EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
934
338
HAM - PRM
ANZEIGE
Frage mich wirklich ob in den letzten Wochen da mal eine Staatsanwaltschaft aktiv geworden ist?

Ganz sicher nicht.

Eingehungsbetrug, § 263 StGB

Warum eigentlich nicht - ich bin mir zwar nicht sicher ob eine StA das von sich aus verfolgen muss, aber so etwas wird doch bestimmt schon jemand angezeigt haben.

Hans
 

balucrew

Neues Mitglied
11.09.2012
14
0
Hallo in die Runde!

Folgende Situation ist bei mir eingeteten:
Im Januar wurden folgende Flüge auf separaten Tickets mit TAP gebucht:
30.6. DUS - LIS - FAO, Abflug 6:00 Uhr
9.7. LIS - FAO Abflug 18:40 Uhrg

Bereits Ende Mai/Anfang Juni konnte ich im Flugplan des Düsseldorfer Flughafens bzw. aufgrund der Tatsache, dass die Verbindungen auch nicht mehr buchbar waren, vermuten, dass die Flüge wohl ausfallen werden.
Die tatsächliche schriftliche Bestätigung der Flugstreichung("Cancelamento") via eMail kam allerdings jeweils erst am 25.6. gegen 21 Uhr. Angeboten wird mir in der Mail auch lediglich eine Erstattung in Form eines TAP-Gutscheins (mit 20% Wertaufschlag). Das ist aufgrund der aktuellen Unklarheit natürlich nicht das, was ich will.
Die Einforderung des entsprechenden Flugpreises würde ich jetzt erstmal via Kontaktformular an TAP richten. Gebucht wurde über die Seite flytap.com/de - kann ich meine Beschwerde auf Deutsch formulieren oder nur auf Englisch? (Die Mail war lediglich auf Portugiesisch bzw. Englisch verfasst.)

Außerdem stellt sich aufgrund der kurzfristigen Absage (Hinflug wäre 5 Tage später gewesen, Rückflug genau 14 Tage später) für mich die Frage, inwiefern aufgrund dieser Kurzfristigkeit ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU 261/04 entstanden ist? Für den Hinflug ist die 14 Tage-Frist ja eindeutig unterschritten, für den Rückflug waren es genau 14 Tage, wobei es in der Verordnung heißt "Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus informiert werden" (Link: https://europa.eu/youreurope/citize.../air/index_de.htm#compensation-cancellation-1). Nach meinem Verständnis hat TAP aufgrund des maximalen Herauszögerns sogar diese Frist verstreichen lassen, es waren ja eben nicht mehr als, sondern genau 14 Tage. Gibt es hierzu vllt. Erfahrungen aufgrund ähnlich gelagerter Fälle?

Dank und Gruß
balu
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Kurze Rückmeldung:
United hat die Annullierung bestätigt, das Geld kommt zurueck. Das hat jetzt weniger als 24h via FB gedauert, um die Sache entspannt und ohne nervige Warteschlangenmusik zu lösen.
 

Ladida

Neues Mitglied
16.01.2013
4
2
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht - bitte Beitrag verschieben oder sagen, wo es besser aufgehoben ist.

Folgender Sachverhalt:
Flüge gebucht mit Lufthansa im Januar diesen Jahres: LH432 am 13.08.20 FRA-ORD und LH431 am 29.08.20 ORD-FRA, günstigster Tarif, der möglich war.
Gestern eine Mail von der LH bekommen, dass wir umgebucht wurden auf LH430 am 13.08.20. Grundsätzlich wäre das nicht das Problem - wenn man denn überhaupt in die USA einreisen könnte und wir auch wollen würden. LH432 wird auf der Buchungsseite nicht mehr angezeigt. Ist das mit einer Annullierung gleichzusetzen? Ist das meine Möglichkeit aus der Nummer mit einer kompletten Erstattung raus zu kommen? LH bietet zwar eine Erstattung an, die bezieht sich aber nur auf Steuern/Gebühren. Bis 17.07.20 möchte man eine Rückmeldung, wenn die Umbuchung nicht gewünscht ist (was sich aufgrund der Lage an der Hotline als schwierig bezeichnen lässt).
 
  • Like
Reaktionen: AirForce

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.648
714
Ist das meine Möglichkeit aus der Nummer mit einer kompletten Erstattung raus zu kommen?

Ja. Alternativ kannst du die Beförderung auch verlangen, wenn die Grenzen wieder offen sind, dann aber vorbehaltlich freier Plätze.
 
  • Like
Reaktionen: AirForce

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Hat eigentlich schon jemand in der Runde eine Flugannullierung gehabt, die mit "Corona" begründet wird und dazu ein entsprechendes Urteil errungen? Bislang ist ja noch nicht so richtig geklärt, unter welchen Umständen "Corona" zu einem außergewöhnlichen Umstand führt.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
103
Alle Flugannullieren waren doch mit Corona begründet und kexbox hat doch da schon viele Verfahren vollendet.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Das hatte aber nichts mit Ausgleichsansprüchen zu tun, auf die User AirForce abzielt, wenn er über das Vorliegen „außergewöhnlicher Umstände“ schreibt.


