EU Fluggastrechte / Annullierung

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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
5.463
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Ich habe heute von EW eine Flugzeitänderung von 40 Minuten, mit identischer Flugnummer. Da ich den Flug gar nicht mal so ungerne loswerden würde, erstattet EW bei so etwas den gesamten Flugpreis ohne Komplikationen oder weigert sich EW bei unter zwei Stunden Verschiebung ähnlich wie die LH, mehr als die S&G zu erstatten?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.306
Der LH-Service-Counter war nicht besetzt, gewartet habe ich dort nicht. FRA war zu den Zeitpunkt ausgestorben. Hatte einen langen Tag und wollte ins Bett. HON-Hotline sagte, ich könne auch selbst das Hotel wählen.

Habe nochmal nett nachgefragt. Ansonsten spiele ich mit dem Gedanken, auch die EUR 250.- einzufordern. Ich wurde nämlich nicht auf den ersten Flug umgebucht. Die INVOL-App zeigte diesen jedoch als verfügbar an. Zwischen dem ersten und meinen lagen >4h.
Die LH hat den Vorgang nochmal geprüft und übernimmt nun die vollen Hotelkosten.
 
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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Mal 2 Fragen zur Auslegung der Fluggastrechte am Beispiel EW Discover (beides Awardflüge).

Fall 1:
Ich habe heute eine Buchungsänderung für FRA-Halifax erhalten. Mein gebuchter Flug wurde um 24 Stunden vorverlegt (statt am 17. jetzt neu am 16. Juni).
Frage: Muss EW Discover - sofern ich diese Änderung akzeptiere - für die mir so entstehenden zusätzlichen Kosten (Hotelübernachtung, Verpflegung) aufkommen?

Fall 2:
Wie an anderer Stelle schon geschildert, wurde mir auch mein Rückflug (Calgary-FRA am 28. Juli) ersatzlos storniert. Die Miles & More-Hotline bot in einem ersten Anlauf von sich aus nur eine Umbuchung auf den 1. August an (also 4 Tage später als ursprünglich gebucht). Auf andere Flüge (AC fliegt täglich YYC-FRA nonstop) könne man mangels Award-Verfügbarkeit nicht umbuchen.
Frage: Wenn ich mir sicherheitshalber schriftlich bestätigen ließe, dass man mich lediglich auf einen 4 Tage späteren Rückflug umbuchen könne, müsste EW Discover dann für Kost und Logis während dieser 4 zusätzlichen Tage aufkommen?

Danke im Voraus!
 

Schorse

Reguläres Mitglied
12.05.2012
57
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Hallo zusammen,
kurze Frage bevor ich bei Austrian einen Antrag stelle.

Hinflug heute VIE-HAJ wurde ich nicht befördert wegen Überbuchung ( in Wirklichkeit aircraft change von A320 auf E195 ) --> Antrag auf Ticketpreis Erstattung + 250€ wegen Flug unter 1500km werd ich stellen.

Rückflug Sonntag ist auf eine andere einzelne Buchung gebucht bei selber Airline natürlich und auch direkt gebucht. Der Rückflug ist natürlich sinnlos jetzt, aber kann ich den überhaupt geltend machen?
Denke nicht wegen einzelner Buchung, aber wollte mal nachfragen :)

Danke für eure Antworten
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
2.669
2.481
Denke nicht wegen einzelner Buchung, aber wollte mal nachfragen

Hmm, interessante Frage.

Ist auf 2 Tickets natürlich schwierig. - Allerdings müssen sie auch andere Kosten erstatten (wie z.B. Hotelübernachtung), die durch die Nichtbeförderung entstehen. Gerade bei einer Überbuchung ist das ja recht eindeutig. Gerade bei einer Buchung bei der gleichen Gesellschaft sollten Sie den Rückflug eigentlich stornieren und erstatten,
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.091
9.306
Rückflug Sonntag ist auf eine andere einzelne Buchung gebucht bei selber Airline natürlich und auch direkt gebucht. Der Rückflug ist natürlich sinnlos jetzt, aber kann ich den überhaupt geltend machen?
Denke nicht wegen einzelner Buchung, aber wollte mal nachfragen :)
EU261 gibt das nicht her. Die AGB auch nicht.

Daher: Aus meiner Sicht nein.

Zu früh würde ich nicht stornieren. Vielleicht wird er noch gecancelt.
 
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TheFlyingStudent

Reguläres Mitglied
29.06.2014
34
2
Ich habe ein in meinen Augen schwieriges Problem:

Gebucht wurde für insgesamt 13 Personen in zwei Buchungen:
05.06.2022 FRA-TSR auf LH1470, 09:00 - 11:45
09.06.2022 TSR-FRA auf LH1471, 12:20 - 13:15
Lufthansa hat beide Flüge annulliert. Es ist sogar die gesamte Relation FRA-TSR im Juni annulliert.

Ein Umbuchungsversuch an der Hotline führte nicht zum Erfolg, da einfach nicht genügend Plätze auf der einzigen Alternative FRA-MUC-TSR am 05.06.2022 (morgens und abends) oder sogar am Vortag verfügbar sind - allenfalls auf Warteliste. Eine Umbuchung auf die unten erwähnte Tarom-Verbindung wurde abgelehnt, da Tarom kein Lufthansa-Partner sei und es sowieso systemtechnisch nicht gehen würde.

