Entschädigung oder Erstattung Bahnticket möglich?

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cruis0

Neues Mitglied
04.03.2023
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Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte kurz eure Einschätzung bzw. Wissen zum folgenden Thema teilen?

Mein Flug am 17.02.2023, 20:10 Uhr von Frankfurt nach Vietnam (mit Bamboo Airlines) wurde am 15.02.2023 (Info per Mail) auf den 18.02.2023 19:10 Uhr verschoben. Offizieller Grund: Streik (Wobei es ja zeitgleich wohl ein Thema bei der Lufthansa IT Systeme am Flughafen wegen Kabelarbeiten (?) der Deutschen Bahn kam).

Durch die Verschiebung ist mein Bahnticket zum Flughafen (70,- €) sowie die erste Übernachtung in Vietnam (90,- €) verfallen.

Habe ich Recht auf Erstattung, oder ist das aufgrund des Streiks (höhere Gewalt?) alles hinfällig?

Danke!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.432
7.386
Trans Balkan Express
Das Bodenpersonal der Flughäfen:


Deshalb wurden alle Flüge Ex-FRA gecancelt. Der Kabelschaden, für den LH, die Bahntickets am 15.02. erstattet hat, war allerdings zwei Tage früher und hat nichts mit dem Streik am 17.02. zu tun. In diese Richtung lohnt es sich nicht weiter zu denken.

Was hat denn Bamboo-Air gesagt, nachdem Du den Claim unter Fristsetzung eingereicht hast?
 
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cruis0

Neues Mitglied
04.03.2023
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Das Bodenpersonal der Flughäfen:


Deshalb wurden alle Flüge Ex-FRA gecancelt. Der Kabelschaden, für den LH, die Bahntickets am 15.02. erstattet hat, war allerdings zwei Tage früher und hat nichts mit dem Streik am 17.02. zu tun. In diese Richtung lohnt es sich nicht weiter zu denken.

Was hat denn Bamboo-Air gesagt, nachdem Du den Claim unter Fristsetzung eingereicht hast?
Hi, habe Bamboo noch gar nicht kontaktiert, da ich mich erstmal über eine realistische "Forderung" schlau machen wollte. Sollte es heißen: "Bei Streik gibt's nichts", würde ich mir die Mühe erst gar nicht machen. Zudem wäre interessant, sollte ich Ansprüche haben, ob diese sich ausschließlich auf Hotel und Bahnticket beziehen oder auch auf eine generelle monetäre Entschädigung.

Wenn ich mich recht erinnere, wurden nicht alle Flüge gecancelt. Gestreikt hat Verdi, also das Personal des Flughafens. Siehe hier.

Danke!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Sollte es heißen: "Bei Streik gibt's nichts",

Das kommt darauf an. Da gibt es keine generelle Antwort.

Wenn am 17.02 trotzdem viele andere Passagierflüge ab FRA abgingen, dann sieht es eher gut aus, dass Dir Bamboo eben EUR 600 an Ausgleichsleistung schuldet.

Zudem wäre interessant, sollte ich Ansprüche haben, ob diese sich ausschließlich auf Hotel und Bahnticket beziehen oder auch auf eine generelle monetäre Entschädigung.
Genau um solche Schäden zu decken, existiert die pauschale Ausgleichsleistung nach Artikel 7 EC261/2004.
 

cruis0

Neues Mitglied
04.03.2023
8
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Wenn am 17.02 trotzdem viele andere Passagierflüge ab FRA abgingen, dann sieht es eher gut aus, dass Dir Bamboo eben EUR 600 an Ausgleichsleistung schuldet.
Natürlich würde ich da nicht nein sagen. Nun liest man aber immer, bei Streik des Bodenpersonals keine Ausgleichszahlung. Nun differenzierst du ja, da wohl Flüge abgingen. Meine Frage wäre, welchen Anteil bzw. Einfluss hätte denn Bamboo daran, welche Flüge ausgeführt werden und welche nicht? Wenn angenommen 70% des Personals streiken, ist es ja logisch dass entsprechend nicht alle Airlines fliegen können.

