Entschädigung für Flugannullierung?

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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
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Krass, ich hatte von SQ bzw. Ltur gut eine Woche nach dem Storno das Geld zurück :eek:

Ich glaube man muss zwischen Erstattung des Tickets und der Entschädigung nach EU-Verordnung unterscheiden. LH erstattet bei Annullierung und fehlender Ersatzbeförderung selbstverständlich das Ticket. Sie zahlen aber keine Entschädigung.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.985
34
Wien
"zahlen aber keine Entschädigung" und das ist die Frechheit, schließlich hat man sich an die Fluggastrechteverordnung zu halten.
Haben ja dank dem MM Programm eine gute Möglichkeit Freimeilen statt Geld rauszurücken.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
"zahlen aber keine Entschädigung" und das ist die Frechheit, schließlich hat man sich an die Fluggastrechteverordnung zu halten.
Haben ja dank dem MM Programm eine gute Möglichkeit Freimeilen statt Geld rauszurücken.

Ich denke LH würde es so verargumentieren:
"In jedem berechtigten (durch ein Gericht bestätigtem) Fall wird entsprechend Verordnung gezahlt. :)
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.949
171
MUC
So, die LH hat wie erwartet abgelehnt, jetzt geht die Geschichte zu euclaim, ich halte euch auf dem Laufenden.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.949
171
MUC
So, auch EU-Claim hat abgelehnt. Keine Erfolgsaussichten wg. Streik und höherer Gewalt. Schade, hatte mir da mehr erwartet als so ein profanes Schreiben zumal alle anderen Airlines an dem Abend landen konnten... :-(
 

Tasmania

Neues Mitglied
16.11.2010
4
0
Es ist schon sehr interessant, was man hier zu lesen bekommt. Ich arbeite selbst bei einer Fluggesellschaft, und ich muss immer wieder aufgrund persönlicher Erfahrungen erkennen, daß alle Schuld auf die Fluggesellschaften abgewälzt wird. Es ist scheinbar völlig gleichgültig zu sein, was die Gründe sind udnwarum ein Flug gestrichen wurde. Selbstverständlich ist die Fluggesellschaft in Verantwortung zu setzen, wenn ein Flug z.B.überbucht wurde. Hierbei stehen die Fluggesellschaften in der Verantwortung der EU-Rechte für Fluggäste. Viele Gesellschaften jedoch interessiert dies nicht (z.B. "low-budget Carrier, wie easyjet oder ryan). Dies ist zu bemängeln! Die meisten Linienfluggesellschaften jedoch richten sich nach den Richtlinien der EU. Ich habe heute selbst mal nach meinem Dienst die Seite von EUClaim besucht, die angeblich für die Rechte von Passagieren einsteht. Wir hatten eine wetterbedingte Streichung zu beklagen nach London aufgrund "freezing fog". Ich selbst habe Gäste umgebucht auf den nächsten Tag, weil es keine Alternativen gab. Sie erhielten ein Hotel, falls erforderlich und Verpflegung. Ich denke, daß wir alles dafür getan haben, den Gast so gut und so schnell zu befördern. Interesanterweise habe ich ein Fallbeispiel bei EUClaim.de angegeben. Ohne jegliche Prüfung der Umstände wurde dem Gast pauschal eine Entschädigungsleistung in Höhe von €250,00 zugesagt, obwohl die Streichung wetterbedingt war.
Es ist in meinen Augen unverantwortlich, den Leuten Zugeständnisse und Ausgleichszahlungen zu garantieren, obwohl es sich hierbei um nachvollziehbare Ereignisse, wie Wetter handelt. Es wurde nicht hinterfragt, warum der Gast nicht befördert werden konnte.
Diese Seite im Internet suggeriert den Leuten jegliche Rechte, ohne nach den Hintergründen zu fragen. Sehr unseriös!!!

