EU Fluggastrechte / Annullierung

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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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gucken, ob es früher ans Ziel ginge: Dann gibts 600 €, wenn man das abwartet.
Dann mit kurzer Fristsetzung zur ERsatzbeförderung auffordern: https://www.drboese.de/blog/ersatzbefoerderung-nach-annullierung-wie-richtig-vorgehen/

Wenn man DEN frühestmöglichen Flug selbst bucht, riskiert man die 600 €
Das ist ja oft dann relevant, wenn kurzfristig viel gestrichen wird, z.B. wegen Unwetter wie in AMS zurzeit.

Wie läuft das dann im Detail, auch im Bezug auf das "Musterschreiben ... (Teil 1)"?

Also in dem Szenario: größeres Unwetter, Flug am Abend annuliert, Airline bucht auf 24h später um obwohl es mit anderer Airline noch eine Umsteigeverbindung am nächsten morgen gäbe:
1.) Die nächstmögliche Alternative ist hier z.B. schon in 10 Stunden, was ist hier eine angemessene Frist für das Musterschreiben? Muss diese dann überhaupt gesetzt werden?
2.) Solte man den Teil "Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir eine Ersatzbuchung auf eigene Kosten vornehmen..." im schreiben ggf. weglassen? Also z.B. falls man sich nach Ablauf der Frist nicht sicher entscheidet selbst zu buchen, sondern die Umbuchung der Airline in Anspruch zu nehmen (+ggf. Kompensation)?
3.) Wie lange muss die Ersatzverbindung buchbar sein für einen Anspruch? Z.B. könnte diese zum Zeitpunkt der Aufforderung verfügbar sein, ein paar Stunden später aber ausgebucht.
4.) Wenn die (nicht gebuchte) Alternativverbindung später a.) auch noch gecancelt wird, b.) So viel Verspätung bekommt, das sie nicht mehr funktioniert, entfällt dann der Anspruch auf Kompensation wegen verweigerter frühstmöglicher Ersatzbeförderung?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
568
323
Planet Earth
Dafür kannst du Portale nutzen

Vielfliegertreff präsentiert: Gründe warum Airlines mit ihrem Verhalten durchkommen - Teil zwei.

Portale lehnen viele Fälle direkt ab, die berechtigt wären, und mir fallen noch 1-2 Hand voll weitere Gründe ein, warum sich Airlines vermutlich darüber mehr freuen, als über den Fachanwalt.
 

Chris01

Reguläres Mitglied
16.01.2020
31
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Hi,
ich hatte vor Weihnachten A3 von PRG über ATH nach RUH gebucht (oneway).
In PRG hat sich das Boarding verzögert, weil die Passagiere rumgetrödelt haben und die Cabin Crew die Leute nicht in ihre Sitze bugsiert bekommen haben. Aus diesem Grund war der Slot weg und wir sind verspätet gestartet. Als Folge war der Anschluss in ATH weg und ich würde über IST (letztes Leg mit TK) umgebucht. Die Verspätung war ausreichend.

Aus meiner Sicht sind die Gründe im Ermessensbereich der Airline und mir steht die entsprechende Ausgleichszahlung zu. Seht ihr das auch so? Wie ist die Zahlungsmoral von A3 einzuschätzen?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.536
5.300
FRA
Hi,
ich hatte vor Weihnachten A3 von PRG über ATH nach RUH gebucht (oneway).
In PRG hat sich das Boarding verzögert, weil die Passagiere rumgetrödelt haben und die Cabin Crew die Leute nicht in ihre Sitze bugsiert bekommen haben. Aus diesem Grund war der Slot weg und wir sind verspätet gestartet. Als Folge war der Anschluss in ATH weg und ich würde über IST (letztes Leg mit TK) umgebucht. Die Verspätung war ausreichend.

Aus meiner Sicht sind die Gründe im Ermessensbereich der Airline und mir steht die entsprechende Ausgleichszahlung zu. Seht ihr das auch so? Wie ist die Zahlungsmoral von A3 einzuschätzen?
Inwieweit helfen die Antworten zur Zahlungsmoral weiter?
 
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LH971

Aktives Mitglied
14.08.2021
134
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Hi,
ich hab jetzt viel gelesen, aber bin nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Ich sollte eigentlich morgen von BER nach FRA fliegen gebucht als Oneway. Jetzt ist der Flug annulliert worden und ich wurde auf einen Condor Flug, der drei Stunden früher fliegt umgebucht. Später ist nicht möglich. Habe ich somit Anspruch auf EU261? Der Condor Flug kommt nicht in Frage, da ich es so früh nicht schaffe. Soll ich eine E-Mail schreiben, dass ich diesen nicht antrete?
Vielen Dank schon Mal im Voraus.
Und, passiert irgendwas, wenn ich mich jetzt nicht melde und den Condor Flug nicht antrete?
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
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3h früher ist Entschädigung geschuldet.

Du kannst eine Umbuchung auf einen Zeitpunkt deiner Wahl (mit der selben Airline) fordern oder eine vollständige Erstattung.
 
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LH971

Aktives Mitglied
14.08.2021
134
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3h früher ist Entschädigung geschuldet.

