Error-Fare bei Qatar Airways?

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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
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Es kann nicht das Ziel sein Kunden ihr Recht erst nach einer Klage zu gewähren. Ich denke hier ist jede weitere Diskussion verschwendete Zeit.

Das nennt man Rechtsstaat :rolleyes: Wer sollte denn deiner Meinung nach entscheiden, was Recht ist? Du? XT :eek:

Du solltest dir mal überlegen, wie so etwas dann in der Praxis aussehen soll. Pax ruft an:"Sorry, hatte mich geirrt. Bitte kostenlos umbuchen." Airline: "Oh, na wenn Sie sich geirrt haben, klar. Wann wolln se denn jetzt los?"

Fällt dir was auf :idea:

Dass die Airlines hier im Vorteil sind, liegt daran, dass es einfacher ist eine Leistung zu verweigern (dafür brauchst du nämlich erst mal kein Gericht), als eine Leistung einzufordern ;) ah - nächstes Lämple :idea:

Wenn du dein Theologiestudium dann mal fertig hast, beschäftige dich mal damit, wie Wirtschaft im echten Leben funktioniert ;)
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
langsam habe ich den Eindruck, daß viele, die hier im Forum schreiben, von "Airlines" bezahlt werden, hier für diese zu sprechen!

Anders kann ich mit den Müll nicht erklären, der hier geschrieben wird!!:eek:

Klar - jedes Mal, wenn ich auf einen Post von dir antworte, darf ich einmal F fliegen. Beliebige Airline, egal wohin : lol:

Aber verrat's nicht ;)
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Das nennt man Rechtsstaat :rolleyes: Wer sollte denn deiner Meinung nach entscheiden, was Recht ist? Du? XT :eek:

Ich glaube den Hauptpunkt verstehst du irgendwie nicht und da kannst du dir deine restliche Überheblichkeit einfach schenken. Nein, es ist nicht die Grundlage unseres Wirtschaftssystems und unseres Staates zu versuchen den Kunden erst ihr Recht zu gewähren, wenn sie klagen und systematisch Klagen herbei zu führen, weil das (kurzfristig) profitabler ist, als einfach von vorne herein Kundenrechte zu beachten. Und nach wie vor halte ich es für völlig normal, dass sich Menschen darüber freuen, wenn andere Menschen sich dem widersetzen und erfolgreich klagen. Dieser Sinn für Normalität scheint dir beim fliegen verlorengegangen und Überheblichkeit gewichen zu sein.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
StefanNRW;1236430... zu versuchen den Kunden erst ihr Recht zu gewähren meinte:
Ich glaube den Hauptpunkt verstehst du irgendwie nicht...

Du tust so, als sei der Kunde immer im Recht. Wir reden hier von einer EF - und da gibt es durchaus kontroverse Rechtsmeinungen, ob die Airline oder der Kunde im Recht ist. Die Airline hat es zugegeben einfacher, weil sie einfach stornieren kann. Der Kunde muss eben sein Recht einklagen. Das ist die Realität.

Die Überheblichkeit war btw schon vor dem Fliegen da? Wann war's bei dir? :p
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Rahmenbedingung: Irrtum!

Also sprechen wir hier von §§ 119 ff. BGB! Aber was tut dies zur Sache, viele Airlines bieten doch die 24h Regel freiwillig an, sogar Easyjet, siehe hier:


Buchung stornieren - easyJet FAQ

Die Möglichkeit, eine Willenserklärung anzufechten, sollte nicht mit einem Stornorecht verwechselt werden. Diese Variante ist genau geregelt und dürfte bei den meisten "Irrtümern" nicht anwendbar sein, nämlich solche, die durch reine Schusseligkeit beim Buchen entstehen.

Im Übrigen: Wer eine Willenserklärung erfolgreich anfechtet, muss dem Anderen dessen Schaden ersetzen. Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Andere nicht gutgläubig war. Die Nachweispflicht liegt beim Anfechtenden.

Die gute Nachricht: Bei der Anfechtung gibt es keine 24h-Frist. Je früher, desto besser, vor allem bei dies einen möglichen Schaden und damit Schadensersatz begrenzt.