Es sollte sich jeder mal Gedanken darüber machen, ob eine Autobahnmeisterei zur Rechenschaft gezogen wird, wenn man mit dem Auto unterwegs Verzögerungen und Verspätungen erfährt, weil die Situation wetterbedingt ist, durch einen Unfall verursacht wurde, oder baustellenbedingt war.
Warum gibt es ebenso keine Rechte für Autofahrer, die ihre Rechte gegenüber dem "Vater Staat" geltend machen? Die EU-Rechte für Flüge und der Bahn sind tlw. ein Witz.
Die Menschen wollen verständlicherweise billig reisen, weil es diese Angebote gibt. Dies ist legitim, aber stellt euch doch mal vor, wenn ein Gast weniger als €100 für eine Beförderung zahlt und mehr als als doppelte an Entschädigung erhalten soll.
Demnächst werde ich mal dies in einem Supermarkt einfordern, wenn die Milch, die ich gekauft habe schlecht war, oder das Gemüse oder Obst bereits dunkle Stellen aufwies. Ich gehe dort hin und fordere eine höherten Betrag, als ich bezahlt habe. Die würden mir einen Vogel zeigen - bei allem Respekt!
Ich wiederhole, daß Fluggesellschaften in der Verantwortung stehen für selbstverschuldete Ereignisse. Aber Wetter, akut auftretende technische Probleme, oder Streiks sind Situationen, für die man die Gesellschaften nicht verantwortlich machen kann. Hat denn jemals jemand seine Rechte bei seiner Werkzeugwerkstatt eingefordert, wenn das Auto kaputt ging, wenn man einen wichtigen Termin, und das Auto zuvor fachgerecht gewartet worden ist?
Denkt mal darüber nach!
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.301
1.292
im Paralleluniversum
OK. Ich habe darüber nachgedacht.

Das mit dem Auto ist ein sehr schlechtes Beispiel. Das Auto gehört mir, der Flieger nach meinem Kenntnisstand nicht. Ich kann das aber gerne nochmal prüfen... wer weiss.
Ich bin da anderer Meinung. Und nu?
 

rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
3.049
0
LCY
Ich wiederhole, daß Fluggesellschaften in der Verantwortung stehen für selbstverschuldete Ereignisse. Aber Wetter, akut auftretende technische Probleme,oder Streiks sind Situationen, für die man die Gesellschaften nicht verantwortlich machen kann. Hat denn jemals jemand seine Rechte bei seiner Werkzeugwerkstatt eingefordert, wenn das Auto kaputt ging, wenn man einen wichtigen Termin, und das Auto zuvor fachgerecht gewartet worden ist?
Denkt mal darüber nach!
Tja, das Einfordern eines fairen Verhaltens der Passagiere gegenüber der Airline wird eben ein wenig dadurch erschwert, dass Airlines bei Verspätungen dazu tendieren leicht in Unwahrheiten abzudriften, um es vorsichtig auszudrücken.

Dass manche Leute es völlig übertreiben und es nur darauf anlegen möglichst viel Entschädigung aus den Airlines herauszupressen ist dabei wieder ein anderes Thema.
 
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matchcut30

Guest
Es ist schon sehr interessant, was man hier zu lesen bekommt. Ich arbeite selbst bei einer Fluggesellschaft, [...]
Die Menschen wollen verständlicherweise billig reisen, weil es diese Angebote gibt. Dies ist legitim, aber stellt euch doch mal vor, wenn ein Gast weniger als €100 für eine Beförderung zahlt und mehr als als doppelte an Entschädigung erhalten soll.

oder sogar das dreifache!... und das ist dann EU-Recht. Das hab ich mir nicht ausgesucht, das hat sich die Airline nicht ausgesucht, das ist kein besonders ungerechter Standortvorteil des König Kunde gegenüber der armen Airline, das ist im Moment so und hat befolgt zu werden. Wenn nicht, gibt's halt Probleme. Man kann - nur zur Erheiterung - die Verhältnisse auch so sehen: Wem gehört und wer betreibt das Flugzeug? - Richtig, die Airline. Wer ist abhängig von der vertragsgemäß zu erbringenden Leistung, im Allgemeinen abhängig von der Beförderung und im Speziellen abhängig von der zeitnahen Ankunft? Richtig, der Kunde. Wenn ich in am *rsch der Welt stehe, allein, im Regen, und Deine Airline mich nicht befördern will oder kann, und später Kompensation verweigert, weil sie es für eine Unverschämtheit hält, dass ich ein billiges Ticket bekommen habe und dann noch das doppelte des eigentlichen Ticketpreises einfordere, dann soll sie sich bitte an den EU-Gerichtshof wenden. Die Airline hat sicher einen wärmeren Lobbymantel an als ich als armer Einzelwicht. Oder aber, alternativ, die Ticketbepreisung so gestalten, dass jeglicher Eventualfall abgedeckt ist, und Situationen wie IDB oder EU-Sachen niemals ein Mehrfaches des Ticketpreises ausmachen können. Nur leider würde diese Airline dann nicht mehr wettbewerbsfähig sein, eingehen wie ein unbegossener Farn, und Du Deinen Arbeitsplatz verlieren. Scheißargumentation, ist aber so.

