SN: Einstweilige Verfügung wegen schlechter Erreichbarkeit

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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
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Erreichbarkeit von Airlines auf einen Blick:​

AirlineE-MailTelefonKontaktformularChat
Lufthansanur im Impressumnur im ImpressumJaJa
Eurowings (Discover)nur im ImpressumJaJaNein
RyanairJaJaJaJa
easyJetJaJaJaJa
Sun ExpressNeinJaJaJa
TUIflyJaJaJaJa
TAP PortugalJaJaNeinNein
LOTNeinJaJaJa
British Airwaysnur im ImpressumJaJaJa
VuelingNeinJaNeinJa
Air Francenur im ImpressumJaJaNein
WizzairJaJaJaJa
VoloteaNeinJaNeinJa
Turkish AirlinesNeinJaJaJa
Austriannur im ImpressumJaJaJa
TransaviaNeinJaJaJa
Swissnur im ImpressumJaJaJa
SASJaJaJaJa
Emiratesnur im ImpressumJaNeinJa
(Datenquelle. Flightright).

Bereits seit einigen Jahren wird die Erreichbarkeit von Fluggesellschaften, besonders bei Unregelmäßigkeiten und Entschädigungsansprüchen, schleichend immer komplizierter. Enorm lange Wartezeiten in Hotlines sind keine Seltenheit. Schriftliche Anfragen werden manchmal überhaupt nicht beantwortet.


Der Fluggastrechtedienstleister Flightright hat die Homepages einiger Anbieter genauer unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass einige Carrier per E-Mail überhaupt nicht erreichbar sind. Gerne werden auch so genannte Chat-Bots vorgespannt, die Passagiere eher verärgern als zur Lösung beizutragen.

„Dass viele Airlines im digitalen Zeitalter immer noch schwer auf dem elektronischen Weg zu erreichen sind, ist für Flugreisende inakzeptabel. Die Angabe einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme ist für alle Airlines laut Telemediengesetz verpflichtend. Wenn dann weder an Flughäfen noch auch auf anderen Kommunikationswegen Personal zu erreichen ist, ist der Frust der Flugreisenden mehr als berechtigt. Davon waren in diesem Chaos-Sommer besonders Flugreisende der Lufthansa-Group betroffen. Wir fordern daher schon länger, dass viele Airlines Flugreisenden einen einfacheren, elektronischen Kommunikationszugang gewährleisten müssen“, so Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright.
 
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globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.570
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CPT / DTM
Wie ist die Ausbildung / Qualifikation zu einer Fluggastrechtsexpertin??:oops:
  • Gráfico Flightright

    Legal Counsel​

    Flightright

    sept. de 2021 - actualidad1 año 3 meses
  • Referendarin​

    Landgericht Potsdam​

    ago. de 2019 - ago. de 2021
  • 2 años 1 mes
    - LG Potsdam, Zivilkammer
    - Staatsanwaltschaft Potsdam, Abteilung für Wirtschaftskriminalität
    - Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    - Lindenpartners Rechtsanwälte

  • Juristische Mitarbeiterin​

    lindenpartners

    jul. de 2020 - mar. de 2021
  • 9 meses

  • BBL Bernsau Brockdorff​

    5 años 5 meses
    • Juristische Mitarbeiterin​

      abr. de 2018 - jul. de 2020
    • 2 años 4 meses
      Potsdam
    • Studentische Mitarbeiterin​

      mar. de 2015 - mar. de 2018
    • 3 años 1 mes
      Potsdam




 
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geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
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Kleines Ot: ein Flugrechtsexperte (m/w/d) muss ergo schon mal mit Rechtsfragen zu tun gehabt haben und ggf Flugrechtsanträge gestellt haben, wie stellt sich das dann mit den, in den Medien so beliebten "Terrorismus-Experten"?
 

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM
Naja, ich gehe davon aus, dass der Richter es auch nicht unbedingt positiv auslegen wird, wenn er sieht, dass z.B. LH Customer Relations erst nach etlichen Wochen/Monaten auf Anspruchsanfragen reagiert(e). Manche haben einfach viel zu viel Geduld, wenn man beispielsweise in folgenden Thread hineinblickt:
"Offizieller Lufthansa Thread - Eure Fragen an das LH Team"
Natürlich legen es die Fluggesellschaften darauf an, dass man die Angelegenheit schleifen lässt und sie in Vergessenheit gerät.
Ich vermute, Rechtsanwälte machen durch "Corona" & Co. gerade ein sehr, sehr gutes Geschäft und haben äußerst viel zu tun. In diversen Branchen geht's beim Kundenservice drunter & drüber. Bislang kein Land in Sicht.

 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Haben nach Brussels Airlines inzwischen eigentlich auch andere Airlines eine korrekte E-Mail-Angabe ins Impressum aufgenommen (wenn auch sicher nicht freiwillig)? Bei zum Beispiel AF/KLM steht bei der E-Mail immer noch der Vorbehalt "nicht für Reklamationen" im Impressum:


Mir ist klar, dass AF/KLM wahrscheinlich anders zu bewerten ist, da eine E-Mail-Adresse genannt wird, aber die Verwendbarkeit eingeschränkt wird.