieder eine neue version der NRW EinreiseVO mit folgendem zusatz:
"Die Pflicht zur Absonderung nach Satz 1 endet imFall der Ausreise aus dem Land Nordrhein-Westfalen."
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
883
90
BSL
Ich fliege nächste Woche von MUC nach DXB und bleibe dort 8 Tage.
Danach fliege ich über ZRH zurück.
Ich würde gerne nach meinem Aufenthalt in Dubai die Familie in NRW besuchen.
Sofern ich direkt von ZRH nach DUS fliege müsste ich mich doch von der Quarantäne freitesten können?
Zudem sieht mein Plan so aus, dass ich dann sechs Tage in NRW bleibe, dort am fünften Tag einen PCR Test mache und somit auch in Bayern eine Quarantäne vermeide.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig und lässt sich das überhaupt so in der Einreiseanmeldung abbilden?

Startort und Zielort angeben genügt. Die Reise innerhalb Deutschlands ist wurscht.
Ersatzanmeldung abgeben, da ist auch glaub ein Feld für Transit.

welches der ehrliche Bürger (die reisen jetzt ja auch alle durch die Welt) sofort bezahlt, weil ja einsichtig ist, dass er was unglaublich dummes gemacht hat.

Gegen solche Bussgelder (die IMHO nur angedroht werden) würde ich aller Register ziehen, ein gute Anwalt holt dich hier raus, vermutlich sogar ein mittelmässiger, weil diese ganzen Vorschriften sowas von widersprüchlich, dumm und laienhaft gemacht sind!

"Hunde, die laut bellen, beißen nicht." Drohen kann jeder, würde mich davon jetzt nicht beeinflussen lassen, da das nicht wirklich auf eine stabilen rechtlichen Grundlage beruht. Einfach dagegen Einspruch einlegen.
Weil der Spahn macht halt, was er möchte.

...meine letzte Erfahrung bei Einreise aus DXB in FRA ... Einreiseanmeldung ? Ja, Ersatzanmeldung in Papier ... dieses wollte letztendlich kein BuPo oder sonstwer haben... wenn es auf dem Postweg "verloren geht" kann ich da auch nix für :) Der Staat sollte erst mal seine Hausaufgaben ordentlich erledigen und nicht alles zur "Bürgerpflicht" machen...

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, dass die BPol sich nicht sehr für die Einreiseanmeldung interessiert, höchstens einige BPol Beamte.

Die bleiben. Gibt noch einige andere Länder, deren Status sich unerklärlicherweise nicht ändert. Politik halt.

Ist halt größtenteils Auslegungssache.
 
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TheHeavencraft

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
365
747
MUC
Danke an alle die mir geantwortet haben.
So langsam blickt man da nicht mehr durch, bleibt nur zu hoffen das diese ganzen Quarantäneregelungen möglichst schnell abgeschafft werden.
Nur so sehe ich mittelfristig wieder eine Zukunft für die Reisebranche.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.059
3.319
FRA
Danke an alle die mir geantwortet haben.
So langsam blickt man da nicht mehr durch, bleibt nur zu hoffen das diese ganzen Quarantäneregelungen möglichst schnell abgeschafft werden.
Nur so sehe ich mittelfristig wieder eine Zukunft für die Reisebranche.

Vorteil dabei dass auch die Aemter und die die das kontrollieren sollen nicht mehr durchblicken. Bin dazu uebergegangen der BuPo nach Landung zu erklaeren wie ich es halte. Wurde immer anstandslos akzeptiert trotz Eigeninterpretation der Verordnungen.
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.032
1.272
CGN
Aus Mutationsgebieten wurde noch nichts herabgestuft, bisher ist das eine Sackgasse. Vielleicht ist das auch so angelegt und Herunterstufungen von Mutationsgebieten sind generell nicht vorgesehen. Wundern würde es mich nicht.

Spannend, das Portugal nun als ersten Virusvariantengebiet zurück gestuft wurde. 4 der Regionen wurden sogar direkt zum Nicht-Risikogebiet erklärt. Tritt alles wie immer ab morgen in Kraft.

