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... und zwar immer dann, wenn Sie:
■die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder
■mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU registriert ist (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz), in der EU ankommen
■die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder
■mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU registriert ist (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz), in der EU ankommen