• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

DKB Hilton Honors Card

ANZEIGE

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.989
1.065
DUS, HAJ, PAD
ANZEIGE
Ich hatte 2 Fraud Fälle mit der DKB HH Karte. Einmal gab es automatisch eine neue Karte. Das andere mal nicht. Bei der DKB ist immer vieles möglich. 🙃
 
  • Like
Reaktionen: Gem

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.192
551
HOQ/NUE/CGN
Wenn sie doch endlich mal auf meine Kündigung, mittlerweile auf diversen Wegen, reagieren würden, hätten die mit mir schonmal keine Arbeit mehr. Ich scheue mich aber davor, die Jahresgebühr über meine Hausbank zurückzuholen, also die Lastschrift rückgängig zu machen. Nicht, dass die DKB mir noch auf die letzten Meter den Score versaut.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.868
5.356
Das konnte Bank scheint größere Probleme zu haben oder die interessieren die aufgekündigten Karten schlicht nicht mehr.

Bei der Hilton wird weder auf eine Änderung des Abrechnungskontos noch auf Kündigung reagiert. Und bei der M&M muss ich seit Wochen täglich eine App PIN vergeben und kann keine Onlinezahlungen mehr freigeben.

Aber einen Vorteil hat die unfähige IT immerhin. Obwohl schon seit Monaten kein Geld mehr eingeht, bin ich immer noch Aktivkunde😂
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Bei der Hilton wird weder auf eine Änderung des Abrechnungskontos noch auf Kündigung reagiert. Und bei der M&M muss ich seit Wochen täglich eine App PIN vergeben und kann keine Onlinezahlungen mehr freigeben.
Das ist bei mir bei der Hilton under M&M so. Als Alternative habe ich bei beiden SMS-Verifikation aktiviert.
 
  • Like
Reaktionen: hamburgler

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
519
0
Sollte man jetzt noch schnell die 20k vollmachen um den Diamond fuer 2025 zu sichern oder ist das verschwendete Zeit und der Status erlischt zusammen mit dem Ende der Karte?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Die bis 30. September getätigten Umsätze führen laut HH/DKB zum Diamond-Status, so sie denn bis dahin die 20k-Euro-Höhe überschreiten...
An anderer Stelle steht aber, dass diese nicht über Finanzdienstleister wie z.b. Revolut erfolgen dürfen. Daher kann man wohl davon ausgehen, dass die Anzahl der gesammelten Punkte ausschlaggebend sein wird.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.063
2.090
HAM, LBC
Richtig, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Vielleicht so: Die relevanten Umsätze müssen bis 30. September 20k Euro erreichen. Revolut, Zahlungen auf (eigenes) Paypal-Konto u.ä. waren bereits vorher aus dem Rennen.

Die 20k Punkte sind definitiv nur für den unwahrscheinlichen Fall korrekt, dass nicht eine einzige Nacht bei einem Hilton-Hotel zu den 20k Euro Umsatz gehört...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Die 20k Punkte sind definitiv nur für den unwahrscheinlichen Fall korrekt, dass nicht eine einzige Nacht bei einem Hilton-Hotel zu den 20k Euro Umsatz gehört...
Ich zahle im Hilton Hotel nie mit der HH Visa :LOL:, denke aber das die zusätzlichen Punkte seperat gutgeschrieben werden? Zumindest war das mal bei einer Aktion der Fall.

Von "relevanten" Umsätzen ist aber nichts geschrieben. Es wird lediglich als 20k Umsatz formuliert, und das ist falsch. Es muss ein Umsatz sein, der Punkte generiert.

Das Problem des ganzen ist allerdings, dass es nicht AGB Konform ist. Laut AGB's endet der Status und somit auch der Anspruch, auf Diamand Upgrade, mit Kündigung der Karte.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Welcher AGB-Ziffer entnimmst du das?
9 Honors Mitgliedschaftsstufe bzw. Status

Mit erfolgreicher Beantragung der Hilton Honors Credit Card erhält der Kreditkarteninhaber den Hilton Honors Gold Status (Mitgliedschafts- stufe bzw. Status) für den Zeitraum seiner Karteninhaberschaft.
 
  • Like
Reaktionen: Hotel

blub1010

Reguläres Mitglied
24.11.2015
46
70
9 Honors Mitgliedschaftsstufe bzw. Status

Mit erfolgreicher Beantragung der Hilton Honors Credit Card erhält der Kreditkarteninhaber den Hilton Honors Gold Status (Mitgliedschafts- stufe bzw. Status) für den Zeitraum seiner Karteninhaberschaft.
Den Gold-Status für den Zeitraum seiner Mitgliedschaft – der (ansonsten) konditionslos an die Karteninhaberschaft geknüpft ist. Der Diamond-Status, der in der Ziff. auch nicht genannt wird, unterscheidet sich durch die hinzutretende Kondition, die zur Erlangung notwendig ist (die 20.000 € Umsatz).

