U2: Easyjet Flugverschiebung

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electronweather

Reguläres Mitglied
19.08.2019
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Guten Abend :)


Folgender Sachverhalt: Am 02.08.2020 habe ich bei Easyjet die folgenden Flüge gebucht (unter der gleichen Buchungsnummer):


- EJU1131 (BSL - OPO), Abflug: 14.11.2020, 11:00, Ankunft: 12:30 (local time)
- EJU7593 (OPO - ZRH), Abflug: 14.11.2020, 16:55, Ankunft: 20:30 (local time)


Am 15.09.2020 erhielt ich von Easyjet die Meldung, dass sich meine Abflugzeit in BSL geändert hat. Ich wurde folgendermassen umgebucht:


- EJU1133 (BSL - OPO), Abflug: 14.11.2020, 16:05, Ankunft: 17:35 (local time)


Der Rückflug von OPO nach ZRH (EJU7593) ist noch immer unverändert im System eingetragen, jedoch nicht mehr buchbar, weswegen ich davon ausgehe, dass Flug EJU7593 nicht stattfinden wird und ich wahrscheinlich auf den 15.11.2020 umgebucht werde, da am 14.11.2020 keine Flüge von OPO nach ZRH geplant sind (laut Easyjet Buchungsportal).


Aufgrund der Umbuchung startet der Rückflug nun vor der Ankunft des Hinfluges, was den Rückflug natürlich wertlos macht. Soweit ich weiss, verkauft Easyjet nur einzelne Flüge und keine Roundtrips. Beide Flüge sind jedoch unter der gleichen Buchungsnummer gelistet.


Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich als Fluggast gemäss der EU-Fluggastverordnung? Soll ich den Kundendienst erst dann kontaktieren, wenn der Flug von OPO nach ZRH (EJU7593) gestrichen oder verschoben wird? (meiner Meinung nach wahrscheinlich, da nicht mehr buchbar und nur wenige Sitze verkauft).
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Aufgrund der Umbuchung startet der Rückflug nun vor der Ankunft des Hinfluges, was den Rückflug natürlich wertlos macht. Soweit ich weiss, verkauft Easyjet nur einzelne Flüge und keine Roundtrips. Beide Flüge sind jedoch unter der gleichen Buchungsnummer gelistet.

Easyjet verkauft natürlich auch Return Tickets, sie machen nur keine Preisdifferenzierung. Du sagst ja, daß es auf einer Ticketnummer gebucht ist. Somit gelten Deine EU-Rechte nach der Umbuchung für beide Flüge.

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich als Fluggast gemäss der EU-Fluggastverordnung? Soll ich den Kundendienst erst dann kontaktieren, wenn der Flug von OPO nach ZRH (EJU7593) gestrichen

Du mußt Dir in erster Linie mal klar werden, was Deine Alternativen sind und was Du erreichen willst. Umbuchung oder Erstattung sind Deine Rechte. Erstattung war außerhalb Coronzeiten nie ein Problem (und normalisiert hoffentlich so langsam wieder) und Umbuchung auf einen anderen Easyjetflug auch nicht. Dir steht ebenfalls eine Umbuchung auf den Flug eines Konkorrenten zu, sofern es da zeitnah einen passenderen Flug gibt. Letzteres Durchzusetzen hat schon immer etwas Druck erfordert.

Also überlege Dir, was für Dich die vernünftigsten Alternativen sind und rufe dann an und versuche das zu erreichen. Warten bis der Rückflug gestrichen ist mußt Du nicht (dürftest Du aber, wenn du jetzt nicht entscheiden willst)..
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
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FRA
Bei einer so großen Flugzeitenänderung erlaubt EasyJet eigentlich auch die kostenlose Umbuchung ohne Aufpreis auf ein anderes Ziel bzw. ein anderes Datum.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Ja, selbst die Umbuchung auf die Kanaren ist online einfach möglich - kann sich je nach Flugpreis statt der Erstattung durchaus lohnen :p
 
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electronweather

Reguläres Mitglied
19.08.2019
45
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Vielen Dank für eure Antworten! :)

Ich habe mir folgendes überlegt:

- Umbuchung auf EJU1133 (BSL - OPO) akzeptieren (14.11.2020)
- Nacht in OPO verbringen und am nächsten Tag die Stadt anschauen (Hotel auf meine Kosten)
- Am 15.11.2020 von OPO nach ZRH fliegen

Der ursprüngliche Flug von OPO nach ZRH ist immer noch als aktiv eingetragen (14.11.2020), wird aber sehr wahrscheinlich nicht stattfinden, da er nicht mehr im Buchungssystem vorhanden ist. Da am 14.11.2020 kein Flug von OPO nach ZRH geplant ist, würde ich nun Morgen bei Easyjet anrufen und um eine Umbuchung auf den 15.11.2020 bitten für OPO-ZRH, bevor der Flug ganz annulliert wird. Des Weiteren habe ich mir überlegt, ob ich während des Umbuchungsprozesses auf eine kostenlose Sitzplatzreservierung und einen Bistro-Vouchers bestehen soll. Meint ihr, dass ich Chancen damit habe?
 

electronweather

Reguläres Mitglied
19.08.2019
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Kurzes Update:

18.09.2020: Angerufen, Bitte auf 15.11.2020 (OPO-ZRH) umgebucht zu werden. Easyjet wollte 133€ für die Umbuchung haben. Habe EU-Fluggastrechte erwähnt. Danach Angebot zur kostenfreien Umbuchung. Zusätzlich habe ich eine kostenlose Sitzplatzreservierung gefordert, was allerdings abgelehnt wurde. Habe den Flug noch nicht umgebucht, weil ich zuerst die Mitreisenden nach ihrer Meinung fragen musste.

19.09.2020: Erneut angerufen, Mitreisende haben ihr okay gegeben, wieder Frage nach Umbuchung auf den 15.11.2020. Problemlose Umbuchung. Dieses Mal Bistro-Voucher gefordert. Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Hotline technisch dazu nicht in der Lage ist und ich mich per Kontaktformular an Easyjet wenden soll. Habe ich jetzt gemacht, mal schauen, was sich ergibt :). Aber immerhin war die Umbuchung kostenlos :)