Ein wahrer Maximierer...

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DrThax

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10.02.2010
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EDLE 07
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Ich kenne den Vorfall nicht, aber kann mir nicht vorstellen, dass man verhaftet wird, wenn man "unbewusst" einen Systemfehler ausnutzt, indem man den Promocode zufällig noch einmal eingibt ...
Naja, wenn der Aspirant tatsächlich ein paar Mio. Meilen erschlichen hat kann man wohl kaum von "unbewusstem Ausnutzen eines Systemfehlers" und "Promocode zufällig noch einmal eingibt" sprechen :rolleyes:
Dabei dürfte es sich wohl eher um einen ausgewachsenen Betrug handeln.
 
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flo_147

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22.06.2010
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Naja, wenn der Aspirant tatsächlich ein paar Mio. Meilen erschlichen hat kann man wohl kaum von "unbewusstem Ausnutzen eines Systemfehlers" und "Promocode zufällig noch einmal eingibt" sprechen :rolleyes:
Dabei dürfte es sich wohl eher um einen ausgewachsenen Betrug handeln.

Da gebe ich dir recht! Dennoch was könnte die betroffene Airline in einem solchen Fall machen?
Respektive, was könnte die Airline/Hotelanbieter machen, wenn man durch Eingabe eines simplen Promocodes ein Gratisticket/Gratisnacht/Gratisaufenthalt bekommt? Auf was klagen die dann, wenn das betreffende Mitglied ferner keine Meile/Punkte auf dem Konto hat?
 

DrThax

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EDLE 07
Da gebe ich dir recht! Dennoch was könnte die betroffene Airline in einem solchen Fall machen?
Respektive, was könnte die Airline/Hotelanbieter machen, wenn man durch Eingabe eines simplen Promocodes ein Gratisticket/Gratisnacht/Gratisaufenthalt bekommt? Auf was klagen die dann, wenn das betreffende Mitglied ferner keine Meile/Punkte auf dem Konto hat?
Bei Unterdeckung bzw. Überziehen eines M&M Kontos wird AFAIK der Meilenwert angesetzt, der notwendig ist, um die Meilen regulär bei LH zu kaufen.
Das wird dann wohl auch der Klagewert sein.
 

flo_147

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22.06.2010
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Bei Unterdeckung bzw. Überziehen eines M&M Kontos wird AFAIK der Meilenwert angesetzt, der notwendig ist, um die Meilen regulär bei LH zu kaufen.
Das wird dann wohl auch der Klagewert sein.

Gesetzt dem Fall, es fällt jemandem auf ;) ... denn wo kein Kläger, da kein Richter :p
 

DrThax

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EDLE 07
Gesetzt dem Fall, es fällt jemandem auf ;) ... denn wo kein Kläger, da kein Richter :p
Nach der Logik hat ein Bankräuber, der nicht geschnappt wird also keinen Raub begangen?!? :confused:

Ich bin ja nun wirklich kein Moralist, aber Deine Ansicht kommt mir doch reichlich doppelbödig vor.
Leute die so argumentieren sind übrigens oft diejenigen, die dann am lautesten rumheulen wenn sie tatsächlich mal einen Audit bekommen.
 

Farscape

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24.09.2010
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Wien
Nach der Logik hat ein Bankräuber, der nicht geschnappt wird also keinen Raub begangen?!? :confused:

Ich bin ja nun wirklich kein Moralist, aber Deine Ansicht kommt mir doch reichlich doppelbödig vor.
Leute die so argumentieren sind übrigens oft diejenigen, die dann am lautesten rumheulen wenn sie tatsächlich mal einen Audit bekommen.

Die Bank ist doch der Kläger? Ich beklagte mich doch auch als ich ausgeraubt worden bin.
 

flo_147

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22.06.2010
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Bei Unterdeckung bzw. Überziehen eines M&M Kontos wird AFAIK der Meilenwert angesetzt, der notwendig ist, um die Meilen regulär bei LH zu kaufen.
Das wird dann wohl auch der Klagewert sein.

Lt den AGBs setzen sie zu den teilweise eingelösten Meilen, die weg sind, den vollen Ticketpreis an!

Das Stränge ist ja nur, was angesetzt wird, wenn Programme - und die gibt es - in deren AGBs explizit von Punkten, die keinen Wert besitzen sprechen; ferner auch nichts über mögliche Kompensationen für solche Fälle oder gar Betrug erwähnen.

Und doppelbödig wars nicht, eher als Aufheiterung und "Schmäh-führen" gedacht ;)

-flo-