Um eines klarzustellen. Sollte der AG eine Lohnsteuerprüfung bekommen, reicht es vollkommen, anzugeben, dass der Rückflug aus Kostengründen gebucht, aber nicht angetreten war. Da schaut KEIN Finanzbeamter genauer rein. Auch dem AG könnte es eigentlich Jacke wie Hose sein, ob du den Flug jetzt nutzt oder nicht. Bezahlt wurde er "aus Kostengründen".
Von daher wäre meine erste Antwort ganz klar gewesen, wenn es sich rechnet, nimm ihn!
Aber: Alleine der Ärger mit der Weiterbildung, das dumme Gerede, den flug doch vefallen zu lassen, die Tatsache, dass dein Heimaturlaub auch nicht "normal" geregelt ist, sowie die simple Tatsache, dass das olle Sparbrötchen dich in Y schickt ( es gibt auch sehr preiswerte C-one way ), ist doch ein Indiz dafür, dass dein AG eher mit Vorsicht zu geniessen ist. Nachdem er jetzt schon von deinen Plänen weiss, würde ich solchen Menschen durchaus zutrauen, dass er das Ticket überprüfen lässt ( wenn er erfährt, dass du im Land bist ) und er erfährt, dass du gegen seinen weisen Ratschlag gehandelt hast. Dann lässt er dich ins offene Messer laufen. Ratschlag also jetzt: Finger weg von dem Restticket und zahl selbst, was du brauchst. Der Unterschied dürfte nicht so sonderlich gross sein.
Im Übrigen, vergleiche mal deine Bedingungen mit denen anderer Angestellter aus anderen Firmen im Auslandseinsatz. Ich wette du fängst an, über einen Jobwechsel nachzudenken.