Einbürgerung jetzt oder später?

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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Bei der Einbürgerung in der CH bekommt das Land mit der ursprünglichen Nationalität das nicht unbedingt mit.

? Muss man ja melden, dazu wird auch bei den anderen Land nachgefragt-man kauft sich ja ungern die Katze im Sack. Will heißen, da checkt man gerne mal im Hintergrund, ob das alles passt.
 

fragezeichen

Reguläres Mitglied
13.06.2016
31
1
Zur Frage, wie die Uni das handhabt: Soweit ich weiß, unterscheiden Universitäten in Deutschland nicht zwischen Deutschen und Ausländern. Stattdessen wird zwischen Bildungsin- und Bildungsausländern unterschieden. Das heißt, es ist für den Bachelor entscheidend, wo die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Ein Türke mit deutschem Abitur ist demnach Bildungsinländer, ein Deutscher, der in Eton zur Schule ging, Bildungsausländer. Folglich sollte der Pass das Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang nicht beeinflussen.
 
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Brain

Guest
Ohne jetzt "die Türken" zu kennen, wahrscheinlich indem sie die Türkische Staatsangehoerigkeit aufgeben, sich in Deutschland einbuergern lassen und danach wieder in der Türkei einbuergen lassen.

Das zieht zwar automatisch den Verlust der Deutschen Staatsangehoerigkeit nach sich, aber das bekommt normalerweise in Deutschland niemand mit und bleibt daher folgenlos.

Das Modell kenne ich auch von ein paar Leuten. Es gibt durchaus eine Menge Länder die dort gebürtigen ehemaligen Staatsbürgern jederzeit ohne nachzufragen die Staatsbürgerschaft auf Anfrage wieder erteilen.
Also dort abmelden, in DE oder wo auch immer anmelden, im ursprünglichen Land wieder anmelden, fertig.

Ist zwar in DE nicht legal, aber im Normalfall merkt das keiner.
 
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Sun

Guest
? Muss man ja melden, dazu wird auch bei den anderen Land nachgefragt-man kauft sich ja ungern die Katze im Sack. Will heißen, da checkt man gerne mal im Hintergrund, ob das alles passt.

Was muss man melden? Es gibt schlicht und einfach keine Behoerde in Deutschland die ueberwacht ob Deutsche Staatsangehoerige in einem anderen Land eingebuergert werden. Theoretisch koennte das einbuergernde Land dies der Deutschen Vertretung melden - aber warum und selbst wenn, siehe oben.

Selbst das Bundesverwaltungsamt das die BBG Antraege bearbeitet hat keine Ahnung ob und wann man schlussendlich eine neue Staatsangehoerigkeit annimmt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Soweit ich weiß, unterscheiden Universitäten in Deutschland nicht zwischen Deutschen und Ausländern. Stattdessen wird zwischen Bildungsin- und Bildungsausländern unterschieden. Das heißt, es ist für den Bachelor entscheidend, wo die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde. Ein Türke mit deutschem Abitur ist demnach Bildungsinländer, ein Deutscher, der in Eton zur Schule ging, Bildungsausländer. Folglich sollte der Pass das Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang nicht beeinflussen.

Eine sehr schlüssige Antwort, und als (fast) einzige hier sogar Themenbezogen, danke (y)
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Was muss man melden? Es gibt schlicht und einfach keine Behoerde in Deutschland die ueberwacht ob Deutsche Staatsangehoerige in einem anderen Land eingebuergert werden. Theoretisch koennte das einbuergernde Land dies der Deutschen Vertretung melden - aber warum und selbst wenn, siehe oben.

Selbst das Bundesverwaltungsamt das die BBG Antraege bearbeitet hat keine Ahnung ob und wann man schlussendlich eine neue Staatsangehoerigkeit annimmt.

Schon, aber gem. §25 I StAG verliert man im Moment der Annahme einer anderen StA die Deutsche automatisch, soweit keine BBG erteilt wurde.... Ob einem das Wert ist und ob man das Risiko eingehen will oder nicht muss jeder selbst entscheiden. Und rauskommen kann das ganz einfach - man muss nur mit Volldurchsuchung im Zoll hängenbleiben oder jemandem ähnlich sehen.....
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Das Modell kenne ich auch von ein paar Leuten. Es gibt durchaus eine Menge Länder die dort gebürtigen ehemaligen Staatsbürgern jederzeit ohne nachzufragen die Staatsbürgerschaft auf Anfrage wieder erteilen.
Also dort abmelden, in DE oder wo auch immer anmelden, im ursprünglichen Land wieder anmelden, fertig.

Ist zwar in DE nicht legal, aber im Normalfall merkt das keiner.