Gem. AGB dürfte/müsste also der Gold-Status entfallen, bei all denen, die sich in 2023 nicht für den Diamond-Status in 2024 qualifiziert haben, letzterer aber bis zum regulären Ablauf im Frühjahr 2025 (bzw. 2026 bei erstmaligem Erwerb) erhalten bleiben.

So lese ich im übrigen auch die Info auf der FAQ-Seite zum Kooperationsende, wo sich um ein klares Ja oder Nein gedrückt wird – denn es gibt eben nicht die eine richtige Antwort: "Ihr Hilton Honors Status bleibt gemäß den Bedingungen der Hilton Honors Kreditkarte und des Hilton Honors Programms bestehen."
 
  • Like
Reaktionen: Hotel und TobiTobsen

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.063
2.090
HAM, LBC
Ich zahle im Hilton Hotel nie mit der HH Visa :LOL:, denke aber das die zusätzlichen Punkte seperat gutgeschrieben werden? Zumindest war das mal bei einer Aktion der Fall.

Von "relevanten" Umsätzen ist aber nichts geschrieben. Es wird lediglich als 20k Umsatz formuliert, und das ist falsch. Es muss ein Umsatz sein, der Punkte generiert.

Das Problem des ganzen ist allerdings, dass es nicht AGB Konform ist. Laut AGB's endet der Status und somit auch der Anspruch, auf Diamand Upgrade, mit Kündigung der Karte.
Punkte via DKB-HH-Visacard gibt es natürlich nur bei Umsätzen mit der DKB-HH-Visacard. Das andere sind Status- und Bonuspunkte, die für Hilton-Stays und damit verbundene Umsätze direkt auf dem HH-Konto gutgeschrieben werden.

Steht bei DKB in den Bedingungen, dass Revolut etc. nicht (mehr) "zählen".

Es gibt ein zusätzliches offizielles Statement, dass der Diamond-Status bei Erreichen der 20k-Euro-Umsatz-Grenze bis 3/25 bestehen bleibt. Das kann man hier nachlesen und lautet:
"Bleibt meine Qualifizierung für den Diamond Status auch nach dem 30. September 2024 bestehen, wenn ich bis dahin den Jahresumsatz von 20.000 Euro im Kalenderjahr erreicht habe?
Ja, Sie können sich bis zum 30.09..2024 weiterhin durch Umsätze mit Ihrer Hilton Honors Credit Card für den Hilton Honors Diamond Status qualifizieren, wenn Sie den Jahresumsatz von 20.000 Euro erreichen."
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Gem. AGB dürfte/müsste also der Gold-Status entfallen, bei all denen, die sich in 2023 nicht für den Diamond-Status in 2024 qualifiziert haben, letzterer aber bis zum regulären Ablauf im Frühjahr 2025 (bzw. 2026 bei erstmaligem Erwerb) erhalten bleiben.
Gem. AGB gibt es gar keinen Diamand Status... Alles was irgendwo auf der Webseite steht ist absolut unrelevant und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Allein der Inhalt des Vertrages ist ausschlaggebend... genau dafür gibt es ja Verträge.

Des weiteren handelt es sich bei der FAQ-Seite zum Kooperationsende um ein Statement Seitens der DKB. Die DKB kann die Kulanz des Diamand Status gar nicht einräumen, dies kann nur Hilton selber... die sich bis jetzt dazu nicht geäußert haben. Bei der DKB würde es mich auch nicht wundern, wenn Hilton von dieser ausgesprochenen "Kulanz" gar nichts weiß.
 
  • Like
Reaktionen: Hotel

blub1010

Reguläres Mitglied
24.11.2015
46
70
Gem. AGB gibt es gar keinen Diamand Status... Alles was irgendwo auf der Webseite steht ist absolut unrelevant und man hat keinen Anspruch darauf. Allein der Inhalt des Vertrages ist ausschlaggebend.
Richtig, und gem. Vertrag, bzw. der dazugehörigen AGB, entfällt der Gold-Status. Dass der Diamond-Status in den AGB diesbezüglich nicht genannt wird, ist lediglich ein weiteres Argument dafür, dass er eben nicht entfällt.

