Doppelzimmer wird zum 4 Bettzimmer - Klage abgewiesen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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paywall wie immer, aber in Kürze:

Eine Frau klagt, weil sie dachte, sie habe für ihren Italienurlaub mit acht Personen vier Doppelzimmer gebucht. Stattdessen kam sich die Gruppe näher als gedacht. Das Münchner Amtsgericht hat dazu eine klare Meinung.

Jetzt mal unabhängig vom Preis: wenn ich für 8 Personen online (fraglich wo gebucht?) suche und dann in der Bestätigung 2 Doppelzimmer steht, sollte jedem klar sein, dass es 2 Zimmer sind, die halt Kapazität für 4 Perseonen haben. Falls Rückfragen: einfach den Veranstalter (vermutlich FTI Frosch?) anrufen und klären.

Das einfach zu ingnorieren und dann "vor Ort" klären oder wie jetzt klagen, ist schon sehr frech! Anders wäre es gewesen, wenn das Hotel vor Ort gesagt hätte "2 Doppelzimmer sind für 2+2 Personen" - bei den Italienern könnte ich mir vorstellen, dass die ggf. einen Fehler hatten und es eigentlich 2+2 sein hätte sein sollen. 4-Bett Zimmer war vermutlich die Italienische Lösung das Problem zu lösen. Die 8 Freunde, sollten eigentlich froh sein, dass es nicht anders kam!

Jetzt zur Aussage des/der Richter(s)(in): All inclusive Preis für 8 Tage und 8 Personen 5184€ - also pro Person 81€/Nacht - wäre ein so niedrger Preis, dass es nur Unterbrignung in einem 4-Bett Zimmer sein könne und wies die Klage ab.

Da muss ich leider widersprechen, Herr/Frau Richter!!! Oktober 2022 ist low season (leider nicht genau gesagt, welcher Ort genau), 4* sind in Italien viele Hotels, die woanders keine 2* wären. und 81€/Person ist für italienische Verhältnisse im Oktober absolut normal: Übernachtung/Person 30€, 51€ für eine nicht näher beziffertes AI (könnte mir vorstellen, das war nur Frühstück und Abendessen incl. Wein udn Wasser, Cafe... unklar....
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Da muss ich leider widersprechen, Herr/Frau Richter!!! Oktober 2022 ist low season (leider nicht genau gesagt, welcher Ort genau), 4* sind in Italien viele Hotels, die woanders keine 2* wären. und 81€/Person ist für italienische Verhältnisse im Oktober absolut normal: Übernachtung/Person 30€, 51€ für eine nicht näher beziffertes AI (könnte mir vorstellen, das war nur Frühstück und Abendessen incl. Wein udn Wasser, Cafe... unklar....
Für derart gewagte Aussagen hast du doch sicher Quellen, oder?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Für derart gewagte Aussagen hast du doch sicher Quellen, oder?
War klar dass hier nur Dünnschiss als Antwort kommt!

Eindeutig ist die Klägerin im Unrecht: für 8 Personen gesucht, 2 Doppelzimmer gebucht muss heissen 4 Personen/Zimmer.

Die Justiz ist aber im Unrecht, wenn sie meint, 81€ wären extrem günstig für Italienische Verhältnisse und deshalb ein Hinweis auf die 4 Personen in einem Zimmer - denen fehlt oft die eigene Erfahrung
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Die Justiz ist aber im Unrecht, wenn sie meint, 81€ wären extrem günstig für Italienische Verhältnisse und deshalb ein Hinweis auf die 4 Personen in einem Zimmer - denen fehlt oft die eigene Erfahrung
Wenn sie es meint oder es ihr erscheint, dann ist es eine persönliche Ansicht ihrerseits.
Wenn sie es festlegt/feststellt, dann ist sie einen Beweis schuldig.
So sehe ich das, ist aber auch nur bla bla.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Die Justiz ist aber im Unrecht, wenn sie meint, 81€ wären extrem günstig für Italienische Verhältnisse und deshalb ein Hinweis auf die 4 Personen in einem Zimmer - denen fehlt oft die eigene Erfahrung
Spricht wohl eher dafür, dass der/die Vorsitzende mehr Geld für Urlaub ausgibt als 81 EUR/Nacht in Unterkünften, die nach Deiner Aussage eigentlich nur **-Niveau haben.