Du kannst eine Umbuchung auf einen Zeitpunkt deiner Wahl (mit der selben Airline) fordern oder eine vollständige Erstattung.
Okay, das bedeutet ich schreibe eine Mail an LH und fordere eine vollständige Erstattung. Dann erlischt aber nicht mein Anspruch auf EU261, oder? Die kriege ich zusätzlich.
 

LH971

Aktives Mitglied
14.08.2021
134
54
Ein Entschädigungsanspruch ist von der Erstattung unbenommen.

Allerdings könnten die aktuellen Wetterbedingungen in Richtung besondere Umstände gewertet werden. Ob zu Recht oder nicht kann man lange diskutieren.
Naja, dann müsste schon der ganze Flughafen zu sein und nicht nur die LH streichen, oder?

Kann ich dann auch die Option „Erstattung“ in der LH-App wählen? Oder muss es eine E-Mail sein, die Customer Relations E-Mail Adresse?
 
Zuletzt bearbeitet:

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
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1.227
Frage für ein Kollegen, der Weihnachten mit Familie LX: MUC-ZRH-MiA in C fliegen wollte (4xCash (LH Ticket) + 1 x M&M).
Über den Atlantik gab es ein Medical, so dass die in St. John’s gelandet sind und später nur noch nach BOS weitergeflogen sind. Die wurden nach einer kurzen Übernachtung auf BOS-CLT-MIA auf AA umgebucht aber in Y.
Er vermutet, dass er wegen Downgrade Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung hat. LX sagt, das wäre ein Thema von AA, AA sagt das wäre Thema von LX.
Frage: Hat er Anspruch auf anteilige Rückerstattung wegen downgrade?
Wenn ja, sollte LX eigentlich zuständig sein (?).
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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6.155
Naja, dann müsste schon der ganze Flughafen zu sein und nicht nur die LH streichen, oder?
Nicht zwingend. Es gibt z.B. Situationen, wo der Flugplatz die Anzahl der Flugbewegungen stark einschränkt. Dann finden schon noch einzelne Flüge statt. Kann aber auch sein, dass sie es aus einem anderen Grund nicht hinbekommen, dann ist es natürlich klar.


Kann ich dann auch die Option „Erstattung“ in der LH-App wählen? Oder muss es eine E-Mail sein, die Customer Relations E-Mail Adresse?
Da wäre ich vorsichtig. Da wird dann oft nach den Storno Bestimmungen erstattet.
 
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borni81

Erfahrenes Mitglied
24.04.2011
269
136
Okay, danke euch!
Ich habe in unseren Fall von letzten Freitag einfach den Flughafen Hamburg gefragt und die Mitteilung bekommen das die Landebahnen nur kurzzeitig wegen Räumung gesperrt waren und die Stornierung Sache der Piloten/Airline waren und sie uns nicht sagen können warum storniert wurde. Vielleicht einfach mal den Flughafen fragen ?
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.985
6.155
Für mich sieht es aus, als ob LX für die 4 Cash-Zahler (Statuslos) Y gebucht hat. Die M&M-Buchung hat BOS-CLT in J und CLT-MIA in Y.
Dann ist selbstverständlich LX verantwortlich und muss auch die Entschädigung für das Downgrade bezahlen.

EU261 (600€) wohl eher nicht. Medizinischer Notfall ist nicht der Airline zuzurechnen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.985
6.155
Warum ist man im Anschluss nicht weiter bis nach MIA geflogen? Gab es die Möglichkeit, die Gäste schneller nach MIA zu befördern, als mit den 2 AA Flügen?
Ganz einfach: Flugdienstzeiten. Umleitung nach St. Johns, 1-2h am Boden, ggf. Tanken. Damit reichte die Crew Dienstzeit nur noch bis nach BOS.

Das auf AA umgebucht wurde (keine Star Alliance) deutet darauf hin, dass nicht mehr viel drin war. Eine volle B773 schafft nach nicht mal eben von BOS nach MIA.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.494
1.238
Ganz einfach: Flugdienstzeiten. Umleitung nach St. Johns, 1-2h am Boden, ggf. Tanken. Damit reichte die Crew Dienstzeit nur noch bis nach BOS.

Das auf AA umgebucht wurde (keine Star Alliance) deutet darauf hin, dass nicht mehr viel drin war. Eine volle B773 schafft nach nicht mal eben von BOS nach MIA.
Wären plausible Begründungen, wenn zutreffend.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.311
12.307
HAM
Wären plausible Begründungen, wenn zutreffend.

Du kannst Dir ja mal die Flugbewegungen der Maschine anschauen. Die scheint am nächsten Tag leer als Ferry nach ZRH geflogen zu sein. In dem Zusammenhang wurden noch zwei weitere Langstrecken gestrichen.
1767822790581.png
Es macht also Sinn. Und BOS fliegt die LHG ohnehin an, so dass dort Personal/Contractor vorhanden waren. An so einem heftigen Reisetag diese Anzahl an Reisenden von BOS nach MIA zu bekommen, dürfte nicht sehr einfach gewesen sein. Ob unter den Bedingungen genügend C-Plätze zur Verfügung standen (auch in Anbetracht der Tatsache, dass die US-Carrier ja schon ab Tagen vorher die eigenen Statuskunden upgraden) kann also bezweifelt werden.