Downgrades C->Y

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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.337
3.853
ZRH / MUC
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Würde es mit allerdings auf meinem per Meilen geupgradeten Ferienflug passieren: Her mit der Kohle, 1500€ für 30k Meilen nehme ich doch gerne mit :D

Hinweis, dass mein Beispiel oben auf einem selbst bezahlten Ferienflug war.

Seit dem es angeblich zu Fällen kam, dass sich MA mit VDB-Geld bereichert haben, steht auch bei uns in der Reiserichtlinie ein Passus diesbezüglich.

Bei einem Wechsel von A320 auf F70 (OS) wurden letztes Jahr in VIE freiwillige gesucht, die gegen 150 EUR (glaube ich) die nächste Maschine nehmen. Da ich von einem Platz weit hinten bei den Turbinen ohne Seatblocking nicht angetan war, stellte ich mich zur Verfügung, mit dem Hinweis, dass ich kein Geld möchte (darf nicht), sondern einen garantiert freien Nebensitz auf dem Flug eine Stunde später (sei es durch ein Opup oder durch garantiertes Seatblocking). OS war nicht flexibel genug, und somit gab es am Schluss für jemanden ein IDB...
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.530
482
Eine nette Umschreibung fuer Betrug, insbesondere wenn es in den Reisekostenricthlinien ausdrücklich geregelt ist.
S

Ich widerspreche Dir ausdrücklich nicht in dem Sinne, dass das vermutlich Betrug ist. Es ist aber nicht deswegen Betrug, weil es in den Richtlinien so geregelt ist (sonst könnte man dort ja alles reinschreiben). Diese Verbindung ist mir etwas zu kurz gesprungen.
 

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
1.119
18
München
Nach Bundesreisekostengesetz dürfen Flüge > 6h in C absolviert werden - bleibt nur die Frage, wer zahlt dafür. Aus Reisemitteln im öD geht da nix, bei Drittmittelprojekten schon eher.

Andernfalls gibts ja immer noch die beliebte Begründung mit Buchungsklasse Y :)

Ich nehme mal an, Du sprichst von Universitäten (da das Stichwort "Drittmittel" fällt)? Wenn es der jeweilige Haushalt hergibt, kann man auch Business direkt buchen. Das werden allerdings die meisten Lehrstuhl- oder Institutshaushalte nicht hergeben - da gibt es dann echte Verdrängungseffekte. Ob man jetzt einmal im Jahr zu einer Konferenz Busi nach USA fliegt oder drei- oder viermal in Eco macht da schon einen Unterschied.

Ab und an mal Business im Rahmen einer Aktion für 1111€ sollte hingegen recht problemlos gehen, und da Eco nicht wirklich so viel billiger ist, halten sich die Verdrängungsefekte in Grenzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
19.574
18.773
IAH & HAM
Ich widerspreche Dir ausdrücklich nicht in dem Sinne, dass das vermutlich Betrug ist. Es ist aber nicht deswegen Betrug, weil es in den Richtlinien so geregelt ist (sonst könnte man dort ja alles reinschreiben). Diese Verbindung ist mir etwas zu kurz gesprungen.

Sofern die Regelungen nicht sittenwidrig sind (was in dem hier beschriebenen Fall nicht anzunehmen ist) und als Teil des Arbeitsvertrages anerkannt sind, sehe ich Dien Problem nicht.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.130
853
CH-GR
Ich nehme mal an, Du sprichst von Universitäten (da das Stichwort "Drittmittel" fällt)?

Ja.

Wenn es der jeweilige Haushalt hergibt, kann man auch Business direkt buchen.

Kommt leider selten bis gar nicht vor. Außer du reist auf DFG-Kosten, da gilt dann die 6-Stunden-Regel und du kannst ggf. C buchen.

Das werden allerdings die meisten Lehrstuhl- oder Institutshaushalte nicht hergeben - da gibt es dann echte Verdrängungseffekte. Ob man jetzt einmal im Jahr zu einer Konferenz Busi nach USA fliegt oder drei- oder viermal in Eco macht da schon einen Unterschied.

