Easyjet: Vorgehen Umbuchung auf Fremdcarrier

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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
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Hallo zusammen

Easyjet's Kabinenpersonal aus Portugal streikt vom 1 bis 3.April.

Ich bin am 3.April auf dem easyjet Flug ZRH-LIS gebucht (operated by Easyjet Europe mit Crew based in LIS).
Der nächste Easyjet Flug auf der Strecke geht 2 Tage später. Da bin ich nach einem kurzen Kundentermin längst wieder zurück (Rückflug separat mit TAP). Damit der Termin wahrgenommen kann muss ich wenn irgendwie möglich noch am gleichen Tag Mittag / Abend fliegen. Passende Flüge gibts mit Swiss / TAP.

Easyjets Webseite sagt:

If there are no easyJet flights available to get you to your destination within 24h, you have the option to transfer to another airline.

Doch wie ist das vorgehen? Easyjets chatbot meinte ich müsse mir nach erfolgter cancellation die Optionen auf ihrer Webseite anschauen. Soweit ich im Internet herausgefunden habe werden da aber keine Umbuchungen auf Fremdcarriers vorgeschlagen.

Muss ich einen alternativen Abflug ab BSL bzw GVA akzeptieren? Ärgerglich (Zeitverschwendung im Zug, gerade GVA) aber besser als nicht nach Lissabon zu kommen.
Ab BSL scheint an dem Tag übrigens bereits alles ausgebucht zu sein, wir zumindest bei easyjet als "ausverkauft" angezeigt.

Kann ich einfach einen Ersatzflug mit Swiss bzw TAP buchen und mir den von easyjet erstatten lassen? Muss ich easyjet vorher erst dazu auffordern und erst wenn sie das ablehnen kann ich selber tätig werden? Wie dokumentiere ich das? Via Telefon darf ich ja nicht einfach so aufzeichnen. Via Chatbot und screenshots machen?

Via chatbot würde ich kurzen Prozess machen: Keine Akzeptable alternative, umbuchung auf tap / swiss vorschlagen, auf eu261 hinweisen, Wahl geben das sie das jetzt lösen oder ich mich selber um die ersatzbeförderung kümmere und sie mir von easyjet erstatten lassen werde.

Muss ich sonst noch was beachten? Wie viel darf der Ersatzflug kosten? Direktflüge heute/morgen sind z.B. bei 900.- chf plus.

Hat da jemand Erfahrungen mit Easyjet?
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Wenn es kein Aprilscherz ist, dann ist die gute Nachricht: Es ist quasi egal, wie teuer der Ersatzflug ist. Du hast Anrecht auf den nächstmöglichen Flug ab ZRH. Egal mit welcher Airline.
Die Schlechte: Du wirst Easyjet zuerst aufforden müssen, das für Dich zu regeln. Das wird vermutlich nicht so ganz reibungslos ablaufen.
 
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GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
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Danke, genau das "auffordern" ist was mir nicht ganz klar ist.
Reicht eine kurze Anfrage via Chatbot? Oder wenn per Telefon, wie dokumentiere ich das Easyjet der Umbuchung nicht nachgekommen ist?

Wenn die Annulierung kurzfristig kommt bleibt halt wirklich nicht viel Zeit, entweder "kooperiert" Easyjet gleich oder ich muss die Buchung der Ersatzflüge sehr zeitnah selber in die Hand nehmen.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
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Ja das Risiko muss abgewogen werden; worst case bleib ich auf den Kosten Sitzen das ist mir klar. Nicht fliegen ist allerdings keine Option.

Im Falle einer Annulierung müssen wir sowieso Swiss oder Tap nachbuchen. Sehr ungünstig das wir easyjet ein Zeitfenster geben müssen in dem wir abwarten müssen ob sie uns jetzt umbuchen oder nicht.

Wenn da nichts kommt wurde einfach wertvolle Zeit verloren.

