http://www.amex-services.de/versicherungsbedingungen/Platinum_Card_Informationen.pdf
Reisegepäck, Geld & Reisedokumente – Gültig nur mit Karteneinsatz, bis 120 Tage je Reise – Versicherer ist IPA (siehe Seite 3)
1 Die Leistungen für Sie
1.1 Diese Leistungen betreffen Ihre persönliche Habe, die Sie auf Ihrer mit Ihrer Platinum Card bezahlten Reise mitnehmen, kaufen oder mieten (Reisegepäck), sowie Ihr Geld und Ihre Reisedokumente, wenn Sie diese bei sich tragen oder in einem Safe oder einem abschließbaren Bereich eines Fahrzeuges aufbewahren.
Die genannten Beträge gelten nur insofern eine Erstattung Dritter (z. B. Fluggesellschaft, Hausratversicherung)
nicht ausreichend war, um den Ihnen entstandenen Schaden zu decken.
1.2 Falls Ihr(e) Reisegepäck, Geld und Reisedokumente verloren gehen, gestohlen oder beschädigt werden, erhalten Sie bis zu:
1.2.1 EUR 3.000 pro Reise.
1.2.2 Hiervon maximal EUR 750 für den aktuellen Wert oder die Reparaturkosten eines
Gegenstandes oder Paars oder einer Garnitur von Teilen, die sich ergänzen oder
gemeinsam benutzt werden.
1.2.3 Hiervon maximal EUR 750 für Geld und Reisedokumente, für Kinder unter 16 Jahren auf EUR 75 beschränkt.
1.3 In einem Notfall kann Ihnen der Assistance-Service-Erbringer im Voraus bis zu EUR 3.000 verauslagen.
1.4 Der Assistance-Service-Erbringer bietet Ihnen, soweit möglich, Rat und Hilfe sowie Versandkosten beim Ersatz wichtiger Gegenstände, die verloren gingen, gestohlen oder beschädigt wurden, einschließlich Brillen, Kontaktlinsen, Arztrezepte und Reisedokumente, die für Sie zur Fortsetzung Ihrer Reise oder für die Heimreise erforderlich sind.
1.5 Sie erhalten zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten sowie Konsulatsgebühren, die zum Ersatz der Reisedokumente für Sie zur Fortsetzung Ihrer Reise oder zur Heimreise erforderlich sind. Der von Ihnen zu tragende Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 10% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 100 je versicherte Person.
2 Ausschlüsse
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen (siehe Seite 9) gelten folgende besondere Ausschlüsse für Reisegepäck, Geld
und Reise dokumente:
2.1 Normale Abnutzung.
2.2 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Habe, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht angewendet haben oder sie ungesichert oder außerhalb Ihrer Reich-weite hatten.
2.3 Verlust oder Diebstahl, den Sie der Polizei oder Ihrem Anbieter von Transport oder Unterbringung nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.
2.4 Beschädigung von persönlicher Habe, während sie in der Obhut eines Transport-anbieters war, wenn Sie diese nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.
2.5 Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder Gegenständen in einem Fahr-zeug, wenn es keinen Beweis für einen Einbruch gibt.
2.6 Andere Dokumente als Reisedokumente.
2.7 Beschädigung an zerbrechlichen oder brüchigen Gegenständen.
2.8 Haushaltswaren.
2.9 Diebstahl von einem Dach- oder Kofferraumträger, außer Diebstahl von Camping-ausrüstung.
2.10 Bezüglich Geld: Verminderungen aufgrund von Irrtümern oder Währungsschwankungen.