Demnächst werde ich mal dies in einem Supermarkt einfordern, wenn die Milch, die ich gekauft habe schlecht war, oder das Gemüse oder Obst bereits dunkle Stellen aufwies. Ich gehe dort hin und fordere eine höherten Betrag, als ich bezahlt habe. Die würden mir einen Vogel zeigen - bei allem Respekt!
Bei allem Respekt, aber wegen der dunklen Stellen am Gemüse hängst Du auch nicht in Ulan Bator, verpasst einen Geschäftstermin in Zürich und gehst in Privatinsolvenz, um das Ganze mal zu dramatisieren. Das Problem ist nicht, dass der Kunde sich "unfair" gegenüber der Airline verhält, er ist nur grundsätzlich in der schwächeren Position (weil er kein eigenes Flugzeug hat, und selbst wenn, dies nicht fliegen könnte, und selbst wenn, dann schon gar nicht ausgeschlafen vertragsgemäß am Zielort ankommen würde - wofür er mal mehr, mal weniger bezahlt hat.) Demnächst werde ich bei der Fluggesellschaft einen Privatjet anfordern, wenn sie mir eine Verspätung von 5 Stunden offenbart. Wieso? Die Airline hat das Personal, die Airline hat die Flugzeuge, die Airline hat die Logistik! Und ich habe einen Beförderungsvertrag! So denkt auch keiner. Denk mal drüber nach...

Denkt mal darüber nach!

Ist hiermit geschehen...
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Nachdem die Airlines erfahrungsgemäß sehr penetrant auf die Einhaltung ihrer Geschäfts- und Buchungsbedingungen bestehen (selbst wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen), ist es doch nur allzu verständlich, wenn Kunden das ihnen laut EU-Verordnung Zustehende einfordern – selbst denn die Kompensation ein Vielfaches des Ticketpreises ausmacht. Zumal es, wie die jüngste Umfrage der Verbraucherschutzverbände gerade wieder zeigt, ja üblich ist, dass die meisten Airlines ihren Kunden die ihnen zustehenden Leistungen und Zahlungen erst einmal pauschal verweigern.

Es offenbart im übrigen ein aufschlussreiches Moral- und Rechtsverständnis, wenn Airlines Verordnungen und Gesetze, die ihnen nicht passen und die sie trotz intensiver Lobbyarbeit nicht verhindern konnten, anschließend einfach ignorieren und hoffen, damit durchzukommen. Die einzige logische Schlussfolgerung daraus ist, dass die Airlines bei Verordnungen und Gesetzen zum Thema Sicherheit genauso verfahren, sofern sich damit etwas etwas sparen lässt und die Firmenleitung der Meinung ist, dass die geforderten Maßnahmen überflüssig sind. Offensichtlich wähnt man sich über Gesetz, Recht und Ordnung – da brauchen sich die Mitarbeiter also nicht wundern, wenn kundige Verbraucher sie bis zum Beweis des Gegenteils für potenzielle Kriminelle halten. Schließlich verhalten sich die Airlines durch ihre konsequente Missachtung der EU-Verordnung (und anderer Regeln) ausgesprochen grenzwertig, wenn nicht bereits kriminell. Und warum sollte ein Unternehmen, das in einem Bereich organisiert bescheißt, das nicht auch in allen möglichen anderen (für den Kunden leider nicht so offensichtlichen) Bereichen tun?
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.348
1.225
Es ist schon sehr interessant, was man hier zu lesen bekommt. Ich arbeite selbst bei einer Fluggesellschaft, und ich muss immer wieder aufgrund persönlicher Erfahrungen erkennen, daß alle Schuld auf die Fluggesellschaften abgewälzt wird. Es ist scheinbar völlig gleichgültig zu sein, was die Gründe sind udnwarum ein Flug gestrichen wurde. Selbstverständlich ist die Fluggesellschaft in Verantwortung zu setzen, wenn ein Flug z.B.überbucht wurde. Hierbei stehen die Fluggesellschaften in der Verantwortung der EU-Rechte für Fluggäste. Viele Gesellschaften jedoch interessiert dies nicht (z.B. "low-budget Carrier, wie easyjet oder ryan). Dies ist zu bemängeln! Die meisten Linienfluggesellschaften jedoch richten sich nach den Richtlinien der EU.

