gucken, ob es früher ans Ziel ginge: Dann gibts 600 €, wenn man das abwartet.
Dann mit kurzer Fristsetzung zur ERsatzbeförderung auffordern:
https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/
Wenn man DEN frühestmöglichen Flug selbst bucht, riskiert man die 600 €
Das ist ja oft dann relevant, wenn kurzfristig viel gestrichen wird, z.B. wegen Unwetter wie in AMS zurzeit.
Wie läuft das dann im Detail, auch im Bezug auf das "Musterschreiben ... (Teil 1)"?
Also in dem Szenario: größeres Unwetter, Flug am Abend annuliert, Airline bucht auf 24h später um obwohl es mit anderer Airline noch eine Umsteigeverbindung am nächsten morgen gäbe:
1.) Die nächstmögliche Alternative ist hier z.B. schon in 10 Stunden, was ist hier eine angemessene Frist für das Musterschreiben? Muss diese dann überhaupt gesetzt werden?
2.) Solte man den Teil "Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten vornehmen..." im schreiben ggf. weglassen? Also z.B. falls man sich nach Ablauf der Frist nicht sicher entscheidet selbst zu buchen, sondern die Umbuchung der Airline in Anspruch zu nehmen (+ggf. Kompensation)?
3.) Wie lange muss die Ersatzverbindung buchbar sein für einen Anspruch? Z.B. könnte diese zum Zeitpunkt der Aufforderung verfügbar sein, ein paar Stunden später aber ausgebucht.
4.) Wenn die (nicht gebuchte) Alternativverbindung später a.) auch noch gecancelt wird, b.) So viel Verspätung bekommt, das sie nicht mehr funktioniert, entfällt dann der Anspruch auf Kompensation wegen verweigerter frühstmöglicher Ersatzbeförderung?