ANZEIGE
Hier ist aber doch von 5 Tagen nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die Rede
Sehe also nicht, was an diesem Plan illegal sein soll.
§ 3
Verkürzung der Quarantänedauer
(1) 1Die Pflicht zur Absonderung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 endet vorzeitig, frühestens jedoch ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument verfügt und sie dieses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. 2Die dem negativen Testergebnis nach Satz 1 zu Grunde liegende Testung muss mindestens fünf Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein und die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen1.
Sehe also nicht, was an diesem Plan illegal sein soll.