Vielleicht wäre es anders ausgegangen, wenn die Klägerin vorgetragen hätte, dass die Paare keinen ungestörten Sex im Zimmer haben konnten, weil immer noch ein anderes Paar zugegen war.

Ein leidenschaftlicher Hotelier hätte sicherlich sein eigenes Schlafzimmer zur Verfügung gestellt.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.208
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ZRH
Das Gericht irrt rechtskräftig. Aber zum Glück wird der Fall hier ins VFT gebracht, damit wir uns die EUR 81.00 Meinung von XT5.99 dazu anhören können.
Was sagt der Verbraucherschutz dazu??
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
Jetzt mal unabhängig vom Preis: wenn ich für 8 Personen online (fraglich wo gebucht?) suche und dann in der Bestätigung 2 Doppelzimmer steht, sollte jedem klar sein, dass es 2 Zimmer sind, die halt Kapazität für 4 Perseonen haben.
Mir nicht. Ich würde denken, ich hätte einen Fehler bei der Buchung gemacht und nur für 4 (2x2) statt für 8 Personen gebucht. Ein Doppelzimmer hat für mich eine Kapazität für 2 Personen. Eine Unterbringung von 4 Personen pro Zimmer folgt für mich daraus nicht.

Näheres ist vielleicht im zahlungspflichtigen Artikel zu lesen, aber ich bin zu geizig um zu zahlen und zu faul, um extra ein Flexticket zu buchen, die Zeitung über eJournals kostenlos zu downloaden und das Flexticket dann wieder zu stornieren.

Ich verstehe aber nicht, wieso der Richter sich anmaßte anhand des gezahlten Preises zu entscheiden ob dies zu einer Unterbringung in einem Doppel- oder einem Vierbettzimmer berechtigt. 81€ pro Person und Nacht sind ein stolzer Übernachtungspreis für ein Hostel.

Steht der Hotelname im Artikel drin?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.372
4.764
FRA
Ich verstehe aber nicht, wieso der Richter sich anmaßte anhand des gezahlten Preises zu entscheiden ob dies zu einer Unterbringung in einem Doppel- oder einem Vierbettzimmer berechtigt.
Das ist der Teil, den ich auch nicht verstehe.
Näheres ist vielleicht im zahlungspflichtigen Artikel zu lesen, aber ich bin zu geizig um zu zahlen
Man kann sich behelfen, indem man das Urteil raussucht:

Demnach erhielt der Kläger eine Buchungsbestätigung über die acht Personen und Doppelzimmer, ohne dabei die genaue Anzahl der reservierten Zimmer zu nennen. Das findet nicht nur das lawblog mehr als seltsam. Wir jedoch lernen daraus, auf ein weiteres Detail zu achten, da würde aber unsere Bahnertruppe ganz schön kucken, wenn wir auf einmal zu viert auf der Bude wären.

 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.964
5.663
Z´Sdugärd
Übernachtung/Person 30€
Ich habs dir glaub schonmal gesagt: WO bitte gibts in Italien ein 4* Hotel für 30€Pro Person?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mir nicht. Ich würde denken, ich hätte einen Fehler bei der Buchung gemacht und nur für 4 (2x2) statt für 8 Personen gebucht. Ein Doppelzimmer hat für mich eine Kapazität für 2 Personen. Eine Unterbringung von 4 Personen pro Zimmer folgt für mich daraus nicht.
Es kommt halt drauf an....steht im Zimmer "Doppelzimmer mit ausziehbarem Sofa" oder "Mit Beistellbett", kann man schon ausgehen das es auch mit 4 Personen besetzt werden kann,
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.374
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FRA
Demnach erhielt der Kläger eine Buchungsbestätigung über die acht Personen und Doppelzimmer, ohne dabei die genaue Anzahl der reservierten Zimmer zu nennen. Das findet nicht nur das lawblog mehr als seltsam.
Ein toller Urteil :rolleyes:

Wenn ich also eine "Unterbringung von 8 Personen in Doppelzimmern" buche, kann ich sehr wohl 2 Zimmer für je 4 Personen bekommen :rolleyes:

Und wieso wird im Urteil von "plural vs. singular" gesprochen? Auch aus der Hotelsicht wurden zwei Doppelzimmer (also plural) gebucht.

