EU Fluggastrechte / Annullierung

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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.724
26.149
MUC
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Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?

Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.206
8.013
Ich habe keine E-Mail geschrieben und keine Frist gesetzt. Der Anspruch auf Erstattung von Hotel, Transfer und Verpflegung besteht ja unabhängig davon, ob ich die Airline aufgefordert habe oder nicht. Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen gesetzlichen Anspruch vorher noch anmelden müsste.
Das Einfordern im Vorhinein wurde mir von @kexbox selbst empfohlen, als ich meinen claim bei ihm eingereicht habe. Hatte ich nämlich auch nicht gemacht. War aber schlussendlich egal. Einfach zum Spaß wird er das aber wohl nicht geschrieben haben.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.042
Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Damit muss man sich aber nicht notwendigerweise aufhalten. Ich hatte bisher zwei unfreiwillige Aufenthalte in AMS, bei denen es seitens KLM die Ansage gab, dass kein Hotel gestellt werden kann, da aus von dort gebuchten Kontigenten nichts mehr verfügbar war. Habe dann jeweils vor Ort in Schiphol im Motel One Amsterdam gebucht, da von Schiphol aus mit dem Zug super erreichbar und Preistreiberei bei Massenstrandungen in Schiphol dort nicht mitgegangen wurde. Für die jeweils sehr frühen Rückfahrten zum Flughafen musste ich ein Taxi nehmen, da sie mit dem Zug nicht darstellbar waren. Empfand ich im Vergleich zu Deutschland als relativ teuer (jeweils ca. 40 EUR). Wurde alles (Hotel- und Taxikosten) problemlos erstattet. Insofern kann ich die Aussage von @Nitus nur bestätigen.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.883
6.610
HAM
Die Sache ist halt, dass man das nicht einfach tun sollte, weil man dann ggf. den Anspruch verwirkt. Soweit mir bekannt sollte man eine kurze Frist setzen (geht auch per e-mail) und nach Verstreichen kann man dann selbst losziehen. Ich vermute mal, dass es so gemeint war? Was wäre da ein angemessener Zeitraum? 30 Minuten? 1h?
Da TP nie direkt zahlt (jedenfalls in meinen 7 Fällen in drei Jahren nicht), ist es bei TP vollkommen egal. Mir wollten Sie auch keine Kompensation zahlen und auch kein Essen, auch kein Taxi zum Hotel. Nun, vor dem AG HH wurde dann plötzlich die Forderung anerkannt.
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
758
1.008
Falls die hier im Vielflieger Treff angepriesenen Fachanwälte für Reiserecht nicht eure Fluggastrechts-Faelle übernehmen können/ wollen, an wen wendet ihr euch dann?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.319
981
Wenn sie das nicht wollen, vertraue ich ihnen dass der Grund fürs nicht wollen gut genug ist, um es zu lassen.
Richtig! Man kann sich auch an die SOEP auf eigene Faust wenden, oder aber, falls die Airline kein Mitglied ist an die offiziellen Durchsetzungsstellen des Landes - z.B. LBA:

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ...

 

johan741

Aktives Mitglied
01.09.2015
113
120
Auf eigene Faust kann man auch das "Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen" nutzen.
Es muss international sein. Ich wohne in den Niederlande, fliege meistens ab Düsseldorf. Ist in diesem Fall möglich.
Aber nur empfehlenswert wenn es 100% klar ist dass das Fluggesellschaft zahlen muss (annulierung wegen Pilotenstreik, Personalmangel). Andernfalls ist es bequemer, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
283
220
HAM / GOT
Bei mir wurde ICN-MUC (LH, in Business) am 5.1. annulliert. Dadurch passt der Anschluss nach BER nicht mehr und LH sieht sich nicht im Stande umzubuchen, da es ein SAS Awardticket ist. Einzig eine Verbindung 7.1. mit LH713 wurde in Aussicht gestellt, das passt aber für uns nicht.

Mehrere HUCA-Versuche waren erfolglos, ebenso die Aufforderung per Mail (mit Vorlage).