Die Vorlagen auf drboese haben fuer die Umbuchungsaufforderung:

"Datum mit angemessener Frist zwischen 24 Stunden und 10 Tag"

Was ist eine angemessene Frist wenn man z.B. am Vorabend oder sogar erst am Tag des Fluges von der Annulierung erfährt? Realistisch kann man nicht mehr als wenige Stunden warten bis man zum handeln gezwungen ist.

Als Beispiel:

Der Flug ist um 11:25. Am selben morgen beim aufstehen um 7h erfahre ich von der Annulierung. Ein passender Ersatzflug mit der Swiss geht um 12:15.
Wenn ich easyjet um 7:15 Uhr kontaktiere was für eine Frist kann ich ihnen geben? Realistisch gesehen muss ich spätestens um ca.9 Uhr den Flug selber buchen.

Selbst für einen Abendflug um 18h / 19h kann ich nicht ewigs warten, spätestens am frühen Nachmittag muss ich auch den buchen.

Sowieso gehe ich nicht davon aus das easyjet das email rechtzeitig lesen wird, eine Antwort kommt doch erst frühstens nach Tagen / Wochen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Was ist eine angemessene Frist wenn man z.B. am Vorabend oder sogar erst am Tag des Fluges von der Annulierung erfährt? Realistisch kann man nicht mehr als wenige Stunden warten bis man zum handeln gezwungen ist.
In so einem Fall ist eine einvernehmliche Lösung nur per Telefon oder im direkten Chat / Gespräch mit einem Mitarbeiter unmittelbar zu erreichen. Wenn das nicht klappt, dann ist der Rest rein proforma: Man verweist schriftlich auf die Eilbedürftigkeit und setzt eine ganz kurze, quasi symbolische Frist, danach bucht man selber und reicht die Rechnung ein.
Es kommt eben immer auf die Umstände an - verweigern sie erst beim Check-in und bieten auch keinen Ersatz an, kannst du sowieso nix anderes machen als sofort selber neu buchen. In dem Falle gehts höchstens noch darum, das irgendwie halbwegs plausibel zu dokumentieren und dann muß man agieren. Die Eilbedürftigkeit ist schließlich durch die Airline verursacht. Man muß und soll keine Fristen setzen, bei denen man die nächste Beförderungsmöglichkeit auch noch verpaßt.
 
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schlepper

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31.08.2016
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FRA
Aus dem Bekanntenkreis habe ich schon positive Rückmeldung über Kostenübernahme auf Fremdmetall, nachdem die Strecke eingestellt wurde. Über Klagerisiken in der Schweiz weiß ich nichts. Vielleicht wirklich mal den Chat bemühen.
 

doc7austin2

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globetrotter11

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07.10.2015
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CPT / DTM
Alles schön! Aber für ZRH-LIS lässt sich keine Deutsche Gerichtsbarkeit begründen.

Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004.

Werden Flüge von einer schweizerischen, norwegischen, isländischen oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt, gelten die europäischen Fluggastrechte auch wenn deren Flüge mit Ankunft in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island ausserhalb dieses Gebiets starten.

Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).

 

hollaho

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22.10.2016
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Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004.
Wie man so hört ist die schweizer Gerichtsbarkeit allerdings ziemlich teuer und sie haben wohl ihre "schweizerisch eigene" Auslegung, die nicht so kundenfreundlich ist wie die der EU. Ob auch Letzteres hier eine Rolle spielt hab ich keine Ahnung.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten – unabhängig von der Fluggesellschaft – die europäischen Fluggastrechte nach Verordnung 261/2004.

Werden Flüge von einer schweizerischen, norwegischen, isländischen oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt, gelten die europäischen Fluggastrechte auch wenn deren Flüge mit Ankunft in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island ausserhalb dieses Gebiets starten.

Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).

Alles nur graue Theorie!
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei -> insb. in der Schweiz!
 
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GCELY

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18.12.2011
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Da habt ihr leider recht, in der Schweiz ist es definitiv nicht so einfach oder günstig recht zu bekommen. Grundsaetzlich gilt aber EU261.

Wobei ist der Gerichtststand zwingend Schweiz?

