ANZEIGE
Wir wohnen recht ländlich, +1 muss jeden Morgen 2km vom Bahnhof zur Arbeit laufen (und Abends wieder zurück). Vor 1,5 Jahren haben wir einen gesicherten Fahrradstellplatz am Bahnhof beantragt, stehen aber weiterhin nur auf der Warteliste. Offen abgestellte Rädern werden sofort zerstört, sodass das keine Option ist. Ewig hat es gedauert bis E-Scooter in Deutschland gesetzlich erlaubt wurden und seit November sind jetzt auch die ersten bezahlbaren Geräte am Markt verfügbar. Wir haben uns also ein solches Exemplar zugelegt und versichert. Nun sieht es so aus, als würde uns unser lokales Bahnunternehmen einen Strich durch die Rechnung machen. Trotz vielfacher Kontrollen bei denen der Roller nicht bemängelt wurde, machte dann Heute eine Kontrolleurin +1 darauf aufmerksam, dass E-Scooter im Zug verboten wären. Ein Blick in die Beförderungbedingungen des Unternehmens offenbarte dann das Malheur:
Da alle elektrisch betriebenen E-Scooter versicherungspflichtig sind sobald man sie legal im öffentlichen Raum nutzen möchte, machen die Beförderungsbedingungen so wie sie sind wenig Sinn. Ich habe dann etwas weiter Recherchiert und dazu beim HVV, in dessen Tarifgebiet dieser Zug fährt, folgendes gefunden:
In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, der auf der Fahrtstrecke des Zuges ebenfalls Anwendung findet, heißt es:
Der Zug fährt auch im Tarifgebiet des GVH, auch dort sind Tretroller erlaubt. Beim Schwesterunternehmen der Regionalbahn (unter anderem gleicher Geschäftsführer) heißt es:
Hier werden Tretroller nicht direkt ausgeschlossen, da sie aber als Fahrrad eingestuft werden sind sie bei einer vorliegenden Versicherungspflichtig aber doch wieder ausgeschlossen.
Kann hier wirklich jede Regionalbahn ein eigenes Süppchen kochen? Gerade auf dem Land, wo es keine Busverbindungen gibt, machen die Dinger doch Sinn und stören anders als in den Großstädten, Niemanden.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten zulässig.... Als Fahrrad gelten ... Elektrisch betriebene Tretroller, die die Größe eines Fahrrads erreichen (bspw. Nordic Scooter). Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. SPedelecs) oder Tretrollern, Mopeds und Mofas ist ausgeschlossen.
Da alle elektrisch betriebenen E-Scooter versicherungspflichtig sind sobald man sie legal im öffentlichen Raum nutzen möchte, machen die Beförderungsbedingungen so wie sie sind wenig Sinn. Ich habe dann etwas weiter Recherchiert und dazu beim HVV, in dessen Tarifgebiet dieser Zug fährt, folgendes gefunden:
Zusammengeklappte E-Tretroller werden generell in allen Verkehrsmitteln als Handgepäck mitgenommen.... In den Regionalbahnen in Niedersachsen werden kleine E-Tretroller kostenlos und jederzeit mitgenommen. https://www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/e-tretroller
In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, der auf der Fahrtstrecke des Zuges ebenfalls Anwendung findet, heißt es:
Kleinere Tretroller (bspw. konventionelle oder elektrisch betriebene Tretroller) werden bei vorhandenen Platzkapazitäten kostenfrei befördert.
Der Zug fährt auch im Tarifgebiet des GVH, auch dort sind Tretroller erlaubt. Beim Schwesterunternehmen der Regionalbahn (unter anderem gleicher Geschäftsführer) heißt es:
Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten zulässig... Als Fahrrad gelten... Elektrisch oder konventionell betriebene Tretroller, der die Größe eines Fahrrads erreicht (bspw. Nordic Scooter) Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. SPedelecs) ist ausgeschlossen.
Hier werden Tretroller nicht direkt ausgeschlossen, da sie aber als Fahrrad eingestuft werden sind sie bei einer vorliegenden Versicherungspflichtig aber doch wieder ausgeschlossen.
Kann hier wirklich jede Regionalbahn ein eigenes Süppchen kochen? Gerade auf dem Land, wo es keine Busverbindungen gibt, machen die Dinger doch Sinn und stören anders als in den Großstädten, Niemanden.