So ist es. Ich bin mal gespannt, was die Airlines einem im gerichtlichen Verfahren erzählen wollen. Die berufen sich doch sicher auf die Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19.
 

petergrubercom

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
540
1
Euch ist schon klar, dass Mailand die Hauptstadt der Lombardei ist und bis 15.7. dürfen von dort kommende Flüge nicht in Österreich landen. Entschädigung also sicher nicht, Ersatzbeförderung auch eher nicht. Geld zurück ja. Bitte für die Lombardei gibt es eine Reisewarnung der Stufe 5. Fahr dort nicht hin und wenn du schon dort bist wende dich vertrauensvoll an die nächste Botschaft.

https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/


Edit: Ersatzbeförderung sobald wieder geflogen werden darf, wenn ich so darüber nachdenke

Ich habe auf der o.a. Seite und auch in der VO nirgends gelesen, dass nicht mehr geflogen werden darf ... gibt es dazu einen Verordnungstext?

Update ... gefunden

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011067
 
Zuletzt bearbeitet:

DE_BRE

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
503
30
New York
Hallo zusammen,

Mein LH Flug von FRA nach JFK wurde nun zum 2. Mal gestrichen.

Als Alternative wurde mir ein Flug mit UA nach Newark angeboten.

Nun ist es so, dass Newark für mich keine wirkliche Alternative ist, da dies zu deutlichen Mehrkosten für Transfer führen würde. Dazu würde ich 2h länger brauchen um nach Hause zu kommen.

Der Flug wurde recht kurzfristig gebucht und war daher auch sehr teuer. Leider ist Stornierung und Neubuchung auf eine andere Airline aufgrund company Policy nicht möglich.

Ich habe jedoch einen Flug via AMS mit KLM gefunden, der sogar noch deutlich günstiger als das bereits bezahlte LH Ticket wäre.

Kann ich LH dazu bringen mich auf diesen Flug umzubuchen, da LH/ Star Alliance an dem besagten Tag keine Flüge nach JFK hat?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Der Flug wurde recht kurzfristig gebucht und war daher auch sehr teuer. Leider ist Stornierung und Neubuchung auf eine andere Airline aufgrund company Policy nicht möglich.

Ich habe jedoch einen Flug via AMS mit KLM gefunden, der sogar noch deutlich günstiger als das bereits bezahlte LH Ticket wäre.

Kann ich LH dazu bringen mich auf diesen Flug umzubuchen, da LH/ Star Alliance an dem besagten Tag keine Flüge nach JFK hat?

Besser: LH erstatten lassen und KLM auf eigene Faust buchen, um auf diesem Wege die Kostenersparnis mitzunehmen (wenngleich man zumindest zeitweise in Doppelvorleistung tritt, da KLM zu bezahlen ist, bevor LH erstattet).

Oder ist das, was die „Company Policy“ ausschließt? Jedenfalls unwahrscheinlich bis unmöglich, LH zu bewegen, auf KLM umzubuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

de50ae

Reguläres Mitglied
09.08.2018
36
0
Handelt es sich um eine Annullierung(neue Flug-Nr.) oder Verschiebung? Sollte es eine Verschiebung sein, dann kannst du es leider vergessen! Aber auch bei Annullierung frage ich mich, wie du umgebucht werden möchtest? Allein der KLM-Flug ab TXL (statt SXF) würde zeitlich passen und eventuell mit dickem Fragezeichen! rechtlich eventuell in Betracht kommen -ob dir das zusteht, ist aber wirklich mehr als fraglich! Naja wenn würde dir der Ryanairflug bei Annullierung zustehen. Aber mit denen gleich wieder zurückfliegen geht in BUD nicht!
Von daher würde ich lieber die 25 Euro für den Rückflug in den Sand setzen und auf Erstattung klicken -alles andere wäre mir der Aufwand nicht wert, da du so oder so klagen müsstest und am Ende vermutlich noch nicht einmal Recht bekommst mit dem KLM-Flug. Diese Verbindung ist darüber hinaus auch noch riskant bzgl. deines Rückflugs - da zahlt dann wirklich keiner wenn du den verpasst....! Aber ist natürlich deine Entscheidung! Viel Glück!

Ne, dieselbe Flugnummer, also Verschiebung.

Ich denke auch, dass ich die Erstattung nehme. Es gibt auch leider keine sinnvolle, billige Alternative, auch an den anderen Tagen, das Kind nach BUD zu bringen und wieder zurück zu fliegen.
Hab auch schon andere Flughäfen probiert... Schade.

