BA: Downgrade von C auf Y auf Teilstrecke nach Hawaii

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mastermind90

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
355
46
DRS
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Hallo werte Forenkollegen,

Ich und meine Frau sind mit BA/AA die Strecke BUD-LHR-JFK-LAX-HNL in C geflogen, auf dem Teil JFK-LAX ist der Flug ausgefallen und wir wurden auf JetBlue in Y umgebucht.
Mit etwas über 5 Stunden Flugzeit schon ein größerer Teil der Strecke.
Die Gold Hotline hat mir telefonisch mitgeteilt ich sollte mich an British Airways via des Formulars wenden, die Airlines würden das unter sich dann ausmachen und mir einen Kompensationsvorschlag machen.
Dies war im Februar, seitdem gab es nur eine Vorgangsnummer und keine weiteren Antworten, die Gold Hotline vertröstet immer, passieren tut leider nichts.

Hat jemand schon ähnliches erlebt und weiß wie hoch in etwa die Kompensation ist? Die Flüge haben 1400€ pro Person gekostet, waren also recht günstig.
Die 75% laut EU werden ja sicher nicht gelten wenn nur eine Teilstrecke betroffen ist.
Sollte es recht wenig sein, würde ich es sonst einfach auf sich beruhen lassen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
EU261/04 findet hier Anwendung, da Abflug in der EU und die Cancellation auf dem Hinflug passiert ist. Ausführende Airline dabei egal. Also sind es 75% des Vouchers für das Segment. Ausrechnen kann das nur die Airline, auf dessen Ticket das gebucht wurde. Deine wesentliche Herausforderung ist, dass kein deutsches Recht Anwendung findet und du ggf. dich an die Aufsichtsbehörden/Gerichte in Ungarn wenden musst.

In der Vergangenheit wurden mir in ähnlichen Fällen Avios geboten, so u.a. nach einer Cancellation auf HAM-LHR-JFK-MIA-GEO, da wurden wir von JFK-MIA auf DL umgebucht - auch in C, aber JFK-BOS-MIA. Das war aber noch vor dem Urteil des EuGH gegen United aus dem letzten Jahr.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Leider existiert hier kein Deutschlandbezug.

Hat man Dir in JFK keinen anderen Flug in C/F angeboten?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Die Flüge haben 1400€ pro Person gekostet, waren also recht günstig.
Die 75% laut EU werden ja sicher nicht gelten wenn nur eine Teilstrecke betroffen ist.

Das ist anteilig nach der Entfernung zu berechnen. Hier also 3.983 km/15.143 km = 26,3 %. Von 1.400 Euro (ggf. noch Steuern abziehen?) also 368,24 Euro, wovon 75 % 276,18 Euro sind.
 

Kabiraneko

Aktives Mitglied
27.02.2023
134
423
Also ich würde da regelmässig schriftlich resp. über das Web-Formular nachfragen, einfach aus Prinzip - aber viel mehr Aufwand wäre es mir nicht wert bei einem Ticketpreis von EUR 1400, was ich als sehr günstig empfinde für ein C roundtrip (ohne Avios Upgrade).

Die Avios für die ursprünglich gebuchte Strecke in C hast du sicher erhalten, korrekt?

Rein aus Interesse: Wie ist das abgelaufen? Wenn sie mir einen Flug in tieferer Klasse anbieten höre ich in der Regel "Do you accept travelling in Coach/Premium Economy etc.?" - Wenn ich das höflich, aber bestimmt verneine, wird nach Alternativen gesucht. Gerade ex JFK sollte es massenhaft Möglichkeiten geben, HNL in C zu erreichen...
 

ServMan

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
2.693
2.916
DUS
Deine Summe noch mal /2 da meiner Verständnis nach 1400 der Rountrip waren.

Habe ich auch so verstanden, demnach reden wir also über max. ca. 138 EUR pro Person, und es müssen noch die Steuern rausgerechnet werden.
Ob ich mir dafür einen ungarischen Anwalt (oder einen deutschen der eine ungarische Zulassung hast?) suchen würde...

Sollte es recht wenig sein, würde ich es sonst einfach auf sich beruhen lassen.

Was "recht wenig" ist, muss jeder selber entscheiden, kannst du jetzt ja beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Sind nicht die UK Regeln sehr stark in die Regeln in DE angelehnt, und gibt es dort ggf. einen einfachen Modus, das zu beschleunigen (eine funktionierende Schlichtungsstelle zB)?

