Doppelte Staatsbürgerschaft - Erfahrungen und Beispiele

ANZEIGE

ctulhu

Reguläres Mitglied
21.05.2013
41
0
ANZEIGE
Doppelte Staatsbürgerschaft ist meines Wissens neuerdings erlaubt. Machen das gerade selber durch, danach haben wir CH und D Staatsangehörigkeit.

In DE interessiert die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nur dann, wenn man sich einbürgern lässt. Dann gelten Sonderbedingungen, wenn man die ursprüngliche behalten will.

Bei dir kommt etwas zum Tragen, was ich mir auch bald zu Nutzen machen werde: wenn man eine zweite (dritte etc) Staatsbürgerschaft eines Landes beantragt, dass doppelte Staatsbürgerschaften nicht verbietet, dann lässt DE dieses ohne weiteres zu. Du solltest nur bei der Erneuerung deiner deutschen Papiere nicht vergessen, dieses anzugeben.
Stan Wawrinka ist übrigens der berühmteste schweizer-deutsche Doppelbürger... Diese Praxis gilt übrigens deutlich länger als die offiziell proklamierte "doppelte Staatsbürgerschaft jain" Politik. Bereits sein Grossvater war wohl Doppelbürger...

Es gibt Länder wie die Ukraine, die eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben - eine dreifache oder mehr aber sehr wohl....
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.767
591
HPN
In DE interessiert die ursprüngliche Staatsbürgerschaft nur dann, wenn man sich einbürgern lässt. Dann gelten Sonderbedingungen, wenn man die ursprüngliche behalten will.

Bei dir kommt etwas zum Tragen, was ich mir auch bald zu Nutzen machen werde: wenn man eine zweite (dritte etc) Staatsbürgerschaft eines Landes beantragt, dass doppelte Staatsbürgerschaften nicht verbietet, dann lässt DE dieses ohne weiteres zu. Du solltest nur bei der Erneuerung deiner deutschen Papiere nicht vergessen, dieses anzugeben.
Stan Wawrinka ist übrigens der berühmteste schweizer-deutsche Doppelbürger... Diese Praxis gilt übrigens deutlich länger als die offiziell proklamierte "doppelte Staatsbürgerschaft jain" Politik. Bereits sein Grossvater war wohl Doppelbürger...

Es gibt Länder wie die Ukraine, die eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlauben - eine dreifache oder mehr aber sehr wohl....

Bei uns war es super easy, über die Eltern bzw. Grosseltern. Brauchten nur einen Pass der die Abstammung (in meinem Fall über Grosseltern) belegt, Termin im Konsulat, und nun läuft das Ganze. Deutscher Pass für rund 250.- Euro - da sagt man nicht nein, obwohl es ein bisschen länger geht.

Noch was Anderes, wir haben entfernte Verwandte in Brasilien. In den 1910ern ausgewandert, heute halten die immer noch CH-Pässe über die väterliche Seite und einen deutschen Pass über die Mütterliche. Haben also auch drei Staatsbürgerschaften.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.143
Bei uns war es super easy, über die Eltern bzw. Grosseltern. Brauchten nur einen Pass der die Abstammung (in meinem Fall über Grosseltern) belegt, Termin im Konsulat, und nun läuft das Ganze. Deutscher Pass für rund 250.- Euro - da sagt man nicht nein, obwohl es ein bisschen länger geht.

Noch was Anderes, wir haben entfernte Verwandte in Brasilien. In den 1910ern ausgewandert, heute halten die immer noch CH-Pässe über die väterliche Seite und einen deutschen Pass über die Mütterliche. Haben also auch drei Staatsbürgerschaften.

Und innerhalb der EU kannst du (un-) endlich viele haben. Beispiel: Ich bin Deutscher mit irisch-britischen Vorfahren. Theoretisch gingen drei Pässe. Meine Frau sei Ungarisch-Österreichisch oder Slowenisch-Österreichisch, was es ebenso zahlreich gibt. Dann kann +1 bereits Passmikado spielen. Wenn +1 dann auch noch in den USA geboren wird, kommt noch eine dazu. Die Fälle kenne ich inzwischen zahlreich. Aber was hast Du davon mit Ausnahme von mehr Bürokratie und ggfls. Verpflichtungen, die du gar nicht haben willst?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Es geht hier gerade ein bisschen durcheinander. Das deutsche Staatsangehoerigkeitsrecht ist grundsaetzlich doppelstaatlerfeindlich. Das aeussert sich darin, dass

1. der Deutsche, der eine auslaendische Staatsangehoerigkeit auf Antrag erwirbt, die deutsche automatisch verliert (§ 25 Abs. 1 S. 1 StAG),

und dass

2. der Auslaender grundsaetzlich nur eingebuergert wird, wenn er seine bisherige Staatsangehoerigkeit aufgibt (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG).

