"Einreisesteuer" Thailand

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olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.052
34
HAJ
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Das Zauberwort greift aber nicht in Thailand.

Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur Deine Aussage "Die gesetzlichen Kassen zahlen nicht in aussereuropäischen Ländern" aufgegriffen. Sie ist meiner Meinung nach inhaltlich nicht korrekt


Das Zauberwort greift aber nicht in Thailand. Und wie ich das sehe gibt es defacto ein Zwangskrankenversicherung für alle Deutschen - möchtest du mir die Ausnahmen nennen?

Die Regelungen für eine "Zwangsversicherung" findest Du im SGB V § 5: SGB 5 - Einzelnorm. Und dementsprechend sind alle die, die hier nicht genannt werden, erst einmal nicht "zwangsversichert".

Nicht umsonst gibt es eine "freiwillige Versicherung" und die PKV. Selbständige sind z.B. eine Gruppe, die nicht "zwangsversichert" ist.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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0
Nicht umsonst gibt es eine "freiwillige Versicherung" und die PKV. Selbständige sind z.B. eine Gruppe, die nicht "zwangsversichert" sind

Natürlich sind Selbständige zwangsversichert, sie haben nur eine größere Auswahl an Versicherungen - aber ohne Krankenversicherung geht es nicht in Deutschland.
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.052
34
HAJ
Natürlich sind Selbständige zwangsversichert, sie haben nur eine größere Auswahl an Versicherungen - aber ohne Krankenversicherung geht es nicht in Deutschland.

Spannend ... dann nenne mir doch bitte einmal die rechtliche Voraussetzung für diese Zwangsversicherung
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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Vermutlich geht es um die vielen Indischen Touristen in Thailand?
Europäer sind ja mittlerweile nicht mehr die Zielgruppe. Indien und China liegt heute schon ganz weit vorne.
Vermutlich haben viele dieser Touris keine ausreichende Krankenversicherung?

Also, in TH im Krankenhaus hat mich noch keiner nach meiner Versicherung gefragt, am Cash Schalter muss einfach nur bezahlt werden in bar oder mit KK.

Im Krankenhaus gibt es nichts, wenn Du nicht zahlen kannst und wenn es um die Krankengeschichte ginge, dann würden sie ja nach einer Versicherung fragen. Dem ist aber nicht so, sondern es geht schlicht um Eines:

Geld zu machen, man sehe die Zahlen!


wie geht es weiter? Nach der Einreisesteuer für "medizinische Leistungen", könnte eine Einreisesteuer für Zechpreller folgen (man stelle sich vor, welche Verluste in Patpong zu kompensieren sind) oder eine Einreisesteuer als Reinigungsfee für die Eisenbahnen (nachdem man ja festgestellt hatte, dass das Ungeziefer von ungewaschenen Touristen kommt).

Wir sollten garnicht erst versuchen, dies rational zu begründen. Es geschehen dort viele Dinge, die nur Sinn machen, wenn man etwas an die Nutzniesser dieser Geldbewegungen denkt.

Meist wird das eigene Volk abgezockt, diesmal sind die Ausländer drann.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
Schau mal hier

Krankenversicherungspflicht der BRD: Aktuelle Regelungen 2013/2014

und dann hier das Gesetz

Seit 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Grundsätzlich natürlich richtig, aber wohl keine Regel ohne Ausnahmen...

z.B. bei Beamten gilt:
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Sie können unabhängig vom Einkommen darüber verfügen, ob sie sich privat krankenversichern lassen wollen
-> also keine Zwangsversicherung sondern eine Option!

Rentner können sich befreien lassen:
Wer sich wegen Bezug einer gesetzlichen Rente eigentlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichern müsste, darf sich von dieser Pflicht befreien lassen

Natürlich ist eine Krankenversicherung für jederman eine gute Idee aber ich würde es nicht als "Zwangsversicherung" bezeichnen?

Gruß aus München
Markus
 
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regata100s

Erfahrenes Mitglied
10.12.2011
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Meist wird das eigene Volk abgezockt, diesmal sind die Ausländer drann.

Von Thailand möchte ich das allerdings nicht behaupten. Dort zockt man mit Genugtuung die Ausländer ab. Ich denke da nur an Eintrittsgelder, etc.

Würde das in Deutschland praktiziert, würde gleich wieder Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen werden....
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Grundsätzlich natürlich richtig, aber wohl keine Regel ohne Ausnahmen...

z.B. bei Beamten gilt:
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht pflichtversichert. Sie können unabhängig vom Einkommen darüber verfügen, ob sie sich privat krankenversichern lassen wollen

Beamte sind im Rahmen der Beihilfe quasi zwangsversichert bzw. versichert - somit benötigen sie keine zusätzliche Versicherung.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Gewagte These. Die Beihilfe deckt, wie die Silbe "Bei" klarstellt, nur einen Teil der Aufwendungen ab.

50% - 80%, ist aber gar nicht meine These, den darin begründet liegt die Ausnahme zur Versicherungspflicht.

Auch Krankenversicherungen decken oft nur einen Teil der Leistungen ab. 80% bei Zähnen wäre schon mal super.