Entschädigung bei Flugzeugtypwechsel und Flugausfall ? (Lufthansa / Sitzplatzreservierung)

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siko

Neues Mitglied
27.11.2016
23
0
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Hallo Vielflieger,

vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen...

1.
wir hatten auf der Reise nach Miami beim Flugsegment MUC-FRA eineSitzplatzreservierung für 30A, 30B und 30C. Ich bin mir 100% sicher gewesen das dies in der Mitte des Flugzeuges war. Bei CheckIn stand dann plötzlich was vom GateÄnderung und Flugzeugwechsel und damit saßen wir nun plötzlich ganz hinten in der letzten Reihe!

Sind die Preise für die Sitzplatzreservierungen damit erstattungsfähig ? Die LH antwortet leider auf meine Mails nicht.

2.
hatten wir bei der Rückreise kommend aus MIA im letzten Flugsegment FRA-MUC eine Annulierung des Fluges und eine anschließende Umbuchung auf den nachfolgenden Flug. Dieser war natürlich hoffnungslos überfüllt und unsere Sitzplatzreservierung war auch wieder nichtens, denn wir (3 Personen darunter ein 6jähriges Kind) wurden dann verteilt. Das ein sechsjähriges Kind unmöglich zwischen zwei fremden sitzen könne, wurde zunächst ignoriert und so gebucht. Daraufhin riet man uns am CheckIn Schalter zu versuchen das zu Lösen. Dies ging dann auch in letzter Minute und einer von uns konnte dann neben unseren Sohn sitzen.

Hier auch wieder die Frage, was kann ich mir hier wiederholen ? Kann ja nicht sein das man für Sitzplatzreservierungen abkassiert die dann aber nicht eingehalten werden. Genauso die Flug Annullierung bei einer Reise aus Miami kommend, da hätte ich von der Lufthansa wenigstens eine Entschuldigung erwartet.
 
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Anonym38428

Guest
30A ist auch in einer 321 weit hinten, abhaken wegen "ist so".

Für den Rückflug die Gebühren erstatten lassen, zusätzlich steht euch eine pauschale Entschädigung i.H.v 125€ zu, wenn wir unterstellen, dass LH keine höhere Gewalt nachweisen kann und die Abkunft mit weniger als 2 Stunden Verspätung erfolgte.

Kurzum, bezahlte Sitzreservierungen sind nichts anderes als ein Los, dass die Wahrscheinlichkeit die gewünschten Sitze zu bekommen leicht erhöht ...
 
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hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.915
388
GRZ
1.
wir hatten auf der Reise nach Miami beim Flugsegment MUC-FRA eineSitzplatzreservierung für 30A, 30B und 30C. Ich bin mir 100% sicher gewesen das dies in der Mitte des Flugzeuges war.
Im A320 (nicht NEO) ist Reihe 30 von vorneherein die letzte Reihe. Siehe https://www.seatguru.com/airlines/Lufthansa/Lufthansa_Airbus_A320-200_NEK.php

Im A321, wie von tosc geschrieben, ist Reihe 30 auch recht weit hinten (geht bis Reihe 38). https://www.seatguru.com/airlines/Lufthansa/Lufthansa_Airbus_A321_NEK.php

Bei CheckIn stand dann plötzlich was vom GateÄnderung und Flugzeugwechsel und damit saßen wir nun plötzlich ganz hinten in der letzten Reihe!
Wenn du beim Checkin gesehen hast, dass ihr in der letzten Reihe sitzt, warum hast du dann nicht andere Plätze gewählt (falls verfügbar)?
Die Info über "Gate Änderung" passt allerdings hier nicht dazu und deutet auf ein deutlich späteres Feststellen der Platzsituation hin.
 
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siko

Neues Mitglied
27.11.2016
23
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Danke für eure Antworten

Im A320 (nicht NEO) ist Reihe 30 von vorneherein die letzte Reihe. Siehe https://www.seatguru.com/airlines/Lufthansa/Lufthansa_Airbus_A320-200_NEK.php

Im A321, wie von tosc geschrieben, ist Reihe 30 auch recht weit hinten (geht bis Reihe 38). https://www.seatguru.com/airlines/Lufthansa/Lufthansa_Airbus_A321_NEK.php


Wenn du beim Checkin gesehen hast, dass ihr in der letzten Reihe sitzt, warum hast du dann nicht andere Plätze gewählt (falls verfügbar)?
Die Info über "Gate Änderung" passt allerdings hier nicht dazu und deutet auf ein deutlich späteres Feststellen der Platzsituation hin.

