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Das EuGh hingegen hat klip und klar geurteilt ohne Steuern und Gebühren...Die 75% Formel gilt auch für sog. "Gebühren".
Die "Formel" ist wortwörtlich
Also je nach Entfernung:Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein
erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den
in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen
zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
und den französischen überseeischen Departements,
und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen
1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins
oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen,
einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet
der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen
Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
Ertstattungsbetrag = 0.3 * Preises des Flugscheins
Ertstattungsbetrag = 0.5 * Preises des Flugscheins
oder
Ertstattungsbetrag = 0.75 * Preises des Flugscheins
und die CAA UK hat das so auch jahrelang von britischen Airlines verlangt. Mit der bestechenden Logik : Preises des Flugscheins = Geldbetrag den der Kunde für den Flugschein bezahlt hat (genial einfach...)
Die EuGH "Formel" ist hingegen wesentlich komplexer...
Mag sein, und das obwohl die EU261 wörtlich sagt:Die ausführende Airline hat für meine Fälle die CEDR nie interressiert,
Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein
erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den
in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
Die Fluggastrechte sind mal wieder so ein typischer Fall von "Gesetzeslage durch Gerichte bestimmen", was leider immer mehr zum Normalfall wird. Wozu es da noch eine Legislative braucht, wenn die Judiskative gleich mit erledigen kann, wissen nur Anhänger der antiquierten Gewaltenteilung.