Leider eben nicht. Wie hier schon mehrfach von diversen Forenteilnehmern beschrieben und aktuell auch wieder durch die Verbraucherzentralen und die Presse thematisiert versuchen sich die Airlines massiv um die Passagierrechte zu drücken. Oft genug auch in dem Möglichkeiten verschweigen werden.

Die Menschen wollen verständlicherweise billig reisen, weil es diese Angebote gibt. Dies ist legitim, aber stellt euch doch mal vor, wenn ein Gast weniger als €100 für eine Beförderung zahlt und mehr als als doppelte an Entschädigung erhalten soll.
Ich wiederhole, daß Fluggesellschaften in der Verantwortung stehen für selbstverschuldete Ereignisse. Aber Wetter, akut auftretende technische Probleme, oder Streiks sind Situationen, für die man die Gesellschaften nicht verantwortlich machen kann. Hat denn jemals jemand seine Rechte bei seiner Werkzeugwerkstatt eingefordert, wenn das Auto kaputt ging, wenn man einen wichtigen Termin, und das Auto zuvor fachgerecht gewartet worden ist?
Denkt mal darüber nach!

Das ist nunmal geltendes Recht, was so verfasst wurde, weil die Airlines die Kunden eben massiv im Regen haben stehen lassen!
Und Streik bei der Airline ist eben kein unabwendbares Ereignis. Und ein tecnischer defekt z.B. in FRA/MUC/HAM sollte durch einen Equipmentchange einfach ohne studenlange Verzögerung zu beheben sein.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
5
ZRH
...

Demnächst werde ich mal dies in einem Supermarkt einfordern, wenn die Milch, die ich gekauft habe schlecht war, oder das Gemüse oder Obst bereits dunkle Stellen aufwies. Ich gehe dort hin und fordere eine höherten Betrag, als ich bezahlt habe. Die würden mir einen Vogel zeigen - bei allem Respekt!

...

Ist die Milch schlecht oder vergammelt mir das Obst innerhalb eines Tages im Kühlschrank, dann trag ich es zurück! Bin ich typisch deutsch?:p Meist krieg ich es dann neu ganz ohne Diskussion. Das klappt im Supermarkt super. Im Luftfahrtgeschäft eher weniger. Gab es Probleme bei Flugreisen haben sich die Airlines meist gedrückt. Als Strafe dafür und zum Ausgleich der Kunden gibt es jetzt die EU Regeln. Sollten die Airlines weiter das Spielchen "außergewöhnliche Umstände" bringen, dann ist fast davon auszugehen, dass der EU noch paar Zusatzregeln/gesetzte einfallen werden. Wie ich finde vollkommen zu Recht
 
B

boerzel

Guest
Hallole,

ich hatte am 30.08. einen anullierten Inlandsflug. Ich musste mir einen Mietwagen nehmen und da ich auf Stundenbasis abrechne, hatte ich einen entsprechenden Ausfall. Bis auf die Rückerstattung der Ticketkosten stellte sich die LH mit Mail von gestern abschließend stur. Der übliche Verweis auf technische Probleme, die trotz aller menschenmöglichen Vorkehrungen nicht ausgeschloassen werden können. Ich habe den Fall heute an EUclaims weitergegeben. Schaun mer mal.

Gruß
boerzel
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.949
171
MUC
Kleiner Tipp for EUClaim: Möglichst auf englisch schreiben, du bekommst sämtliche Antworten auch auf englisch zurück. Bei mir war es so, dass sie den Sachverhalt auf deutsch nicht richtig verstanden haben. Jetzt dreht es eine weitere Runde.
 

Tasmania

Neues Mitglied
16.11.2010
4
0
Hi,
ich habe nicht davon gesprochen, daß das Auto Dir gehört. Ich sprach, bzw. schrieb davon, daß man die Autobahnmeisterei, oder die Stadt dafür auch verantwortlich machen könnte, wenn die Straßen oder die Autobahnen nicht rechtzeitig gestreut sind im Winter. Oder wie wär es, die Feuerwehr und Polizei verantwortlich zu machen für Sperrungen aufgrund Unfälle, oder Baustellen, die das Weiterfahren verzögern könnten. Wie wär es mit einer Spritabgabe vom Staat für Dich, wenn Du Umwege fahren musst.
 