Hab mich falsch ausgedrückt. Habe online eingecheckt und kurz vorm Boarding kam die Meldung mit Gate und Typ Änderung.

Weit hinten mag sein, aber eben nicht ganz hinten. Wenigflieger haben da andere Präferenzen wie ihr.



Wie groß war denn die Verspätung?

circa 1,5 std

Crew war überfordert da sehr voll, Snack gabs auch nicht da kaum Zeit.

30A ist auch in einer 321 weit hinten, abhaken wegen "ist so".

Für den Rückflug die Gebühren erstatten lassen, zusätzlich steht euch eine pauschale Entschädigung i.H.v 125€ zu, wenn wir unterstellen, dass LH keine höhere Gewalt nachweisen kann und die Abkunft mit weniger als 2 Stunden Verspätung erfolgte.

Kurzum, bezahlte Sitzreservierungen sind nichts anderes als ein Los, dass die Wahrscheinlichkeit die gewünschten Sitze zu bekommen leicht erhöht ...

Ist abgehakt.

Wie mache ich das geltend, denn die antworten mir nicht !?
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.197
462
MUC
Genauso die Flug Annullierung bei einer Reise aus Miami kommend, da hätte ich von der Lufthansa wenigstens eine Entschuldigung erwartet.

Ich hätte mich ja vor allem darüber gefreut, dass mich LH direkt auf den nächsten Flug umbuchen konnte (also im Idealfall, aus MIA kommend LH100 statt LH98)...

Und wenn Du Fenster reserviert hast und beim Sitzplatzroulette nach dem Umsetzen Fenster bekommst, gibt's leider auch keine Erstattung. Steht alles im Detail hier, auch zur Erstattung: http://www.lufthansa.com/de/de/Sitzplatzreservierung-in-der-Economy-Class
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Allerdings dürfte die letzte Reihe eines Flugzeugs nicht gleichwertig sein mit einem Platz einige Reihen davor. Letzte Reihe wird ja sogar bei SeatGuru als "Bad Seat" ausgegeben. Man reserviert ja i.d.R. um so etwas zu umgehen. Wenn man dann einen solchen Platz zugewiesen bekommt, sollte das schon eine Rückerstattung begründen können.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.822
3.121
FRA
Allerdings dürfte die letzte Reihe eines Flugzeugs nicht gleichwertig sein mit einem Platz einige Reihen davor. Letzte Reihe wird ja sogar bei SeatGuru als "Bad Seat" ausgegeben. Man reserviert ja i.d.R. um so etwas zu umgehen. Wenn man dann einen solchen Platz zugewiesen bekommt, sollte das schon eine Rückerstattung begründen können.

Ob die Bewertung bei Seatguru eine Rückerstattung begründet?! Eher nicht.

Wo bitte ist bei einem 30 min-Flug FRA-MUC der Unterschied zwischen letzter und vorletzter Reihe? Ich sehe da keinen. Ist beides nicht optimal, da man als so ziemlich letzter aus dem Flieger raus ist und man bei der kurzen Flugzeit unter Umständen kein Getränk bekommt.

Solange die Familie zusammensitzt ist doch niemand zu Schaden gekommen.
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.915
388
GRZ
Das ein sechsjähriges Kind unmöglich zwischen zwei fremden sitzen könne, wurde zunächst ignoriert und so gebucht.
Grundsätzlich geht das schon (auch wenns in eurem Fall unsinnig gewesen wäre), hab immer wieder unbegleitete Minderjähre in diesem Alter beobachtet. Auch auf intercont. Langstrecken.
Wenn man Pech hat, sitzt man daneben und wird stundenlang zum Quatschen, Spielen usw. eingeteilt ;)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.829
5.510
Z´Sdugärd
Sorry aber ich finde das das wieder einen typischen Jammerfred ist.

