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Amtsgericht München: Fehlerhafte Urlaubsbuchung - zu viert im „Doppelzimmer“
Eine Frau klagt, weil sie dachte, sie habe für ihren Italienurlaub mit acht Personen vier Doppelzimmer gebucht. Doch das Vier-Sterne-Hotel stellte ihr zwei Vierbettzimmer.

paywall wie immer, aber in Kürze:
Eine Frau klagt, weil sie dachte, sie habe für ihren Italienurlaub mit acht Personen vier Doppelzimmer gebucht. Stattdessen kam sich die Gruppe näher als gedacht. Das Münchner Amtsgericht hat dazu eine klare Meinung.
Jetzt mal unabhängig vom Preis: wenn ich für 8 Personen online (fraglich wo gebucht?) suche und dann in der Bestätigung 2 Doppelzimmer steht, sollte jedem klar sein, dass es 2 Zimmer sind, die halt Kapazität für 4 Perseonen haben. Falls Rückfragen: einfach den Veranstalter (vermutlich FTI Frosch?) anrufen und klären.
Das einfach zu ingnorieren und dann "vor Ort" klären oder wie jetzt klagen, ist schon sehr frech! Anders wäre es gewesen, wenn das Hotel vor Ort gesagt hätte "2 Doppelzimmer sind für 2+2 Personen" - bei den Italienern könnte ich mir vorstellen, dass die ggf. einen Fehler hatten und es eigentlich 2+2 sein hätte sein sollen. 4-Bett Zimmer war vermutlich die Italienische Lösung das Problem zu lösen. Die 8 Freunde, sollten eigentlich froh sein, dass es nicht anders kam!
Jetzt zur Aussage des/der Richter(s)(in): All inclusive Preis für 8 Tage und 8 Personen 5184€ - also pro Person 81€/Nacht - wäre ein so niedrger Preis, dass es nur Unterbrignung in einem 4-Bett Zimmer sein könne und wies die Klage ab.
Da muss ich leider widersprechen, Herr/Frau Richter!!! Oktober 2022 ist low season (leider nicht genau gesagt, welcher Ort genau), 4* sind in Italien viele Hotels, die woanders keine 2* wären. und 81€/Person ist für italienische Verhältnisse im Oktober absolut normal: Übernachtung/Person 30€, 51€ für eine nicht näher beziffertes AI (könnte mir vorstellen, das war nur Frühstück und Abendessen incl. Wein udn Wasser, Cafe... unklar....