Ein kostenloses Stornorecht bieten m. E. nicht viele Anbieter ihren Kunden an. Die Lufthansa bietet z. B. eine Reservierungsmöglichkeit gegen Entgelt. Wird dann gebucht, wird das Entgelt angerechnet, wenn nicht, dann bleibt es in der Lufthansa.Kasse.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Ich glaube den Hauptpunkt verstehst du irgendwie nicht und da kannst du dir deine restliche Überheblichkeit einfach schenken. Nein, es ist nicht die Grundlage unseres Wirtschaftssystems und unseres Staates zu versuchen den Kunden erst ihr Recht zu gewähren, wenn sie klagen und systematisch Klagen herbei zu führen, weil das (kurzfristig) profitabler ist, als einfach von vorne herein Kundenrechte zu beachten. Und nach wie vor halte ich es für völlig normal, dass sich Menschen darüber freuen, wenn andere Menschen sich dem widersetzen und erfolgreich klagen. Dieser Sinn für Normalität scheint dir beim fliegen verlorengegangen und Überheblichkeit gewichen zu sein.

Das Tolle an unserem Staat ist, dass man klagen kann und abhängig von der Rechtslage angemessene Chancen hat, die Klage zu gewinnen.

Was Du kritisierst, will ich gar nicht schön reden. Doch Du liegst nicht richtig, wenn Du ein solches Verhalten als ungewöhnlich ansiehst oder vor allem Airlines zuordnest. Alle Branchen handeln so, dass sie "ihre Formel anwenden". Lohnt sich eine sehr kulante Vorgehensweise innerhalb eines relevanten Betrachtungszeitraums gegenüber der restriktiven, dann wählt man die kulante. Wenn nicht, die restriktive. Eine Reihe von Unternehmen wählen generell die restriktive, um sich das Analysieren und Anwenden ihrer Formel zu sparen.

Energieversorger, Versicherungen, Banken, Automotive, usw. usw. Auch der Staat handelt so. Egal ob Finanzamt oder andere Behörden.

Kundenorientierte Unternehmen erkennt man nicht daran, dass sie in solchen Dingen anders vorgehen, sondern dass sie eigene Regeln etc. aufstellen, nach denen im Unternehmen kulant gehandelt wird. Die ganzen Statusprogramme gehören dazu, weshalb man Airlines zu den kundenorientierten Unternehmen zählen muss.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Die Möglichkeit, eine Willenserklärung anzufechten, sollte nicht mit einem Stornorecht verwechselt werden. Diese Variante ist genau geregelt und dürfte bei den meisten "Irrtümern" nicht anwendbar sein, nämlich solche, die durch reine Schusseligkeit beim Buchen entstehen.

Ähhmmm... Doch exakt! 119 betieht sich exakt auf ein Irrtum, der auf "Schusseligkeit" zurückzuführen ist. Ich nenne mal Beispiele:
- Man wollte nicht nach Sydney in Australien, sondern in das andere
- Man hat einen Schreibfehler in seinem Namen
- Man hat aus versehen den 02.03 gewählt anstatt den 03.02
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das Tolle an unserem Staat ist, dass man klagen kann und abhängig von der Rechtslage angemessene Chancen hat, die Klage zu gewinnen.

Was Du kritisierst, will ich gar nicht schön reden. Doch Du liegst nicht richtig, wenn Du ein solches Verhalten als ungewöhnlich ansiehst oder vor allem Airlines zuordnest. Alle Branchen handeln so, dass sie "ihre Formel anwenden". Lohnt sich eine sehr kulante Vorgehensweise innerhalb eines relevanten Betrachtungszeitraums gegenüber der restriktiven, dann wählt man die kulante. Wenn nicht, die restriktive. Eine Reihe von Unternehmen wählen generell die restriktive, um sich das Analysieren und Anwenden ihrer Formel zu sparen.

Energieversorger, Versicherungen, Banken, Automotive, usw. usw. Auch der Staat handelt so. Egal ob Finanzamt oder andere Behörden.

Kundenorientierte Unternehmen erkennt man nicht daran, dass sie in solchen Dingen anders vorgehen, sondern dass sie eigene Regeln etc. aufstellen, nach denen im Unternehmen kulant gehandelt wird. Die ganzen Statusprogramme gehören dazu, weshalb man Airlines zu den kundenorientierten Unternehmen zählen muss.

