BA: Downgrade DFW-FRA Premium Economy -> Economy

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flycgn

Neues Mitglied
23.07.2012
8
0
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Bist Du sicher? Bei meinen elektronischen Bordkarten in meinem I Phone Wallet stehen die Serviceklassen immer drauf.
Manchmal steht da bei Service Klasse auch ein Y für Economy oder ein C für Business.

Ja seltsam, bei meinen alten Karten von Lufthansa steht es dabei, bei denen von AA ist es komplett verschwunden und es steht auch unten „abgelaufen“ auf der Karte. Vielleicht nutzen die Amerikaner mehr Wallet-Funktionen, als andere...
 

flycgn

Neues Mitglied
23.07.2012
8
0
Ich bin ja ehrlich gesagt mit dem CRM von British Airways ganz zufrieden. Hatte nach den ersten Antworten hier was blöderes erwartet. Vielleicht liest BA hier auch mit? ;-) Wie auch immer:

Guten Tag flycgn,
ich habe Ihren Vorgang für die Dauer des Urlaubs von Frau xxx übernommen.
Zunächst vielen Dank für die gestern zugesandten Informationen. Sie haben Recht, auch wenn American Airlines Teil deroneworld Allianz ist, haben wir keinen Zugriff auf betriebsinterne Daten.
Ich habe jedoch zwischenzeitlich bei American Airlines nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass es einen Wechsel des Flugzeugtypen gab und der Flug nur mit zwei Kabinen durchgeführt wurde. Eine Premium Economy Kabine konnte daher leider nicht angeboten werden.
Da Ihre Flüge auf British Airways Tickets ausgestellt wurden, habe ich alle relevanten Unterlagen soeben an unsere Erstattungsabteilung zur Errechnung der Tarifdifferenz weitergeleitet. Ich bitte in diesem Zusammenhang um etwas Geduld. Eine Gutschrift wird auf die zur Zahlung verwendeten Kreditkarte erfolgen. Sobald uns der Betrag bekanntgegeben wird, werden wir Ihnen diesen mitteilen.
Nochmals danke, dass Sie sich an uns gewandt haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern weiterhin an mich oder Frau xxx wenden.

Jetzt bin ich mal gespannt, auf welche Summe BA kommt. Im Zweifel lasse ich das von meinem Rechtsschutz noch mal nachrechnen... ;-)
 
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Reaktionen: Interflug

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.281
733
habe ich alle relevanten Unterlagen soeben an unsere Erstattungsabteilung zur Errechnung der Tarifdifferenz weitergeleitet.

Naja, ich würde mal sagen - wie von mir einleitend avisiert und von BA ja auch faktisch angekündigt: Die Tarifdifferenz.
 

jknick

Neues Mitglied
15.04.2018
1
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Tach ihr Vielflieger,
ich bin Freitag auf DFW-FRA wegen Maschinenwechsel von Premium Eco auf Economy downgegradet worden. Was steht mir da zu? Die 75% gemäß EU261/2004? Und weiß jemand, wie das berechnet wird?

Liebe Grüße

Hallo flycgn,

ich denke wir waren auf dem selben Flug zurück von der SXSW und ich hatte das gleiche Pech, wie Sie.
Zum Thema habe ich zwei Fragen:
1) Waren Sie inzwischen erfolgreich
2) Haben Sie zufälligerweise noch den Originaltext, den Sie bei BA eingereicht haben?

Danke und Schöne Grüße
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.019
Naja, ich würde mal sagen - wie von mir einleitend avisiert und von BA ja auch faktisch angekündigt: Die Tarifdifferenz.

Und somit nicht fluggastrechtlich sondern vertragsrechtlich. Da BA aber selber ankuendigt, fluggastrechtlich vorgehen zu wollen, ist durchaus interessant, zu welchem Erstattungsweg (und natuerlich zu welchem Ergebnis) man hier kommt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die 75 % beziehen sich auf den "Preis des Flugscheines" also inkl. aller Steuern, Gebuehren und Fantasiezuschlaege. Und klagen muss man eh, insofern...

Ich wuerde zunaechst fuer einen Fall mit Zubringer und Hauptflug diese beiden nicht auseinanderrechnen. Also bei BRE-FRA-JFK mit Downgrade auf FRA-JFK immer 75 % vom gesamten Preis fordern. Und bei einem Hin- und Rueckflug gucken, was besser ist: Haelfte oder genau den Preis von Hin- oder Rueckflug, der beim Buchen ja bekanntgegeben wird: Wenn also BRE-FRA-JFK 600 EUR kostet und JFK-FRA-BRE 400, ginge ich bei einem Downgrade hin auf 600 und zurueck auf 500 EUR.

