E-Tretroller in der Regionalbahn

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Wir wohnen recht ländlich, +1 muss jeden Morgen 2km vom Bahnhof zur Arbeit laufen (und Abends wieder zurück). Vor 1,5 Jahren haben wir einen gesicherten Fahrradstellplatz am Bahnhof beantragt, stehen aber weiterhin nur auf der Warteliste. Offen abgestellte Rädern werden sofort zerstört, sodass das keine Option ist. Ewig hat es gedauert bis E-Scooter in Deutschland gesetzlich erlaubt wurden und seit November sind jetzt auch die ersten bezahlbaren Geräte am Markt verfügbar. Wir haben uns also ein solches Exemplar zugelegt und versichert. Nun sieht es so aus, als würde uns unser lokales Bahnunternehmen einen Strich durch die Rechnung machen. Trotz vielfacher Kontrollen bei denen der Roller nicht bemängelt wurde, machte dann Heute eine Kontrolleurin +1 darauf aufmerksam, dass E-Scooter im Zug verboten wären. Ein Blick in die Beförderungbedingungen des Unternehmens offenbarte dann das Malheur:

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten zulässig.... Als Fahrrad gelten ... Elektrisch betriebene Tretroller, die die Größe eines Fahrrads erreichen (bspw. Nordic Scooter). Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. SPedelecs) oder Tretrollern, Mopeds und Mofas ist ausgeschlossen.

Da alle elektrisch betriebenen E-Scooter versicherungspflichtig sind sobald man sie legal im öffentlichen Raum nutzen möchte, machen die Beförderungsbedingungen so wie sie sind wenig Sinn. Ich habe dann etwas weiter Recherchiert und dazu beim HVV, in dessen Tarifgebiet dieser Zug fährt, folgendes gefunden:

Zusammengeklappte E-Tretroller werden generell in allen Verkehrsmitteln als Handgepäck mitgenommen.... In den Regionalbahnen in Niedersachsen werden kleine E-Tretroller kostenlos und jederzeit mitgenommen. https://www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/e-tretroller

In den Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, der auf der Fahrtstrecke des Zuges ebenfalls Anwendung findet, heißt es:

Kleinere Tretroller (bspw. konventionelle oder elektrisch betriebene Tretroller) werden bei vorhandenen Platzkapazitäten kostenfrei befördert.

Der Zug fährt auch im Tarifgebiet des GVH, auch dort sind Tretroller erlaubt. Beim Schwesterunternehmen der Regionalbahn (unter anderem gleicher Geschäftsführer) heißt es:

Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten zulässig... Als Fahrrad gelten... Elektrisch oder konventionell betriebene Tretroller, der die Größe eines Fahrrads erreicht (bspw. Nordic Scooter) Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern (z. Bsp. SPedelecs) ist ausgeschlossen.

Hier werden Tretroller nicht direkt ausgeschlossen, da sie aber als Fahrrad eingestuft werden sind sie bei einer vorliegenden Versicherungspflichtig aber doch wieder ausgeschlossen.

Kann hier wirklich jede Regionalbahn ein eigenes Süppchen kochen? Gerade auf dem Land, wo es keine Busverbindungen gibt, machen die Dinger doch Sinn und stören anders als in den Großstädten, Niemanden.
 
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Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Mach dir nicht so einen Stress. Nimm das Ding mit, klappe ihn möglichst zusammen, und gut ist. Was kann schon passieren? Das man dich aus dem Zug wirft? Dir versucht eine Strafe aufzubrummen? Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit...
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Mach dir nicht so einen Stress. Nimm das Ding mit, klappe ihn möglichst zusammen, und gut ist. Was kann schon passieren? Das man dich aus dem Zug wirft? Dir versucht eine Strafe aufzubrummen? Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit...

Ich hätte da weniger Angst vor, aber +1 möchte da ungern diskutieren. Ihr wurde ja Heute gesagt, dass sie bei der nächsten Kontrolle Probleme bekommt und bei diesem Bahnunternehmen arbeiten nur sehr wenige Kontrolleure, sodass man immer wieder an die gleiche Person gerät.
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
6
127.0.0.1
Pragmatischer Ansatz: das Teil möglichst klein zusammenklappen und in eine Tasche/Sack packen. Kann mir kaum vorstellen, dass sich dann noch jemand daran stört. Was der Schaffner nicht weiss, macht ihn nicht heiss.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.439
3.196
Ich kenne das Gelände nicht, aber wären bei 2 km so ein kleiner old-school Tretroller mit reinem Fußantrieb eine Alternative? Die sind ja dann auch leichter im Zug zu handhaben.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und wo lässt +1 die Taschen dann wenn sie auf dem Ding steht? In die Handtasche passen sie nicht.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
3
TXL
Und wo lässt +1 die Taschen dann wenn sie auf dem Ding steht? In die Handtasche passen sie nicht.
gibt sicher auch schöne Rucksäcke für +1, ggf. sogar mit ziemlich viel bling bling dran, das überzeugt ggf. +1 eher? Ansonsten kann man solche Taschen schon recht klein falten ... einen Tod stirbt man irgendwie immer ... wenn +1 den nicht sterben will, musst du +1 wohl täglich zur Arbeit fahren ...

etwas pragmatischer bitte ... die Welt besteht aus Lösungen nicht nur aus Problemen.
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
355
156
NRW
Jo, alles auf den Rücken packen, das macht das Fahren auch sicherer als wenn die Handtasche am Lenker baumelt oder schräg über die Schulter geworfen wird.

Alternativ freundliche Email an den Verkehrsverbund und um Klärung fragen, warum das Verkehrsunternehmen diese Art von Roller nicht mitnehmen darf und welche AGB Vorrang genießen. Könnte auch schon helfen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Alternativ freundliche Email an den Verkehrsverbund und um Klärung fragen, warum das Verkehrsunternehmen diese Art von Roller nicht mitnehmen darf und welche AGB Vorrang genießen. Könnte auch schon helfen.

Das ist Gestern passiert, wobei der HVV auch relativ klar schreibt, dass die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen gelten. Wieso sie dann in den FAQ veröffentlichen, dass die Dinger in Regionalbahnen in Niedersachsen mitgenommen werden dürfen erschließt sich mir nicht, in Richtung Niedersachen gibt es nur 2 Unternehmen und die schließen die Dinger beide in ihren Beförderungsbedingungen aus.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
8.029
10.895
EDWH
Auch wenn es jetzt zu spät ist: ein Brompton kaufen
Mit ein wenig Übung kann man das in <1 Minute auf- und zusammenklappen.

Weiterer Vorteil: man bewegt sich etwas mehr, benötigt keinen Strom und es existiert keine Versicherungspflicht. Und man kann es im Alltag besser einsetzen, als einen E-Roller (meine Meinung).
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.069
683
.de
Ich würde an Deiner Stelle an den HVV schreiben und die Antwort, sofern sie befriedigend ausfällt, mitführen und bei Diskussionen vorzeigen.