Downgrade bei Prämienflügen - Fragen zu Umbuchung und Rückerstattung

ANZEIGE

salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
ANZEIGE
Die goldene Frage ist: Wann soll dieser Flug denn stattfinden?

Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Problematisch wird es wenn eine Umbuchung auf alternative Strecken entweder unpraktisch bzw unmoeglich ist und die Umbuchung auf eine niedrigere Klasse zu irgendwelchen Mondpreisen erfolgt. Dann hilft oft nur der Vollstorno und Neubuchung sofern es vernuenftige Angebote gibt.

Im Detail wäre es am 28.6., bin zu einer Hochzeit in MEX muss an dem Tag Retour fliegen, da ich am 30. einen wichtigen Termin habe. LH hat die Flüge vom 27.&28.6. ausgenullt, auch ist für Anfang Juni ein Fluggerätewechsel auf A340/300 was auch erklären würde warum auch am 26.6. keine F buchbar ist obwohl noch mit 747/800 angegeben und laut expertflyer alle Sitze noch verfügbar wären. Hinflug ist kein Problem komme ich auch mit klar einen Tag früher in C zu fliegen. Jedoch beim Rückflug geht nur der 28.6. und auch nicht am Morgen, eine Hochzeit in Mexico ist recht intensiv.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.206
100
TXL-DUS
Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Ach, so ist das ? Ist mir ganz neu. Ja dann.... danke! für diese Erleuchtung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Die goldene Frage ist: Wann soll dieser Flug denn stattfinden?

Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Problematisch wird es wenn eine Umbuchung auf alternative Strecken entweder unpraktisch bzw unmoeglich ist und die Umbuchung auf eine niedrigere Klasse zu irgendwelchen Mondpreisen erfolgt. Dann hilft oft nur der Vollstorno und Neubuchung sofern es vernuenftige Angebote gibt.

Nein, die Downgrade-Kompensation nach EU261 gibt es immer, wenn ein Downgrade vorliegt. EU261 sieht bei einem Downgrade jedoch kein Recht auf Umbuchung vor, deshalb Kexbox‘ Verweis auf Vertrag und BGB. Eine Selbstvornahme stellt natürlich ein Risiko dar.

Bei Stornierung gibt es Fristen für die Airline, bei deren Einhaltung sie keine Ausgleichszahlung leisten muss. Die anderen Passagierrechte bleiben davon unberührt.
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
812
598
MUC
ANZEIGE
300x250
Nein, die Downgrade-Kompensation nach EU261 gibt es immer, wenn ein Downgrade vorliegt. EU261 sieht bei einem Downgrade jedoch kein Recht auf Umbuchung vor, deshalb Kexbox‘ Verweis auf Vertrag und BGB. Eine Selbstvornahme stellt natürlich ein Risiko dar.

Bei Stornierung gibt es Fristen für die Airline, bei deren Einhaltung sie keine Ausgleichszahlung leisten muss. Die anderen Passagierrechte bleiben davon unberührt.

Das hätte ein Sozialwissenschaftler nicht besser erläutern können.;)
 
  • Like
Reaktionen: kexbox