Je nach Quelle die man mit Google findet kommt:

"kann der Passagier die Klage am Ort des Gerichts des Wohnsitzes des Luftfracht- führers, der Hauptniederlassung oder Geschäftsstelle des Luftfrachtführers und am Gericht des Bestimmungsorts (Erfüllungsort) erheben."

"Bei einem Vertrag über eine Luftbeförderung gehörten der Abflug- und der Ankunftsort zu den Erfüllungsorten"

Könnte ich also nicht z.B. auch in Portugal oder Österreich (Hauptniederlassung von Easyjet Europe, die durchführende Fluggessellschaft) klagen?

Klar zahlt der Kunde das als Teil der Projektkosten (wenn es zum Abschluss kommt). Sollte aber hier keine Rolle spielen.
 

GCELY

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18.12.2011
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Kurzes Update: Gestern um 18:30 kam dann die Annullierung.

Easyjet's Webseite unterstützt tatsächlich die Umbuchung auf ausgewählte Direktflüge von Fremdcarriern. War positiv überrascht, allerdings geklappt hatte es nicht. Alle angezeigten Flüge (einer am Montag) waren dann doch nicht buchbar, kam direkt eine Fehlermeldung das der Flug doch nicht verfügbar ist.

Via Chat Support hatte ich dann einen netten Mitarbeiter der bemüht war eine Lösung zu finden. Meinen Vorschlag (eine LH Umsteigeverbindung, Direktflüge wurden mir von LX/TAP bereits nicht mehr angezeigt) hatte er abgelehnt mit der Begründung es gehen nur Direktflüge. Er meint gleich er könne mich auf LX2082 umbuchen (der mir kurz zuvor auch angezeigt wurde, dann aber nicht buchbar war. . .).

Hab ich zugesagt (war wohl ein wenig naiv von mir), der Mitarbeiter meinte das es bis zu 90 Minuten dauern kann bis die Bestätigung kommt. Kam natürlich keine Bestätigung . . . nach 30 Minuten meinte der MItarbeiter das sei ein Zeichen das die Umbuchung nicht durchging (war ja klar) wir jetzt aber unbedingt die 90 Minuten abwarten müssen. Bekam dann von ihm auch die Bestätigung das ich, falls das nicht klappt, nach 90Minuten selber einen Flug buchen darf und bei Easyjet zur erstattung einreichen kann. Chat Protokoll hab ich abgespeichert ;)

Um Punkt 20h machte der Easyjet Chat pünktlich Feierabend. Nachdem ich die 90 Minuten abgewartet habe hab ich dann eine passende Verbindung mit Iberia gebucht (zu diesem Zeitpunkt die günstigste akzeptable verbindung).

Naja, gibt bessere Möglichkeiten den Sonntagabend zu verbringen. Es wäre so schön gewesen wenn die Umbuchung auf der Easyjet webseite (Swiss Direktflug) geklappt hätte. Der chat support hat schlussendlich wenig gebracht bzw nur Zeit verschwendet.

In Easyjet's mail zur annulierung übrigens kein Hinweis zu EU261 aber der 3t Satz ist direkt "Die Beeinträchtigung Ihres Fluges liegt ausserhalb unseres Einflussbereichs und gilt as aussergwöhnlicher Umstand". =;
 

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doc7austin2

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10.03.2021
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Je nach Quelle die man mit Google findet kommt:

"kann der Passagier die Klage am Ort des Gerichts des Wohnsitzes des Luftfracht- führers, der Hauptniederlassung oder Geschäftsstelle des Luftfrachtführers und am Gericht des Bestimmungsorts (Erfüllungsort) erheben."

"Bei einem Vertrag über eine Luftbeförderung gehörten der Abflug- und der Ankunftsort zu den Erfüllungsorten"

Könnte ich also nicht z.B. auch in Portugal oder Österreich (Hauptniederlassung von Easyjet Europe, die durchführende Fluggessellschaft) klagen?
Österreich wäre die erste Wahl.
Portugal sollte man als Gerichtsstand besser meiden.
 