Im Grunde geht es um Balance. Ein Unternehmen versucht die optimale Balance zwischen Preis, Kundenzufriedenheit und Gewinn zu finden, wobei letzteres das primäre Ziel ist. Ohne zufriedene Kunden gibt es mittelfristig keinen Gewinn - sind die Kunden "zu" zufrieden, verschenkt man eventuell Gewinn. Der Kunde versucht sein Bedürfnis zum für ihn besten Preis/Leistungs-Verhältnis zu befriedigen. Leider ist ihm der Gewinn des Unternehmens schnurz (sonst wäre alles viel einfacher :)).
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Ähhmmm... Doch exakt! 119 betieht sich exakt auf ein Irrtum, der auf "Schusseligkeit" zurückzuführen ist. Ich nenne mal Beispiele:
- Man wollte nicht nach Sydney in Australien, sondern in das andere
- Man hat einen Schreibfehler in seinem Namen
- Man hat aus versehen den 02.03 gewählt anstatt den 03.02

Generell stimmt es, was Du sagst. Ich wollte jedoch auf etwas anderes hinaus. Fast alle Online-Buchungsseiten lassen den Anwender zunächst seine Daten etc. eingeben und zeigen am Ende noch einmal alles an und fordern den Anwender zur Prüfung und Bestätigung auf. Mit "reiner Schusseligkeit" meinte ich, dass man gleich mindestens zweimal den gleichen Fehler begeht, obwohl man ausdrücklich zur Prüfung und Bestätigung aufgefordert wird. Da wird man nur im Ausnahmefall eine Anfechtung wegen Irrtums durchsetzen können.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Generell stimmt es, was Du sagst. Ich wollte jedoch auf etwas anderes hinaus. Fast alle Online-Buchungsseiten lassen den Anwender zunächst seine Daten etc. eingeben und zeigen am Ende noch einmal alles an und fordern den Anwender zur Prüfung und Bestätigung auf. Mit "reiner Schusseligkeit" meinte ich, dass man gleich mindestens zweimal den gleichen Fehler begeht, obwohl man ausdrücklich zur Prüfung und Bestätigung aufgefordert wird. Da wird man nur im Ausnahmefall eine Anfechtung wegen Irrtums durchsetzen können.

Ok! Ich musste noch nie etwas bei einer Fluggesellschaft einklagen weswegen ich dies nur in der Theorie kenne!

Ich habe bisher zwei "Änderungen" vornehmen müssen, welche auf ein Irrtum zurückzuführen waren. Beides mal innerhalb von wenigen Stunden... Es wurde beides mal problemlos und kostenneutral durchgeführt -> das eine mal war übrigens bei LH (und es war kein Fullflex Ticket)!
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
langsam habe ich den Eindruck, daß viele, die hier im Forum schreiben, von "Airlines" bezahlt werden, hier für diese zu sprechen!

Anders kann ich mit den Müll nicht erklären, der hier geschrieben wird!!:eek:

Naja, ich würde mal die Kirche im Dorf lassen!

Fakt ist doch:

- Der Großteil der Pax haben doch genau gewußt, dass es sich um ein EF handelt

- Ein Großteil der User haben gewußt, dass es die Gefahr gibt, dass er storniert wird!

Das nun Einige klagen, finde ich persönlich ziemlich frech... Ich bin definitiv nicht dagegen, wenn jemand sein Recht einklagt, aber in so einem Fall unterstelle ich nahe zu allen die gebucht haben, dass sie gewußt haben, dass es ein EF und somit Vorsätzlich gehandelt haben!

PS: Und die, die behaupten, sie haben nicht gewußt, dass man nicht für 500 Euro Business Class um die Welt fliegen kann, sind in meinen Augen ziemlich Weltfremd...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
Tripadvisor schreibt mit zur Delta-EF:
Dear Air Watch subscriber,
Earlier this week, TripAdvisor emailed out especially low air fares available from Delta Air Lines. Delta has since acknowledged a system glitch (on Thursday December 26) that gave travelers access to extremely low airfares from Delta. Delta has addressed the glitch and plans to honor all completed transactions related to Thursday's mistakenly deeply-discounted fares. According to Delta, this system glitch happened for about 8 hours, which is why these fares may have been impossible to find by the time the TripAdvisor email reached your inbox.
We wanted to make you aware of what happened in case you were confused or disappointed by Delta's glitch. And we want to wish you happy travels in 2014.

So wünschen wir uns das(y)