Entschädigung bei Flugverspätung wegen Sturm

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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
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Hi liebe Vielflieger. Ich hoffe, euch geht's allen sehr gut an diesem Wochenende! :cool:

Mich interessiert eure Einschätzung zu einem Fall, den ich neulich erleben musste. Auf der Strecke BER-FRA-GDN kam es zu einem Sturm, wodurch auf dem Flughafen FRA ein "Storm Warning" ausgesprochen wurde und der Flugbetrieb zeitweise unterbrochen wurde. Durch Komplikationen und den entsprechenden Stau war auch mein Anschlussflug FRA-GDN verspätet und ist statt um 22:00 um 0:05 in GDN gelandet. Durch die Verspätung konnte ich meinen Mietwagen nicht mehr abholen und musste somit spontan ein Hotel buchen. Am Folgetag musste ich dadurch auch einen Mietwagen zu teureren Konditionen buchen, im Vergleich zur ursprünglichen Buchung. Ich weiß, dass Airlines erst ab 3 Stunden Verspätung Entschädigungen zahlen müssen, wodurch die Hotelbuchung rechtlich nicht gedeckt sein sollte.

1) Wie würdet ihr in diesem Fall handeln?
2) Nach mehreren Telefonaten mit der LH Serviceline, ist die LH nicht im Stande, mir eine Bestätigung der Verspätung zu schicken
3) Durch die M&M habe ich eine erweiterte Reiseversicherung, kann ich das hier einreichen?

Mich interessieren euren Gedanken und Erfahrungen zu ähnlichen Fällen. Vielen Dank für eure Zeit!
 
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fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
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Das ist mir schon klar, besten Dank dafür. Nachdem allerdings bei meiner M&M Kreditkarte Flugverspätungen jeglicher Art mitversichert sind, brauche ich trotzdem eine Bestätigung der Verspätung dieses Fluges. Die Hotline kann mir diese aber nicht ausstellen, wodurch ich nun ein wenig nervös werde. Gibt es da eine andere Lösung dafür?
 

Hammett

Erfahrenes Mitglied
06.02.2010
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CGN
Wenn es sich um die Reiseunannehmlichkeitsversicherung handelt greift diese meiner Meinung nach nur bei Streik oder technischem Defekt.
 

fliegerpauli

Aktives Mitglied
22.06.2020
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Ich habe die M&M Platinum Mastercard in Österreich und darunter fallen auch Schäden, die durch Flugverspätungen aufgetreten sind. Hatte 2023 einen ähnlichen Fall, bei dem ich wegen Sturms einen Anschluss verpasst habe und dann neu buchen musste. Tatsächlich wurden mir die Kosten rückerstattet.

Danke für den Screenshot @Biohazard! Reicht das "Beweismittel" aus? Ich habe mittlerweile bestimmt zwei Stunden in Warteschlangen von LH verbracht und es ist tatsächlich nicht möglich, eine Bestätigung der Verspätung zu erfragen, ich kann es tatsächlich fast nicht glauben..
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Nach "höherer Gewalt" googeln....
Und das Resultat dann einfach Vergessem, da die EU261 diesen Begriff ohnehin nicht kennt...

Die Frage ist halt, ob der Sturm schon Tage vorher angesagt war, und LH irgendwelche zumutbaren Maßnahmen getroffen hat oder gar noch am Vortag Tickets für Flüge verkauft hat, die absehbar ausfallen würden.

Einen Flug so zu buchen, dass er knapp vor Schließung der Autovermietung ankommt, zeugt nicht von viel Reiseerfahrung.
Da kann die Airline natürlich nichts für, 2:05 Verspätung ist im zumutbaren Bereich mit dem ein Kunde planen muss.
 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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Die Frage ist halt, ob der Sturm schon Tage vorher angesagt war, und LH irgendwelche zumutbaren Maßnahmen getroffen hat oder gar noch am Vortag Tickets für Flüge verkauft hat, die absehbar ausfallen würden.
Ich sehe hier eher eine andere Frage in den Raum gestellt. Der Flug wurde von Cityjet mit der CRJX bedient. Hatte in der Vergangenheit schon öfters Probleme mit der CRJ, dass diese nicht fliegen konnte (nebel, Wetter) - während hingegen z.B. Airbus A319/320 keine Problme hatten.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Ich sehe hier eher eine andere Frage in den Raum gestellt. Der Flug wurde von Cityjet mit der CRJX bedient. Hatte in der Vergangenheit schon öfters Probleme mit der CRJ, dass diese nicht fliegen konnte (nebel, Wetter) - während hingegen z.B. Airbus A319/320 keine Problme hatten.
Nicht relevant. Der Pilot entscheidet ob er fliegt bzw. landet oder zum Ausweichflughafen fliegt.
Schlechtes Wetter oder Sturm ist höhere Gewalt. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob ein anderer Flugzeugtyp oder ein anderer Pilot hätte fliegen können/wollen ist irrelevant.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.769
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Schlechtes Wetter oder Sturm ist höhere Gewalt. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Das hat ja auch niemand bestritten. Es kräft aber (um bei animalischen Vergleichen zu bleiben) im Zusammenhgang mit der EU261 aber kein Hahn danach, ob es "höhere Gewalt" ist.
Und Gerichte haben bereits geurteilt, dass z.B. Schnee im Winter oder Gewitter in bestimmten Gegenden zu bestimmten Jahreszeiten eben kein außergewöhnliches Ereignis, sondern erwartbar ist. Wenn Airlines keine zumutbaren Maßnahmen ergreifen (z.B. Wetterbericht hören...) müssen sie zahlen.