Wenn jemand im Ausland lebt, aber seine deutschen Vorfahren "wiederentdeckt" und daraufhin einen deutschen Pass beantragt, ist dies keine Einbuergerung, sondern die deutsche Staatsangehoerigleit besteht (ggf. neben einer weiteren) von Geburt an.


Bei den obigen Einbuergerungs-Konstellationen 1./2. kann es abweichend vom Grundsatz gleichwohl zu Mehrstaatigkeit kommen:

Bei 1. wenn von einem EU-Staat eingebuergert wird (§ 25 Abs. 1 S. 2 StAG) oder eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird (§ 25 Abs. 2 StAG).
Zu Beibehaltungsgenehmigungen gibt es keine komplett akkuraten Zahlen, allerdings scheinen entsprechende Antraege zu etwa 90 bis 95 % positiv beschieden zu werden.

Bei 2. wird ggf. gem. § 12 StAG die Mehrstaatigkeit hingenommen. Hier gibt es exakte Zahlen fuer jeden Staat. Beispielhaft ein paar Zahlen fuer 2017:

Gesamt: 112.211 Einbuergerungen, davon 68.918 (61,4 %) mit Fortbestehen der bisherigen Staatsangehoerigkeit, 43.293 (38,6 %) mit Verlust der bestehenden Staatsangehoerigkeit, wobei insbesondere die EU-Staaten und die Schweiz (dazu s.u.), wo die alte Staatsangehoerigkeit automatisch beibehalten werden kann, sowie die Staaten, die nicht entlassen, die Statistik verzerren.

EU/Schweiz: 38.860 = 38.520 + 340
Rest: 73.351 = 30.398 + 42.953

Albanien: 362 = 23 + 339
Island: 1 = 0 + 1
Russland: 2.123 = 369 + 1.754
Tuerkei: 14.984 = 2.548 + 12.436

Aethiopien: 308 = 25 + 283
Kamerun: 949 = 54 + 895
Marokko: 2.390 = 2.390 + 0
Suedafrika: 154 = 45 + 109

Brasilien: 341 = 341 + 0
Chile: 101 = 35 + 66
Kanada: 60 = 49 + 11
Mexiko: 572 = 568 + 4
USA: 979 = 864 + 115

Irak: 3.480 = 2.747 + 7334
Iran: 2.689 = 2.688 + 1
Israel: 1.080 = 1.018 + 62
Jordanien: 306 = 176 + 130

Indien: 1.619 = 61 + 1.558
Thailand: 1.270 = 1.269 + 1
Vietnam: 2.018 = 86 + 1932

China: 867 = 52 + 815
Japan: 54 = 0 + 54

Australien: 79 = 69 + 10

Staatenlos: 782
 
Zuletzt bearbeitet:

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.767
591
HPN
Und innerhalb der EU kannst du (un-) endlich viele haben. Beispiel: Ich bin Deutscher mit irisch-britischen Vorfahren. Theoretisch gingen drei Pässe. Meine Frau sei Ungarisch-Österreichisch oder Slowenisch-Österreichisch, was es ebenso zahlreich gibt. Dann kann +1 bereits Passmikado spielen. Wenn +1 dann auch noch in den USA geboren wird, kommt noch eine dazu. Die Fälle kenne ich inzwischen zahlreich. Aber was hast Du davon mit Ausnahme von mehr Bürokratie und ggfls. Verpflichtungen, die du gar nicht haben willst?