Nicht nur die Lehrstühle - wenn ich einmal im Jahr in C auf eine Konferenz fliegen kann/darf oder drei-/viermal in Y, muss ich nicht lange überlegen. So was wie die 1111er-Aktion ist dann natürlich prima :)
 

olups

Erfahrenes Mitglied
20.09.2010
312
0
Universitäten sind meistens Landes und nicht Bundessache und ich meine da liegt die Zeitgrenze nicht bei 6 Stunden, sondern eher 8 oder 10.
Aber generell gilt:
Der Geldgeber (Land, EU, Industrie, ...) hat seine Einschraenkungen zur Nutzung
Die Uni hat ihre Einschraenkungen zur Nutzung
Das Institut hat seine Einschraenkungen zur Nutzung
Der Prof hat seine Einschraenkungen zur Nutzung
...
wenn dann fuer einen Mitarbeiter noch ein C Flug nach all diesen Einschraenkungen uebrig bleibt: Glueckwunsch :)
Aber bzgl 1111er Aktion: ich kenne zumindest eine Reisekostenstelle, die eben maximal den Betrag vom Vergleichsangebot des Vertragsreisebuero erstattet ... wenn du guenstiger C fliegen kannst, dann wird es bezahlt, wenn es ein bisschen mehr kostet musst du eben nur die Differenz selbst bezahlen. Duerfte sich dann ja wohl sogar von der Steuer absetzen lassen?
 
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KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
4.141
3.521
FFM
Selbst wenn die mir sowas anbieten (für die ganz seltenen Fälle, in denen ich C fliegen darf), habe ich persönlich nicht viel davon. Flug wird vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bezahlt, also muss ich die Entschädigung für das Downgrade bei der Reisekostenstelle angeben, die das natürlich 1:1 einfordert. Ergo: kein Y.


Hallo,

darf ich mal fragen welcher Bereich im ÖD bzw. welcher Dienstherr?
Bin auch im ÖD, aber ich wundere mich sehr, dass hier angeblich Business Tickets bezahlt werden. Größere Geizhälse als den ÖD gibts bei Reisekosten doch kaum?

Zum Thema:
Hatte Ende Juli bei LH ein Zwangsdowngrade von C auf Y bekommen, Interkontinentalflug. In der Lounge konnte ich dann aber wieder meinen ursprünglich gebuchten Sitz in der C zurückerkämpfen, so dass ich letztlich doch wieder C flog .... bei 11 Stunden Flug wirklich kein unerhebliches Thema! War übrigens ein privat gebuchter Flug.

Hat jemand Erfahrungen was LH als Kompensation gibt, wenn der Flug als Prämienticket gebucht war, in dem Fall USA für 105000 Meilen. Angenommen es wäre bei Y-Sitz geblieben, was hätte ich als Erstattung bekommen?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
759
196
Na, laß Dich nicht veralbern, auch hier gilt die EU-Verordnung, es sind glaube ich 75 % der regulären C-Fare des gesamten Tickets.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.564
961
Hallo,

darf ich mal fragen welcher Bereich im ÖD bzw. welcher Dienstherr?
Bin auch im ÖD, aber ich wundere mich sehr, dass hier angeblich Business Tickets bezahlt werden. Größere Geizhälse als den ÖD gibts bei Reisekosten doch kaum?

Das hängt davon ab, wer das finanziert. Die Reisekostenstelle rechnet nach dem Reisekostengesetz des jeweiligen Landes ab. Falls es da heißt, ab xx Stunden darf C geflogen werden, wird die Reisekostenstelle nix sagen. Eine andere Frage ist, ob Dir der jeweilige Mittelgeber, d.h. der Verwalter des Fonds, Dir *erlaubt* das zu buchen.

Situation hier: Industriemittel sind vorhanden, selbst eingeworben, Geld ist da. Bei >10h darf ich C fliegen, habe ich aber noch nie gemacht - für das Geld kann man ja fast einen Mitarbeiter einen Monat bezahlen, also ist nix. Ist aber selbst auferlegt. Was ich schon einmal gemacht habe: Upgrade am Flughafen gekauft. Flug war >10h, Preis war erträglich. Eingetütet, an die Reisekostenstelle gegeben, Geld gab's zurück. Das heißt in dem Falle natürlich: Aus dem eigenen Topf. War aber so eine Sonder-Weihnachtsaktion, wollte schon immer mal Upper Deck 747 fliegen.

Ansonsten: Y-Pur, selbst die 20h nach Sydney sitze ich da ab.
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
606
77
BSL
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004


Art. 3 Abs. 3 VO 261/2004:
(3) Diese Verordnung [...] gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.


Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004:
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
[a)...]
[b)...]
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
 
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A

Anonym38428

Guest
Gut, bleibt nur noch die Frage ob auch der "internationale Zuschlag" unter besagte 75% fällt :D
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.130
853
CH-GR
darf ich mal fragen welcher Bereich im ÖD bzw. welcher Dienstherr?

Die kleinere der beiden großen Münchner Unis.

Bin auch im ÖD, aber ich wundere mich sehr, dass hier angeblich Business Tickets bezahlt werden. Größere Geizhälse als den ÖD gibts bei Reisekosten doch kaum?

Naja, als geizig würde ich das nicht bezeichnen. Wie schon weiter oben geschrieben, wenn das Geld aus Drittmitteln kommt, ist auch ein Flug in C möglich. In einem konkreten Fall (Kooperation mit großer neuer Wüstenuni) sind Reisemittel nicht gerade im Überfluss, aber durchaus reichlich vorhanden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.462
1.306
Hallo,

darf ich mal fragen welcher Bereich im ÖD bzw. welcher Dienstherr?
Bin auch im ÖD, aber ich wundere mich sehr, dass hier angeblich Business Tickets bezahlt werden. Größere Geizhälse als den ÖD gibts bei Reisekosten doch kaum?

Zum Thema:
Hatte Ende Juli bei LH ein Zwangsdowngrade von C auf Y bekommen, Interkontinentalflug. In der Lounge konnte ich dann aber wieder meinen ursprünglich gebuchten Sitz in der C zurückerkämpfen, so dass ich letztlich doch wieder C flog .... bei 11 Stunden Flug wirklich kein unerhebliches Thema! War übrigens ein privat gebuchter Flug.

Hat jemand Erfahrungen was LH als Kompensation gibt, wenn der Flug als Prämienticket gebucht war, in dem Fall USA für 105000 Meilen. Angenommen es wäre bei Y-Sitz geblieben, was hätte ich als Erstattung bekommen?

In der Regel 1500€.
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
7
Wien
... Naja, als geizig würde ich das nicht bezeichnen. Wie schon weiter oben geschrieben, wenn das Geld aus Drittmitteln kommt, ist auch ein Flug in C möglich. In einem konkreten Fall (Kooperation mit großer neuer Wüstenuni) sind Reisemittel nicht gerade im Überfluss, aber durchaus reichlich vorhanden.

Als jemand, der selbst einmal an einer Universität gearbeitet hat, weiß ich, dass dies ein vollkommene Parallelwelt ist. Teilweise gibt es abtrus hohe Aufwandsersätze in den Verträgen (inkl. km-Geld für Fußwege!), tw. geht man davon aus, dass sich der Assistent den Flug zum Kongress selber zahlt (geht ja um seine Karriere). Das war auch ein Grund, warum ich schnell das weite gesucht habe.

Da gab es unter anderem dem Fall, dass das Institut mir einen Flug genehmigt hat, und im Nachhinein wollte, dass ich mir das selbst zahle, weil man das Geld anders ausgeben wollte. Oder wir kein Geld mehr für Druckertoner hatten (im Juni) und erst auf das neue Budgetjahr (Oktober) warten mussten. Bin froh das ich weg bin.

Zum Downgrade: Hier muss man unterscheiden - hat der Arbeitgeber C bezahlt, ich erkläre mich freiwillig bereit, Y zu fliegen: Naja, dass ist schon verzwickt, weil daraus könnte ich mir ja ein Hobby machen. Ist es eine Entschädigung für ein Zwangsdowngrade, kann es sein, dass der DV vorsieht, dass so etwas dann abzuliefern ist, wenn es zu einem Arbeitsausfall gekommen ist (einen Tag später retour). Verliere ich einen Tag Freizeit, kann mein AG aus meiner Sicht nichts verlangen. Aus meiner Sicht eine typische Fall zu Fall Entscheidung. Erstattete Ticketpreise sind aber auf jeden Fall abzuliefern (Differenz Y und C).
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.428
21
Ich kenne das aus der Uni auch nur so, dass Reiseklasse = günstigste Klasse (heißt aber nicht Buchungsklasse sondern Economy). Bei Flugreisen ist eine Begründung notwendig, wobei sich das formal eher auf zB Innerdeutsch bezieht.
Deutschland - Spanien ist kein Problem gewesen.
Flüge zu Konferenzen habe ich auch schon selbst bezahlt - allerdings war von Anfang an klar, dass es kein Budget für mich dafür gibt.