Tasmania

Neues Mitglied
16.11.2010
4
0
Nachdem die Airlines erfahrungsgemäß sehr penetrant auf die Einhaltung ihrer Geschäfts- und Buchungsbedingungen bestehen (selbst wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen), ist es doch nur allzu verständlich, wenn Kunden das ihnen laut EU-Verordnung Zustehende einfordern – selbst denn die Kompensation ein Vielfaches des Ticketpreises ausmacht. Zumal es, wie die jüngste Umfrage der Verbraucherschutzverbände gerade wieder zeigt, ja üblich ist, dass die meisten Airlines ihren Kunden die ihnen zustehenden Leistungen und Zahlungen erst einmal pauschal verweigern.

Es offenbart im übrigen ein aufschlussreiches Moral- und Rechtsverständnis, wenn Airlines Verordnungen und Gesetze, die ihnen nicht passen und die sie trotz intensiver Lobbyarbeit nicht verhindern konnten, anschließend einfach ignorieren und hoffen, damit durchzukommen. Die einzige logische Schlussfolgerung daraus ist, dass die Airlines bei Verordnungen und Gesetzen zum Thema Sicherheit genauso verfahren, sofern sich damit etwas etwas sparen lässt und die Firmenleitung der Meinung ist, dass die geforderten Maßnahmen überflüssig sind. Offensichtlich wähnt man sich über Gesetz, Recht und Ordnung – da brauchen sich die Mitarbeiter also nicht wundern, wenn kundige Verbraucher sie bis zum Beweis des Gegenteils für potenzielle Kriminelle halten. Schließlich verhalten sich die Airlines durch ihre konsequente Missachtung der EU-Verordnung (und anderer Regeln) ausgesprochen grenzwertig, wenn nicht bereits kriminell. Und warum sollte ein Unternehmen, das in einem Bereich organisiert bescheißt, das nicht auch in allen möglichen anderen (für den Kunden leider nicht so offensichtlichen) Bereichen tun?

Hierbei sollte man fairerweise erwähnen, daß es sich in erster Linie um Billigfluggesellschaften, bzw. "low-budget-airlines" handelt, die zweifellos geltendes EU-Recht nicht anwenden. Ryanair und Easyjet sind meist die besten Beispiele. Ich bekomme ja selber mit, wie man Gäste stehen läßt. Dies hatte ich ja auch ebenso kritisiert. Jedoch verhalten sich reguläre Linienfluggesellschaften rechtskonform. Daher halte ich es für absolut unangebracht, alle Fluggesellschaften in einen Topf zu werfen.
Fangt doch einfach mal an, zu differenzieren !
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
45
www.vielfliegertreff.de
Hierbei sollte man fairerweise erwähnen, daß es sich in erster Linie um Billigfluggesellschaften, bzw. "low-budget-airlines" handelt, die zweifellos geltendes EU-Recht nicht anwenden. Ryanair und Easyjet sind meist die besten Beispiele. Ich bekomme ja selber mit, wie man Gäste stehen läßt.!

Ich meinte selbstverständlich Lufthansa und Co.
Die Aussage "Jedoch verhalten sich reguläre Linienfluggesellschaften rechtskonform" ist eine glatte Lüge.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Hierbei sollte man fairerweise erwähnen, daß es sich in erster Linie um Billigfluggesellschaften, bzw. "low-budget-airlines" handelt, die zweifellos geltendes EU-Recht nicht anwenden. Ryanair und Easyjet sind meist die besten Beispiele. Ich bekomme ja selber mit, wie man Gäste stehen läßt. Dies hatte ich ja auch ebenso kritisiert. Jedoch verhalten sich reguläre Linienfluggesellschaften rechtskonform. Daher halte ich es für absolut unangebracht, alle Fluggesellschaften in einen Topf zu werfen.
Fangt doch einfach mal an, zu differenzieren !
Dies stimmt leider nicht. In den mir bekannten Fällen hat die LH Entschädigungen nach der EU-Verordnung immer abgelehnt.
 
