Doppelte Haushaltsführung - wechselnde Hotels?

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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
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Vielen Dank! Da es in meinem Fall i.d.R. max. einmal monatlich diese Übernachtung im Hotel gibt, würde ich glaube ich sogar jedes einzelne Hotel als zweiten Wohnsitz erfassen. Deine Lösung ist für den Fall häufigerer Übernachtungen eine gute Idee.
Jetzt habe ich noch eine Frage im Zusammenhang mit den Fahrten:
1. Manchmal fahre ich am selben Tag zur ersten Arbeitsstätte und abends wieder zurück. Diese Fahrten erfasse ich als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"
2. Bei den Einsätzen, wo ich an zwei nacheinander folgenden Tage im Büro arbeite und dabei eine Hotelübernachtung habe: ich trage die Fahrten als "Heimfahrten" ein. D.h. bei diesen Fällen entfällt der Punkt "Wege zwische Wohung und erster Tätigkeitsstätte " ganz? Wie behandelt man die Fahrt zwischen dem Hotel und der ersten Tätigkeitsstätte und wo trägt man die ein?
Das funktioniert so nicht. Du hast entweder einen zweiten Wohnsitz (auch wenn dieser in wechselnden Hotels ist) und dann handelt es sich um Übernachtungskosten + Heimfahrten oder du hast keinen zweiten Wohnsitz und dann sind des Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte plus Werbungskosten für die Hotelübernachtung.
Auch ich bin jede Woche 2 Tage im Hotel und den Rest im Homeoffice und mein Finanzamt erkennt bis jetzt alles problemlos an - ich muss nur jedes Jahr wieder die Belege für die Übernachtungen einreichen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Auch ich bin jede Woche 2 Tage im Hotel und den Rest im Homeoffice und mein Finanzamt erkennt bis jetzt alles problemlos an - ich muss nur jedes Jahr wieder die Belege für die Übernachtungen einreichen.
Du musst die Belege nicht einreichen, du kannst das auch pauschal abrechnen, bringt aber nur 20€ pro Nacht. Ein zweiten Wohnsitz kann man nicht in wechselnden Hotels haben, der Wohnsitz muss ja angemeldet sein.
 

Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
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Du musst die Belege nicht einreichen, du kannst das auch pauschal abrechnen, bringt aber nur 20€ pro Nacht. Ein zweiten Wohnsitz kann man nicht in wechselnden Hotels haben, der Wohnsitz muss ja angemeldet sein.

Das sieht mein Finanzamt anders ....und das macht sehr viel mehr als pauschal 20 Euro pro Nacht in meinen Steuererklärungen aus.

Ich zitiere Haufe:

"Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle. Keine Zweitwohnung wird dagegen bei Seeleuten oder Binnenschiffern an Bord eines Schiffs begründet, auch wenn sie dort eine dauerhafte Unterkunft haben. Ebenfalls wird durch den Aufenthalt im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort keine Zweitwohnung begründet.

Nach Verwaltungsauffassung ist die auswärtige Beschäftigung nicht an eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer in derselben Unterkunft geknüpft. Bei Vorliegen einer auswärtigen Beschäftigung ist die Anzahl der Übernachtungen am Beschäftigungsort unerheblich. Eine doppelte Haushaltsführung wird deshalb auch durch gelegentliche Hotelübernachtungen begründet."
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Das sieht mein Finanzamt anders ....und das macht sehr viel mehr als pauschal 20 Euro pro Nacht in meinen Steuererklärungen aus.

Ich zitiere Haufe:

"Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle. Keine Zweitwohnung wird dagegen bei Seeleuten oder Binnenschiffern an Bord eines Schiffs begründet, auch wenn sie dort eine dauerhafte Unterkunft haben. Ebenfalls wird durch den Aufenthalt im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort keine Zweitwohnung begründet.

Nach Verwaltungsauffassung ist die auswärtige Beschäftigung nicht an eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer in derselben Unterkunft geknüpft. Bei Vorliegen einer auswärtigen Beschäftigung ist die Anzahl der Übernachtungen am Beschäftigungsort unerheblich. Eine doppelte Haushaltsführung wird deshalb auch durch gelegentliche Hotelübernachtungen begründet."
Tja dann viel Spass, dein FA hat dir bestätigt das wechselnde Hotels an wechselnden Orten eine doppelte Haushaltsführung begründen?