Wen mein 6 jähriges Kind zwischen zwei unbekannten sitzt dann frag ich recht höfflich nach (bei meinem Nachbar oder dem Nebensitzer(n) meiners Kindes) ob man nicht gerne tauschen möchte. Und das du 4 Arschlöcher hast die das nicht einsehen wollen das denke ich wird ziemlich unwarscheinlich sein.
 
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siko

Neues Mitglied
27.11.2016
23
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Ich hätte mich ja vor allem darüber gefreut, dass mich LH direkt auf den nächsten Flug umbuchen konnte (also im Idealfall, aus MIA kommend LH100 statt LH98)...

Und wenn Du Fenster reserviert hast und beim Sitzplatzroulette nach dem Umsetzen Fenster bekommst, gibt's leider auch keine Erstattung. Steht alles im Detail hier, auch zur Erstattung: http://www.lufthansa.com/de/de/Sitzplatzreservierung-in-der-Economy-Class

Wir haben 3 Plätze nebeneinander gebucht, es konnte aber niemand von uns am Fenster sitzen, wir saßen dann Gang, Gang und Mitte.

Allerdings dürfte die letzte Reihe eines Flugzeugs nicht gleichwertig sein mit einem Platz einige Reihen davor. Letzte Reihe wird ja sogar bei SeatGuru als "Bad Seat" ausgegeben. Man reserviert ja i.d.R. um so etwas zu umgehen. Wenn man dann einen solchen Platz zugewiesen bekommt, sollte das schon eine Rückerstattung begründen können.

Gebucht haben wir Reihe 30 von 38 (A321) woraus dann Reihe 30 (letzte) in einem A320 wurde.

Ob die Bewertung bei Seatguru eine Rückerstattung begründet?! Eher nicht.

Wo bitte ist bei einem 30 min-Flug FRA-MUC der Unterschied zwischen letzter und vorletzter Reihe? Ich sehe da keinen. Ist beides nicht optimal, da man als so ziemlich letzter aus dem Flieger raus ist und man bei der kurzen Flugzeit unter Umständen kein Getränk bekommt.

Solange die Familie zusammensitzt ist doch niemand zu Schaden gekommen.

Siehe Oben... Reihe 30 vs 38

Grundsätzlich geht das schon (auch wenns in eurem Fall unsinnig gewesen wäre), hab immer wieder unbegleitete Minderjähre in diesem Alter beobachtet. Auch auf intercont. Langstrecken.
Wenn man Pech hat, sitzt man daneben und wird stundenlang zum Quatschen, Spielen usw. eingeteilt ;)

Mein sechsjähriger Sohn sitzt aber nicht neben Fremden.

Gar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe, dass der Ersatzflug 1,5h Stunden später ging.

Ausgleichszahlung gibt´s erst ab einem Zeitverlust am Endziel v. 2h.

Ist das so ? Und die Sitzplatzreservierungen die nicht eingehalten wurden ?
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
133
GRZ
Ist das so ? Und die Sitzplatzreservierungen die nicht eingehalten wurden ?

Lies dir bitte die Informationen durch, die auf der LH Seite zu finden sind bzw die hier auch im Forum verlinkt wurde. Dort ist diese Info mittlerweile sogar hervorgehoben.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer bestätigten Sitzplatzreservierung keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz an Bord des Flugzeugs erworben haben (z.B. Sitz 3A), sondern nur auf die ausgewählte Kategorie (z.B. Gang, Fenster, Sitz mit mehr Beinfreiheit).

Du kaufst eine "Sitzplatzkategorie", keinen Sitz. Das heißt, wenn du Fenster - Mitte - Gang gebucht hast und jetzt Gang - Gang - Mitte hattest, dann müsstes du das Geld für die Sitzplatzreservierung am Fenster zurückbekommen.

Ist Sch....., ist aber einfach so - und auch relativ einfach auf der LH Seite auffindbar.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
Auf den umgebuchten Flügen hattest du bestimmt keine Sitzplatzreservierung, diese war für den Vorgängerflug. Ich vermute, dass diese auf Grund der Umbuchung durch den annullierten Anschlussflug hinfällig wurden. Da wird vermutlich schon für den Hinflug die Geltendmachung schwierig, weil die Reihennummer die selbe geblieben ist. Man kann sich da natürlich auf den fehlenden Komfort berufen (Rückenlehne nicht verstellbar), aber das sind dann nur die Gebühren, die du zurückbekommst und das sind Klecker Beträge.

