Durchsage "... verpflichtet angegeschnallt zu bleiben..."

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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.857
2.730
PIX, BER, ZRH
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Am konsistentesten habe ich bisher die Gurt-Ansage bei LX empfunden, natürlich mit der geboteten Schweizer Höflichkeit und auch immer mit dem Hinweis darauf, dass dies ein Nichtraucher-Flug sei. Die LH-Ansagen hören sich dagegen für gewöhnlich immer sehr ungeschmeidig an.
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Worüber Vielflieger so diskutieren:censored:

Es ist doch wohl eine freundliche, sowie berechtigte Aufforderung -während des gesamten Fluges- angeschnallt zu bleiben. Dies beinhaltet nicht den Gang zur Toilette. Auch nach meiner Befreiung aus dem Bodensatz, in F, schlafend bin ich aus eigenliebe angeschnallt.:yes:
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
Ich finde die Verpflichtung richtig. Es geht ja nicht nur um die Sicherheit des risikofreudigen Paxe, sondern auch um meine eigene. Es ist wie der Verbot von losen Gegenständen in einer Achterbahn.

Ich will nicht, dass irgendein Fettsack vom Nachbarsitz bei Turbulenzen hochfliegt, mit dem Kopf die Decke durchschlägt und mein Handgepäck im Overhead beschädigt.

Besser und wirkungsvoller wäre natürlich, vor dem Start ein paar Horrorvideos zum Thema Turbulenzen zu zeigen (in der Kabine herumfliegende Passagiere, Blut, gebrochene Glieder, an scharfen Plastikkanten hängende herausgerissene Augen). Aber mangels Videoscreens leider nicht machbar.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.587
11.503
irdisch
Das Wort "Verpflichtung" ärgert mich jedes Mal. Es gibt kein Anschnall-Gesetz, das wäre die einzige "Pflicht", die ich zu beachten hätte. Die "Verpflichtung" ist freie LH-Fantasie. LH meint "Empfehlung" und "Bitte" und borgt sich ein stärkeres Wort. Man steht auch nicht unter deren Befehl, man ist deren zahlender Gast.

Die Tatsache, dass sich die Airline Gedanken über das Wohl ihrer Passagiere macht, ist eigentlich sehr positiv, aber in dieser Verpackung nervt die Fürsorge eher. Man möchte als Kunde vor allem aufrichtig informiert und nicht unmündig behandelt werden.
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Das Wort "Verpflichtung" ärgert mich jedes Mal. Es gibt kein Anschnall-Gesetz, das wäre die einzige "Pflicht", die ich zu beachten hätte. Die "Verpflichtung" ist freie LH-Fantasie. LH meint "Empfehlung" und "Bitte" und borgt sich ein stärkeres Wort. Man steht auch nicht unter deren Befehl, man ist deren zahlender Gast.
.

Geht mir genauso. Bisher hab ich es erst einmal erlebt, daß es bei der LH nicht "verpflichtet sind" hieß. Hab mich beim Aussteigen auch dafür bedankt, mir geht diese sonst übliche Formulierung einfach total gegen den Strich.

Ich bin im Flieger immer angeschnallt, wenn ich sitze, aber mir ist dieser Befehlston zuwider.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.356
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FRA
Viel schlimmer finde ich, dass es bei LH keine separate Ansage gibt, ab wann man elektronische Geräte wieder nutzen kann. Bei Turbulenzen dauert es ja etwas länger, bis die Anschnallzeichen ausgeschaltet werden.
 

happy1234

Gesperrt
31.07.2011
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Hamburg
Viel schlimmer finde ich, dass es bei LH keine separate Ansage gibt, ab wann man elektronische Geräte wieder nutzen kann. Bei Turbulenzen dauert es ja etwas länger, bis die Anschnallzeichen ausgeschaltet werden.

stimmt es, dass man in den usa sein handy nutzen darf, sobald die landebahn verlassen ist?
 
Moderiert:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
. Die "Verpflichtung" ist freie LH-Fantasie. LH meint "Empfehlung" und "Bitte" und borgt sich ein stärkeres Wort. Man steht auch nicht unter deren Befehl, man ist deren zahlender Gast.

Die Verpflichtung sehe ich überhaupt nicht als Phantasie; es ist NICHT "Bitte" oder "Empfehlung" gemeint. Die LH ist ja ihrerseits verpflichtet, die übrigen Passagiere vor Verletzungen durch in der Kabine herumfliegende, nicht angeschnallte Passagiere zu schützen. Insofern finde ich klare Worte hier angemessen.