[h=2]Neu seit der letzten Änderung:[/h]1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

  • Portugal gilt NICHT mehr als Virusvarianten-Gebiet.
3. Neue Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:

  • Portugal – die Regionen Algarve, Großraum Lissabon und die autonome Region Madeira gelten nun als Risikogebiete (bisher Virusvarianten-Gebiet).
4. Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten:

  • Portugal – die Regionen Alentejo, Centro und Norte sowie die autonome Region Azoren gelten nun nicht mehr als Risikogebiete (bisher Virusvarianten-Gebiete).
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.197
Frage zu Kreuzfahrten auf den Kanaren, man reist an und wird direkt zum Schiff transportiert, d.h. man ist eigentlich nie die 72h im Risikogebiet, muss man anschließend trotzdem in Qurantäne?
 

ibaf12

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08.10.2012
417
184
FRA
Frage zu Kreuzfahrten auf den Kanaren, man reist an und wird direkt zum Schiff transportiert, d.h. man ist eigentlich nie die 72h im Risikogebiet, muss man anschließend trotzdem in Qurantäne?

Die Einreiseanmeldungen muss man bei den Charterflügen abgeben. Quarantäne solltest du mit dem Gesundheitsamt vorher klären, einige machen da Ausnahmen ;).
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.055
1.393
FMO
Wir diskutieren hier gerade herum , welche Flugnummer bei Transit im Abflugland anzugeben ist.
Bitte reisse mir niemand den Kopf ab wegen dieser " blöden " Frage, aber es gab Diskussionen beim Abflug, weil der 2. Flug (Einreise DE) und nicht der 1. angegeben war.
Hat jemand evtl. schon etwas schriftliches belastbares gefunden ?

Danke schon jetzt

PS Ja, ich habe mich durch die 53 Seiten quer gelesen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Wie sieht es eigentlich aus wenn man mit dem Auto aus einem Land kommt für das es keine Einschränkungen gibt, man aber einen Transfer durch ein Risikogebiet hat bevor man nach Deutschland einreist? Muss man dann in Quarantäne?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.995
16.257
Auch ein Transitaufenthalt ist ein Aufenthalt, so dass grundsaetzlich die selben Rechtsfolgen bestehen wie bei jedem anderen Aufenthalt. Man muss die jeweiligen Regelungen im Einzelfall dahingehend überprüfen, ob es zeitliche Obergrenzen gibt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Transit macht keine Quarantänepflicht.

Beim fliegen klar, aber wer will den prüfen woher ich mit dem Auto komme? Plane aktuell einen Trip mit dem Auto nach Istrien, auf dem Weg dahin und zurück lauter Risikogebiete, an der Grenze sage ich dann Wahrheitsgemäss "Ich komme gerade aus Istrien" und dann ist der Quarantänedrops gelutuscht? Das wäre zu schön um wahr zu sein.

Auch ein Transitaufenthalt ist ein Aufenthalt, so dass grundsaetzlich die selben Rechtsfolgen bestehen wie bei jedem anderen Aufenthalt. Man muss die jeweiligen Regelungen im Einzelfall dahingehend überprüfen, ob es zeitliche Obergrenzen gibt.

Nur was gilt hier? Die Regeln des Bundeslandes in das man einreist? Oder die Regeln des Bundeslandes in das Ziel der Reise ist?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.870
10.720
HAM
Beim fliegen klar, aber wer will den prüfen woher ich mit dem Auto komme? Plane aktuell einen Trip mit dem Auto nach Istrien, auf dem Weg dahin und zurück lauter Risikogebiete, an der Grenze sage ich dann Wahrheitsgemäss "Ich komme gerade aus Istrien" und dann ist der Quarantänedrops gelutuscht? Das wäre zu schön um wahr zu sein.



Nur was gilt hier? Die Regeln des Bundeslandes in das man einreist? Oder die Regeln des Bundeslandes in das Ziel der Reise ist?

Das solltest du in den betroffenen VOs nachlesen. Relevant ist jede von ihnen, die meisten haben eine Regelung für die Durchreise.
 
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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Auch ein Transitaufenthalt ist ein Aufenthalt, so dass grundsaetzlich die selben Rechtsfolgen bestehen wie bei jedem anderen Aufenthalt. Man muss die jeweiligen Regelungen im Einzelfall dahingehend überprüfen, ob es zeitliche Obergrenzen gibt.
Auf Einreiseanmeldung.de ist unter dem Punkt wann man seine Daten nicht angeben muss:
"wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,"

Wenn LH88 in Istrien ordentlich voll tankt, nochmal Pippi macht und dann non-stop bis Deutschland fährt sehe ich keinen Grund weshalb er in Quarantäne müsste.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Auf Einreiseanmeldung.de ist unter dem Punkt wann man seine Daten nicht angeben muss:
"wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,"

Wenn LH88 in Istrien ordentlich voll tankt, nochmal Pippi macht und dann non-stop bis Deutschland fährt sehe ich keinen Grund weshalb er in Quarantäne müsste.

Habe das jetzt in der Berliner VO nachgelesen, ohne Übernachtung im Risikogebiet muss man nicht in Quarantäne.
 
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