Genau das finde ich hat einen gewissen Reiz. Du bist in jedem Land dass du betrittst ein Local (zumindest auf dem Papier), das ist ein Privileg das ich nicht missen will. Wer wird schon gern als Ausländer abgestempelt? Ich nicht, deswegen finde ich man sollte jeden Pass nehmen wenn man ihn kriegt (wenn es denn wirtschaftlich machbar ist). Gerade für ein allfälliges Kind schafft man einen Vorsprung welcher nicht jeder hat.

Als Schweizer ist meine Intension natürlich einen EU-Pass zu haben. Wäre beinahe in Frankreich geboren, dann hätte ich den Pass auch schon seit 18 in der Tasche, hätte trotzdem aus familiären Gründen noch einen Deutschen beantragt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.157
3.143
Genau das finde ich hat einen gewissen Reiz. Du bist in jedem Land dass du betrittst ein Local (zumindest auf dem Papier), das ist ein Privileg das ich nicht missen will. Wer wird schon gern als Ausländer abgestempelt? Ich nicht, deswegen finde ich man sollte jeden Pass nehmen wenn man ihn kriegt (wenn es denn wirtschaftlich machbar ist). Gerade für ein allfälliges Kind schafft man einen Vorsprung welcher nicht jeder hat.

Als Schweizer ist meine Intension natürlich einen EU-Pass zu haben. Wäre beinahe in Frankreich geboren, dann hätte ich den Pass auch schon seit 18 in der Tasche, hätte trotzdem aus familiären Gründen noch einen Deutschen beantragt.

Der Reiz geht aber dardurch verloren dass du auch Pflichten haben kannst. US Bürger sind m.w. mit ihrem Welteinkommen in den US steuerpflichtig. In anderen Ländern gibt es die Wehrpflicht und was es sonst noch so geben kann. Als Doppel- oder Mehrfachstaatler hast du in keinem deiner Heimatländer Recht auf konsularischen Schutz, was für deutsch-tuerkische Doppelstaatler oder auch deutsch-amerikanischer Doppelstaatler ein Thema ist.

Der Wunsch “ich will kein Fremder sein” ist da ziemlich banal. Im Zweifel bis du naemlich ueberall ein Fremder. Ich hatte eine Sekretärin, die deutsch-spanische Doppelstaatlerin war. In ihrer Heimatstadt in Spanien galt sie als die Deutsche und in Deutschland als die Spanierin.

Für dich als Schweizer sollte doch klar sein, dass du als Zürcher schon in Bern ein Ausländer sein kannst.

Ich bin mit meinem deutschen Pass und meiner deutschen Staatsbürgerschaft sehr zufrieden und arbeite auch in London (als blutmässige Brite) zumindest pre-Brexit lieber als Ausländer. Das macht mein Leben wesentlich einfacher in vielerlei Hinsicht und abends in der Kneipe bin ich lieber der Ausländer der nahe am Muttersprachler East-London accent spricht als der Brite, bei dem man dann doch merkt dass er nur “nahe” am Muttersprachler spricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Ed Size

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.634
970
MUC, BSL
Das ist in der Tat ein Problem. Die US-Steuererklärung mit einer Ladung Nuller einzureichen ist zwar nervig aber recht unproblematisch, wenn es aber z.B. um Bankprodukte geht, wird es wirklich unschön. Da kann man stellenweise schon froh sein, wenn man überhaupt noch ein Girokonto bekommt... versuch mal mit einem US Pass in der Hinterhand ein Aktiendepot zu eröffnen, da schlackert man mit den Ohren (sofern man die US Staatsbürgerschaft angibt...).

Kommt man dann auch aufgrund der hochgradig beschämenden politischen Situation darauf, seine US Staatsbürgerschaft aufzugeben, stellt man konsternierend fest, dass die deutschen "Gebühren" wohl doch relativ nah an den tatsächlichen Kosten liegen, die Amerikaner wollen da gleich mal ein paar tausend Dollar "Verwaltungsgebühren" sehen. Zugegebenermaßen grassiert in diesem Land die Ineffizienz, aber das kann mir dann doch keiner erzählen.
 
  • Like
Reaktionen: mutzo86

cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
BER
Der Reiz geht aber dardurch verloren dass du auch Pflichten haben kannst. US Bürger sind m.w. mit ihrem Welteinkommen in den US steuerpflichtig. In anderen Ländern gibt es die Wehrpflicht und was es sonst noch so geben kann. Als Doppel- oder Mehrfachstaatler hast du in keinem deiner Heimatländer Recht auf konsularischen Schutz, was für deutsch-tuerkische Doppelstaatler oder auch deutsch-amerikanischer Doppelstaatler ein Thema ist.