Klare Ansagen empfinde ich nicht als Affront, wenn man das inhaltlich nachvollziehen kann. Warum sollte jemand von Empfehlung sprechen, wenn er Verpflichtung meint?
 
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LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
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Es gibt doch wirklich schlimmeres als die Ansagen bei LH an Bord. Natürlich, das Wort "verpflichten" ist nichr so toll, aber ich meine, dann hört man einfach nicht mehr hin, bei den Ansagen, genauso, wie man bei den Sicherheitsanweisungen nicht mehr aufpasst...
 

Astrogator

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
633
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Genau, es hört doch so gut wie niemand auf die Ansagen.
Bei LH wird das nur eher deutlich, weil die Ansagen ziemlich verständlich sind.
Das Pseudoenglisch, z.B. bei TG oder TK lässt sich ohnehin nicht interpretieren.
 

LH 056

Erfahrenes Mitglied
04.01.2012
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HAJ / FRA
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Genau, es hört doch so gut wie niemand auf die Ansagen.
Bei LH wird das nur eher deutlich, weil die Ansagen ziemlich verständlich sind.
Das Pseudoenglisch, z.B. bei TG oder TK lässt sich ohnehin nicht interpretieren.

Ist auch so. Wenn sie anfangen zu reden, schalte ich eh meistens aus Durchzug. Das einzige was mich interessiert ist die Flugdauer.
Nett wars neulich bei AC, beim Flug YUL-YTZ-YUL wurde bei beiden Flügen die "In the unlikely event of a loss in cabin pressure" Schote nicht gemacht und auf YUL-GVA haben sie die ganze Sicherheitsanweisung vergessen :D
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Das Pseudoenglisch, z.B. bei TG oder TK lässt sich ohnehin nicht interpretieren.
Bei TK kommt doch (fast) alles aus der Box? Ich habe sogar letztens nach der Landung in IST erlebt (als die Sonntagsflieger wieder einmal bei noch rollender Maschine allesamt schon aufgehüpft sind) keine persönliche Ansprache erfolgte sondern nur wiederholt die automatisierte Ansage "please be seated until the seatbelt signs are off" abgelassen wurde. Den Erfolg kann man sich ausmalen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.587
11.503
irdisch
Die Verpflichtung sehe ich überhaupt nicht als Phantasie; es ist NICHT "Bitte" oder "Empfehlung" gemeint. Die LH ist ja ihrerseits verpflichtet, die übrigen Passagiere vor Verletzungen durch in der Kabine herumfliegende, nicht angeschnallte Passagiere zu schützen. Insofern finde ich klare Worte hier angemessen. Klare Ansagen empfinde ich nicht als Affront, wenn man das inhaltlich nachvollziehen kann. Warum sollte jemand von Empfehlung sprechen, wenn er Verpflichtung meint?

Es gibt aber nun mal keine "Pflicht".
"Wir möchten gerne, dass Sie unbedingt angeschnallt bleiben", "wir übernehmen keine Haftung, wenn..." wären angemessene Wendungen. Der Befehlston ist verkehrt. Es geht auch nicht um Unmündige.

Vasallenpflicht
Rechtschreibung Worttrennung: Vasallenpflicht , die Substantiv, feminin Bedeutungen Pflicht, Vasallendienst zu leisten und dem Herrn die Treue zu halten Pflicht des Herrn, den Vasallen zu schützen 5 Aussprache Betonung: Vasạllenpflicht

Duden | Suchen | pflicht
Der gleiche Sachverhalt ließe sich höflicher ausdrücken, und das ist auch schon die gesamte Kritik daran, die blöde Wendung.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Es gibt aber nun mal keine "Pflicht".
"Wir möchten gerne, dass Sie unbedingt angeschnallt bleiben", "wir übernehmen keine Haftung, wenn..." wären angemessene Wendungen. Der Befehlston ist verkehrt. Es geht auch nicht um Unmündige.



Duden | Suchen | pflicht
Der gleiche Sachverhalt ließe sich höflicher ausdrücken, und das ist auch schon die gesamte Kritik daran, die blöde Wendung.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Was aber nicht heisst, dass LH Dich nicht verpflichten kann den Gurt zu tragen. Immerhin hat LH das Hausrecht. Und Dich zum schliessen des Gurtes zu verpflichten verstößt gegen keinerlei Grundrecht.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.044
555
VIE
Ich verfolge diese Diskussion schon ein bissl und möchte nach meiner heutigen Recherche ein wenig Struktur in die Diskussion bringen:

1.) Rechtliches (nach österreichischem Recht):

A.) § 4 Abs 3 der Luftverkehrsregeln 2010 (LVR 2010), welche aufgrund des Luftfahrtgesetzes (LFG) als Verordnung erlassen wurden, besagt:
Alle Insassen eines Luftfahrzeuges haben den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten, die dieser im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit an Bord des Luftfahrzeuges oder zur Einhaltung der Luftfahrtrechtsvorschriften trifft. Diese Verpflichtung besteht für die Insassen nach der Landung und auch nach Verlassen des Luftfahrzeuges so lange und insoweit weiter, als dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit oder zur Sicherung von Such- und Rettungsmaßnahmen erforderlich ist.