(Dass Angaben auf einer Website im Verhältnis zu Verbrauchern gar nicht zählen würden ist genaugenommen so auch nicht richtig, für unseren Sachverhalt aber unerheblich, da schon aus den AGB kein Entfall des Diamond-Status hervorgeht.)
 
  • Like
Reaktionen: hamburgler und deecee

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Richtig, und gem. Vertrag, bzw. der dazugehörigen AGB, entfällt der Gold-Status. Dass der Diamond-Status in den AGB diesbezüglich nicht genannt wird, ist lediglich ein weiteres Argument dafür, dass er eben nicht entfällt.
Die AGB's wurden vor Jahren geschrieben, lange bevor man davon ausging, dass die Kooperation endet. Das ganze stellt also nicht im geringsten irgendein "Argument" da.... außer man möchte das sich einreden.

Und ich widerhole mich gerne... Das Statement kommt von der DKB. Die DKB kann keine Kulanz für eine andere Firma (Hilton) aussprechen (schon gar nicht nach Kooperationsende). Nur Hilton selber kann das, und die haben dazu keine Stellung genommen.
Genau – wäre zumindest irgendwas in Richtung "Irreführende Werbung" etc. und sicherlich justiziabel...
Ja... für den Wettbewerb @Abmahnungen. Als Vertragspartner hat man allerdings nicht die Möglichkeit, nicht im Vertrag genannte Leistung einzuklagen. Das Revolut und co. nicht mehr bepunktet werden, steht doch auch nicht in den AGB's, sondern wurde einfach beschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:

blub1010

Reguläres Mitglied
24.11.2015
46
70
Die AGB's wurden vor Jahren geschrieben, lange bevor man davon ausging, dass die Kooperation endet. Das ganze stellt also nicht im geringsten irgendein "Argument" da.... außer man möchte das sich einreden.

Ja... für den Wettbewerb @Abmahnungen. Als Vertragspartner hat man allerdings nicht die Möglichkeit, nicht im Vertrag genannte Leistung einzuklagen.
Lieber Escorpio,

ich tue mich gerade etwas schwer mit dir zu diskutieren, wenn du Aspekte in die AGB hineininterpretierst, die da schlicht nicht enthalten sind. Das deutsche AGB-Recht ist glücklicherweise recht deutlich und es ist schlicht egal, „wann“ und „was man sich damals dabei gedacht hatte oder eben nicht“ etwas geschrieben wurde. Ohne dass da steht, dass der Diamond-Status entfällt, entfällt er auch nicht. Wäre das gewünscht gewesen, müsste eben nicht nur der Gold-Status aufgeführt sein, sondern auch der Diamond-Status.

Wie deutlich sollen die AGB denn noch formuliert sein, damit klar ist, welcher Status entfällt? Man würde doch davon ausgehen, dass es genügt, wenn da schwarz auf weiß festgehalten ist, dass der _Gold_Status entfällt.
 
  • Like
Reaktionen: hamburgler und deecee

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
2.853
2.854
Ich (>200k€ Umsatz über Rev zum Jahresbeginn) sehe schon einen Rechtsanspruch auf den DIA bis mindestens Ende 2025. Schon alleine wegen „geübter Praxis“ und entsprechender Bewerbung des DIA. Auch wenn die HH Visa 2025 nicht mehr existiert.

Aber offen gesprochen hat die DKB ja gezeigt, dass ihr manches am A vorbei geht, und anderes in der allgemeinen Verwirrung bei der DKB unter geht.
Es würde mich nicht wundern, wenn der DIA zeitnah weg wäre. Vermutlich wird dann ein Gerichtsentscheid für Klarheit sorgen müssen.
 
  • Like
Reaktionen: blub1010

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.621
677
Wie deutlich sollen die AGB denn noch formuliert sein, damit klar ist, welcher Status entfällt? Man würde doch davon ausgehen, dass es genügt, wenn da schwarz auf weiß festgehalten ist, dass der _Gold_Status entfällt.
Sag mal... reden wir aneinander vorbei? Wenn der Diamand Status nicht in der AGB bzw. deinem Vertrag steht, hast du KEINEN ANSPRUCH DARAUF!

Worauf du keinen Anspruch hast, dafür muss auch kein Wegfall in der AGB geregelt werden.
 

blub1010

Reguläres Mitglied
24.11.2015
46
70
ANZEIGE
Ergänzung: Und wenn auf der Homepage Sache X versprochen wurde und in den AGB „versteckt“ steht, dass es nur Y gibt, dann wäre das nicht nur wettbewerbsrechtlich relevant, sondern auch verbraucherschutzrechtlich, das noch am Rande.