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Ja, gerne. Vermutlich hat die betreffende Webseite ein Geschäftsmodell implementiert, das auf dem Tracking grundsätzlich aller Besucher beruht. Aus rechtlichen Gründen (DSGVO) müssen sie die Besucher um Erlaubnis fragen, sie zu tracken, und ferner müssen sie, damit es pro forma nach einer freien Entscheidung aussieht, ihnen auch die Möglichkeit geben, das Tracking abzulehnen. Findige Geschäftsleute meinen nun, dass es rechtlich weiterhin konform ist, wenn die Alternative Tracking oder bezahlen lautet. Wie bei so vielen Dingen wird das erstmal so gemacht, bis vielleicht jemand mal ggfs. erfolgreich dagegen klagt.
Soweit vermutlich die Ausgangslage. Zusätzlich hat diese Webseite wohl entschieden, manche Artikel nur ihren Abonnenten im Volltext zugänglich zu machen. Daher bekommst Du den Artikel dann auch dann nicht angezeigt, wenn Du dem Tracking zuvor zugestimmt hast. Das ganze haben sie so intransparent als zweistufigen Prozess umgesetzt, dass Du zunächst nicht siehst, welchen Artikel Du mit Tracking auch nicht lesen kannst. Ob das Absicht oder Unfähigkeit/Ignoranz ist, kann man nicht generell sagen.
Ob das jetzt in 80% der Fälle auftritt, hängt naturgemäß davon ab, welche Webseiten Du besucht und welche Artikel Du dort zu lesen versuchst.