TAPulator

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25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
In Easyjet's mail zur annulierung übrigens kein Hinweis zu EU261 aber der 3t Satz ist direkt "Die Beeinträchtigung Ihres Fluges liegt ausserhalb unseres Einflussbereichs und gilt as aussergwöhnlicher Umstand". =;

Mit wieviel Verspätung bist Du denn in LIS angekommen? Du hast Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Streik der eigenen Mitarbeiter liegt sehr wohl im Einflussbereich des Luftfahrtunternehmens oder wer sonst sollte denn für deren Betriebsfrieden verantwortlich sein?
 

GCELY

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18.12.2011
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Der vollständigkeits halber (falls jemand in Zukunft mit Google auf diesen Thread kommt).

Das Geld war 8 Tage nachdem ich die Erstattung angefordert habe auf meinem Konto. In den 8 Tagen war das Osterwocheende mit 4 arbeitsfreien Tagen. Bin echt positiv überrascht, danke Easyjet. Hätte nie gedacht das das so problemlos abläuft.

Leicht verwirrend war das das Mail von easyjet sagte das mein Erstattungsantrag teilweise genehmigt wurde. Es wurde der vollständige Betrag für den Iberia Flug akzeptiert und ausbezahlt (mehr hab ich nicht angefordert). Anyway, passt für mich so.

-----

@TAPulator

War schlussendlich nach Mitternacht, planmässige Ankunft wäre um 13:20 gewesen. Dank Google hab ich herausgefunden das der Streik bereits am 17. März angekündigt wurde. Ohne davon zu wissen hab ich am 27. März den Flug gebucht . . .

Denke auch das ich Anspruch auf die EU261 Kompensation hätte, das ist kein aussergewöhnlicher Umstand / unplanbares Ereigniss. Easyjet Europe wusste es lange im vorraus, hat trotzdem fröhlich noch weitere Tickets verkauft und keinerlei Anstrengungen unternommen die Durchführung des Fluges sicherzustellen. Man beachte das im Gegensatz zu normalen Airlines Easyjet Europe über ganz Europa verteilte ist, d.h. wenn man > 2 Wochen im vorraus weiss das Kabinenpersonal in Portugal streikt hätte man mehr als genügend möglichkeiten Kabinenpersonal aus anderen Teilen Europas zu organisieren. Subcharters wären auch noch eine weitere Option.

Nichts davon hat Easyjet auch nur versucht.

Bin klar der Meinung das mir die Erstattung nach EU261 zustehen würde. Allerdings bin ich ansonsten Zufrieden wie easyjet die Situation gehandelt hat, darum werde ich wohl auf die Kompensation verzichten.
 

GCELY

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18.12.2011
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Habe gerade nachgeschaut auf Flightradar24, sind mit den neu gebuchten Fluegen um 23:45 statt 13:20 angekommen.

War aber nicht so schlimm, wir hatten einfach unseren Tagesablauf (Arbeit) umgeplant und waren so noch rechtzeitig in Lissabon - was das allerwichtigste fuer uns war.
 
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TAPulator

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25.12.2011
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Bist du denn mehr als 3 Stunden nach deiner ursprünglich geplanten Ankunft am Ziel angekommen?

Die Frage wäre doch nur relevant, wenn EasyJet denn umgebucht hätte. Wenn man schon selber buchen muss, steht einem natürlich die Ausgleichszahlng zu, unabhängig von der Ankunftszeit. Ich weiss, ich habe die Frage nach der Verspätung ja oben auch fälschlicherweise schon gestellt.

@GCELY, Danke für die Rückmeldung.
 
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TAPulator

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25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
War mir so nicht bewusst.

Gemäss Artikel 5 "Annulierung" Absatz 1 c "wird ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,"

EU 261/2004 meinte:
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Da kein Angebot zur anderwertigen Beförderung gemacht wurde, ist die Sache ja schon nach den Buchtsaben der Verordnung klar.
 
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