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Das funktioniert so nicht. Du hast entweder einen zweiten Wohnsitz (auch wenn dieser in wechselnden Hotels ist) und dann handelt es sich um Übernachtungskosten + Heimfahrten oder du hast keinen zweiten Wohnsitz und dann sind des Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte plus Werbungskosten für die Hotelübernachtung.Vielen Dank! Da es in meinem Fall i.d.R. max. einmal monatlich diese Übernachtung im Hotel gibt, würde ich glaube ich sogar jedes einzelne Hotel als zweiten Wohnsitz erfassen. Deine Lösung ist für den Fall häufigerer Übernachtungen eine gute Idee.
Jetzt habe ich noch eine Frage im Zusammenhang mit den Fahrten:
1. Manchmal fahre ich am selben Tag zur ersten Arbeitsstätte und abends wieder zurück. Diese Fahrten erfasse ich als "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte"
2. Bei den Einsätzen, wo ich an zwei nacheinander folgenden Tage im Büro arbeite und dabei eine Hotelübernachtung habe: ich trage die Fahrten als "Heimfahrten" ein. D.h. bei diesen Fällen entfällt der Punkt "Wege zwische Wohung und erster Tätigkeitsstätte " ganz? Wie behandelt man die Fahrt zwischen dem Hotel und der ersten Tätigkeitsstätte und wo trägt man die ein?
Auch ich bin jede Woche 2 Tage im Hotel und den Rest im Homeoffice und mein Finanzamt erkennt bis jetzt alles problemlos an - ich muss nur jedes Jahr wieder die Belege für die Übernachtungen einreichen.