Jetzt frage ich mich welcher der Flüge eine zulässige Ersatzbeförderung sind:

Original: ICN-MUC-BER, Abflug 5.1. 13:30

Alternativen 5.1.
ICN-FRA-BER, Abflug 12:55 mit LH
ICN-HEL-BER, Abflug 23:00 mit AY (ca 2300 EUR)

Alternativen 6.1.
ICN-FRA-BER, Abflug 09:00 mit OZ (ca 2900 EUR)
ICN-FRA-BER, Abflug 10:00 mit T’Way (ca 2000 EUR)
ICN-IST-BER
ICN-CDG-BER, Abflug 12:15 mit AF (ca. 2200 EUR)
ICN-MUC-BER, Abflug 13:30 mit LH (ca. 2500 EUR)

Anschluss in IST möchte ich vermeiden, Nachtflug oder 747 wären auch nicht mein Favorit.

Persönlicher Favorit wäre der Air France Flug, aber ich denke mal dass es da Probleme mit der Erstattung geben würde (LH fliegt eine Stunde später und Ankunft in BER wäre praktisch zeitgleich).

Irgendwelche Tipps?
 

alibi

Erfahrenes Mitglied
27.07.2013
283
220
HAM / GOT
SAS sieht keine Award-Verfügbarkeiten an diesen Tagen. Weder bei Star Alliance noch Skyteam. Auf andere Buchungsklassem will man verständlicherweise nicht umbuchen.
 

NowYouSeeMe

Neues Mitglied
10.02.2019
7
6
Bei mir wurde ICN-MUC (LH, in Business) am 5.1. annulliert [...] SAS Awardticket [...] Irgendwelche Tipps?

Mein Tipp wäre sich in dem Fall mit @kexbox auseinanderzusetzen. Hier ist vermutlich eine Rückerstattung deutlich lukrativer als eine Ersatzbeförderung. Bevor du irgendwas machst, kontaktiere den Forums-Kollegen und lass dich kostenlos erstberaten.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Hallo zusammen,

hat irgendjemand davon Kenntnis, dass es vergangenen Dienstag in FRA irgendwelche Umstände gab, die dazu führen könnten, dass ich keinen Anspruch auf Kompensation habe?
Konkret: Hatte Flug HAJ-FRA-VIE. Morgens um 6:30 Uhr kam dann die Mail, dass LH055 HAJ-FRA annulliert wurde. Automatische Umbuchung auf Direktflug HAJ-VIE am Abend und somit Ankunftszeit ca. 6 Stunden später als geplant. Flightradar hat mir noch verraten, dass die geplante Maschine für einen anderen Flug eingesetzt wurde, Wetter in FRA war o.k.
Putzig war zudem noch der gleich mitgelieferte Verpflegungsgutschein in Höhe von 15 EUR. Anstatt LH-Lounge soll man wohl lieber woanders hin? :ROFLMAO:
Kompensationszahlung wurde heute nach genau 4 Stunden Bearbeitungszeit (braucht der Bot genau 4 Stunden?) abgelehnt.

Bin für Hinweise dankbar.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.724
26.149
MUC
Hallo zusammen,

hat irgendjemand davon Kenntnis, dass es vergangenen Dienstag in FRA irgendwelche Umstände gab, die dazu führen könnten, dass ich keinen Anspruch auf Kompensation habe?
Konkret: Hatte Flug HAJ-FRA-VIE. Morgens um 6:30 Uhr kam dann die Mail, dass LH055 HAJ-FRA annulliert wurde. Automatische Umbuchung auf Direktflug HAJ-VIE am Abend und somit Ankunftszeit ca. 6 Stunden später als geplant. Flightradar hat mir noch verraten, dass die geplante Maschine für einen anderen Flug eingesetzt wurde, Wetter in FRA war o.k.
Putzig war zudem noch der gleich mitgelieferte Verpflegungsgutschein in Höhe von 15 EUR. Anstatt LH-Lounge soll man wohl lieber woanders hin? :ROFLMAO:
Kompensationszahlung wurde heute nach genau 4 Stunden Bearbeitungszeit (braucht der Bot genau 4 Stunden?) abgelehnt.

Bin für Hinweise dankbar.

Womit wurde denn der Anspruch abgelehnt?

Wie Du ja selbst erkannt hast, dürfte der Grund der Annulierung von LH55 darin gelegen haben, dass die ursprünglich für den FRA-HAJ-FRA-Umlauf vorgesehene Maschine erst mit ca. 100 Minuten Verspätung aus MRS kommend in FRA gelandet ist.