Alles der Einfachheit halber. Soll der Gegner doch vortragen, dass von den 1.000 EUR von BRE-FRA-JFK-FRA-BRE nur 250 auf FRA-JFK entfallen ;) Im Zweifel gibt's eh ein VU :D

Das kann man zwar versuchen, ist aber aussichtslos:

Wie sich die 75 Prozent auf Grundlage von Art. 10 (2) FluggastrechteVO berechnen, hat der EuGH in der Rechtssache Mennens/Emiratesi im Juni 2016 (ECLI:EU:C:2016:472) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts ist für die Ermittlung der fälligen Erstattung nur auf diejenige Teilstrecke abzustellen, auf der es tatsächlich zum Downgrade kommt, und zwar unter Nichtberücksichtigung der inkludierten Steuern und Gebühren. Es entschied, dass

„im Fall einer Herabstufung eines Fluggasts auf einem Flug für die Ermittlung der dem betroffenen Fluggast geschuldeten Erstattung der Preis des Flugs zugrunde zu legen ist, auf dem der Fluggast herabgestuft wurde. Ist ein solcher Preis auf dem den Fluggast zur Beförderung auf diesem Flug berechtigenden Flugschein nicht angegeben, ist auf den Teil des Flugscheinpreises abzustellen, der dem Quotienten aus der Länge der betroffenen Flugstrecke und der Gesamtstrecke der Beförderung entspricht, auf die der Fluggast einen Anspruch hat“ (Ls. 1).

Mit Blick auf die Berücksichtigung der Steuern und Gebühren stellte der EuGH ferner fest, dass

„für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Flugs ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde“ (Ls. 2).

Wer irgendwas anderes einklagt, ist schlecht beraten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.861
11.019
Ach schau, interessant, danke.

Uebrigens sind bei LH auf DFW-FRA geschlagene 23,90 USD Steuern und Gebuehren. Wenn man die bzw. die 75 % davon mit einklagt und verliert, duerfte das Kostenrisiko bei Teilunterliegen iHv 17,93 USD zu verschmerzen sein ;)
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Mit Blick auf die Berücksichtigung der Steuern und Gebühren stellte der EuGH ferner fest, dass

„für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Flugs ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde“ (Ls. 2).
Die "International Surcharge" (YQ/YR) - vormals "Kerosinzuschlag" (die ausweislich der Tarifbedingungen der Fluggesellschaft ja wie ein Tarifbestandteil zu behandeln ist), würde dann in jedem Fall hier mit in die Berechnung einzubeziehen sein, da diese "Carrier-imposed Surcharge" klassenabhängig berechnet wird.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Die "International Surcharge" (YQ/YR) - vormals "Kerosinzuschlag" (die ausweislich der Tarifbedingungen der Fluggesellschaft ja wie ein Tarifbestandteil zu behandeln ist), würde dann in jedem Fall hier mit in die Berechnung einzubeziehen sein, da diese "Carrier-imposed Surcharge" klassenabhängig berechnet wird.
Das stimmt wohl. Wär aber ansonsten auch noch schöner....

Selbst wenn eine Airline so schlau wäre und YQ klassenübergreifend gleich ließe, würde das sicher auch gerichtlich durchfallen, da die Airline volle und uneingeschränkte Kontrolle über die Höhe hat und faktisch außer dem Namen kein Unterschied zum fare besteht. Sich durch Umbenennung einfach den Erstattungsregeln zu entziehen dürfte vor Gericht nicht durchgehen.
 

330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.158
816
BER / COR
Das stimmt wohl. Wär aber ansonsten auch noch schöner....

Selbst wenn eine Airline so schlau wäre und YQ klassenübergreifend gleich ließe, würde das sicher auch gerichtlich durchfallen, da die Airline volle und uneingeschränkte Kontrolle über die Höhe hat und faktisch außer dem Namen kein Unterschied zum fare besteht. Sich durch Umbenennung einfach den Erstattungsregeln zu entziehen dürfte vor Gericht nicht durchgehen.
Zumal die YQ ja bei vielen Revenuebased Programmen auch Meilen gibt - noch eine Argumentation.