Naja, Rechtswahl geht immer. Sogar wenn sich ein Unternehmen auf einen fremden Markt ausrichtet (was hier auch schon ein bisschen zweifelhaft ist), solange dem Verbraucher das Schutzniveau "seines" Rechts nicht entzogen wird.
Aber die Rom-1-Verordnung ist genauso wie das Heimatmehrwertsteuerregime so ein typisch europäisches gut gemeint und nicht wirklich gut gemacht. Der Großkonzern kann sich das leisten, das kleine Unternehmen nicht unbedingt. Die politischen Entscheidungsträger haben sich eben einlullen lassen, vermeintliche Verbraucherschützer und Großkonzerne hatten plötzlich die selben Ansichten und Panik vor der angeblichen Flucht in ausländische niedrige Standards, nur die SMEs haben Pech.
Sicher wird das im letzten Jahr durchgeführte, erfolgreiche Unabhängigkeitsreferendum, mit dem die Wähler des Vereinigten Königreich ihr legitimes Nein zu einer solchen Bevormundung bekanntgegeben haben, langfristig auch positive Wirkungen in dem Bereich entfalten. Vielleicht wird es also nach dem Brexit eine gewisse Bereinigung und mehr Freiheit bei der Rechtswahl geben.