Auch für den Rückflug sieht es aufgrund mangelnder Verfügbarkeit auf der Alternative TSR-MUC-FRA nicht gut aus.
Die frühestmöglichen Alternativen für den Hinflug am 05.06.2022 sind:
  • FRA-MUC-TSR LH98 09:15 - 10:10 , LH1656 11:00 - 13:25 (nur Warteliste verfügbar)
  • FRA-OTP-TSR Tarom RO302 11:15 - 14:40, RO607 18:05-19:05
Das große Problem an der Hotline heute war, dass die Mitarbeiterin folgende Aussage tätigte: Falls sie uns auf die LH-Warteliste setzt und die Plätze dann nicht freigegeben werden, dann wäre die kostenlose Umbuchungsmöglichkeit aufgrund INVOL verbraucht.

Weiß jemand, ob man nicht eine Art Reservierung für die Warteliste anlegen kann, um dann zu schauen, ob bestätigt wird oder nicht, ohne sein Umbuchungsrecht nach EU 261/04 aufzubrauchen?

Oder hat eine Idee, wie dieses Problem lösbar ist, wenn man möglichst zu den gebuchten Tagen fliegen will?
 

mm_aa_ii_kk

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
321
4
Wir wollen morgen nach Lissabon fliegen. TAP hat aber nun den Flug gestrichen und aus auf Montag morgen 6:00 umgebucht. Folgende Fragen:
- Wir kommen damit ca. 16 Stunden später an als geplant. Hier greift das EU-Fluggastrecht und wir bekommen eine Entschädigung, oder?
- Der Flug ist ab Düsseldorf. Mit 2 kleinen Kindern (4 und 1) natürlich eine top Abflugszeit… Können wir von TAP die Erstattung eines Hotels in Düsseldorf für die Nacht verlangen?
- Haben wir Anspruch, dass TAP die erste Nacht in Lissabon erstattet, die wir ja nicht nutzen können?

Danke für Eure Hilfe!
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.153
PIX, BER, ZRH
Wir wollen morgen nach Lissabon fliegen. TAP hat aber nun den Flug gestrichen und aus auf Montag morgen 6:00 umgebucht. Folgende Fragen:
- Wir kommen damit ca. 16 Stunden später an als geplant. Hier greift das EU-Fluggastrecht und wir bekommen eine Entschädigung, oder?
- Der Flug ist ab Düsseldorf. Mit 2 kleinen Kindern (4 und 1) natürlich eine top Abflugszeit… Können wir von TAP die Erstattung eines Hotels in Düsseldorf für die Nacht verlangen?
- Haben wir Anspruch, dass TAP die erste Nacht in Lissabon erstattet, die wir ja nicht nutzen können?

Danke für Eure Hilfe!

Ihr habt Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Ausgleichszahlung. Zu den Unterstützungsleistung gehören beispielsweise Unterkunft und Verpflegung in DUS, die stornierte Nacht in LIS sollte durch die Ausgleichszahlung abgegolten sein.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.153
PIX, BER, ZRH
Wohl eher euch rausgeschmissen.

Quatsch. Der Umlauf TP 542 / 541 morgen steht bei flightradar24 als canceled.

Würde mir hier eher, falls nichts anderes als morgen früh angeboten wird, einen Ersatzflug für heute buchen.

Nein, nicht ohne vorher von TP eine Ersatzbeförderung am gleichen Tag allenfalls auf Fremdmetall oder via FRA / MUC oder ZRH zu fordern. Direkt bleibt nur EW. LOL
 

mm_aa_ii_kk

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
321
4
Ihr habt Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Ausgleichszahlung. Zu den Unterstützungsleistung gehören beispielsweise Unterkunft und Verpflegung in DUS, die stornierte Nacht in LIS sollte durch die Ausgleichszahlung abgegolten sein.
Danke! Haben wir auch Anspruch auf die Ausgleichszahlung für unser einjähriges Kind? Die sitzt ja nur auf dem Schoß und hat keinen eigenen Sitzplatz.
 

mm_aa_ii_kk

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
321
4
Ich habe jetzt im dritten Anlauf jemanden bei Tap ab die Strippe bekommen, indem ich die englischsprachige Version auswählte (vorher flog ich zweimal nach einer Stunde in der deutschen Warteschleife einfach aus der Leitung). Der Typ sagte, ich kann den Flug umbuchen oder kostenlos stornieren, aber es gibt keine Hotelübernachtung von TAP bezahlt.
Dann buchen wir so ein Hotel und klagen es hinterher mit der Kompensation ein. Oder hat jemand noch eine andere Idee?
 

TheFlyingStudent

Reguläres Mitglied
29.06.2014
34
2
Ich würde da dann nicht mehr lange rumtanzen. Nachher ist die andere Verbindung auch nicht mehr buchbar.
Frist von z.B. einer Woche setzen, danach selbst buchen. Ausführlicher erkläre ich das hier
Danke, soweit mussten wir aber nicht gehen. Es tauchte plötzlich am Samstag Verfügbarkeit auf und nach knapp 1,5h an der Hotline haben wir tatsächlich für alle Leute eine Umbuchung auf FRA-MUC-TSR am Abend hinbekommen. Der Rückflug ist auch geregelt.

Wäre ich alleine geflogen, hätte ich mir diese Folter durch die Warteschleifenmusik aber nicht gegegeben, sondern hätte nach Fristsetzung einfach selbst gebucht.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.060
1.572
Kurze Frage:

Die Mehrwertsteuer sollte doch auch voll erstattbar sein, wenn man seinen (logischerweise) innerdeutschen Flug nicht antritt, oder?