Der Pilot entscheidet ob er fliegt
in der Theorie ja, in der Praxis streicht die Airline den Flug oder stellt der Flughafen den Betrieb ein, bevor der Pilot gefragt wurde.
Beim Landen mag die Pilotenentscheidungsquote höher liegen.

Ich hatte jedenfalls in der Praxis mehrmals den Fall, dass LHG sämtliche Flüge gestrichen und alle Mitarbeiter (insbesondere das Servicepersonal...) heimgeschickt hat, während alle anderen Airlines planmäßig geflogen sind. Das hat mich schon mehrfach problemlos ans Ziel gebracht, weil ich glücklicherweise richtig gebucht habe.
Trotzdem wird sich LH vermutlich mit "mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen" herausreden, obwohl andere Airlines das Gegenteil bewiesen haben.

Und wie gesagt, bei Einstellung des Flugbetriebs durch den Flughafen hat die Airline keine Wahl. Kann das aber u.U. Tage vorher vorhersehen und längerfristig umbuchen.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Und das Resultat dann einfach Vergessem, da die EU261 diesen Begriff ohnehin nicht kennt...

Die Frage ist halt, ob der Sturm schon Tage vorher angesagt war, und LH irgendwelche zumutbaren Maßnahmen getroffen hat oder gar noch am Vortag Tickets für Flüge verkauft hat, die absehbar ausfallen würden.
Hilft die Vorhersage was? Wetter ist ja angeblich, auch nach Rechtsprechung, immer ein "außergewöhnlicher Umstand". Siehe das Urteil zum spanischen Nebel (OLG Koblenz 10 U 385/07). Sodass auch 5 mm Schnee in Zürich im Dezember von der Ausgleichspflicht befreien, obwohl das alles andere als außergewöhnlich ist.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Hilft die Vorhersage was? Wetter ist ja angeblich, auch nach Rechtsprechung, immer ein "außergewöhnlicher Umstand". Siehe das Urteil zum spanischen Nebel (OLG Koblenz 10 U 385/07).
Nein, nicht immer.
Euclaim
Das Amtsgericht Köln entschied in seinem Urteil (Az. 114 C 208/15), dass dem Fluggast sehr wohl eine Entschädigung in voller Höhe von 600 Euro zusteht. Begründung: Gewitter sind kein außergewöhnliches Wetterphänomen. Sie kommen so häufig vor, dass Airlinesmit dem Aufkommen von Blitz und Donner rechnen und gegebenenfalls Vorkehrungen für einen planmäßigen Ablauf des Flugverkehrs treffen müssten.
Es gibt auch irgendwo ein Urteil, dass im Winter mit Schnee gerechnet werden muss, Schnee im Winter in vielen Gegenden der Welt absolut kein außergewöhnlicher Umstand ist.
Interessant für was es heutzutage in manchen Ländern Gerichte braucht, wo es in anderen auch der gesunde Menschenverstand tut...

Ausserdem geht es nicht allein um den außergewöhnlichen Umstand, sondern sehr oft um die zumutbaren Maßnahmen. Und die ergreifen Airlines oft nicht, womit die Natur des Umstandes irrelevant wird.

Oft werden extreme Wetterlagen schon 3-4 Tage vorher angekündigt, dann hat die Airline alle Zeit der Welt um zumutbare Maßnahmen zu ergreifen (sprich: Alternative Routen vorschlagen). Wenn sie denn entsprechend in Personal investiert hat...
 
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