Entschädigung wegen Flugverspätung

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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
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... und zwar immer dann, wenn Sie:
■die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder
■mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU registriert ist (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz), in der EU ankommen
 

mlauss

Reguläres Mitglied
07.09.2011
34
0
@eddm_muc: Einzeltickets? dann wäre ich ja wohl in FRA sitzen geblieben, oder? glaube Sie haben die Sachlage nicht verstanden. ;) und ja i habe eine Rechtsschutzversicherung.
Wetter? Wie vorhin schon beschrieben war das max sehr leichter Schneefall, da Sichtweite rund 20km und Windgeschwindigkeit ca 40km/h. Sehe hier kein Wetterproblem, wenn diese Bedingungen schon Probleme verursachen, dann müsste man MUC, FRA und ZRH an jedem zweiten Wintertag schließen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
@eddm_muc: Einzeltickets? dann wäre ich ja wohl in FRA sitzen geblieben, oder? glaube Sie haben die Sachlage nicht verstanden. ;) und ja i habe eine Rechtsschutzversicherung
Also dann, auf geht's!!
Du hast um Meinungen der Foristen gebeten, scheinbar sind sie aber für Dich nicht passend ausgefallen, Du bist aber nicht bereit von Deinem Standpunkt abzuweichen.
 
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mlauss

Reguläres Mitglied
07.09.2011
34
0
@DrThax: bin auch dankbar für die Meinung der Foristen, auch wenn ich mit einigen Meinungen nicht übereinstimme bzw anderer Auffassung bin! Ob ich wirklich meinen Anwalt damit betrauen werde ist noch nicht entschieden, warte zuerst mal die Antwort von AC.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Also dann, auf geht's!!
Du hast um Meinungen der Foristen gebeten, scheinbar sind sie aber für Dich nicht passend ausgefallen, Du bist aber nicht bereit von Deinem Standpunkt abzuweichen.

Ich glaube nicht, dass dieses Forum der geeignete Ort ist, um eine abschließende rechtssichere Klärung der Sachlage zu erreichen. Daher spricht nichts dagegen, sich Meinungen hier einzuholen und trotzdem weiter eine Entschädigung zu fordern. Nach Einschätzung der hier vertretenden Poster ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Durchsetzung der Forderung eben gering. Mehr nicht.

HTB.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Ich glaube nicht, dass dieses Forum der geeignete Ort ist, um eine abschließende rechtssichere Klärung der Sachlage zu erreichen. Daher spricht nichts dagegen, sich Meinungen hier einzuholen und trotzdem weiter eine Entschädigung zu fordern. Nach Einschätzung der hier vertretenden Poster ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Durchsetzung der Forderung eben gering. Mehr nicht.

HTB.
Zweifellos richtig.
Das steht ja auch jedem frei, es ist allerdings irgendwann nur ein Punkt erreicht, wo eine weitere Diskussion nicht zu weiterem Erkenntnisgewinn führen wird.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.951
16.125
Normale vertragliche Ansprueche kann der OP natuerlich gegen den Vertragspartner LH richten. Allerdings fehlt es hier wohl am Schaden.

Die Moral von der Geschicht': Wer EU-Kompensation will, muss bei Abfluegen ausserhalb der EU EU-Airlines buchen. Ist doch auch ein schoenes Verkaufsargument/Wettbewerbsvorteil.


Uebrigens hier noch einmal die Quelle (von wegen "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"):

Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten.
 

Drulli007

Neues Mitglied
05.03.2013
2
0
Hallo zusammen,


stehe derzeit mit KLM in Kontakt. Einfach ein Witz, deren "Konfliktmanagement". Dieses behauptet seit 2011, ich hätte keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung von über 5 Stunden aufgrund eines verspäteten Fluges und in Folge dessen verpassten Anschlussfluges (Quito-Amsterdam; Amsterdam-München). Grund keine außergewöhnlichen Umstände sondern und technischer Defekt! Wo nun aber ein Urteil der EuGH vorliegt, und mir bereits ein Gericht Recht gegeben hat (Amtsgericht Erding wg. Start und Landung in München) ist das Ganze nun vor dem Landgericht Landshut. KLM behauptet immer noch es zähle nur die Verspätung bei Abflug, obwohl ich den link des aktuellen EuGH-Urteils geschickt habe.
Lesen müsste mal können!

EuGH-Urteil: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung - Meine Finanzen - FAZ



FAZIT: KLM Finger weg! Wenn man Ansprüche stellt hilft nur eine Klage, da gibt es auch gute Verzugszinsen am Ende!
Jemand ähnliche Erfahrungen?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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KLM ist doch eigentlich ganz ordentlich vertreten. Insofern: Abwarten und Tee trinken! Die Abflugs-EuGH-Entscheidung stammt v. 26. Februar. So schnell geht das dann doch nicht. Schätze, dein Anwalt wird dir demnächst Kunde von einem Anerkenntnis tun.