Etihad Jungfernflug nach Zürich (DUS) am 2.6 Frage!

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Anonym38428

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Du solltest dich vor allem von dem Namen Etihad verabschieden. Du hast einen Beförderungsvertrag mit einer Airline namens Darwin.
 
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DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Habe das mal bei EuClaim eingegeben:

Ihre mögliche Auszahlung: 157,50 €

Ihr Anspruch im Detail
Ausgleichzahlung 250,00 €
Unsere Vergütung im Erfolgsfall (27% inkl. Ust) -67,50 €
Unsere Bearbeitungsgebühr -25,00 €
Ihr Auszahlungsbetrag
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Habe das mal bei EuClaim eingegeben:

Ihre mögliche Auszahlung: 157,50 €

Ihr Anspruch im Detail
Ausgleichzahlung 250,00 €
Unsere Vergütung im Erfolgsfall (27% inkl. Ust) -67,50 €
Unsere Bearbeitungsgebühr -25,00 €
Ihr Auszahlungsbetrag

Was willst du eigentlich? Fliegen oder Geld?

Für den Rückflug bekommst du keine Entschädigung, für den Hinflug hast du Anspruch auf eine Umbuchung, zeitnah zu dem von dir gebuchten Flug - oder/und eben Entschädigung.
 
Zuletzt bearbeitet:

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
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TXL-DUS
Na, an sich will ich Fliegen. Aber warum bekomme ich für den Rückflug eine Entschädigung, der wurde nicht geändert?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Na, an sich will ich Fliegen. Aber warum bekomme ich für den Rückflug eine Entschädigung, der wurde nicht geändert?

Sorry das habe ich falsch gelesen - du hast die Rechte auf Umbuchung/Entschädigung natürlich bei dem geänderten Flug.
 

phynv

Neues Mitglied
30.05.2014
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Naja - der Rückflug wurde auch von 13:00 Uhr auf 13:30 Uhr verschoben - Nachricht kam vorgestern.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
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Hallo,

Ich habe vor Monaten zwei Tickets auf EY Regional gekauft DUS-ZRH und ZRH-DUS. Durch eine Kurzfristige Änderung im Plan habe ich am 2.6 nun statt 1,5 std. nur 30 Min zum Umsteigen.....

Ich würde sagen eig. müsste es klappen, ZRH ist ja ein schöner Flughafen. Aber was sagt ihr dazu, machen oder seinlassen ?

Gruß

DrSEJ

Hier schreibst du 30min - jetzt noch eine Verschiebung um 30min beim Rückflug macht 60min.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
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TXL-DUS
Aber wo genau steht denn nun, dass ich darauf überhaupt ein Recht habe, bei 1,5h verschiebung?
 

phynv

Neues Mitglied
30.05.2014
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Ich glaube, das Recht ergäbe sich aus dem eigentlichen Ursprungsflug (10:10 - 11:20). Durch Änderung der Flugzeiten, könnte man jetzt herleiten, dass der ursprüngliche Flug gestrichen wurde und ein Alternativflug für 11:50 - 13:00 angeboten wurde. Deine Argumentation für die Entschädigung wäre danach, dass Du um 11:20 Uhr (so um den Dreh) in ZRH hättest sein müssen und damit den Alternativflug erst gar nicht wahrnehmen brauchst. Ich weiß aber nicht, ob das so durchgehen kann ;-)

Ich meine - ok: geschäftliches Mittagessen auf dem Flughafen fiele mir da spontan ein... ;-)
 
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