Das manche Budgets wirklich bescheiden sind, hängt aber von jeweiligen Lehrstuhlinhaber ab. Ich hatte sehr gute Erfahrung, es gab keine Probleme und es war gut gemanaged. Bei anderen Leuten habe ich aber die haarsträubensten Dinge gehört, incl 2 Monate arbeitslos melden ...

Bei einem Downgrade/VDB wäre ich mir mit dem Geld auch nicht so sicher und meine offiziell müsste man das weiterleiten. Deswegen würde ich das bei einer Dienstreise nie annehmen wollen. Ein Upgrade hingegen hat kein Problem gemacht, wo ich schon insgeheim gefürchtet habe jetzt einen "auf den Deckel" zu bekommen.

Es ist im entsprechenden Bereich in den USA übrigens nicht anders. Dort muss der Flug bei einer amerikanischen Fluggesellschaft gebucht werden, maximal werden dann Codeshare Flüge erlaubt. Flüge müssen lange vorab zur Prüfung angegeben werden, bevor man sie sicher mit Erstattung buchen darf. Bucht man sie vorher trägt man ein gewisses Risiko es nicht zu bekommen. Ein Kollege hat eine Verbindung rausgesucht, so dass er morgens ankommt (wegen Terminen), und die haben ihm einen Vorschlag geschickt der Abends ankam, aber dafür etwa 15$ (Europa Flug, Gesamtkosten ca. 1500$...) günstiger war. Gut er hat dann noch eine bessere gefunden, aber das ist noch lächerlicher.
 

INNSEN

Erfahrenes Mitglied
29.07.2013
686
18
Innsbruck
Leider noch immer mehr Meldungen über Zwangsdowngrades von C als über Upgrades bei LH. Es ist für LH selbst noch immer nicht klar wohin sie will? Für Europa Downgrade habe ich 2012 200 EUR bekommen. Seit dem buche ich mehr OS als LH.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.337
3.853
ZRH / MUC
Ich habe das Wort "Zwangsdowngrade" noch nie so oft gehört wie in den letzten Tagen.

Wie oft kommt das vor? Und wenn ich einfach nicht dazu bereit bin (wäre ich auch nicht, ich buche meine Reiseklasse nicht wegen dem Luxus...)?

Hatte ein angekündigtes Zwangsdowngrade vor vielen Jahren auf AA von SCL nach MIA, und sagte einfach nein. So saß ich halt auf dem bezahlten und vorreservierten Sitz, nachdem ich als letzter an Bord gelassen wurde. Keine Ahnung, wie hoch die Kompensation gewesen wäre. Wie ich erfahren habe, wurde ein Dead-head nach hinten gesetzt.

Muss man bei LH nun seit neuem diesen Hintergedanken - neben möglichem Streik - auch haben?
 

INNSEN

Erfahrenes Mitglied
29.07.2013
686
18
Innsbruck
Downgrade einmal erlebt bei LH mit einem 1000 EUR Ticket von LHR. Habe mich bei OS erkundigt - OS berücksichtigt SEN Status und SEN werden nicht betroffen. Laut LH Dame in Lounge in FRA "sind zu viele SEN unterwegs?!". Folge: SEN suchen auch Alternativen zu LH.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
7
Wien
Wer viel fliegt, erlebt das gar nicht selten. Letztens auf einem Feeder sogar wurde ich 'ausgewählt', da die Langstrecke eh verspätet war bot man mir Downgrade und Sofortflug oder 150 Euro + C ca. 2 h später.
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.866
5.737
München
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300x250
Die Downgrades auf der Kurzstrecke sind am Ende letztlich ein Rechenspiel für den Flight Manager, da in vielen Fällen der entscheidende Faktor eine Überbuchung der Economy Class ist.

Je nach Buchungslage kann ein Downgrade nur eines einzigen Business Class Gastes in einer zusätzlichen Reihe Eco resultieren mit einem Netto-Sitzplatzgewinn von 2 Plätzen. Da ist es für LH das kleinere Übel, dem einen C/Pax die Downgrade-Kompensation zu bezahlen, als am Ende zwei Passagiere (zusätzlich zu evtl. weiteren unvermeidbaren Denied Boardings) unfreiwillig stehen zu lassen.