Oder anders gefragt: Wie wäre deine Begründung, weshalb Bamboo zahlen sollte? Fairerweise müsste man ja anerkennen, dass Bamboo (sowie die anderen Airliens) tatsächlich keinerlei Einfluss auf den Streik hatte?

Update: Durch den Streik wurde wohl offiziell "der reguläre Flugbetrieb" komplett eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Nun liest man aber immer, bei Streik des Bodenpersonals keine Ausgleichszahlung.

Wo liest man das?

Update: Durch den Streik wurde wohl offiziell "der reguläre Flugbetrieb" komplett eingestellt.

Wie liest man das?

Deshalb wiederhole ich mich: Schaue bitte, wieviele Passagierflüge am 17.02 wirklich ab FRA abflogen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Oder anders gefragt: Wie wäre deine Begründung, weshalb Bamboo zahlen sollte?

ganz einfach: Bamboo muss nachweisen, dass ein außerordentlicher Grund vorlag, der von Bamboo aus nicht zu vermeiden war.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.432
7.386
Trans Balkan Express
Wichtig wäre zu wissen, ob Dein Flug annulliert wurde. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen entfällt das Recht auf Ausgleichleistungen, nicht jedoch Betreuungsleistungen u.ä. Über die Frage, ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, wird gestritten.

Hier gibt es einen eigenen Thread dazu:


Die Verordnung ist nicht abschließend, sondern ggf. weitergehendes nationales (Schadens-)Recht gilt parallel.

Von daher Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen, schauen was passiert. Mit einer Fristsetzung setzt Du die Airline in Verzug mit der Folge, dass sie ggf. die Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten hat. Mir sind schon bei Fällen außergewöhnlicher Umstände Hotelkosten am Zielort erstattet worden, obwohl mir am Abflugort ein Hotel gestellt wurde. Solche Zahlungen erfolgen dann i.d.R. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Allerdings hat es sich da nicht um eine Fluggesellschaft, die nicht ihren Sitz in Vietnam hatte.

Die Gründe, warumn eine Ablehnung erfolgen könnte, kann hier niemand antizipieren (@meilenfreund war schneller).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Im Falle von außergewöhnlichen Umständen entfällt das Recht auf Ausgleichleistungen,
nope!

Die Airline muss zudem alles wirtschaftlich Zumutbare tun, um den außergewöhnlichen Umstand zu lösen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meine Frage wäre, welchen Anteil bzw. Einfluss hätte denn Bamboo daran, welche Flüge ausgeführt werden und welche nicht?

100%!
Es war ja hier Bamboo, welches selbst entschieden hat, den Flug zwei Tage vor dem Streiktermin zu annullieren - ohne genau zu wissen, was am 17.02 nun tatsächlich in FRA geschehen wird.


Wenn angenommen 70% des Personals streiken, ist es ja logisch dass entsprechend nicht alle Airlines fliegen können.

Wenn jetzt am 17.02 (das gilt es eben jetzt zu prüfen) trotzdem viele Passagierflüge ab FRA abgingen, dann geschah die Annullierung von Bamboo wohl aus rein wirtschaftlichen Gründen. Und das ist kein außergewöhnlicher Umstand. Entsprechend schuldet Dir Bamboo eben die Ausgleichsleistung.
 

jb1991

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
425
69
DRS
Wenn jetzt am 17.02 (das gilt es eben jetzt zu prüfen) trotzdem viele Passagierflüge ab FRA abgingen, dann geschah die Annullierung von Bamboo wohl aus rein wirtschaftlichen Gründen. Und das ist kein außergewöhnlicher Umstand. Entsprechend schuldet Dir Bamboo eben die Ausgleichsleistung.
Meines Wissens wurden keine Gäste, welche ihren Flug in FRA begannen, abgefertigt.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.980
2.421
100%!
Es war ja hier Bamboo, welches selbst entschieden hat, den Flug zwei Tage vor dem Streiktermin zu annullieren - ohne genau zu wissen, was am 17.02 nun tatsächlich in FRA geschehen wird.
Wenn jetzt am 17.02 (das gilt es eben jetzt zu prüfen) trotzdem viele Passagierflüge ab FRA abgingen, dann geschah die Annullierung von Bamboo wohl aus rein wirtschaftlichen Gründen. Und das ist kein außergewöhnlicher Umstand. Entsprechend schuldet Dir Bamboo eben die Ausgleichsleistung.
Wenn ein Flughafen Gesellschaften aufffordert, Flüge zu streichen, gehen trotzdem noch Flüge raus, aber eben ausgedünnt. Das ist doch nicht alles oder nichts. Wenn Frequenzen reduziert werden (müssen, wegen fehlendem Personal), müssen doch nicht alle Flüge annulliert werden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Wenn ein Flughafen Gesellschaften aufffordert, Flüge zu streichen,