1732467542108.png

Gerade am eigenen Hub sollte man aber in der Lage sein, eine Ersatzmaschine mit -crew bereitstellen zu können.

Insofern erneute schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Entschädigung mit entsprechender Fristsetzung. Anschließend ggf. Anwalt beauftragen.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Womit wurde denn der Anspruch abgelehnt?


Insofern erneute schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Entschädigung mit entsprechender Fristsetzung. Anschließend ggf. Anwalt beauftragen.

Standardantwort: "... können unvorhersehbare Umstände, die außerhalb unsere Kontrolle liegen, ... Solche Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen... werden als außergewöhnlich eingestuft."

Wenn der Flughafen FRA das Problem war, kann sich die LH da doch die Kohle zurückholen. Wie oft hatte ich schon Probleme wg. MUC und dann trotzdem die Kompensation erhalten. Der Monopolist macht halt was er will.

Zweite Aufforderung ist raus!
 
10.02.2012
4.509
2.370
Standardantwort: "... können unvorhersehbare Umstände, die außerhalb unsere Kontrolle liegen, ... Solche Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen... werden als außergewöhnlich eingestuft."
das mag ja als Satz prizipiell richtig sein - aber wenn das da genauso steht, ist es lediglich ein "wenn es egnet wird man nass", aber keine Begruendung warum Du genau bei Deinem Spaziergang nass (gemacht) wurdest...
 

NowYouSeeMe

Neues Mitglied
10.02.2019
7
6
Dann gibt es die Meilen zurück.
Siehe EU261:
Die [Zahlungen] erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Ergo: Wenn der Kunde nicht mit der Erstattung als Gutschein oder anderweitige Dienstleistung einverstanden ist, gibts Geld als Barzahlung, Scheck oder Überweisung. Meilen sind nichts anderes als anderweitige Dienstleistung/Gutschein :)


Die Meilen lassen sich also recht gut in Euros umwandeln. Da aber einige Fallstricke zu beachten sind, kann das im Rahmen einer Beratung beim Fachmann am besten besprochen werden. Ich habe erst vor kurzem 6000€ für einen SAS-C-Award bekommen, nachdem der Flug annulliert wurde.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.207
3.210
Ergo: Wenn der Kunde nicht mit der Erstattung als Gutschein oder anderweitige Dienstleistung einverstanden ist, gibts Geld als Barzahlung, Scheck oder Überweisung. Meilen sind nichts anderes als anderweitige Dienstleistung/Gutschein
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Schließlich erfolgt die Rückerstattung auf das genutzte Zahlungsmittel.
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Zweite Aufforderung ist raus!

Erneute Ablehnung von LH mit Grund „Flughafenbeschränkungen“. Jedoch Erstattung der Kosten für Sitzplatzreservierung für den umgebuchten Flug.
Frage mich was hier ertattet werden soll? Differenz zum Flexticket wird es wohl kaum sein.

Auf meine Frage, warum man mich nicht auf einen früheren verfügbaren Flug umgebucht hat (HAJ-MUC-VIE), wo die Verspätung lediglich ca. 1 Stunde gewesen wäre, ist man nicht eingegangen.

Die Adresse der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr hat man mir gleich beigefügt :confused:
 
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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.455
1.188
Düsseldorf
Erneute Ablehnung von LH mit Grund „Flughafenbeschränkungen“. Jedoch Erstattung der Kosten für Sitzplatzreservierung für den umgebuchten Flug.
Frage mich was hier ertattet werden soll? Differenz zum Flexticket wird es wohl kaum sein.

Auf meine Frage, warum man mich nicht auf einen früheren verfügbaren Flug umgebucht hat (HAJ-MUC-VIE), wo die Verspätung lediglich ca. 1 Stunde gewesen wäre, ist man nicht eingegangen.

Die Adresse der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr hat man mir gleich beigefügt :confused:
Ich würde den Fall zur Ersteinschätzung an einen der Forenanwälte senden. Entweder LH muss zahlen, dann geht's mit Anwalt schneller oder man spart sich die sinnlose, ewige Wartezeit bei Einschaltung der SÖP.