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ELV im Konflikt mit DS-GVO

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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.320
338
emv.smart-upstart.de
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Hallo zusammen,

ist die Anwendung von ELV am PoS - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung?

Immerhin werden ja persönliche Daten weitergeleitet. Eine Notwendigkeit dazu besteht meines Erachtens nicht, da ja in der Regel andere Bezahlverfahren verfügbar sind.

Oder läuft der Prozess der Datenweitergabe gar nicht automatisiert, sondern erst nach Sichtung der Unterschrift des Kunden? Sprich, wenn ich den ELV-Beleg nicht unterschreibe, findet auch keine Datenweitergabe statt?
 
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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.320
338
emv.smart-upstart.de
Diesen Wunsch drückt er ja mit Einstecken der Karte aus.
Das kann man auch anders sehen:

1.) Der Uninformierte weiß i.d.R. vorher gar nicht, dass bei ELV eine Datenweitergabe erfolgt. Er müsste erst explizit darauf hingewiesen werden.

2.) Auch der Informierte weiß nicht in jedem Fall, welches Verfahren standardmäßig am jeweiligen Terminal aktiv ist.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
1.) Der Uninformierte weiß i.d.R. vorher gar nicht, dass bei ELV eine Datenweitergabe erfolgt. Er müsste erst explizit darauf hingewiesen werden.
Wird er ja mit den im Kassenbereich angebrachten Informationen.

2.) Auch der Informierte weiß nicht in jedem Fall, welches Verfahren standardmäßig am jeweiligen Terminal aktiv ist.
Auch dies weiß er dadurch, bei LIDL beispielsweise steht, dass ELV nur als Fallback genutzt wird.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.320
338
emv.smart-upstart.de
Kannst ja mal beim ELV Forum - anfragen.
Hab ich gerade gemacht.

Kontaktformular der website http://www.elv-forum.de genutzt.

Bei der Gelegenheit festgestellt, dass die Daten bei Aufruf des Formulars über die http-Seite nicht verschlüsselt wurden -> Verstoß gegen DS-GVO.

Man kann die Seite zwar auch SSL-verschlüsselt abrufen, jedoch hätte der Seitenbetreiber durch technische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Inhalte des unverschlüsselten Kontaktformulars nicht absendbar sind.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Hallo zusammen,

ist die Anwendung von ELV am PoS - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung?

Immerhin werden ja persönliche Daten weitergeleitet. Eine Notwendigkeit dazu besteht meines Erachtens nicht, da ja in der Regel andere Bezahlverfahren verfügbar sind.

Oder läuft der Prozess der Datenweitergabe gar nicht automatisiert, sondern erst nach Sichtung der Unterschrift des Kunden? Sprich, wenn ich den ELV-Beleg nicht unterschreibe, findet auch keine Datenweitergabe statt?

Jetzt mal ehrlich, auf der einen Seite wird in diesem Forum immer gejammert das keine Karten akzeptiert werden - klar das man dann versuchen muss das ganze noch zu verkomplizieren.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das würde aber auch heißen, das ein Unternehmen, welches diese Information *nicht* gut sichtbar im Kassenbereich aushängt, abmahngefährdet ist?

Genau deshalb hat die Bäckerei um die Ecke weder Bock auf einen Online Lieferdienst noch auf Kartenzahlung.

Ansonsten kannst du mir mal sagen wo bei Aldi oder Lidl diese Bedingungen gut sichtbar hängen?
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Sowohl im Eingangsbereich als auch an der Kasse an so einem Träger, vielleicht etwas über Kopfhöhe.

An der Kasse hier bei Aldi Nord ganz sicher nicht, da sind keine Schilder etwas über Kopfhöhe. Am Eingangsbereich wäre nicht ausreichend, ich müsste schon bei der Zahlung die Möglichkeit haben die Regeln zu lesen - aber wahrscheinlich ist dies gar nicht nötig weil es in den AGB der Karte geregelt ist.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
An der Kasse hier bei Aldi Nord ganz sicher nicht, da sind keine Schilder etwas über Kopfhöhe. Am Eingangsbereich wäre nicht ausreichend, ich müsste schon bei der Zahlung die Möglichkeit haben die Regeln zu lesen - aber wahrscheinlich ist dies gar nicht nötig weil es in den AGB der Karte geregelt ist.
Macht Aldi Nord überhaupt ELV?
Und nein, Regelung in Karten-AGB reicht nicht, sind ja Bedingungen vom Inkasso-Unternehmen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
ELV ist keine Kartenzahlung.

Was natürlich totaler Quatsch ist und und dämliche Haarspalterei, den die Zahlung mit Girokarte und PIN ist eine Kartenzahlung und im eingeschränkten Sinne eine ELV - sie wird zumindest bei den Banken so behandelt. Wenn du Girokarte mit PIN akzeptierst musst du mit der Bank eine Lastschriftvereinbarung abschliessen.

Kartenzahlung ist nicht unbedingt eine Kreditkartenzahlung, das trifft es wohl besser.

Versuch mal am POS eine ELV ohne Karte zu machen.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
In Polen war der Interchange jahrelang höher als in Deutschland, dennoch ist die Kartenakzeptanz spätestens seit der Fußball-EM 2012 deutlich besser.

Man hat in Polen halt auch eine Fiskalkassenpflicht. ;)

Das ganze Kostenargument ist zu einem großen Teil doch nur vorgeschoben und ob ELV die Kartenakzeptanz wirklich so sehr befördert hat, sehr unwahrscheinlich.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
In Polen war der Interchange jahrelang höher als in Deutschland, dennoch ist die Kartenakzeptanz spätestens seit der Fußball-EM 2012 deutlich besser.

Man hat in Polen halt auch eine Fiskalkassenpflicht. ;)

Das ganze Kostenargument ist zu einem großen Teil doch nur vorgeschoben und ob ELV die Kartenakzeptanz wirklich so sehr befördert hat, sehr unwahrscheinlich.

In diesem Thread geht es doch nicht um die Kartenakzeptanz auch wenn das dein Steckenpferd ist.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Diesen Wunsch drückt er ja mit Einstecken der Karte aus.

Das ist total falsch. Auf der Zahlungskarte sind Girocard und Maestro / V-Pay aufgedruckt. An der Tür klebt Girocard Aufkleber (und eventuell noch Maestro / V-Pay). Daher kann man aus meiner Sicht verlangen, dass die Kartenzahlung über diese Systeme abgewickelt wird.

Ich finde, dass daher ELV gegen die DSGVO verstößt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das ist total falsch. Auf der Zahlungskarte sind Girocard und Maestro / V-Pay aufgedruckt. An der Tür klebt Girocard Aufkleber (und eventuell noch Maestro / V-Pay). Daher kann man aus meiner Sicht verlangen, dass die Kartenzahlung über diese Systeme abgewickelt wird.

Ich finde, dass daher ELV gegen die DSGVO verstößt.

Dann führ mal schnell einen Prozess oder lass den ein oder anderen Terminalbetreiber abmahnen - das wird die Kartenakzeptanz in D sicher erhöhen. Zudem wird ELV über die Girocard abgewickelt.