Fein, dann muss Bamboo aber genau diese schriftliche Aufforderung der Flughafengesellschaft dem Fluggast vorlegen. Bamboo steht hier in der Beweispflicht.

Wenn in dem Schreiben nur steht "Wir bitten Sie, Ihren Flugplan auszudünnen", dann kann die Airline sich dieses Schreiben auch gleich knicken. Das bringt der Airline gar nichts.

 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Du hast rumschwadroniert, dass es Beweis genug sei, dass andere Flüge gestartet seien. Mit dir es echt wie im Kindergarten.
Das habe ich nicht getan.

Wenn am 17.02.23 aber (sagen wir) 70% der geplanten Flüge rausgegangen sind, dann wird Bamboo in eine Argumentationsnot kommen.
Dann muss Bamboo die Frage beantworten, warum es den Flug annulliert hat.
"Streik" ist da keine ausreichende Begründung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du hast rumschwadroniert, dass es Beweis genug sei, dass andere Flüge gestartet seien. Mit dir es echt wie im Kindergarten.
@berlinet Wir warten immer noch auf Deine Info, wo am BER im Nicht-Schengen Bereich eine OneWorld Lounge zu finden ist. Die Antwort auf diese Frage weichst Du leider schon seit 12 Monaten aus.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Führst Du eine Liste, wer sich wann mit den ganzen Ergüssen, die Du hier so von Dir gibst, auseinandersetzt?
... ja, insb. mit welcher Selbstherrlichkeit der Herr @berlinet das vorgetragen hat.
Das Sahnehäubchen war dann seine Behauptung, dass die Tempelhof Lounge am BER eine (für die Lounge-Gäste exklusive) Passkontrollstelle in den Nicht-Schengen Bereich besitzen würde.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.432
7.386
Trans Balkan Express
... ja, insb. mit welcher Selbstherrlichkeit der Herr @berlinet das vorgetragen hat.
Das Sahnehäubchen war dann seine Behauptung, dass die Tempelhof Lounge am BER eine (für die Lounge-Gäste exklusive) Passkontrollstelle in den Nicht-Schengen Bereich besitzen würde.

Na ja, wir wollen mal nicht thematisieren, wie oft Du mit Deinem Befehlston andere Mitforisten (insbesondere neue) hinter die Fichte führst.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Um zum Thema zurückzukommen:

Es besteht doch hier der Verdacht, dass Bamboo Airways eben - um Stress zu vermeiden - vorsorglich den Flug annulliert hat.
Das befreit Bamboo aber nicht von der Pflicht, eine Ausgleichsleistung an die betroffenen Fluggäste zu zahlen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Na ja, wir wollen mal nicht thematisieren, wie oft Du mit Deinem Befehlston andere Mitforisten (insbesondere neue) hinter die Fichte führst.
Wo? Zu meiner Empfehlung, von bestimmten Award-Buchungen die Finger zu lassen, stehe ich zu 100%.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.432
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Trans Balkan Express
Wo? Zu meiner Empfehlung, von bestimmten Award-Buchungen die Finger zu lassen, stehe ich zu 100%.

Z.B. wie Du den Mitforisten tian angegangen bist, nur weil er Deine Fragen nicht sofort beeantwortet hast. Auch bei Fragen, ob Entschädigungsansprüche bestehen, gehst Du nicht gerade zimperlich mit neuen Mitforisten um, und stellst gerne einmal Fragen, die für den Sachverhalt irrelevant sind.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.178
Zum Mitforisten @tian -> Auf eine Frage nach dem Update habe ich gute 8 Wochen warten müssen.

Welche Fragen sind irrelevant?