Error Rate gebucht - was nun?

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TDF

Reguläres Mitglied
03.09.2010
31
1
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Habe gestern ein günstiges Zimmer für eine Nacht über ein Internetportal gebucht und auch bereits bezahlt (die Abbuchung von meinem Konto ist bereits erfolgt). Einen Hotelgutschein (Voucher) habe ich auch schon per Internet erhalten. Nun ruft mich das Hotel heute an und erklärt mir, dass man sich bei der Preisangabe geirrt habe und man böte mir das Zimmer zu einer Sonderrate an ( die allerdings drei Mal so hoch ist wie die gebuchte und bestätigte). Muss ich diesem Ansinnen Folge leisten oder kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.424
693
Nun ruft mich das Hotel heute an und erklärt mir, dass man sich bei der Preisangabe geirrt habe und man böte mir das Zimmer zu einer Sonderrate an. Muss ich diesem Ansinnen Folge leisten oder kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!

Also, Punkt eins: Was ist moralisch tragbar? Stell Dir vor, Du wärst Eigentümer des Hotels, wie würdest Du Dich verhalten und mit welcher Lösung könntest Du leben? (der Kategorische Imperativ!)

Punkt zwei: Ich bin kein Jurist, aber ich glaube mich zu entsinnen, es gäbe so etwas wie einen Vertragsirrtum, welches dem Hotel erlaubt in diesem Falle vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der angebotene Sonderpreis immer noch gut ist, und besser als vergleichbare Hotelpreise in der Umgebung, würde ich annehmen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
53
kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!

Wenn es dir schwerfällt - warum solltest du dann darauf bestehen? Man muss nicht auf alles bestehen - selbst wenn man im Recht ist:idea:
 
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Reaktionen: MANAL und weltspion

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
1.195
9
HAM
www.travelwithtorsten.com
Wenn es dir um den Preis ging, dann bitte um ein Storno und suche dir eine andere Bude raus.

Wenn du das Hotel magst und nur zufällig den günstigen Preis genommen hast, dann nimm deren beste Rate und handle wenn es gut läuft mit den Hotel aus, dass du auch bei deinem nächsten oder übernächsten Aufenthalt deren beste Rate bekommst. So sind im Schnitt dann wieder alle glücklich.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Habe gestern ein günstiges Zimmer für eine Nacht über ein Internetportal gebucht und auch bereits bezahlt (die Abbuchung von meinem Konto ist bereits erfolgt). Einen Hotelgutschein (Voucher) habe ich auch schon per Internet erhalten. Nun ruft mich das Hotel heute an und erklärt mir, dass man sich bei der Preisangabe geirrt habe und man böte mir das Zimmer zu einer Sonderrate an ( die allerdings drei Mal so hoch ist wie die gebuchte und bestätigte). Muss ich diesem Ansinnen Folge leisten oder kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!


Ich - an deiner Stelle - würde starke Skrupel und Schuldgefühle haben, wenn ich hier im Forum solche Sachen erzähle aber dann nicht mit dem Klartext raus will! Also, wann hast du für welches Hotel auf welcher Website gebucht? Häääää?
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Wenn du das Hotel magst und nur zufällig den günstigen Preis genommen hast, dann nimm deren beste Rate und handle wenn es gut läuft mit den Hotel aus, dass du auch bei deinem nächsten oder übernächsten Aufenthalt deren beste Rate bekommst. So sind im Schnitt dann wieder alle glücklich.

Das werden sie Dir wahrscheinlich von selbst aus anbieten. Zumindest ich wuerde das tun, wenn das bei mir passiert waere. Als Gast waerest Du dann sehr beliebt mit allen angenehmen Folgen.

Wenn es nur um eine geringe Anzahl von Buchungen handelt, wuerde ich aber die Error-rate honorieren. Ist mir aber noch nicht passiert - dank des Forums bin ich uebervorsichtig mit den in div. Buchungsmaschinen, etc, veroeffentlichten Raten. Man ist ja shliesslich lernfaehig.... :p
 
Habe gestern ein günstiges Zimmer für eine Nacht über ein Internetportal gebucht und auch bereits bezahlt (die Abbuchung von meinem Konto ist bereits erfolgt). Einen Hotelgutschein (Voucher) habe ich auch schon per Internet erhalten. Nun ruft mich das Hotel heute an und erklärt mir, dass man sich bei der Preisangabe geirrt habe und man böte mir das Zimmer zu einer Sonderrate an ( die allerdings drei Mal so hoch ist wie die gebuchte und bestätigte). Muss ich diesem Ansinnen Folge leisten oder kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!