Ansonsten koennte es ja auch helfen, mit den obigen Berechnungen an BA heranzutreten. Wahrscheinlich wissen die selber einfach nur nicht, wie das zu berechnen waere und freuen sich ueber die Hilfe..
 
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mastermind90

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
355
46
DRS
Vielen lieben Dank für all die Antworten! :)

Korrekt, die 1400€ sind Roundtrip.

Die nächste Alternative nach LAX wäre am nächsten morgen gewesen und alle Flieger von Lax nach Hawaii nach Ankunft waren auch ausgebucht, wir wären also am ende mit knapp 48 Stunden Verspätung gelandet wenn wir auf C bestanden hätten.
So haben wir unseren Flug von LAX-HNL noch bekommen und konnten ohne Verzögerung Hawaii genießen.

Da es hier aber am Ende ein eher geringer Betrag wird, schreibe ich bestimmt noch einmal an BA, aber werde sonst keine größerer Sache daraus machen.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
494
524
Finde es schon eine große Sache einen C-Pax für einen gestrichenen Flug und anschließendes Downgrade so zu ignorieren. Ich würde die jeweiligen Regulierungsbehörden einschalten (UK, US und HU).
 
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DUSZRH

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04.11.2018
1.865
1.253
Könntest ja auch noch die Entschädigung durch Cancel mitnehmen (-50% da kein Zeitverzug). Im Zweifel an irgendein Portal abtreten.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.268
434
Ist jetzt eher die Frage, wie viel Arbeit man da reinstecken möchte. Ich würde da jetzt kein großes Theater machen und das an eines der üblichen Claim-Portale übertragen. Ist in 10 Minuten erledigt, und wenn sich die Fluglinie nicht meldet, die einfachste Chance für ein wenig Kompensation.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ist jetzt eher die Frage, wie viel Arbeit man da reinstecken möchte. Ich würde da jetzt kein großes Theater machen und das an eines der üblichen Claim-Portale übertragen. Ist in 10 Minuten erledigt, und wenn sich die Fluglinie nicht meldet, die einfachste Chance für ein wenig Kompensation.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Finde es schon eine große Sache einen C-Pax für einen gestrichenen Flug und anschließendes Downgrade so zu ignorieren. Ich würde die jeweiligen Regulierungsbehörden einschalten (UK, US und HU).
DOT fällt raus - Passagier hat freiwillig einen Ersatzflug angenommen, da kommt vom DOT nix
UK kann man eh vergessen
HU viel Spaß damit

Das ist halt das Risiko bei Tickets, die ex EU anzufliegen sind.
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.383
731
BRN
Leider ein typisches Problem der complimentary upgrades bei den US Fluggesellschaften. Kurzfristig einen Flug in domestic F zu kriegen - vor allem nach Hawaii - ist so gut wie unmöglich, da spätestens 24h vor Abflug alles aufgefüllt wird. Daher auch kein Wunder, dass es keine zeitnahen Alternativen gab.

Sollte man generell bei Anschlüssen im Hinterkopf behalten. Verpasster Flug bedeutet i.d.R. downgrade.
 
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Volume

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01.06.2018
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7.377
Leider existiert hier kein Deutschlandbezug.
"Leider" ist relativ...

Die CAA UK (für BA zuständig) interpretiert bisher "Preises des Flugscheins" als das, was man für den Flugschein bezahlt hat. Also alles komplett, incl. Steuer und Gebühren und natürlich für den vollen Flug. Das EuGH hingegen sagt ja Peis der Teilstrecke gemäß Großkreisentfernung (was ja nichts mit dem tatsächlichen Preis dieses Segments zu tun hat...) ohne Steuern und Gebühren.

Da die EuGH Regelung Herabstufung für die Airlines sogar attraktiv macht, widerspricht das natürlich der Präambel der EU261...

demnach reden wir also über max. ca. 138 EUR pro Person, und es müssen noch die Steuern rausgerechnet werden.
Und für das Geld bekommt eine Airline einen C-Sitz JFK-LAX jederzeit noch für das zehnfache verkauft... So wird die Regelung natürlich ad absurdum geführt.
Die Macher der Verordnung hatten eher an 70% von 1400€ gedacht, es aber mal wieder nicht klar genug formuliert.
Soviel zum Thema "wirksam" und "abschreckend"...

Ich würde da jetzt kein großes Theater machen und das an eines der üblichen Claim-Portale übertragen.
Und je nach Portal auf 50% des Anspruchs verzichten... Kann man machen, muss man aber nicht.

