Die Anwaltskosten müssen überhaupt nur erstattet werden, wenn sich Eurowings in Verzug befindet. Wenn das der Fall ist, haben die die von Gesetzes wegen vorgesehene Chance gehabt, sich rechtskonform zu verhalten, nicht genutzt. Es erschließt sich mir nicht, warum ich im Falle von Eurowings als Vertragspartner die vom Gesetzgeber als angemessen erachtete Frist einfach mal versechs- oder -achtfachen soll.
Besonders kurios wird es dann, wenn sich auch noch beklagt wird, dass diese Anwaltskosten zu Lasten der fliegenden Allgemeinheit "umgelegt" werden. "Umgelegt" werden zunächst mal diese ganzen Ausgleichszahlungen, weil Eurowings ihren Laden nicht im Griff hat. Im Vergleich dazu sind die paar Leutchen, die sich anwaltlicher Hilfe bedienen und Kosten verursachen, nur Peanuts.