Ist es nicht in Deutschland ebenso, dass man nach dem „Welt-Einnahme-Prinzip“ besteuert wird, also quasi anhand aller weltweiten Einkünfte ?
 

ctulhu

Reguläres Mitglied
21.05.2013
41
0
Ist es nicht in Deutschland ebenso, dass man nach dem „Welt-Einnahme-Prinzip“ besteuert wird, also quasi anhand aller weltweiten Einkünfte ?

In den USA musst du die Differenz zwischen deinem hiesigen und dem dortigen abdrücken. Einer der Gründe, warum Frau Turner ihren US-Pass los werden wollte. Und diesen Schritt - Aufgabe des Passes aus steuerlichen Gründen - lassen sich die USA bezahlen.

Soweit ich weiss, ist die weltweite Besteuerung nur aufgrund der Staatsangehörigkeit einmalig. Das Wohnortprinzip wird ausgehebelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
BER
Wie kommst du denn darauf?

Quelle: Wikipedia

Das Welteinkommensprinzip besagt, dass die in einem Staat (z. B. aufgrund ihres Wohnsitzes) Steuerpflichtigen mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind.

Deutschland gehört zu den Staaten, die nach Welteinkommensprinzip besteuern. Das Welteinkommensprinzip gilt in Deutschland nur für unbeschränkt Steuerpflichtige (sog. Steuerinländer) gemäß § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

Zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Steuerpflichtigen, die in mehreren Staaten steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben, haben die meisten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht im Einzelfall zusteht. Steuern, die in einem anderen Staat bezahlt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Steuerschuld im Inland verrechnet werden.

Das Welteinkommensprinzip wird häufig verwechselt mit der wohnsitzunabhängigen Steuerpflicht aller Staatsangehörigen, die beispielsweise in den USA gilt.
 
A

Anonym57320

Guest
  • Like
Reaktionen: janosbinder

titeur

Erfahrenes Mitglied
14.03.2016
276
130
TXL
Ist es nicht in Deutschland ebenso, dass man nach dem „Welt-Einnahme-Prinzip“ besteuert wird, also quasi anhand aller weltweiten Einkünfte ?

Das gilt meines Wissens zumindest dann, wenn Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist (das ist jedoch unabhängig von der Staatsangehörigkeit) und das im Ausland erzielte Einkommen nicht aufgrund eines DBA oder des ATE steuerfrei gestellt ist (angeben muss man das dann aber trotzdem in der Steuererklärung).
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Das Welteinkommensprinzip wird häufig verwechselt mit der wohnsitzunabhängigen Steuerpflicht aller Staatsangehörigen, die beispielsweise in den USA
Das ist der relevante Unterschied, da das deutsche Welteinkommensprinzip auf einem Wohnsitz in D aufbaut. Sobald man wegzieht, müssen ausländische Einkünfte in D nicht versteuert werden.
Und hier ging es ja um Doppelstaatsbürger: Hier zieht ein deutscher Pass im Gegensatz zu den USA eben keine Pflicht zur Steuererklärung in D nach sich, solange man nicht dort wohnt oder Einkünfte hat.
 

titeur

Erfahrenes Mitglied
14.03.2016
276
130
TXL
Das ist der relevante Unterschied, da das deutsche Welteinkommensprinzip auf einem Wohnsitz in D aufbaut. Sobald man wegzieht, müssen ausländische Einkünfte in D nicht versteuert werden.

Wobei man nicht unterschlagen darf, dass „Wohnsitz“ im steuerlichen Sinn recht weit ausgelegt wird. Mit einfach nur wegziehen und polizeilich abmelden ist es mitunter nicht getan.
 
  • Like
Reaktionen: singmeister

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wobei man nicht unterschlagen darf, dass „Wohnsitz“ im steuerlichen Sinn recht weit ausgelegt wird. Mit einfach nur wegziehen und polizeilich abmelden ist es mitunter nicht getan.