M

matchcut30

Guest
Hi,
ich habe nicht davon gesprochen, daß das Auto Dir gehört. Ich sprach, bzw. schrieb davon, daß man die Autobahnmeisterei, oder die Stadt dafür auch verantwortlich machen könnte, wenn die Straßen oder die Autobahnen nicht rechtzeitig gestreut sind im Winter. Oder wie wär es, die Feuerwehr und Polizei verantwortlich zu machen für Sperrungen aufgrund Unfälle, oder Baustellen, die das Weiterfahren verzögern könnten. Wie wär es mit einer Spritabgabe vom Staat für Dich, wenn Du Umwege fahren musst.

Das ist doch ein untaugliches Beispiel!
Was Du offenbar nicht anerkennen willst, ist der Punkt, dass es den Kunden bzw Passagier im Falle operativer Fehlleistungen der Airline nicht interessiert, warum eine Verspätung eintritt. Der Passagier ist hier nur als verderbliche "Ware" zu sehen, die zu einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Beförderungklasse an einem bestimmten Ort zu sein hat. Wenn eine oder mehrere dieser Bedinungen nicht zu halten sind, hat die Beförderungsgesellschaft versagt - egal, ob das Beförderungsmittel kaputt oder die Beförderung sonstwie unmöglich ist.

Irgendwie bekomme ich das Gefühl, Du spekulierst auf 'Verständnis' für die hochkomplexen und damit fehleranfälligen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Passagierbeförderung notwendig sind. Das ist aber verkehrte Welt; in diesem Fall müsste die Airline in ihren AGBs und bei Ticketkauf doch einiges ändern: "vielleicht bringen wir sie an ihr Ziel... wenn nicht, tut es uns leid. Ihr Geld behalten wir natürlich trotzdem, denn sonst können wir nicht rentabel wirtschaften. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass Luftverkehr auch heute noch ein kleines Wunder, abhängig von mannigfaltigen unberechenbaren Faktoren, ist, und viel schiefgehen kann. Seien sie froh, wenn sie an einem Ort +/- 300km nahe ihres eigentlich gebuchten Zielorts ankommen und/oder +/- 12 Stunden nahe ihrer gebuchten Ankunftszeit. Wenn sie nicht froh sind, empfehlen wir in der Zwischenzeit die Lektüre 'Homo Faber' von Max Frisch, da geht auch ein Motor einer Superconnie kaputt, und DIE saßen drei Tage in der Wüste von Tamaulipas, so kann es nämlich auch kommen!"
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
wenn ein Flug z.B.überbucht wurde. .... Viele Gesellschaften jedoch interessiert dies nicht (z.B. "low-budget Carrier, wie easyjet oder ryan).


brauch sie ja auch nicht interessieren, da auf jeden fall ryanair nicht überbucht, bei easyjet weiß ich es nicht.
Wieso sollte deiner Meinung nach die Ausgleichszahlung an den Flugpreis angepasst werden? Das würde bedeuten, dass alle Fluggesellschaften nicht ausgelastete Flieger einfach am Boden lassen und den Kunden eben nur das Geld zurückgeben müssen. Im Falle einer Überbuchung könnten sie auch einfach die Kunden mit den günstigsten Tickets nicht einsteigen lassen und nur die teuren fliegen lassen. Du siehst, die Ausgleichszahlung muss so hoch sein, dass sie den Airlines zumindest ein wenig weh tut.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.150
201
50
HAM
www.outlet-reisen.com
Ich muss unbedingt mal etwas zum Besten geben, was das Lufthansa Konzern-Justitiariat als Klageerwiderung zum Thema EuGH von sich gegeben hat:

"Aufgrund der sich inhaltlich widersprechenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, des Verstoßen gegen höherrangiges Recht durch die Sturgeon-Entschiedung und der Missachtung des eindeutigen Willens des europäischen Gesetzgebers ist davon auszugehen, dass die nationalen Gerichte nicht an die Rechtsprechung des EuGH gebunden sind."

Herrlich, oder?!
 
B

boerzel

Guest
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Hallole,

EUClaim hat mich um Zusendung der Vollmacht gebeten. Sie ziehen es also für mich durch. Das freut mich einerseits, andererseits finde ich es extrem schade, dass es mal wieder so weit kommen musste...

Viele Grüße
boerzel