Und die Leute empfinden das wahrscheinlich nicht einmal als Ausbürgerung/Einbürgerung, sondern werden sagen "ey, muschte ich Pass abgeben, hab' mir dann neuen geholt".
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Eine sehr schlüssige Antwort, und als (fast) einzige hier sogar Themenbezogen, danke (y)

Ähnlich ist es bei den Firmen. Sofern man dort wirklich Quoten anstreben sollte - was ich eher für zweifelhaft halte - geht es eher um die Ethnien als um den Pass. (Ausnahme: Ein stark im Export tätiges Unternehmen könnte es in der Tat als Vorteil sehen, Mitarbeiter hier in Deutschland zu haben, die z.B. visumsfrei nach China reisen können).
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ein stark im Export tätiges Unternehmen könnte es in der Tat als Vorteil sehen, Mitarbeiter hier in Deutschland zu haben, die z.B. visumsfrei nach China reisen können).

Nungut, das könnte sie ja mit dem Q2 Visum welches sie dann sowieso immer braucht auch. Damit dürfte sie dort nur offiziell nicht arbeiten.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.869
13
MRS
Am Ende des Tages spielen bei der Studium- und Jobsuche Kompetenzen (Sprachkenntnisse, Ausbildung, berufliche Erfahrungen, etc...) eine weitaus größere Rolle als die Nationalität.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Klar, davon ging ich ja auch aus. Wenn es aber auf Kipp steht...

"Auf der Kipp" würde ich sagen, dass sie mit dem deutschen Pass im Vorteil läge, allerdings kommt es auch auf die spezielle Situation an, z.B. Studienfach, angestrebter Job und Arbeitgeber. Aber gerade ein kleinerer Arbeitgeber scheut im Zweifel vielleicht den Mehraufwand, den die Einstellung eines Drittstaatlers bedeutet.

"Ausländerquoten" im Sinne von Bevorzugung von ausl. Staatsbürgerschaft in Unternehmen in Deutschland würden mich allerdings sehr wundern. Das lässt sich ja quasi nicht ohne unangemessene Diskriminierung umsetzen, da hat man doch schnell eine Klage am Hals. Sicherlich wollen viele Firmen etwas "bunter" werden, aber das bezieht sich eigentlich mehr auf die Herkunft und der Reisepass spielt keine Rolle.

Was ich aus dem persönlichen Umfeld sagen kann ist, dass die Kombination aus "chinesicher Herkunft (inkl. Sprachkenntnisse)" und "mitteleuropäischer Sozialisation (inkl. Sprachkenntnissen)" auf dem Arbeitsmarkt enorme Vorteile bieten kann. Viele Firmen sehnen sich nach Mitarbeitern, die in "beiden Welten zu Hause sind" und wissen, wie man mit den Kollegen/Geschäftspartnern in China umgehen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
...

"Ausländerquoten" im Sinne von Bevorzugung von ausl. Staatsbürgerschaft in Unternehmen in Deutschland würden mich allerdings sehr wundern. Das lässt sich ja quasi nicht ohne unangemessene Diskriminierung umsetzen, da hat man doch schnell eine Klage am Hals. Sicherlich wollen viele Firmen etwas "bunter" werden, aber das bezieht sich eigentlich mehr auf die Herkunft und der Reisepass spielt keine Rolle.

...

nunja, Inländer darf man schon diskrimminieren, auch gegenüber EU-Bürgern, siehe gleiches Stichwort "Inländerdiskrimminierung"
https://de.wikipedia.org/wiki/Inländerdiskriminierung
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wir lassen ihre Einbügerung dann normal laufen, scheint ja Niemand einen Nachteil zu sehen wenn sie den deutschen Pass hat und für sie persönlich hat es ja auch nur Vorteile (Reisen, Wählen, keine Chinesin mehr sein...).
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Du hattest den Nachteil/Vorteil beim Studium schon beschrieben. Freunde hatten mir berichtet, wo ein Paar aus dem Ausland sich für die gleiche Uni mit gleichem Studium eingeschrieben hat. Sie deutsche, er ausländische Staatsbürgerschaft.

Formale Anforderungen für deutsche Bewerber deutllich höher, insbesondere Vergleichbarkeit der ausländischen Ausbildung musste beigebracht, bzw. sogar nachgeholt werden.

in Eurem Fall seit Ihr da aber wohl drüber.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ja aber hier wurde ja berichtet, dass sie jetzt "Bildungsinländerin" wäre und es ihr somit keine Vorteile mehr bringt "Ausländer" zu bleiben?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Ja aber hier wurde ja berichtet, dass sie jetzt "Bildungsinländerin" wäre und es ihr somit keine Vorteile mehr bringt "Ausländer" zu bleiben?

ob man damit Wartezeiten und Zugangsprioritäten noch beeinflussen kann, wenn man schon im deutschen System steckt, ist sicher eine Frage, die für die angestrebte weitere Ausbildung spezifisch zu klären ist.

Ich würde mir hier auch keine "Rosinenpickerei" vorwerfen lassen. Allerdings immer im Auge behalten, ob die Ausländerbehörden nicht neue Hürden für die spätere Einbürgerung erfinden.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich würde mir hier auch keine "Rosinenpickerei" vorwerfen lassen. Allerdings immer im Auge behalten, ob die Ausländerbehörden nicht neue Hürden für die spätere Einbürgerung erfinden.

Es ginge bei ihr ja max um
1 Jahr, glaube nicht das die in der Zeit groß was ändern. Zumal für verheiratete doch einfachere regeln gelten.