Sind nicht die UK Regeln sehr stark in die Regeln in DE angelehnt, und gibt es dort ggf. einen einfachen Modus, das zu beschleunigen (eine funktionierende Schlichtungsstelle zB)?
Auch da wieder, kann man, muss man aber nicht. Wer keine Schlichtung will sondern sein Recht, wendet sich an die Durchsetzungsstelle...
 
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Volume

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01.06.2018
9.946
7.377
Um so besser! Welche ist das in UK, und geht das ohne Anwalt? Oder sprechen wir schon vom gerichtlichen Weg?
Die EU261 sieht für jedes Land eine "Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte" vor (Arikel 16)
Jeder Mitgliedstaat benennt eine Stelle, die für die Durchsetzung
dieser Verordnung in Bezug auf Flüge von in seinem
Hoheitsgebiet gelegenen Flughäfen und Flüge von einem Drittland
zu diesen Flughäfen zuständig ist. Gegebenenfalls ergreift
diese Stelle die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass die Fluggastrechte gewahrt werden.
National enforcement bodies

How the CAA can help - Advice on who to contact and when to involve us
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.079
Die Macher der Verordnung hatten eher an 70% von 1400€ gedacht

Weshalb sollten sie das getan haben? Die Systematik ist eine andere als bei den pauschalen Entschädigungen und klar an den gezahlten Flugpreis geknüpft. Der ist aber nun einmal nur prozentual aufzudröseln.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.946
7.377
Weshalb sollten sie das getan haben? Die Systematik ist eine andere als bei den pauschalen Entschädigungen und klar an den gezahlten Flugpreis geknüpft.
Weil sie, wie in der Präambel gesagt, es für die Airlines unattraktiv machen wollten.

Der ist aber nun einmal nur prozentual aufzudröseln.
Nein, ist er nicht.

Wenn bei LH FRA-HND €5000 kostet und AMS-FRA-HND €4000, wie willst du das prozentual aufdröseln?
Die aktuellen Flugpreise haben nichts mit Großkreisentfernung und Prozenten zu tun. Sie nach diesen Kriterien aufzudröseln ist völlig unsinnig.

Wenn es attraktiver ist, einen frühbuchenden Kunden für €1000 aus der C downzugraden, und den Sitz kurzfristig wieder für €3000 zu verkaufen, gibt es für die Airlines sogar einen Anreiz downzugraden, das wäre das Gegenteil der Absicht. Dann kann man die C schon mal prophylaktisch füllen, und bei Bedarf wieder freiräumen falls sich kurzfristig weitere Kunden finden die mehr als 43% Aufschlag zahlen (1/70%). Ohne Steuen und Gebühren sogar nochmal signifikant weniger.
Das wäre eine formalisierte Variante eines sittenwidrigen Yield Managements...

Fairerweise müssten 70% des full flexible One-Way Tickets auf dem downgegradeten Leg bezahlt werden. Denn das kann die Airline idealerweise mit dem Wiederverkauf des freigeräumten Sitzes einnehmen.
So, wie Airlines umgekehrt Übergepäck berechnen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
5
Bei Problemen mit BA kann ich die britische Schlichtungsstelle CEDR nur empfehlen. Einfach online das Antragsformular ausfüllen, dauert maximal 5 Minuten und ein paar Wochen geduld haben.
Ich habe die CEDR in den letzten Jahren nun schon fünf mal eingeschaltet und BA hat jedesmal das Schlichtungsangebot akzeptiert und gezahlt.
In einem ähnlichen Fall (Downgrade Teilstrecke) wurden mir damals auch 70% des Gesamtpreises und nicht nur der Preis für die betroffene Teilstrecke erstattet.
 
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Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
5
Die ausführende Airline hat für meine Fälle die CEDR nie interressiert, allerdings wurden auch alle Flüge über BA gebucht und hatten eine BA Flugnummer in der Buchungsbestätigung stehen. Ausgeführt wurden die Flüge aber meist von AA.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.200
4.728
HAM
Die ausführende Airline hat für meine Fälle die CEDR nie interressiert, allerdings wurden auch alle Flüge über BA gebucht und hatten eine BA Flugnummer in der Buchungsbestätigung stehen. Ausgeführt wurden die Flüge aber meist von AA.
Meine Beschwerde dort gegen BA mit Abflug in CPH wurde abgewiesen mit der Begründung ich möge mich doch bitte an die dänische Stelle wenden.