Entschädigung über Reiseveranstalter?

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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
273
115
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Hallo zusammen,

Bei meiner letzten Entschädigungsforderung hat die Fluggesellschaft an den Reiseveranstalter verwiesen ( wörtlich "die Stelle, die Ihnen das Ticket verkauft hat"). Ist das tatsächlich do. Oder nur ein Abwimmelungsversuch? Würde das gerne wissen, bevor ich die Schlichtungsstelle oder flightright und Co. Einschalte.

Vielen Dank im Voraus.
 

weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
273
115
Mehr Infos wären nett, wie z.B. Flugstrecje, Airline etc.!
Also die genauen Daten würde ich ungern nennen, da die vielleicht mitlesen.

Es war eine Pauschalreise ( deutscher Reiseveranstalter). Es war eine Fluggesellschaft aus einem Nicht EU Land. Es waren Direktflüge nach Deutschland.

Mich interessiert, ob eine Abwicklung über den Reiseveranstalter normal ist oder ob dadurch nur ein Abwimmelungsversuch war.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.342
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Mich interessiert, ob eine Abwicklung über den Reiseveranstalter normal ist oder ob dadurch nur ein Abwimmelungsversuch war.
Diese Frage ist nach dem bisherigen Informationsstand unmölgich zu beantworten, bzw. die Antwort lautet vielleicht ja vielleicht aber auch nicht.

Ohne zu wissen um welchen Sachverhalt es geht und welche Entschädigung geltend gemacht werden soll gibt es einfach keine Antwort.

Grundsätzlich gilt aber folgendes:
Es gibt Ansprüche aus dem Reisevertrag, dann ist der Reiseveranstalter der Anspruchsgegner und es gibt direkte Ansprüche gegen die Fluggesellschaft die davon unabhängig sind.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.342
2.695
Ich bin ja nun kein Jurist, nur interessierter Laie, aber beim Rückflug nach D gilt doch die EU-Verordnung nicht. Also bleibt doch nur der Reiseveranstalter, oder?
Nun es gibt noch viele anderen mögliche Ansprüche auch ohne EU VO aber ohne Informationen kommt man eben nicht weiter.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.198
1.631
Es war eine Pauschalreise ( deutscher Reiseveranstalter). Es war eine Fluggesellschaft aus einem Nicht EU Land. Es waren Direktflüge nach Deutschland.
Bei einer Pauschalreise können Ansprüche nach Fluggastrechten und aus dem Pauschalreiserecht entstehen (die miteinander verrechnet werden können). Da du dich so sehr über die Flugstrecke ausschweigst, mit etwas mysteriösen Befürchtungen, kann dir nicht weiter geholfen werden.

Da auf deiner Strecke keine Ansprüche nach EuVO entstehen kannst du es entweder nach dem Recht des Abfluglandes probieren oder via Reiseveranstalter.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.342
2.695
Da auf deiner Strecke keine Ansprüche nach EuVO entstehen kannst du es entweder nach dem Recht des Abfluglandes probieren oder via Reiseveranstalter.
Woher kommt denn immer die Idee dass der Anspruch auf der EU VO beruhen muss?
Es gibt eben viel mehr mögliche Ansprüche und dazu müssen einige Details bekannt sein und nicht nur die Flugstrecke.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Es war eine Pauschalreise ( deutscher Reiseveranstalter). Es war eine Fluggesellschaft aus einem Nicht EU Land. Es waren Direktflüge nach Deutschland.
In meinen Augen kommt die Fluggastrechteverordnung hier nicht zur Anwendung.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.444
9.560
FRA / FMO
Woher kommt denn immer die Idee dass der Anspruch auf der EU VO beruhen muss?
Es gibt eben viel mehr mögliche Ansprüche und dazu müssen einige Details bekannt sein und nicht nur die Flugstrecke.
Aber genau das hat DUSZRH doch in seinem Post geschrieben, dass es, weil EU VO, nicht Anwendbar nach anderen Rechtsgrundlagen gehen muss, die es aber eben gibt?
 

KnallaufFall

Aktives Mitglied
23.02.2023
202
196
Also die genauen Daten würde ich ungern nennen, da die vielleicht mitlesen.

Es war eine Pauschalreise ( deutscher Reiseveranstalter). Es war eine Fluggesellschaft aus einem Nicht EU Land. Es waren Direktflüge nach Deutschland.

Mich interessiert, ob eine Abwicklung über den Reiseveranstalter normal ist oder ob dadurch nur ein Abwimmelungsversuch war.
Und wieso sollten deine Rechte dadurch eingeschränkt werden, weil "die" hier eventuell mitlesen?

Glaubst du, die gehen dann vor Gericht "Der böse weltfahrer hat im vielfliegertreff nach Infos gefragt, die ihm hier sogar weiterhelfen. Also DAS dürfen sie so nicht durchgehen lassen!"?

Oder wars ne Reise mit moralisch fragwürdigem Hintergrund?
 
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weltfahrer

Erfahrenes Mitglied
07.09.2018
273
115
Also wir sind mit einer türkischen Gesellschaft direkt von Antalya nach Deutschland geflogen. Auf dem Rückflug war ein Koffer stark beschädigt. Alles ordnungsgemäß dokumentiert und gemeldet. Die Airline verweist uns an den deutschen Reiseveranstalter.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Also wir sind mit einer türkischen Gesellschaft direkt von Antalya nach Deutschland geflogen. Auf dem Rückflug war ein Koffer stark beschädigt. Alles ordnungsgemäß dokumentiert und gemeldet. Die Airline verweist uns an den deutschen Reiseveranstalter.
Dann mache es doch auch so. Macht Sinn. Deutscher Veranstalter, deutscher Gerichtsstand und weitgehende Rechte. Warum willst Du Dich mit türkischen Airlines rumärgern, wenn Du Pauschalreisender bist??