Mag sein, dass es juristisch Sinn macht, nach dem gesunden Menschenverstand ist es absurd. Ein 4* Doppelzimmer in Italien (für ZWEI Personsn :rolleyes:) für 80€ pro Person ist auch nichts außergewöhnliches. In Catania ist z. B. gerade das 4* Hotel Katane Palace für 140€ zu haben (1DZ für 2 Personen). In Rom sind etliche DZ für ~100€ auf trivago zu sehen.
 

Langstrecke

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31.08.2013
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Auf unserer letzten Italien Rundfahrt über vier Wochen lagen die Zimmerpreise im DZ mit Frühstück im Mittel bei 112€ die Nacht. Alles im italienischen 4* Bereich und ein 5* Schuppen dabei.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Wenn sie es meint oder es ihr erscheint, dann ist es eine persönliche Ansicht ihrerseits.
Wenn sie es festlegt/feststellt, dann ist sie einen Beweis schuldig.
So sehe ich das, ist aber auch nur bla bla.
die Justiz hat nicht entschieden, dass 81€ "bilig" wären, sondern in der Begründung für die Abweisung der Klage diesen "Hinweis" angebracht
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Ich habs dir glaub schonmal gesagt: WO bitte gibts in Italien ein 4* Hotel für 30€Pro Person?
du hast keine Ahnung!! im Oktober 2022 gab es sehr viele 4* Hotels für 45-60€ incl. Frühstück!!!!

hier ein Beispiel im November 2021


2023-09-15 22_22_07-Bestätigung Ihrer Hotel-Buchung - Parc Hotel (Italien), 08.11.21 - 09.11.2...png
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
"Dünnschiss" ist das, was hier (wieder) mal von dir kommt. Du wirfst irgendwelche Aussagen in den Raum, ohne auch nur den Ansatz eines Beleges liefern zu können oder zu wollen.
Belege siehe unten!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Welcher 4* Standard zählt? Ich finde bei Booking 4* Hotels ab 30€ die Nacht (für zwei). Insgesamt deutlich über 50 für <60€
die gibt's bzw. gab's im Oktober 2022 ganz sicher - 2023 sind die alle bei mindestens 80€/DZ incl. Italienisches Frühstück ggf. mit Saft und 2 Cappuccini
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist der Teil, den ich auch nicht verstehe.

Man kann sich behelfen, indem man das Urteil raussucht:

Demnach erhielt der Kläger eine Buchungsbestätigung über die acht Personen und Doppelzimmer, ohne dabei die genaue Anzahl der reservierten Zimmer zu nennen. Das findet nicht nur das lawblog mehr als seltsam. Wir jedoch lernen daraus, auf ein weiteres Detail zu achten, da würde aber unsere Bahnertruppe ganz schön kucken, wenn wir auf einmal zu viert auf der Bude wären.

wenn das so stimmt, ist das Urteil nicht korrekt!

in der SZ stand, dass 8 Personen und 2 Doppelzimmer genannt wurden - wenn 8 Personen und nur "Doppelzimmer" ist das äusserst dumm für den Veranstalter (FTI?) - deshalb gehen die vermutlich auch in die Revision?

Ausserdem stand dort AI, hier ist es "nur" Vollpension -also ohne Getränke (könnte aber Wein und Wasser inc. sein)
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.665
4.587
Belege siehe unten!
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Sorry, das ist weit weg von einem Beleg. Du hast ein Hotel gefunden, das in einer Nacht einen solchen Preis anbietet.
Daraus kann man nicht schließen, dass es auf die Allgemeinheit der Hotels zutrifft und das das/die Hotel/s das dauerhaft tut/tun.