Ich schätze nach deutschem Recht ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) das Regelungspendant, da trau ich mich jetzt aber mangels genauerer Kenntnisse nicht weiter zu dilettieren.

Die drohende direkte Konsequenz bei Missachtung: Nichtmitnahme, Wegweisung von Bord, Veraltungsstrafe nach § 169 LFG bis 22.000 € und bei schweren Verfehlungen Ersatfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, ...

Indirekte Konsequenz: Eventuelle Schadenersatzforderungen der Fluglinie oder von Fluggästen (natürlich muss der Schaden kausal, rechtswidrig und schuldhaft entstanden sein).

Ist in Deutschland schon mal der Fall gewesen, das OLG FRankfurt hat das Vorgehen als Berechtigt angesehen: Flugkapitän darf nicht angeschnallte Passagiere von Bord weisen - Gesellschaft - derStandard.at › Panorama.

Nun ging es nur um die Standardfälle des Anschnallens bei Start, Landung und Turbulenzen, die vom Piloten festgelegt werden. Sollte der Pilot aber das Anschnallen für den gesamten Flug vorsehen, wird diese Regelung auch zur Geltung kommen.

B.) Bei Vertragsschluss schließt man immer zu den AGB der Fluglinie ab (siehe: http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761582&l=de#11). Über die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln kann man zwar allenfalls trefflich streiten, allenfalls auch vor Gericht in Form einer Anfechtung nach § 879 Abs 3 ABGB. Die Klauseln müssten aber überraschend sein und "unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich" benachteiligen, damit sie unwirksam sind.

Aus meiner Sicht der Dinge ist ein durchgehendes angeschnallt sein nicht überraschend und auch nicht gröblich benachteiligend.

Direkte Konsequenz: Keine. Es sind keine vertraglichen Pönalen vorgesehen (siehe auch hier: Generelle Anschnallpflicht auf Flügen der Lufthansa - Verkehr - derStandard.at › Panorama).
Außerdem werden diese Regeln von der Fluglinie festlegt. Daher können die Konsequenzen unter A.) nicht direkt greifen.

Indirekte Konsequenz: Gemäß § 156 LFG gibt es einen verschuldensunabhängingen, höchstbetraglich begrenzten Schadenersatz, der dem Beföderer auferlegt wird. § 161 LFG weist auf die sinngemäße Anwendbarkeit der Mitverschuldensregelung nach § 1304 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbucht (ABGB) hin. Das bedeutet: ein Verschulden des Fluggastes bei einem Schadenseintritt kann den Schadenersatz bis auf 0 mindern. Durch die Ansage und den schriftlichen Hinweis in den AGB ist anzunehmen, dass das Verschulden schwerer wiegt als ohne diese Hinweise, da dem Fluggast das richtige Verhalten bewusst gemacht wurde. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, im Schadensfall wenig bis nichts zu erhalten, hoch.

C.) Nicht vergessen sollte man, neben dem Zivilrecht, die strafrechtlichen Regelungen. Verschuldet man Verletzungen bei anderen Personen, weil man durchs Flugzeug schleudert, so kommen zumindest Delikte des StGB wie fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Frage.

2.) Meine Schlussfolgerungen:
Ich kenn die genaue Diktion nicht, aber der Threadersteller hat "...verpflichtet angegeschnallt zu bleiben..." vorgegeben.

Nun verpflichtet sind wir bei LH aufgrund der AGB. Also handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung. Dass diese rechtliche Verpflichtung ohne direkte Rechtsfolge bleibt, macht diese Regelung trotzdem zur Verpflichtung. Es bleibt halt eine Strafe aus. Allenfalls könnte man beinahe von einer "lex imperfecta" sprechen.

Ob wir uns daran halten, ist dann eine rein faktische Frage.

