Hallo in die Runde!
Folgende Situation ist bei mir eingeteten:
Im Januar wurden folgende Flüge auf separaten Tickets mit TAP gebucht:
30.6. DUS - LIS - FAO, Abflug 6:00 Uhr
9.7. LIS - FAO Abflug 18:40 Uhrg
Bereits Ende Mai/Anfang Juni konnte ich im Flugplan des Düsseldorfer Flughafens bzw. aufgrund der Tatsache, dass die Verbindungen auch nicht mehr buchbar waren, vermuten, dass die Flüge wohl ausfallen werden.
Die tatsächliche
schriftliche Bestätigung der Flugstreichung("Cancelamento") via eMail kam allerdings jeweils erst am 25.6. gegen 21 Uhr. Angeboten wird mir in der Mail auch lediglich eine Erstattung in Form eines TAP-Gutscheins (mit 20% Wertaufschlag). Das ist aufgrund der aktuellen Unklarheit natürlich nicht das, was ich will.
Die Einforderung des entsprechenden Flugpreises würde ich jetzt erstmal via Kontaktformular an TAP richten. Gebucht wurde über die Seite flytap.com/de - kann ich meine Beschwerde auf Deutsch formulieren oder nur auf Englisch? (Die Mail war lediglich auf Portugiesisch bzw. Englisch verfasst.)
Außerdem stellt sich aufgrund der kurzfristigen Absage (Hinflug wäre 5 Tage später gewesen, Rückflug genau 14 Tage später) für mich die Frage, inwiefern aufgrund dieser Kurzfristigkeit ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU 261/04 entstanden ist? Für den Hinflug ist die 14 Tage-Frist ja eindeutig unterschritten, für den Rückflug waren es genau 14 Tage, wobei es in der Verordnung heißt "Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus informiert werden" (Link:
https://europa.eu/youreurope/citize.../air/index_de.htm#compensation-cancellation-1). Nach meinem Verständnis hat TAP aufgrund des maximalen Herauszögerns sogar diese Frist verstreichen lassen, es waren ja eben nicht mehr als, sondern genau 14 Tage. Gibt es hierzu vllt. Erfahrungen aufgrund ähnlich gelagerter Fälle?
Dank und Gruß
balu