Edit: @Autumla ich glaube, dass der Tausch von Fenster auf Gang beim Flug, der auf Grund einer Annullierung umgebucht wird, hinfällig wird. Die Platzkategorie war schließlich in einem anderen Flugzeug reserviert, dass nicht zur Verfügung stand. Wird bestimmt auch in den AGB entsprechend abgehandelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist das so ? Und die Sitzplatzreservierungen die nicht eingehalten wurden ?


Ja, ist so.

Um mal zu zitieren:

"c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
...

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.


Und was die Sitzplatzreservierungen anbelangt, wurde ja eigentlich schon alles gesagt:

Auf dem Langstreckenflug könnte man darüber streiten. Falls man die Position der Sitze im Flugzeug als wesentlich ansieht, bestünde ein Erstattungsanspruch. Käme also auf die Begründung an - und darauf, ob ggf. ein Richter dieser folgt.

Ist so ein wenig wie mit dem Flugzeugtyp. Viele wollen ja z.B. mit d. A380 fliegen. Wenn dann aber alternatives Material eingesetzt wird, ergeben sich daraus meist keine vertraglichen Ansprüche. Anders aber womöglich, falls der A380 besonders beworben wurde, im Idealfall das Wie des Fluges das Wohin überragt.

Falls ihr auch für das letzte Segment für die Reservierung bezahlt habt, sind diese Kosten natürlich zu erstatten. Ist ja klar. Immerhin habt ihr eure gebuchten Plätze nicht erhalten.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
@umsteiger, wie ist das, wenn die Reservierung im Tarif enthalten ist? Wie bei LH bsp in Classic vs. Light, wo es keine explizit ausgewiesene Gebühr gibt?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dann könnte man eine moderate Minderung des Flugpreises zumindest andenken. Scheint mir auch hier eine Frage der Begründung zu sein.

Man sollte aber auch sehen, dass z.B. alleine die erhebliche Verspätung eines Fluges nicht zur Minderung berechtigt. Weil Verspätungen eben typisch sind in diesem Bereich. Bei Sitzplatzreservierungen hängt das sicher vom Einzelfall ab. Aber wenn man eine Minderung annimmt, bleibt immer noch die Frage der Höhe. Wunderdinge sollte man nicht erwarten.

Auch Schadensersatz scheint mir zumindest nicht unmöglich. Vielleicht hat das ja einer der Kollegen hier mal durchexerziert. Ich muss das für mich verneinen.
 

DUS_Flieger

Erfahrenes Mitglied
18.11.2012
732
144
DUS
@umsteiger, wie ist das, wenn die Reservierung im Tarif enthalten ist? Wie bei LH bsp in Classic vs. Light, wo es keine explizit ausgewiesene Gebühr gibt?

Dann hast Du wohl Pech gehabt.
Die Fluggesellschaften behalten sich Sitzplatzänderungen aufgrund von operativen und anderen Gründen vor.

Bei einem so kurzem Hüpfer wie FRA-MUC wäre es mir, auch mit Familie, ziemlich egal, wo ich sitze.
Geschweige denn, dass ich für eine Reservierung noch zahlen würde.
Sonst buche ich immer Platz am Gang mit möglichst viel Beinfreiheit.

Nicht bei jeder kleinen Unpässlichkeit kann man Schadensersatz einfordern.
Ich gehe davon aus, dass die Fluggesellschaften uns nicht mit Absicht ärgern wollen und Verspätungen
und andere Unbill bescheren.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
Das war rein eine Frage intressehalber. Ich wäre bei einem umgebuchten Flug nicht mal auf die Idee gekommen, dass ich für gebuchte Plätze die Gebühr zurückfordern kann. Ich bin da zu wenig Maximierer. Selbst die letzte Reihe im Flieger auf dem Hinflug MUC-FRA ist verschmerzbar, da man die Rückenlehne in der Zeit auch nicht unbedingt verstellen muss.