Einreise nach Umsteigen in Risikogebiet (FRA)

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ryanairfan

Aktives Mitglied
14.07.2011
220
3
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Hallo Zusammen,

kann sich alles schnell ändern - aber Stand meine jetzigen Planung kann zwei Szenarien für mich bedeuten.

Wenn sich nichts ändert, würde ich aus einem Nicht-Risikogebiet abfliegen und an einem Flughafen in einem Risikogebiet umsteigen (Transitbereich) und mit einem Flieger aus dem Risikoland in Frankfurt landen. Wenn ich nur umsteige, brauche ich ja keinen Test und Qurarantäne (hessische Coronaverordnung). Ich frage mich nur (und vielleicht kann darüber hier jemand berichten): gebe ich auf den Aussteigekarten das Routing an oder kontrolliert jemand am FRA woher ich komme, dem ich dann mein Ticket zeige und der mich dann nicht zum Test oder Qaurantäne schickt? Sprich - wie melde ich, dass ich augenscheinlich aus einem Risikogebietsflughafen ankomme aber ich mich auf der Reise ausschliesslich in einem Nicht-Risikogebiet aufgehalten habe?

Ich müsste nochmal nachlesen, aber sind nicht auch Geschäftsreisende bei einem maximal 72 stündigen Aufenthalt in einem Risikogebiet von Test und Quarantäne befreit? Wo gebe ich das an?

Wer protokolliert in FRA eigentlich, wo die Leute herkommen (ein Beispiel aus UK: in St. Pancras Station wurden die Reisenden von britischen Grenzen nochmal angesprochen - obwohl jeder aus dem Eurostar aus Frankreich kam und eh in Qurantäne musste (war kein Drama, mein Flieger ging am nächsten Morgen eh sau früh aus STN wieder weg - war ich halt rechtskonform meinen gesamten Aufenthalt in Selbstisolation).

Danke und viele Grüße
Ryanairfan
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Wenn du eine Aussteigekarte ausfüllen muss, kannst du das einfach eintragen. Da ist im Formular auch der entsprechende Platz dafür gegeben: https://www.bundesgesundheitsminist...nloads/C/Coronavirus/Aussteigekarte_08-20.pdf

Wenn du einer Passkontrolle der BPol unterzogen wirst und die dich fragen, sagst du, dass du im Transit warst und zeigst deine Bordkarten vor. Das sollte genügen, um der Quarantäne zu entgehen.

Bei Nachfragen vom Gesundheitsamt gibst du es halt einfach so an, wie du es auch hier geschildert hast.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
Wenn du eine Aussteigekarte ausfüllen muss, kannst du das einfach eintragen. Da ist im Formular auch der entsprechende Platz dafür gegeben: https://www.bundesgesundheitsminist...nloads/C/Coronavirus/Aussteigekarte_08-20.pdf

Wenn du einer Passkontrolle der BPol unterzogen wirst und die dich fragen, sagst du, dass du im Transit warst und zeigst deine Bordkarten vor. Das sollte genügen, um der Quarantäne zu entgehen.

Bei Nachfragen vom Gesundheitsamt gibst du es halt einfach so an, wie du es auch hier geschildert hast.

...ich habe gestern schon im Flieger vor der Landung aus einem Risikogebiet in FRA meine Onlinemeldung beim örtlichen Gsundheitsamt gemacht. Den Zettel den es im Flieger gab habe ich nicht ausgefüllt. Steht ja auch oben daß das zur Meldung an die örtlichen Gesundheitsämter gedacht ist. Dann am Finger BPL Kontrolle. Ich habe dem Beamten gesagt, daß ich mich schon online beim Gesundheitsamt gemeldet habe. Hab ihm kurz die Mail mit der Eingangbestätigung gezeigt. Er fands toll, und sagte: "Den ganzen Papierkram hier könnte man auch generell online erledigen".

P.S.: Ich war unter 72 Stunden im Risikogebiet und habe Waren im Flieger transportiert, Wohnort in Hessen, deshalb Quarantänefrei ohne Symptiome.
 
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ryanairfan

Aktives Mitglied
14.07.2011
220
3
Danke für die Info.

Auf dem Formular habe ich zwar keinen Hinweis mit den 72 Stunden entdeckt (hattest Du den Polizisten die Waren gezeigt?)