Ich für meinen Teil halte mich dran, weil mir die indirekten Konsequenzen groß genug sind. Ich möchte keinesfalls ein Strafverfahren über mich ergehen lassen, weil ich nicht angeschnallt war, selbst wenn es mit einem Freispruch enden sollte.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.587
11.503
irdisch
Jetzt mal ganz theoretisch gedacht: Falls es ständig so gefährlich ist, abgeschnallt zu sein, wie kann LH überhaupt ihren Passagieren das Gehen zum WC und ihren Flugbegleitern das abgeschnallte Arbeiten gestatten? Müsste dann nicht jegliches Abgeschnalltsein ständig untersagt sein? Wozu noch wechselnde "Fasten your seatbelts"-Zeichen?

Wenn es aber nicht ständig erforderlich sein sollte, wozu dann die ständige "Pficht"? Und wann erfolgte die Verpflichtung? Die müsste doch in einer Art "Vergatterung" o.ä. mit genauen Regeln, Sanktionen etc. erfolgen. Nicht als beiläufige Durchsage.

Das Ding ist ja gut gemeint aber irgendwie nicht stimmig.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.044
555
VIE
Jetzt mal ganz theoretisch gedacht: Falls es ständig so gefährlich ist, abgeschnallt zu sein, wie kann LH überhaupt ihren Passagieren das Gehen zum WC und ihren Flugbegleitern das abgeschnallte Arbeiten gestatten? Müsste dann nicht jegliches Abgeschnalltsein ständig untersagt sein?

Sicherheit gegen Menschenwürde lautet hier die Abwägung. Deshalb ist der Weg zur Toilette zulässig, so weit es die Sicherheit zulässt.

Wozu noch wechselnde "Fasten your seatbelts"-Zeichen?

Das ist die Umsetzung der in meinem Post Punkt A. beschriebenen Regelung. Davon zu trennen ist Punkt B. Die beiden Regelungen haben unterschiedliche Konsquenzen.

Und wann erfolgte die Verpflichtung? Die müsste doch in einer Art "Vergatterung" o.ä. mit genauen Regeln, Sanktionen etc. erfolgen. Nicht als beiläufige Durchsage.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), siehe auch im Post von mir.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das Ding ist ja gut gemeint aber irgendwie nicht stimmig.
Doch ist es schon. Berechne mal den prozentualen Anteil gerechnet über die gesamte Flugzeit der stehenden vs. sitzenden Passagiere. Da kommst du vermutlich bei +/- 1% raus.

Damit wird das Risiko durch in der Kabine herumfliegende Passagiere schon mal um den Faktor 100 gesenkt, wenn die Sitzenden sich anschnallen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.943
13.421
FRA/QKL
Ich habe keine Lust den ganzen Thread zu lesen, aber zumindest soviel:

Wer einmal eine Turbulenz aus dem Nichts mit umfallenden FB, sich öffnenden Bins und nachfolgendem Kopfweh - ich wollte gerade aufstehen und bin dann mit dem Kopf an die Decke gestossen - miterlebt hat, der wird sich danach immer freiwillig anschnallen wenn er sitzt oder liegt, Durchsage oder nicht ist mir da ziemlich egal.

Da so etwas noch nicht alle mitbekommen haben muss man es halt irgendwie verständlich machen, z.B. mit einer entsprechenden Durchsage.

Da man zwischendurch auch mal aufstehen muss, um (a) auf die Toilette zu gehen, (b) etwas aus den Bins zu holen oder dort zu verstauen oder (c) sich etwas die Beine zu vertreten, kann man nicht zwangsweise die ganze Zeit angeschnallt sein. Für diese Zeit verbleibt ein Restrisiko, dass sich nicht minimieren lässt.

Das Anschnallzeichen ist (1) so in den Fliegern vorhanden und macht (2) sehr viel Sinn, da hierdurch auf mögliche und erwartete Turbulenzen hingewiesen werden kann und somit ein mögliches Aufstehen in dieser Zeit einfach unterbleibt.

Was an der ganzen Vorgehensweise nicht stimmig sein soll kann ich nicht nachvollziehen.

P.S.: Den beiden FB ist damals zum Glück nichts passiert bis auf den Schreck und vielleicht ein paar blauen Flecken. Aber es hätte sicherlich auch schlimmer kommen können.
 

SvenHennig

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
387
0
Bergen
www.svenblogt.de
Bei meiner letzten Tour in LH F...

Nach ca. 1/2 Std. nach dem Start, Tische wurde eingedeckt und ich hatte den Schultergurt schon ab. Aussage:

"Hr. Hennig, Sie dürfen sich gern abschnallen, ist bequemer. Wenn Sie nachher schlafen gehen machen Sie aber bitte den Gurt über die Decke".

Freundlich und entspannt, alles gut.