Ich finde Deine Einstellung super und ich würde das Angebot annehmen und wie schon jemand erwähnt hat, vielleicht dies auf weitere Aufenthalte ausdehnen. Und das Hotel musst Du nicht mitteilen, das geht ja niemanden etwas an...
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Ich denke du hast am Ende ohnehin keinen (rechtlichen) Anspruch auf die Rate. Im Kleingedruckten wird irgendwas stehen im Sinne von Irrtuemer ausgeschlossen. Wenn dir das Hotel gefaellt und die angebotene Sonderrate noch im Rahmen liegt was du bereit waerst zu zahlen, wuerde ich das Angebot annehmen.


Ich - an deiner Stelle - würde starke Skrupel und Schuldgefühle haben, wenn ich hier im Forum solche Sachen erzähle aber dann nicht mit dem Klartext raus will! Also, wann hast du für welches Hotel auf welcher Website gebucht? Häääää?

Mir erschliesst sich der Zusammenhang zwischen der Frage des OTs und deiner Frage nach Hotel und Website nicht so ganz. Bist du auf der Suche nach einem Hotelschnaeppchen und sauer das du es nicht selbst entdeckt hast?
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Doch, hat er! Pacta sunt servanda. Ein Irrtum kann nur in KRASSEN Fällen geltend gemacht werden (5* Hotel für unter 20 EUR zum Beispiel)!

Irrtum ausgeschlossen steht auf jedem Supermarktprospekt. Und sicher in irgendeiner Form in den AGBs der Website.
Und sicherlich wird es rechtlich schwer den Anspruch durchzusetzen, wenn die Rate deutlich die Kosten nicht deckt. Ich unterstelle das das in obigem Fall so ist (neues Angebot 3mal so hoch). Man koennte beinahe auch unterstellen das es sich hier um den von dir beschriebenen krassen (kleingeschrieben) Fall handelt.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
11
CPT
Dein Ansprechpartner ist erst einmal das Buchungsportal, nicht das Hotel.

Das Buchungsportal wird sich "abputzen" - die schicken dem Hotel eine Mail, in der sie darauf hinweisen, dass es/er/sie erstens fuer die Raten selbst verantwortlich ist und zweitens dass es einen Vetrag mit dem Buchungsportal gibt, in dem es die veroeffentlichten Raten garantiert.

Der Rest interessiert die nicht, ganz speziell nicht bei einem kleinen Hotel, dem sie ruhig auf die Fuesse treten koennen. Anders verhaelt sich ein Buchungsportal nur bei grossen Ketten, die sie ja brauchen. Kleine Haeuser, sowie zum Beispiel meines, brauchen sie nicht unbedingt und denen treten sie ganz anders gegenueber.

Wenn der OP auf die Rate besteht, wird er sie zu 99,5% bekommen (und wenn das Buchungsportal die Differenz zumindest einmal vorlaeufig traegt). Ob er sich damit Freunde in dem Hotel schafft, in dem er uebernachten will, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Irrtum ausgeschlossen steht auf jedem Supermarktprospekt. Und sicher in irgendeiner Form in den AGBs der Website.
Und sicherlich wird es rechtlich schwer den Anspruch durchzusetzen, wenn die Rate deutlich die Kosten nicht deckt. Ich unterstelle das das in obigem Fall so ist (neues Angebot 3mal so hoch). Man koennte beinahe auch unterstellen das es sich hier um den von dir beschriebenen krassen (kleingeschrieben) Fall handelt.
Naja, grade Buchungsportale werben damit ja, Supersonderpreise zu bieten. Generell kann man ja durchaus aus dem Preis nicht schließen daß ein Fehler drin ist. Im Gegensatz zum Supermarkt sind Hotels/Airlines/Frachtführer ja für kreative Preisgestaltungen sehr bekannt.
Es könnte sich ja um ein Kontingent eines Reiseveranstalters handeln. Das Dorint und auch das Radisson Köln Messe kostet selbst zu Messezeiten über Dertour/Ameropa o.ä. knapp unter 100 EUR inkl. Frühstück, direkt beim Hotel gebucht etwas das dreifache. Also da tu ich mir schwer, einen offensichtlichen Irrtum zu erkennen.
Dividend Miles-Flieger fliegen auch zu nem Bruchteil des Sitznachbarn in der F...

