EU Fluggastrecht / Auslegung seitens US Airways / Hilfe ;-)

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sickbag

Aktives Mitglied
13.01.2012
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Frankfurt
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Hallo zusammen,

hoffe ich bin im richtigen Forum und habe nichts übersehen was mir meine Frage hier im Forum bereits beantwortet hättet.

Bevor ich mit der Sache zum Anwalt renne und es der Rechtschutz übergebe, wollte ich Eure Meinung noch kurz hören:

Zur Vorgeschichte:

Hatte ein Flug FRA - ORD via PHL mit US Airways.
Der Flug ex FRA war über 4 Stunden wegen technischen Defekt am Flugzeug (wurde seitens US schriftlich auf Nachfrage bestätigt) verspätet.
Weiterflug nach ORD war somit erst am Folgetag möglich. Chicago wurde somit mehr als 13 Stunden verspätet erreicht.

Prinzipiell (in meinen Augen) klarer Fall, dass die EU Fluggastrechte und somit die Entschädigungszahlung greift, 600 € in Bar / Scheck etc.
Hatte an US geschrieben und den Fall mit Dokumenten und Belegen beschrieben, von wegen keine höhere Gewalt, Ausgleichzahlung gem. 261/2004 usw.

Überraschender weise hat US Airways recht schnell geantwortet, natürlich jegliche Schuld von sich gewiesen, mir auf Kulanz aber dennoch 800 USD auf die nächste Buchung gewährt.
Schön und gut, wollte allerdings die 600 Euro in Bar plus Auslagen, also knapp 700 Euro.

US Airways argumentiert folgendermaßen:

Under EU regulations, carriers are not required to provide EU compensation in the event that the carrier performed all necessary maintenance checks and took all steps feasibly viable to prevent a mechanical cancellation or delay. We can assure you our aircraft undergo all required maintenance; however, despite the best preventive maintenance, some malfunctions cannot be predicted. Our records indicate all required measures pertinent to this flight were taken; therefore, no compensation under the EU Regulation No. 261/2004 is due.

Ich bin nun kein Fachmann, aber ist die erste Aussage, man wäre nicht zur Ausgleichszahlung verplichet wäre wenn man alle nötigen Checks gemacht hat, irgendwie völliger Blödsinn?

While no compensation is due under the regulation, as a further token of our apology we have authorized (1) $800.00 transferable Electronic Travel with US Voucher (E-TUV). Your E-TUV is valid toward the purchase of travel on US Airways. Please be advised the E-TUV is not valid with Internet bookings and must be redeemed within one year from the date of this correspondence.

Dennoch bietet man mir 800 USD entschädigung als E-Voucher an.

Jetzt zur eigentlichen weiteren Frage.
Ich hatte für die Nacht in Chicago das Hilton gebucht gehabt, welches ich nun natürlich nicht erreichen konnte. US Airways gab mir entgegen der EU Verordnung nicht die Möglichkeit, bei der Hilton Hotline anzurufen (wir haben zu viel zu tun und kein telefon gerade frei, rufen sie selbst da an), was ich dann übers Handy tat und letztendlich in Rumänien landete. Dort sagte man mir die Stornofrist sei abgelaufen und es könne ja nicht mehr storniert werden.

Meine Frage: Muss US Airways für dies Stornokosten / Hotelkosten des Hotels, welches nicht in Anspruch genommen werden konnte durch die Verspätung, bezahlen?

US sieht die Sache nämlich so:

(....)we would be unable to offer consideration to consequential expenses you may have incurred in Chicago. This would include such things as missed rental cars, missed hotel rooms, tickets for events, and so on.

Versteht es nicht falsch, ich bin kein Erbsenzähler der Profit machen möchte.
Nur das ganze Vorgehen von US mit der Sache war ziemlich nervig, und getreu Strombergs Motto "Wenn dir einer blöd kommt musst du dem anderen eben noch blöder kommen", will ich mir halt auch nicht alles bieten lassen.
z.B. waren es die fehlenden Telefonmöglichkeiten die einen zustehen (Hotel, Mietwagen), in Frankfurt keine Verpflegung, in PHL gab es ein 10 USD Voucher für Abendessen UND Frühstück zusammen im schäbigen Hotel (hat natürlich nicht mal für n halbes Abendessen gereicht), kein Transport vom Flughafen zum Hotel usw.

Wie gesagt, bevor ich damit jetzt aber das über die Rechtschutz laufen lasse würde mich allgemein interessieren:

- Stimmt die Aussage von US das man von der Zahlung prinzipiell befreit ist wenn man alle Checks erfüllt hat die zur Verhinderung des Defekts führen? Würde sowas zum ersten mal hören?
- Muss US nicht anfallende Stornogebühren vom Hotel bzw. No-Show Gebühren / Hotelkosten übernehmen wenn das Hotel aufgrund der Verspätung wg des technischen Defekts nicht erreicht wird?

Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Ausgleichszahlung steht dir ohne wenn und aber zu. Die Aussage, was die Checks anbelangt, kommt praktisch in jedem Rechtsstreit, ist aber Humbug. Lediglich wenn der technische Defekt Folge eines Ereignisses wäre, das selbst außergewöhnlicher Natur ist, kämen außergewöhnliche Umstände in Betracht. Praktisch also so gut wie nie.

Was die Hotelkosten anbelangt: Du warst kostenlos bis zum Weiterflug unterzubringen. Wäre dies nicht erfolgt und wären dir dadurch Kosten entstanden, könntest du die zusätzlich geltend machen. Was die Stornokosten des Hotels in ORD anbelangt, spielt es keine Rolle, ob ein solcher Anspruch dem Grunde nach entstanden ist, weil er in der Ausgleichszahlung aufginge.

Unterm Strich wirst du also die Ausgleichszahlung bekommen, wenn du die Gutschrift nicht akzeptierst.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
Allerdings musst Du dazu ggf. den Klageweg beschreiten, weil US das dann einfach aussitzt. Ich habe das analog seit November mit UA für einen ausgefallenen Flug Ex DUB. Mir wurde ein $500 Voucher ausgestellt und der restliche Tenor war "mehr gibt's nicht". Anwaltliches Schreiben von flightright wurde ebenfalls abgelehnt (und leider kann man flightright absolut in die Tonne treten, wenn es darum geht, dann wirklich mal zu klagen). Ich habs jetzt mal mit einer Beschwerde bei der IAA (irisches LBA) probiert.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.985
34
Wien
Nimm die 800$ und vertick sie weiter, da hast du eh Glück das sie dir das so schnell anboten.

Das dürfte entspannter sein als 600€ nachzulaufen.