Es geht um den Lebensmittelpunkt, liegt dieser nicht mehr in D muss man hier auch keine Steuern mehr erklären. Den Wohnsitz verlegen und sich abmelden und danach die ganze Zeit in einem deutschen Hotel oder bei der Freundin zu wohnen funktioniert natürlich nicht.
 
  • Like
Reaktionen: singmeister

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Richtig, Wohnsitz ist zu formalistisch ausgedrückt. Aber solch Boris Becker'sches Verhalten bzgl. Lebensmittelpunkt vs. Wohnsitz würde ich den Forumsinsassen natürlich nie unterstellen. ;)
 
  • Like
Reaktionen: titeur

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Die Zahlen haben sie ganz gut abgeschrieben aus der gleichen Quelle wie ich. Ausser, dass sie den einen Iraner, der seine Staatsangehoerigkeit abgegeben hat, unterschlagen haben ;)

Zwei Aussagen sind jedoch nicht zutreffend: Zum einen, dass Fluechtlinge eingebuergert wuerden. Das ist schon aufgrund der Fristen und der vor der Einbuergerung noetigen Wartezeiten nicht moeglich. Und zum anderen, dass "bei der Einbuergerung von Fluechtlingen auf das Ablegen der bisherigen Staatsangehoerigkeit verzichtet" werde. § 12 StAG mit seinen Tatbestaenden zur Einbuergerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist kein Spezialgesetz fuer Fluechtlinge.

Kein sehr schoener Artikel. Offenbar war ihnen das reine Herunterbeten der Zahlen, so wie ich es gemacht habe, nicht "juicy" genug, da haben sie noch ein paar tendenzioese und reisserische Schluesse reingebracht. Schon allein mit 60:40 hausieren zu gehen, wenn es ohne EU-Buerger und Schweizer nur noch 40:60 ist, ist unserioes.
Und ob die doppelte Staatsangehoerigkeit der eritreischen Deutschen so erstrebenswert ist, wie sie hier dargestellt wird, wage ich angesichts der illegalen Steuern, die Eritrea seinen Schaefchen unter Androhung von Repressalien gegen in Eritrea verbliebene Verwandtschaft abpresst, mal zu bezweifeln.
 
  • Like
Reaktionen: elim und SalParadise

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.767
591
HPN
Hat mir mal eben jemand den Artikel dass man als DE-Staatsbürger sich in DE immer als Solchiger ausweisen muss?

Gab gerade eine enorme Diskussion, wie man sich denn auszuweisen hat nachdem man CH und DE Pass hat, und zB ZRH-FRA-NYC fliegt. Zeige ich in Frankfurt den Roten oder den Bordaux Pass?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
1.1.1 PassVwV

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder aus ihr ausreisen wollen, haben einen gültigen Pass oder Passersatz im Sinne des § 7 Absatz 1 der Passverordnung - PassV - (z. B. Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis) mitzuführen und sich auf Verlangen damit auszuweisen (Passpflicht). Dies gilt auch dann, wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besteht. Personen, die sich nicht durch einen gültigen deutschen Pass oder Passersatz ausweisen können, ist die Einreise zu gestatten, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht werden kann (z. B. durch einen Pass oder Ausweis, dessen Gültigkeitsdauer abgelaufen ist).
 

mutzo86

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
543
0
FRA
Hat mir mal eben jemand den Artikel dass man als DE-Staatsbürger sich in DE immer als Solchiger ausweisen muss?

Gab gerade eine enorme Diskussion, wie man sich denn auszuweisen hat nachdem man CH und DE Pass hat, und zB ZRH-FRA-NYC fliegt. Zeige ich in Frankfurt den Roten oder den Bordaux Pass?

in DE den DE-Pass, in CH den CH Pass. Oder beide hinlegen.
Bei Reisen in/über die USA habe ich stets meinen DE, als auch US Pass offen dabei. Immigration US wird natürlich nur US Pass geprüft.
 

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR

Interessant, ich bin schon öfters in D mit meinem schwedischen Pass ein- und ausgereist. Gab noch nie Probleme damit, aber vielleicht sehen die Grenzer das in ihrem System gar nicht, oder es wird bei EU-Bürgern toleriert?

Habe in der Regel zwar eh noch meinen deutschen Personalausweis dabei, aber da werde ich dann in Zukunft mal dran denken müssen.