Dann bliebe also dem Hotel schlichtweg die Irrtumsanfechtung, ggfs. mit einer Schadensersatzpflicht gem. § 122 BGB.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Das Buchungsportal wird sich "abputzen" - die schicken dem Hotel eine Mail, in der sie darauf hinweisen, dass es/er/sie erstens fuer die Raten selbst verantwortlich ist und zweitens dass es einen Vetrag mit dem Buchungsportal gibt, in dem es die veroeffentlichten Raten garantiert.

Der Rest interessiert die nicht, ganz speziell nicht bei einem kleinen Hotel, dem sie ruhig auf die Fuesse treten koennen. Anders verhaelt sich ein Buchungsportal nur bei grossen Ketten, die sie ja brauchen. Kleine Haeuser, sowie zum Beispiel meines, brauchen sie nicht unbedingt und denen treten sie ganz anders gegenueber.

Wenn der OP auf die Rate besteht, wird er sie zu 99,5% bekommen (und wenn das Buchungsportal die Differenz zumindest einmal vorlaeufig traegt). Ob er sich damit Freunde in dem Hotel schafft, in dem er uebernachten will, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Kann ich so absolut nicht bestatetigen. Bei all meinen Hotel Error Fares hat sich bisher das Buchungsportal immer eingesetzt und es ist positiv geendet.

Die Kollegen hier die den letzten EF mit dem Holiday Inn auf Bali gebucht haben koennen da auch ein Lied von singen.

Bei Expedia werden auch gerne Voucher angeboten wenn mal wirklich etwas sauer laeuft. So ein schoener 200$ Voucher ist immer brauchbar.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.703
2.919
DRS, ALC
Vor Jahren gab es mal hier die Geschichte mit dem ca.23 €( richtig wäre 230€) Ritz Carlton Doha Clubzimmer Preis, habe mich damals mit HRS+ RC nach der Buchung auf ca. 100 € geeinigt, plus Limotransfer on top Airport-Hotel-Airport herausgeholt.Damals jeden Abend zusammen 2 Flaschen Schampus in Lounge getrunken und schön wars....:p
 

cz4444

Erfahrenes Mitglied
01.01.2011
443
7
Habe gestern ein günstiges Zimmer für eine Nacht über ein Internetportal gebucht und auch bereits bezahlt (die Abbuchung von meinem Konto ist bereits erfolgt). Einen Hotelgutschein (Voucher) habe ich auch schon per Internet erhalten. Nun ruft mich das Hotel heute an und erklärt mir, dass man sich bei der Preisangabe geirrt habe und man böte mir das Zimmer zu einer Sonderrate an ( die allerdings drei Mal so hoch ist wie die gebuchte und bestätigte). Muss ich diesem Ansinnen Folge leisten oder kann ich auf der ursprünglichen Buchung bestehen, was mir allerdings schwer fiele, da es sich bei dem Hotel wohl um ein kleineres Privathotel und kein anonymes Kettenhotel handelt. Für guten Rat wäre ich dankbar!

Welches Hotel und welches Buchungsportal?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Irrtum ausgeschlossen steht auf jedem Supermarktprospekt. Und sicher in irgendeiner Form in den AGBs der Website.
Supermarktwerbung ist etwas anderes als ein Beherbergungsvertrag, weil ersteres Wettbewerbsregeln unterfällt und letzteres dem jeweils einschlägigen Vertragsrecht. Und von AGBs welchen Inhalts und überhaupt deren etwaiger Einbeziehung und Wirksamkeit hat der op nichts berichtet.

Für einen Juristen ist die Schilderung viel zu dünn, um eine Bewertung abzugeben; da du ganz offensichtlich kein Jurist bist, solltest du doch bitte zumindest den Rechthabmodus in deinen Repliken ausschalten. Vielen Dank.

Jenseits jeglicher Juristerei schliesse ich mich der Mehrheitsmeinung im Forum an, eine Kompromisslösung zu finden. :)
 

TDF

Reguläres Mitglied
03.09.2010
31
1
Vielen Dank für die vielen interessanten Antworten. - Habe mich inzwischen mit dem Hotel so geeinigt, dass der Hotelier zu einem angemesseneren Preis kommt und ich jetzt (und wohl auch in Zukunft) als willkommener Gast einchecken kann.