Vielen Dank für die Infos.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.188
785
ZRH
Folgender Fall: Wizzair verschiebt meinen Flug vom Freitag 16:10 auf Samstag 21:20, Sollte ein Wochenendausflug sein, von daher ist die neue Zeit inakzeptabel. Gilt das schon als Annullierung und habe ich entsprechend Anrecht auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Zeitpunkt?

Wizzairs Antwort auf meine Aufforderung zur Umbuchung auf Fremdairline:

Nach Artikel 8 EU-Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf:

Erstattung vom Flugpreis oder anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.


Eine anderweitige Beförderung mit einer anderen Fluggesellschft oder eine andere Route müssen wir nicht zur Verfügung stellen.

Der Flug W6 1364 am 22.08.200 ist schon eine anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit verfügbaren Plätzen.

Wenn es Ihnen nicht passt, dürfen Sie volle Rückerstattung des Flugpreises auswählen oder den gleichen Flug für ein anderes Datum.

Ich weiss es geht hier um kleine Summen, aber es ist nicht das erste Mal, dass Wizz mit mir solche Spässe abzieht... Ich frag mal meine Rechtsschutz ob ich da was machen kann.
 

ICPUI

Erfahrenes Mitglied
12.10.2014
1.188
785
ZRH
Als Nicht-Jurist hat man da aber lieber etwas Sicherheit, auch weil ja Wizzair keinen Standort in der CH (und auch DE?) hat.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.498
453
Als Nicht-Jurist hat man da aber lieber etwas Sicherheit, auch weil ja Wizzair keinen Standort in der CH (und auch DE?) hat.

Welche Art der Sicherheit bietet denn eine Rechtsschutz in dem Fall, und traust Du deren ggf. tendenziöser Analyse?

Wie hoch ist das Kostenrisiko (bemüh' mal einen Prozesskostenrechner) und wie hoch ist Dein Selbstbehalt, bzw. die Opportunitätskosten, wenn die RSV Dir hinterher kündigt und Du sie dann für einen hoffentlich nie eintretenden sehr viel teureren Fall nicht mehr hast?
 
  • Like
Reaktionen: sweet

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Als Nicht-Jurist hat man da aber lieber etwas Sicherheit, auch weil ja Wizzair keinen Standort in der CH (und auch DE?) hat.


Das ist klar. Aber wenn du zu einem routinierten Experten wie bspw. kexbox oder Berlin_Lawyer gehst, dann kann der das Prozessrisiko einigermaßen einschätzen und wird keine aussichtslose Klage einreichen.

Die Airlines zahlen oft erst, wenn die Klage zugestellt wurde. Deshalb darf man deren Weigerungshaltung nicht überinterpretieren!
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
642
512
Als Nicht-Jurist hat man da aber lieber etwas Sicherheit, auch weil ja Wizzair keinen Standort in der CH (und auch DE?) hat.

Das ist egal, da EU 261/04 greift. Dein Flug wurde storniert und du musst auf den nächsten vergleichbaren Flug umgebucht werden, dabei spielt es keine Rolle, mit welcher Airlines dies durchgeführt wird. Die Rechtslage ist also klar und ohne Unsicherheitsfaktor! Einzig wenn du "Sonderwünsche" hast und auf einen etwas früheren Flug bestehst, der dir besser passt, besteht Unsicherheit, da es in diesem Zusammenhang auch u.a. heißt Ersatzbeförderung ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Fluges.....(ist an diesem Tag der letzte Flug ausgefallen, dann bezweifel ich allerdings, dass von der Reihenfolge erst Hotel (ja, auch das müsste dir erstattet werden+ Verpflegung+Transfer) und erst dann der frühere Flug (bei Verfügbarkeit) geht).
Bei dir ist die Sache auch deshalb klarer als klar, da der "Ersatzflug" fast 30 Std. später gehen soll -dies allein ist schon absolut unzumutbar! Nach der Wizzair-Regelung müsste man ja teilweise im Extremfall 14 Tage warten auf den "frühestmöglichen Ersatzflug", wenn die Airline nur alle 14 Tage fliegen sollte (gabe es jedenfalls schon).....-schon daran sieht man -das geht nicht! Selbst bei einer Pauschalreise wäre dies nicht zu akzeptieren -dort sind ja Unannehmlichkeiten eher hinzunehmen.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Wenn man für einen Flug sagen wir 1000 Euro über eine OTA zahlt, die Airline aber dann nur 970 zurück an den OTA überweist, kann man da was tun bzw. an wen wendet man sich dann? Irgendwer hat ja dann noch meine 30 Euro....Kann man da was machen ? Da die OTA auch nochmal 55 Euro Gebühren nimmt, sind schon mal 85 Euro weg. Ja, immerhin lief nun die Lufthansa Rückerstattung - aber so ganz korrekt ist das doch auch nicht...

es hieß nur:


Der erstattbare Betrag ist niedriger als der Betrag, den ich bezahlt habe. Ist das richtig?
Der erstattbare Betrag wurde von der Fluggesellschaft festgelegt.