Auch Haufe:

3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung​

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze). Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierungskosten treten, sämtliche (warmen und kalten) Betriebskosten, Kosten der laufenden Reinigung und Pflege der Wohnung/Unterkunft, Absetzung für Abnutzung für notwendige Einrichtungsgegenstände, Rundfunkbeitrag, Miet- oder Pachtgebühr für Kfz-Stellplatz, Aufwendungen für Sondernutzung (wie Garten) und Zweitwohnungssteuer.
Dies gilt auch für Hotelkosten, und wie du deinen Zweitwohnsitz ohne Meldebescheinigung nachweist weisst du sicher..
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Ich habe den User LH88 nicht ohne Grund ignoriert.

Natürlich geht eine doppelte Haushaltsführung in wechselnden Hotels, wie ich bereits vor einigen Jahren hier in dem Thread bestätigt habe. Das FA hat damit kein Problem. Wollte bei mir in den ersten beiden Jahren die Belege dazu sehen. In den beiden nächsten Jahren wurde darauf bereits verzichtet.
 
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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
476
73
Tja dann viel Spass, dein FA hat dir bestätigt das wechselnde Hotels an wechselnden Orten eine doppelte Haushaltsführung begründen?
Ja, hat mein Finanzamt - und das jetzt schon mehrere Jahre. Und ich bin nicht die Einzige… Weder hier im Forum noch in meinem Bekanntenkreis oder Arbeitsumfeld.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.477
5.521
LEJ
"Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle. Keine Zweitwohnung wird dagegen bei Seeleuten oder Binnenschiffern an Bord eines Schiffs begründet, auch wenn sie dort eine dauerhafte Unterkunft haben. Ebenfalls wird durch den Aufenthalt im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort keine Zweitwohnung begründet.

Nach Verwaltungsauffassung ist die auswärtige Beschäftigung nicht an eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer in derselben Unterkunft geknüpft. Bei Vorliegen einer auswärtigen Beschäftigung ist die Anzahl der Übernachtungen am Beschäftigungsort unerheblich. Eine doppelte Haushaltsführung wird deshalb auch durch gelegentliche Hotelübernachtungen begründet."
Die doppelte Haushaltsführung (Hotelkosten) sowie Reisekosten (DB, Auto, ...) lassen sich auch absetzen, wenn man einen Homeofficevertrag hat (erster Beschäftigungsort) und unregelmäßig (1-2x / Monat) zu seinem Arbeitgeber (~300km entfernt) zitiert wird und dieser die Reisekosten nicht übernimmt. Korrekt?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
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DUS, HAJ, PAD
Die doppelte Haushaltsführung (Hotelkosten) sowie Reisekosten (DB, Auto, ...) lassen sich auch absetzen, wenn man einen Homeofficevertrag hat (erster Beschäftigungsort) und unregelmäßig (1-2x / Monat) zu seinem Arbeitgeber (~300km entfernt) zitiert wird und dieser die Reisekosten nicht übernimmt. Korrekt?

Nein, das waeren nach meiner Laienmeinung Werbungskosten, die sich auch absetzen lassen, aber keine doppelte Haushaltsführung. Entweder selber in das Thema einlesen, oder ab zum Steuerberater.
 
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scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
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445
Norddeutschland
Die doppelte Haushaltsführung (Hotelkosten) sowie Reisekosten (DB, Auto, ...) lassen sich auch absetzen, wenn man einen Homeofficevertrag hat (erster Beschäftigungsort) und unregelmäßig (1-2x / Monat) zu seinem Arbeitgeber (~300km entfernt) zitiert wird und dieser die Reisekosten nicht übernimmt. Korrekt?
Eine ähnliche Frage stellt sich mir auch, nämlich dahingehend ob ich für die wöchentlichen Trips zum AG (~200km je Richtung) den Pauschbetrag für Hotelübernachtungen als Werbungskosten zusätzlich ansetzen kann, wenn mir kein Hotel gestellt wird. Habe ich noch nicht endgültig durchdrungen.
 
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10.02.2012
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...kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, also z. B. eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, Hotel oder die Baracke auf einer Baustelle. ... Ebenfalls wird durch den Aufenthalt im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort keine Zweitwohnung begründet.
klingt unlogisch/unfair, sogar beim Buergergeld (zumindedt beim Vorgaenger) wurde sogar ein 'Wohnen' im Wohnmobil als Kosten der Unterkunft anerkannt...