Der Businesstrip wird eh unwahrscheinlich - aber die Umsteigeverbindung wird ein privater Trip ans Meer. Ich bin eh old Fashion, ich präsentiere dann den Ausdruck des e-Tickets, oder?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
968
Danke für die Info.

Auf dem Formular habe ich zwar keinen Hinweis mit den 72 Stunden entdeckt (hattest Du den Polizisten die Waren gezeigt?)

Der Businesstrip wird eh unwahrscheinlich - aber die Umsteigeverbindung wird ein privater Trip ans Meer. Ich bin eh old Fashion, ich präsentiere dann den Ausdruck des e-Tickets, oder?

Das mit den 72 Stunden steht nicht auf dem Formular, ist ja auch Bundesland abhängig. In Hessen gilt für diesen Fall die 72 Stunden regel. Waren woilte er nicht sehen. Es waren ein paar Steckverbindungen in der Größe 10X10 cm welche im Zweifel meinem Gewerbe zu zuordnen sind. Die habe ich im Aufgabegepäck transportiert. Nen Lieferschein hatte ich auch dafür vorbereitet..
Ich denke Warentransport ist ein dehnbahrer Begriff, und wenn jemand einen Kurztrip machen möchte und sich als Alibi ein paar "Waren" einpackt ist das rechtlich sauber. Jeder einzelne muß letztendlich wissen ob er so etwas machen möchte...

Wer das machen möchte, kann sich für meinen Beitrag bedanken. Wer es als unterlaufen der Auflagen sieht, soll einfach seine Meinung für sich behalten:))
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Meine Meinung behalte ich für mich, keine Sorge.

Denk aber bitte mal über folgendes nach. Die Regierung möchte nicht, dass Du (und andere) zu viel herum fliegst. Sie möchte aber Wege für die Wirtschaft öffnen zu überleben.
Es werden daher entsprechende Regelungen in den Gesetzen bzw Verordnungen geschaffen.
Sobald diese Regelungen zu oft zum eigenen Spaß an der Freude unterwandert werden, wird die Regierung mit mehr, engeren Regeln antworten und die Beweisführung erschweren.
Ergo wird die Dienstreise noch schwieriger werden.

Ist es das was Du willst?
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
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Meine Meinung behalte ich für mich, keine Sorge.

Denk aber bitte mal über folgendes nach. Die Regierung möchte nicht, dass Du (und andere) zu viel herum fliegst. Sie möchte aber Wege für die Wirtschaft öffnen zu überleben.
Es werden daher entsprechende Regelungen in den Gesetzen bzw Verordnungen geschaffen.
Sobald diese Regelungen zu oft zum eigenen Spaß an der Freude unterwandert werden, wird die Regierung mit mehr, engeren Regeln antworten und die Beweisführung erschweren.
Ergo wird die Dienstreise noch schwieriger werden.

Ist es das was Du willst?

Was ich will ist mein Einkommen zu sichern in dem ich Geschäfte mache. Zweck der Reise war es Kunden zu treffen und daraus Einnahmen zu generieren, sprich auch um die Wirtschaft an zu kurbelm bzw zu erhalten. Also das was die Regierung möchte.

Deshalb bin ich auch gegen Spaßreisen; zumindest zur Zeit. Zweckentfremdung des Reisegrundes ist das meiner Meinung nach nicht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.909
4.398
Gegenthese (bewusst provokant formuliert):
Ich bin gerade in diesen Zeiten für Spass-Reisen und Urlaubsreisen. Sie halten einen Wirtschaftszweig am laufen, der auch in Deutschland für sehr viele Arbeitsplätze steht: Tourismus.

Zum heutigen Tage sieht das Robert-Koch-Institut private Feiern als einen der Orte, wo sich das Virus am meisten verbreitet. Meine Ferienwohnung in Österreich, ein Hotelzimmer in Portugal, oder die Taverne in Griechenland, die ich wie ein deutsches Restaurant mit Maske betrete und verlassen, birgt zum jetzigen Zeitpunkt, wo überall die Infektionen stark steigend sind, wohl kaum ein anderes Risiko, als der Aufenthalt in der eigenen Wohnung, die Zusammenkunft mit Freunden in Deutschland, oder der Restaurant-Besuch in meinem Heimatort.

Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten. Und da die meisten Urlaubsreisen und damit auch die Spaß-Reisen, derzeit verboten sind, bleibt es dabei, dass es sich hier um eine provokante These handelt.